Hallo Akkarin,
wir beenden lieber unseren Chat, Du begreifst einfach nichts. Du nervst.
Wende Dich an Berny.
Gruß Egbert
Vermieter (Studentenwerk) kassiert doppelt
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theinnkeeper -
10. März 2016 um 19:31 -
Erledigt
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Und deinen Gedankengängen kann niemand folgen, obwohl sich Akkarin viel Mühe gegeben hat. Fakt ist, dass soviel Unsinn wie von dir bisher noch keiner in einem Thread geschrieben hat. Das fing an, dass du der Meinung bist, dass der BGH neue Gesetze erlässt, geht weiter, dass du als Mieter einen Verwalter verklagt hast, der deiner Meinung nach die Instalthaltungsrücklage falsch verbucht hat, obwohl dich das als Mieter einen Scheißdreck angeht. So richtig lustig wird es dann, wenn du nicht weißt, dass es zum Betrug Geschädigte und Nutznießer geben muss. Die gibt es aber nicht, da die "Geschädigten" gleichzeitig die Nutznießer sind, weil die Rücklage die WEG nicht verlassen hat.
Wenn du mir noch mehr Stoff zum Lachen geben willst, dann warte bitte bis zum Wochende, dann habe ich mehr Zeit zum Lesen und Lachen.
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Wenn du mir noch mehr Stoff zum Lachen geben willst, dann warte bitte bis zum Wochende, dann habe ich mehr Zeit zum Lesen und Lachen.
Zum Weinen ganz bestimmt nicht, denn dieser Pfosten ist bestimmt keine Träne wert. -
Hallo Maintaucher,
Dein Problem ist einfach, Du kannst keine Zusammenhänge mehr erfassen. Liegt das eventuell an Deinem Alter, oder fühlst Du Dich als ehemaliger Verwalter ertappt ?
1. Ich habe nie gesagt, dass das BGH neue Gesetze erlässt
2. Scheißdreck sagt man doch nicht
3. Betrug sollte uns alle etwas angehen, auch wenn es einen nicht unmittelbar betrifft
4. Die Geschädigten sind die Vermieter
5. Der Nutznießer ist der Verwalter
6. Und lustig ist die Sache auch nicht, hier geht es immerhin um ca. 400.000 € (20 Jahre)
7. Hier gibt es 2 mal die IR. Eine IR bleibt der WEG erhalten, die Andere verschwindet in den Taschen des Verwalters.Hiermit hast Du am Wochenende die Möglichkeit Deine letzten grauen Gehirnzellen eventuell wieder zu aktivieren.
Also streng Dich an.
Oder stimmt vielleicht doch das Sprichwort: "Getroffene Hunde bellen".
Gruß Egbert -
Hallo Maintaucher,
Dein Problem ist einfach, Du kannst keine Zusammenhänge mehr erfassen. Liegt das eventuell an Deinem Alter, oder fühlst Du Dich als ehemaliger Verwalter ertappt ?
1. Ich habe nie gesagt, dass das BGH neue Gesetze erlässt
2. Scheißdreck sagt man doch nicht
3. Betrug sollte uns alle etwas angehen, auch wenn es einen nicht unmittelbar betrifft
4. Die Geschädigten sind die Vermieter
5. Der Nutznießer ist der Verwalter
6. Und lustig ist die Sache auch nicht, hier geht es immerhin um ca. 400.000 € (20 Jahre)
7. Hier gibt es 2 mal die IR. Eine IR bleibt der WEG erhalten, die Andere verschwindet in den Taschen des Verwalters.Hiermit hast Du am Wochenende die Möglichkeit Deine letzten grauen Gehirnzellen eventuell wieder zu aktivieren.
Also streng Dich an.
Oder stimmt vielleicht doch das Sprichwort: "Getroffene Hunde bellen".
Gruß EgbertIch denke das Problem das hier viele haben ist, sich vorzustellen, das eine Verwalter sozusagen das Geld der IR abzweigt um sich damit einen schönen Urlaub sonstwo zu gönnen. Das würde ich dann auch "Betrug" nennen.
Das mag es ja geben, aber ehrlich gesagt, deine Erklärungen/Geschichte dazu kapiert kein Mensch, und das sorgt alle mehr für Verwirrung. Das Problem am erfassen der Zusammenhänge ist, das du leider zusammenhangslos schreibst, meine Meinung. Kurz gesagt hier kennt ja keiner diese Geschichte, ergo kann auch keiner die Zusammenhänge erfassen. -
Hallo AJ1900,
ich habe in diesem Forum nicht darum gebeten, dass irgend jemand Zusammenhänge erkennen soll.
Und schon gar nicht habe ich um Eure Hilfe gebeten.
Ich habe einem User versucht zu helfen.
Gruß Egbert -
1. Ich habe nie gesagt, dass das BGH neue Gesetze erlässt
Doch, das hast du sogar geschrieben: Doppelte IR vom 07.03.2016,*10:52
Hallo Slayerone,
du hast vollkommen Recht. Die IR wird doppelt abgebucht.
Einmal in der Vorauszahlung und einmal in der Abrechnung
Hier das Gesetz: seid 2010 BGH-Urteil V ZR 44/09
„Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen.“4. Die Geschädigten sind die Vermieter
Quatsch. Du willst uns doch nicht erzählen dass der oder die Verwalter innerhalb von 20 Jahren 400 Tsd. Euro in die eigene Tasche gesteckt haben und die Eigentümer haben ruhig zugesehen?
5. Der Nutznießer ist der Verwalters.o.
6. Und lustig ist die Sache auch nicht, hier geht es immerhin um ca. 400.000 € (20 Jahre)
Lustig ist einzig dein Geschwätz von Gesetzen und Betrug an den Vermietern.
7. Hier gibt es 2 mal die IR. Eine IR bleibt der WEG erhalten, die Andere verschwindet in den Taschen des Verwalters.
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ich habe in diesem Forum nicht darum gebeten, dass irgend jemand Zusammenhänge erkennen soll.
Ich habe einem User versucht zu helfen.Ja, das merkt man. Zusammenhänge, scheint mir, sind deiner Argumentation irgendwie abträglich, was die ganze Debatte natürlich reichlich sinnlos macht.
Wem du damit helfen wolltest, bzw. geholfen hast, ist mir allerdings schleierhaft? Sicher nicht dem der hier eine Frage gestellt hat. -
Das Du Mieter und Vermieter bist wundert mich schon ein wenig.
Du solltest den Versuch aufgeben, begreifen zu wollen, dass man ein Haus erben kann, welches woanders steht.... -
Wem du damit helfen wolltest, bzw. geholfen hast, ist mir allerdings schleierhaft? Sicher nicht dem der hier eine Frage gestellt hat.Das kann man so nicht sagen. tatsächlich hat er unabsichtlich dem Fragesteller geholfen.
Seine Erklärung ist ja richtig: Wenn der Dauerauftrag fürs Hausgeld 100€ beträgt und davon 10 € auf die Zuführung zur Rücklage entfallen,
tauchen in der Abrechnung nur 90 an geleistetem Hausgeld auf. Das liegt an dem vom Ihm zitierten BGH Urteil und muss so sein.Der Wirtschaftsplan hat deshalb vorher 90€ Hausgeld und 10 € Zuführung IR gefordert.
Nur zieht er halt den falschen Schluss daraus.
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Hallo Mainschwimmer,
Du machst sogar beim Lesen Fehler. Aber ich will Dich nicht dumm sterben lassen.
Ich habe geschrieben: „Hier das Gesetz: seid 2010 BGH-Urteil VZR 44/09“
Gesetz = Wohnungseigentümergesetz (WEG), Instandhaltungsrücklage § 21 Abs. 5 Nr. 4
Hab ich nun geschrieben, dass der BGH neue Gesetze erlässt ?
Jetzt zu meinem Geschwätz vom Betrug:
Wenn Du von einer Vorauszahlung incl. IR=1 € die tatsächlichen angefallenen Kosten incl. IR=1 € abziehst wie hoch ist dann die IR ?
Hier wurde eine IR gezahlt (Vorauszahlung) und eine IR abrechnet. Das Ergebnis ist Null IR
Und lustig finde ich eigentlich nur, dass Du die Grundrechenart Subtraktion nicht beherrschst. Und Du willst Verwalter gewesen sein ? Aber Verwalter kann ja in der BRD jeder werden ! Es wird Zeit, dass das geändert wird.
Gruß Egbert -
Hallo Berny,
ich habe ja auch nur geschrieben, dass mich das wundert. Das darf ich doch, oder ?
Gruß Egbert -
Hallo Akkarin,
wer hat denn geschrieben:
"Anlage Entwicklung IR
gefordert/ gezahlt 12x 10 120 differenz 0"
Du oder ich ?
Die IR kann und darf niemals Null sein. Sie ist doch noch da.
Das Ergebnis ist IR=120
Wo ist da der falsche Schluss ?
Und warum habe ich den ersten Fragesteller unabsichtlich geholfen ?
Das solltest Du mir wirklich mal erklären.
Gruß Egbert -
Hallo AJ1900,
Dein Problem ist, dass Du Dich in Sachen einmischt ohne die Hintergründe zu kennen.
Gebe bitte das Suchwort "Umbuchung der Instandhaltungsrücklage" ein, dann wirst Du hoffentlich die Zusammenhänge erkennen und Dein Schleier wird sich eventuell auflösen.
Hier noch den Name des Users den ich helfen wollte "Slayerone“ und den letzten Satz seiner Anfrage:
„Ich hoffe, dass ich den Sachverhalt einigermaßen verständlich darlegen konnte und hoffe auf Eure Hilfe! „
Und diese Hilfe habe ich ihm gegeben, mehr nicht.
Wer mich dann angemacht hat waren die Pappnasen Mainschwimmer, Berny und ...
Gruß Egbert
Ps.: Übrigens, am schlimmsten sind die Leute mit dem gefährlichen Halbwissen. -
Hier noch den Name des Users den ich helfen wollte "Slayerone“ und den letzten Satz seiner Anfrage:
„Ich hoffe, dass ich den Sachverhalt einigermaßen verständlich darlegen konnte und hoffe auf Eure Hilfe! „
Mhh, dann bist du hier offenbar im falschen thread. Über diese Thematik könnte man sich natürlich auch dort austauschen, wo die frage gestellt wurde, das wäre vieleicht sinnvoller, oder? -
Hallo AJ 1900,
gehe bitte zu diesen Beiträgen (Stichwort "Instandhaltung") und Deine Frage beantwortet sich von selbst. Grundsätzlich hast Du aber Recht.
Mit über 420 Beiträgen bist Du ja auch ein versierter User. Aber an Berny mit 14.000 Beiträgen kommst Du nicht heran.
Jetzt müsste man nur noch die Inhalte dieser Beiträge prüfen, aber dazu habe ich keine Zeit und auch keine Lust.
Mit meinen Beitrag wollte ich nur einen User (Slayerone) helfen.
Sich in irgendwelche Threads einzumischen sollte man nur mit den entsprechenden Background.
In diesem Sinne wünsche ich Dir ein schönes Wochenende.
Gruß Egbert -
Hallo AJ 1900,
gehe bitte zu diesen Beiträgen (Stichwort "Instandhaltung") und Deine Frage beantwortet sich von selbst. Grundsätzlich hast Du aber Recht.
Mit über 420 Beiträgen bist Du ja auch ein versierter User. Aber an Berny mit 14.000 Beiträgen kommst Du nicht heran.
Jetzt müsste man nur noch die Inhalte dieser Beiträge prüfen, aber dazu habe ich keine Zeit und auch keine Lust. Und was richtiger ist, keine Ahnung von der Materie, weil du ein Dummschwätzer bist.
Mit meinen Beitrag wollte ich nur einen User (Slayerone) helfen.
Sich in irgendwelche Threads einzumischen sollte man nur mit den entsprechenden Background. Der dir aber komplett abgeht
In diesem Sinne wünsche ich Dir ein schönes Wochenende.
Gruß EgbertIch entschuldige mich bei AJ1900, weil ich sein Anschreiben kommentiert habe, aber bei soviel Unsinn bei nur einer Person, da konnte ich mich nicht zurück halten.
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Hallo Mainschwimmer,
hier Deine "Beiträge" zu meiner letzten Aussage vom 19.03.2016
1. Instandhaltungsrücklage „Und was richtiger ist, keine Ahnung von der Materie, weil du ein Dummschwätzer bist.“
2. Background „Der dir aber komplett abgeht“So fing alles an:
Frage von Slayerone vom 25.09.2015 zur Umbuchung der Instandhaltungsrücklage: „Ich hoffe, dass ich den Sachverhalt einigermaßen verständlich darlegen konnte und hoffe auf Eure Hilfe!“Meine Antwort (Egbert) vom 7.03.2016: Hallo Slayerone,
du hast vollkommen Recht. Die IR wird doppelt abgebucht.
Einmal in der Vorauszahlung und einmal in der Abrechnung
Hier das Gesetz: seid 2010 BGH-Urteil V ZR 44/09
„Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen.“Und hier die geistigen Ergüsse vom „Mainschwimmer“ zu diesem Thema:
Die Hoffnung täuscht aber gewaltigt. Weil:
1. Sich dieses Forum, wie auch in der Überschrift deutlich zu lesen ist, mit Mietrecht beschäftigt. Und Eigentumswohnungen sind nun mal keine Mietwohnungen mit Mietern und Vermietern.
2. Keiner der User hier mit einer Kristallkugel ausgestattet ist, um den Sachverhalt mit eigenen Augen zu erkennen.
3. Es soll Foren geben, in denen Probleme von Wohnungseigentümern behandelt werden. Google hilft bestimmt.
Und ich denke, dass Egbert keinen Durchblick hat. Ich erlebe regelmäßig in diesem und auch in anderen Foren, dass es sich Vermieter von vermieteten Eigentumswohnungen sehr einfach machen. Die reichen die Abrechnung des Hausgeldes 1:1 an ihre Mieter als Betriebskostenabrechnung weiter.
Da sind dann Positionen wie Hausverwaltung, Instandhaltung, etc. regelmäßig nicht heraus gerechnet. Das passiert meist nicht mit Absicht, sondern aus Unwissenheit der Vermieter.Darum war und ist der Einwand von Akkarin schon berechtigt gewesen.
Nicht Akkarin, das wird nichts. Hier versucht jemand sein bisschen Wissen aufzuzeigen und merkt nicht, dass er von einem Unsinn in den nächsten gerät. Wenn mir jemand erklären will, was Hausgeld ist, dann kann ich nur lachen.In der Immobilie, die ich über Jahre verwaltet habe, habe ich beim "Hausgeld" eine klare Trennung gemacht. Meine Eigentümer bekamen eine saubere Auflistung der Kosten, die sie an ihre Mieter weiterreichten. Nur die Grundsteuer kam vom Vermieter dazu, fertig.
Bei dir, bei mir nicht, denn ich habe eine große Eigentümergemeinschaft verwaltet.
Egbert wäre ja nicht der erste User hier im Forum, der nicht merkt, dass er von einem Fettnäpfchen ins nächste tritt. Oder wie Berny schrieb, jeder blamiert sich so gut er kann. Ich denke, dass damit genug gesagt ist und wir uns besser Wichtigerem widmen sollten.
Sehr interessant, jetzt machst du dich vor Ort auch noch lächerlich. Als Mieter hast du mir der Instandhaltungsrücklage nichts am Hut, also was soll eine Anzeige? Denkst du, dass der Verwalter zu Kerker bei Wasser und Brot verurteilt wird? Kinderkram was in deinem Kopf vorgeht.
Und wie lautet die Anzeige, wegen was hast du den Verwalter, mit dem du als Mieter nichts zu tun hast, angezeigt?, Ist er bei rot über die Ampel gebrettert, oder wie heißt der Grund deiner Anzeige?
Noch einmal meine Frage zu dieser lustigen Anzeige.
Das ist bisher passiert: Weil der Verwalter einer WEG die Instandhaltungsrücklage 2x berechnet hat, hast du ihn wegen Betrugs angezeigt. Du bist Mieter einer Wohnung, hast mit dieser IR nichts am Hut, aber hängst dich voll rein, als ob du das bezahlt bekommst. Das ist das einzig Wahre und Richtige von dir in dem ganzen unsinnigem geistigen Dünnschiss von dir.Ende der Beiträge von Mainschwimmer zur Instandhaltungsrücklage.
Ich bitte alle User um eine Beurteilung.
Gruß Egbert -
Hallo Mainschwimmer,
hier Deine "Beiträge" zu meiner letzten Aussage vom ...
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Ich bitte alle User um eine Beurteilung.
Oh mein Gott, der merkt wohl garnichts ...
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Hallo Berny,
gar nichts wird nicht zusammen geschrieben.
Oh mein Gott, Du kannst ja noch nicht einmal die einfachsten Wörter richtig schreiben.
Gruß Egbert -
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