Hallo erstmal in die Runde, ich bin noch ganz neu hier ![]()
Zu mir/uns: wir sind eine junge Familie (mit Nachwuchs) und sind im Januar 2013 in eine Doppelhaushälfte eingezogen. Diese wurde mit Garten vermietet (also nicht Mitnutzung, sondern gänzlich), eingezäunt mit Pforte etc.
Auf unserem Grundstück befindet sich noch ein Anbau ans Haus, in welchem die Heizungsanlage sowie eine kleine Küche Bad und dachboden existiert. Dafür haben wir allerdings keine Schlüssel, ist also nicht mitvermietet.
Nun hat uns der Vermieter am Wochenende ganz beiläufig mitgeteilt, das ab dem 14.4. einer seiner Mitarbeiten übergangsweise dort einziehen wird. Die Miniwohnung hat durch Fenster volle Sicht in unseren Garten, ein anderes Fenster auf unsere Terrasse sowie ins Esszimmer etc.
Wir fühlen uns natürlich in unserer Privatsphäre massiv eingeschränkt und wollen dies nicht dulden.
Welche Möglichkeiten haben wir? Greift hier §573b BGB "Teilkündigung des Vermieter"? Müsste er mir einen Teil kündigen, z.B. das Betreten des Grundstücks bis zur Eingangstür des Anbaus?
Vielen Dank für Hilfe!
MfG
Stefan