Vermieter lässt Nebenräume vermieten????

  • Hallo erstmal in die Runde, ich bin noch ganz neu hier :)

    Zu mir/uns: wir sind eine junge Familie (mit Nachwuchs) und sind im Januar 2013 in eine Doppelhaushälfte eingezogen. Diese wurde mit Garten vermietet (also nicht Mitnutzung, sondern gänzlich), eingezäunt mit Pforte etc.

    Auf unserem Grundstück befindet sich noch ein Anbau ans Haus, in welchem die Heizungsanlage sowie eine kleine Küche Bad und dachboden existiert. Dafür haben wir allerdings keine Schlüssel, ist also nicht mitvermietet.

    Nun hat uns der Vermieter am Wochenende ganz beiläufig mitgeteilt, das ab dem 14.4. einer seiner Mitarbeiten übergangsweise dort einziehen wird. Die Miniwohnung hat durch Fenster volle Sicht in unseren Garten, ein anderes Fenster auf unsere Terrasse sowie ins Esszimmer etc.

    Wir fühlen uns natürlich in unserer Privatsphäre massiv eingeschränkt und wollen dies nicht dulden.

    Welche Möglichkeiten haben wir? Greift hier §573b BGB "Teilkündigung des Vermieter"? Müsste er mir einen Teil kündigen, z.B. das Betreten des Grundstücks bis zur Eingangstür des Anbaus? Weil dann hätte ich wenigstens noch 3 Monate Luft, auch um im schlimmsten Fall ein neues Objekt zu suchen...

    Vielen Dank für Hilfe!

    MfG

    Stefan

  • Wenn Ihr den Garten gänzlich gemietet habt, hat ein Dritter keinen Anspruch, diesen Garten zu betreten.

    Sollte der Zugang zu dem Anbau nur über den Garten möglich sein, würde ich den Vermieter mal fragen, wie er sich das vorstellt.

    Die Kündigung nach § 573b BGB funktioniert hier nicht.
    Er könnte demnach nur das Grundstück kündigen, um auf diesem Grundstück Wohnraum zu schaffen. Hier geht es aber nur um eine Art Wegerecht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nein, er müsste nicht durch den Garten. der Garten fängt genau hinter dem 2. Eingang an. Der neue "Mieter" müsste also durch unsere Gartenpforte, an unserer Haustür und Küchenfenster vorbei bis zu seinem Eingang. Aus seinen Räumen hätte er aber volle Sicht in den garten, auf Terasse etc.

  • Ehrlich gesagt kapier ich nicht so ganz wo das Problem liegt? Das jemand in Garten Terrasse und durch ein Fenster schauen kann, ist wohl in 90% der Mietobjekte der Normalfall, dafür bedarf es wohl auch noch nicht mal dem Fall Mieter in dem Haus zu sein.
    Mein Tipp, Vorhänge oder eine Markise anbringen.

  • Es geht darum: das Haus wurde so von uns gemietet, wie wir es bisher kennen: KEINER hat Sicht in unseren Garten, auch kein Nachbar. Und es latscht ständig jemand auf unser Grundstück! ich habe einen Hund, der keine ungebeteten Gäste mag. In kleines Baby, das bald anfängt zu laufen und eine Frau, die auch mal gerne nackt im Garten liegt.

    Dies ist alles nicht mehr möglich, wenn dort jemand einzieht. Hätten wir vorher gewusst, das soetwas passiert, dann hätten wir das Haus gar nicht erst gemietet!

    darin liegt das Problem! Meine Privatspähre wird extrem eingeschränkt!

  • Dann wird es wohl darauf hinauslaufen das der Vermieter am besten einen separaten Zugang schafft, wenn das möglich ist. Ich denke jedenfalls nicht, das der Vermieter nun komplett und auf ewig auf einen Vermietung verzichten wird, weil deine Frau nackt im Garten liegt?
    Alles in allem eine richtig schöne Gemengelage um sich richtig teuer zu streiten wie die Kesselflicker. Meiner Meinung nach sollte man das vermeiden, durchaus beiderseitig, sonst hat evtl. plötzlich die Tochter des Vermieters lust da einzuziehen:rolleyes:?

  • Da wird sowieso in naher Zukunft Eigentum erwerben, habe ich kein Problem mit Ärger. Ich möchte nur im Sommer in Ruhe im Garten sitzen können, im Pool baden und meine Frau möchte Ihre Privatsphäre weiterhin nutzen, so wie wir es seit Einzug tun. Uns geht es darum, den Einzug nächste Woche zu verhindern. Kann ich den Zutritt zum Grundstück untersagen? Auch wenn die Heizung sich in dem kleinen, unvermietetem Teil ist?

  • Wie willst Du einen Einzug verhindern, wenn Du das Gebäude nicht gemietet hast, bzw. sich dieses nicht in deinem Eigentum befindet?

    Ansonsten habt Ihr bei Mietbeginn doch gesehen, dass es einen Anbau (mit Küche) gibt. Da ist es doch logisch, dass der Vermieter oder ein anderer Mieter hier einen Zugang haben kann.

    Solange der Mieter nicht über Eurer Grundstück laufen muss, habt Ihr überhaupt keine Ansprüche, es sei denn dieser "Sichtschutz" wurde vertraglich zugesichert.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Da wird sowieso in naher Zukunft Eigentum erwerben, habe ich kein Problem mit Ärger. Ich möchte nur im Sommer in Ruhe im Garten sitzen können, im Pool baden und meine Frau möchte Ihre Privatsphäre weiterhin nutzen, so wie wir es seit Einzug tun. Uns geht es darum, den Einzug nächste Woche zu verhindern. Kann ich den Zutritt zum Grundstück untersagen? Auch wenn die Heizung sich in dem kleinen, unvermietetem Teil ist?

    Sorry für solche Dreistigkeit fehlt mir echt ein Gen. Klar kann man immer irgendwie stänkern, aber wie wäre es mit leben und leben lassen? Ich meine jedenfalls das ein Einblick von einer anderen Wohnung in euren Garten wohl kaum etwas unzumutbares darstellt, sondern eher die Regel ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, das vertraglich vereinbart wurde das niemand in den Garten schauen darf?

  • Er läuft ja über unser Grundstück! Pforte auf, an unserer Haustür vorbei, bis zu dem seperaten Eingang. WIr haben das Grundstück ja gemietet! Eingezäunt, mit Gartenpforte etc.

  • Er läuft ja über unser Grundstück! Pforte auf, an unserer Haustür vorbei, bis zu dem seperaten Eingang. WIr haben das Grundstück ja gemietet! Eingezäunt, mit Gartenpforte etc.

    Z.Bsp. jedes aml die Polizei rufen wenn er über das Grundstück läuft. So macht man sich Freunde.

  • Ich würde erstmal den Vermieter fragen, was das zu bedeuten hat? Ist das vorübergehend geplant, weil in der Wohnung von dem Typen nach Wasserschaden 2 Wochen die Bautrockner surren? Dann kann man sich überlegen, ob man das nicht hinnehmen will? Es könnte der Tag kommen, an dem selber Hilfe braucht.

    Reine Gewinnmaximierung auf einem von euch gemieteten Grundstück braucht ihr natürlich nicht hinnehmen. Weder der Vermieter noch Irgendjemand anders hat das Recht das gemietete Grundstück ohne eure Zustimmung zu betreten.
    Vermietung heißt Besitzaufgabe. Manche VMs muss man ab und zu dran erinnern. Zur Not mit Hilfe der Polizei Vermieter und Neuen Mieter vom Grundstück entfernen lassen.

  • Also dann ab in die Taiga. da kommt höchtens mal ein Wolf vorbei. Ihrer Privatsphäre kann nichts Besseres passieren.

    Also auch hier um dumme Sprüche nicht verlegen. Danke für den konstruktiven Tip. Mal sehen, was Sie sagen, wenn ich einfach eine Webcam in Ihr Wohnzimmer oder über Ihre Terasse hänge...

  • Mal sehen, was Sie sagen, wenn ich einfach eine Webcam in Ihr Wohnzimmer oder über Ihre Terasse hänge...


    Was sollen diese sinnfreien Übertreibungen? Soweit ich das verstanden haben filmt da niemand mit der Kamera, sondern es wohnt jemand im Nebenhaus/Anbau, was auch immer. Eigentlich ist das nichts ungewöhnliches.
    Und ja, Sie können auch jedesmal die Polizei rufen wenn der dann am Zaun des Vorgartens entlanggeht. Wen dir das schlau erscheint, immer ran.
    Andererseits fragt man sich eben, wenn ihr sowieso demnächst auszieht, was soll der Stress? Meine Erfahrung ist leider die, das die die am lautesten tönen das sie bald ausziehen, am längsten wohnen bleiben, das nur mal nebenbei.

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