Habt ihr Tipps was ich jetzt genau tun muss um an die Kaution evtl. doch zu kommen bzw. diese später einmal wiederzubekommen oder nimmt das automatisch seinen Gang?
Beiträge von schutzengel
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Hallo schutzengel,
wurde Dir denn überhaupt bis jetzt ein amtliches Schriftstück, bspw. auch ein Gerichtsbeschluss, vorgelegt?Ja der Gerichtsbeschluss ist in Kopie dran gewesen ... und zur die Kanzlei gibt es auch, ich habe alles geprüft..
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Spart schon mal für die Kaution einer neuen Wohnung.
Denn auch ohne Zwangsverwaltung oder Insolvenz muß die Kaution in den seltensten Fällen sofort nach Ende des Mietverhältnisses zurück gezahlt werden.
Der Vermieter hat nämlich bis 6 Monate Zeit um zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch gegen den Mieter hat.
Ansprüche können u. a. Mietrückstände, Schadensersatzforderungen wegen Schäden auch verdeckter, geschuldete Schönheitsreparaturen und evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen Betriebskostenabrechnungen sein.
Ok ich sehe das ist alles sehr kompliziert und das mit den 6 Monaten wusste ich nicht. Danke für die Tipps und Hinweise. Wieso habe ich immer so ein Pech. Ich habe dem Vermieter sogar noch gesagt er soll die NK aufgrund der zu erwartenden Nachzahlungen doch erhöhen. Hat er vor 2 Monaten auch um 100 Euro. Ist auch ok. Wir haben 1300 nachzahlen müssen, haben wir auch sofort gemacht. Eigentlich könnte jeder Vermieter zufrieden sein mit uns. Aber wir erwischen natürlich so ein schwarzes Schaf. Was auch nicht gerade angenehm ist, man steht jetzt bei den Nachbarn da als würde man seine NK oder Miete oder beides nicht zahlen. Wir haben einen Stellplatz der zur Wohnung gehört und einen zweiten gemietet. Der Anwalt am Telefon meinte da hätten die Nachbarn gesagt bei der Eigentümerversammlung wir würden ja 2 Stellplätze nutzen. Am liebsten würde ich den Mietvertrag des Stellplatzes mit unseren Kontoauszügen ans schwarze Brett machen. Man ist nur noch wütend und traurig
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Vielen Dank schon mal für die Hilfen.
Also im Moment sieht das so aus, und das fand ich sehr komisch. Der Vermieter hat die Wohnung über einen Makler im Internet zum Verkauf. Parallel sind die Mieten und Nebenkosten durch das Amtsgericht beschlagnahmt und es gibt einen Zwangsverwalter, unsere Vermieter ist quasi dieser Zwangsverwalter.
Ich fragte auch da nach wie das möglich sei das der Vermieter aber die Wohnung verkauft und Miete/NK beschlagnahmt sind. Die Antwort war das ich das so betrachten müsse, er sei ja noch der Besitzer und im Grundbuch und dürfe das, der Verkaufserlös ist aber auch an den Zwangsverwalter zu überweisen.
Frage: Kann ich irgendwas tun oder muss ich jetzt einfach warten und falls wir was neues haben, dann den Zwangsverwalter anschreiben und um Auszahlung der Kaution bitten oder macht man das bei der Übergabe?
Schlimm ist, ich müsste eigentlich vorher wissen ob ich die Kaution wiederbekomme da es finanziell wichtig ist. Ansonsten müssen wir noch ein paar Monate dort wohnen und versuchen die Kaution zusammen zu sparen.
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Hallo,
wir sind nur normale Mieter. Aber wir haben folgendes Problem. Und zwar bekamen wir ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei mit einem kopierten Beschluss des Amtsgerichtes, dass unsere Miete und Nebenkosten richterlich beschlagnahmt sind und wir das ab sofort auf ein Konto der Kanzlei überweisen.
Wir bekamen auch einen Bogen, wo wir Quadratmeter usw. der Wohnung angeben mussten, sowie eine Kopie des Mietervertrags (Unser Vermieter scheint nicht zu reagieren und deshalb bat man uns darum). Beim ausfüllen fiel mir auf, dass dort gar kein Feld war, wo man die Kaution einträgt. Ich rief daraufhin bei der Kanzlei an und man sagte mir, dass der Vermieter die NK und die NK Nachzahlung nicht an die Hausverwaltung abgeführt hat, die Eigentümergemeinschaft Klage eingereicht hat. Auf meine Frage warum dort kein Feld für die Höhe der Kaution vorgesehen ist sagte der Rechtsanwalt am Telefon nur, tragen sie mal ein aber wird vermutlich weg sein.
Ich verstehe das nicht, in dem Schreiben der Kanzlei steht eindeutig drin, dass egal in welchen Frage der Wohnung nur noch diese Kanzlei zuständig sei, also Zwangsverwalterin. Da frage ich mich da gehört doch unsere Kaution auch dazu.
Ich habe mir damals da ich froh war die Wohnung zu bekommen nie eine Bescheinigung geben lassen das das Geld auf der Bank liegt (ja, ich weiß, das war sehr dumm). Ich dachte dann aber ok es steht ja im Mietvertrag das 750 Euro Mietkaution zu überweisen sind.
Die Aussage des Anwalts verunsichert mich sehr, ist unser Geld jetzt wirklich weg? Meinen Vermieter habe ich dahingehend angeschrieben, keine Reaktion.
Wir möchten die Wohnung auch nicht ersteigern dazu kommt es ja vermutlich und wir werden uns jetzt schon bemühen eine neue Wohnung zu finden. Da wir beide nicht soviel verdienen ist für uns diese Kaution sehr wichtig, wenn wir die nicht haben, sind wir fast schon Sozialfälle.
Freue mich auf Erfahrungswerte, Wissen, Tipps. etc..
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vielen Dank für die schnelle Antworten
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Hier eine etwas suspekte Frage. Wir wohnen jetzt 3 Jahre in unserer Wohnung, haben uns nichts zu Schulden kommen lassen oder Sonstiges. Kürzlich wollte der Vermieter vorbeikommen (den wir bis heute nicht persönlich kennen, Whg. damals über einen Makler bekommen). Er sagte uns, wenn es ok ist, würde er gerne ein paar Fotos machen wollen für eine neue Wertschätzung der Wohnung und eine Kreditänderung. Er kam dann selber nicht, rief an (ok an dem Tag war auch ein Unwetter) das er den Mann von der Bank vorbeischicke. Der kam dann auch mit seinem Fotoapparat und erwähnte das wir ja wüssten das die Wohnung verkauft werden würde usw. und fragte direkt wo und was ich arbeite und ob ich evtl. interessiert sei die Whg zu kaufen. Ich verneinte und fragte dann meinen Vermieter per Mail ob er verkaufen wolle. Nein auf gar keinen Fall war seine Antwort. Naja, soweit so gut, Fr (5 Tage später) rief dann der Mann der die Fotos mache an, sagte wieder das ich ja wüsste das die Wohnung verkauft werden würde und ob er vorbeikommen dürfte mit einem Kapitalanleger und wir müssten uns keine Sorgen machen, dürften da wohnen bleiben, nur das Bad würde er sanieren wollen. Naja ich dachte dann so, wie wurde der Kapitalanleger auf die Whg aufmerksam und entdecke dann im Internet auf den bekannten Wohnungsanzeigen Fotos unserer Wohnung, unseres Mobiliars, (Schlafzimmer nicht, auch keine Fotos sind zu sehen von der Wand usw..).
Ich wundere mich nur,
a) muss nicht der Vermieter uns konkret Fragen zuerst ob wir kaufen wollen oder meint er, er kann lügen und das dann dem Mann von der Bank überlassen
b) ist das wirklich zulässig Fotos ungefragt von Wohnungen ins Internet zu stellen ohne die Mieter darüber zu unterrichten
c) was hat der Vermieter davon uns das nicht zu sagen? Wir haben die Nachzahlung für 2015 in Höhe von 1300 Euro nach 7 Tagen geleistet, wir haben angeboten, das die Miete erhöht werden könnte das die Nachzahlung nicht so hoch wird und zahlten dann direkt 100 Euro mehr (war für uns ok)
d) erfahrungstechnisch sollten wir uns um eine andere Whg bemühen oder?Den Vermieter bekommt man telefonisch nicht ran, auf meine Mail kam keine Antwort. Ich schrieb ihm eigentlich nur das ich davon ausgehe das er wisse das Herr xy mit einem potentiellen Kapitalanleger komme.
Freue mich auf Feedbacks
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Hallo, erst mal nochmal Danke für die Hilfe. Also wir haben ein Schreiben aufgesetzt und als Einschreiben per Einwurf verschickt. Ich habe geschrieben sowas wie: das ich sehr erstaunt bin das mich im Februar 2016 die Abrechnungen für 2013 und 2014 erreichen und davon ausging, er habe die nicht gemacht da der Aufwand sich nicht lohne. Und hätte ich gewusst das ich eine fast 2stellige Summe nachzahlen muss hätte ich u.a. mein Heizverhalten geändert, gespart usw..Das ich dort sehr gerne wohne, aber er das verstehen muss das ich das für unwirksam erklären müsse. Ja und das ich platt bin, dass die reinen NK nicht mal ausreichend wären für alles andere ohne das man überhaupt geheizt hat. Im letzten Satz habe ich dann noch geschrieben das er die NK ja anpassen könne. Und ich hoffe das es jetzt nicht zum Streit käme da ich dort gerne wohne.
Naja auf jeden Fall hat er direkt eine Mail geschrieben das er aus psycholgischen Gründen, die er nicht näher erläutern möchte das nicht früher erstellen konnte usw..und ich natürlich das Recht habe die für unwirksam zu erklären (fand ich schon mal sehr nett ohne Krach). Und das ich ja gerne in der gemütlichen, gern genutzten Wohnung weiter wohnen kann (bin mir da unsicher, sollte das ein schlechtes Gewissen sein, nach dem Motto, Sie wohnen ja gerne da deshalb haben Sie so hohe Kosten verursacht, oder ob das wirklich nett gemeint war). Auf die Anpassung der NK ging er gar nicht ein.
Ja also das war es. Jetzt erwarten meinen Mann und mich sicherlich in diesem Jahr pktl. die NK für 2015 die sicherlich bei 1.500 liegen schätze ich mal. Der Urlaub wird ausfallen, ist auch nicht sooo schlimm, aber wir müssen echt ganz schön gucken und naja seit der Abrechnung heizen wir fast gar nicht mehr. Bis auf die Heizung die wir im meist genutzten kleinen Raum nutzen sind alle auf 1.
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Hallo nochmal, ich habe das Schreiben an den Vermieter jetzt soweit vorbereitet. Drückt mir die Daumen das er nicht einen Grund findet uns zu kündigen.
Ich muss Euch aber nochmal fragen, die Positionen die mir als Mieter auferlegt worden sind sind folgende Posten:
öffentliche Abgaben, Versicherungen, Hausmeister/Gärnter, Treppenhausreinigung, Be.- und Entwässerung, allgemeiner Strom, Heizkosten, Kabelgebühren.Jetzt blüht mir dann ja bald die Abrechnung für 2015. Mich ärgert das so, hätte ich das vorher alles gewusst, hätte man sein Heizverhalten ändern können, sparen können oder eine andere Wohnung suchen. Wenigstens habe ich dank Euch mit den Abrechnungen 13 und 14 nichts mehr zu tun. Wäre ich Vermieter ich könnte sowas gar nicht sammeln, die Leute wollen ja wissen wo man dran ist....naja...
Ich denke mal das ist alles korrekt oder?
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ich bin wirklich beruhigt jetzt und ich halte euch auf dem Laufenden wie mein Vermieter reagiert. Ich werde ein freundliches Schreiben aufsetzen und dann mal sehen was passiert
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ich frag doch nochmal zur Sicherheit: also Abrechnungszeitraum ist z. b. wenn ich für das Jahr 2014 zahlen soll der 31.12.2014. Diese 12 Monate gelten nicht ab Abrechnungsdatum der Hausverwaltung? (Mai 2015). Das heißt auch hier hätte der Vermieter mir bis Dezember die Abrechnung schicken müssen, die Hausverwaltung hat diese ja relativ pktl. erstellt
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Hallo BHShuber und anitari,
nochmal vielen lieben Dank für die Hilfe und ich werde heute mit meinem Mann ein Schreiben oder eine Mail formulieren und warten was er antwortet, wenn wir bis Montag nichts haben senden wir ein Einschreiben mit Rückschein.
Lieben Gruß
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ok Danke Danke Danke ich versuche das mal freundlich zu formulieren und biete eine Erhöhung von mir aus an für KÜNFTIGES. Mal sehen, hoffe er sagt nicht danke tschüss und Kündigung. Ich berufe mich auf das BGB danke für den Tipp. Liebe Grüße schutzengel -
Hallo anitari,
ich hoffe das ist wirklich verfristet. Also die Hausverwaltung hat abgerechnet für 2014 im Mai 2015 und ich bekam es im Februar 2016. Der Vermieter ist Eigentümer und die Hausverwaltung macht die Abrechnung für ihn. Er hat dann eine Exceltabelle erstellt für mich und meinen Mann und hier u. a. Versicherung, Kabelgebühren wg Erhöhung usw. gelistet. Verwaltungsgebühren, Kontogebühren und sowas sind nicht dabei. Allerdings sind am heftigsten die Heizkosten, das andere sind kleckerbeträge. Die Wohnung hat 64 qm und Fernwärme. Klar wir heizen, aber normal würde ich sagen. Ich habe Angst das er uns kündigt wenn wir sagen die Frist sei verstrichen. Wie soll man das nett formulieren...
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Hallo BHShuber,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Mir fallen gerade Millionen Steine vom Herzen. Das heißt auch wenn z. B. die Hausverwaltung für 2014 im Mai 2015 abgerechnet hat und mein Vermieter sagen würde, er hätte aber 12 Monate Zeit danach, bin ich im Recht?
Ich habe wirklich Angst das er uns dann die Wohnung kündigt und will ein freundliches Schreiben aufsetzen das ich es nicht zahlen muss und vielleicht einfach eine Erhöhung ab sofort anbieten. Damit kann er ja eigentlich noch froh sein.
Haben Sie eine Formulierungshilfe bzgl. ich muss nicht zahlen aber bin gewillt eine Erhöhung blabla oder soll ich einfach nur sagen wegen verspäteter Abrechnung.....
DANKE
Lieben Gruß
Schutzengel -
Hallo ich habe ein großes Problem, ich bin nach meiner Scheidung in eine Wohnung gezogen zum 1.8.2013. Die Kaltmiete ist mit 360 Euro beziffert im Mietvertrag, und die Warmmmiete mit 535 Euro. Ich wunderte mich immer, das keine Abrechnung kam, habe aber auch nicht wirklich dran gedacht.
Gestern, 16.02.2016 dann der Schocker. Ein dicker Brief vom Vermieter mit den Abrechungen.
1. Einmal 01.08.2013 bis 31.12.2013, eine Kopie der Hausverwaltungsabrechnung mit dabei. Die Hausverwaltung hat diese Abrechnung im Mai 2014 erstellt.
Hier werden 200 Euro nachgefordert. (überwiegend Heizkosten).2. Einmal 01.01.2014 bis 31.12.2014, auch eine Kopie der Hausverwaltungsabrechnung. Hier hat die Hausverwaltung auch die Abrechnung erstellt, im Mai 2015. Hier werden fast 1000 Euro nachgefordert (überwiegend Heizkosten).
Beide Rechnungen bekam ich erst gestern zugestellt. Und ich weiß nicht ich hatte solche Probleme und späten Abrechnungen noch nie, hab auch ehrlich gestanden keine 1200 Euro mal eben zum nachzahlen.
Wie verhalte ich mich, ist das rechtens? Ich wohne gerne da, möchte keinen Ärger, finde aber die Vorgehensweise nicht in Ordnung mir soviel auf einmal aufzuerlegen und dann so spät.
Bin froh mit Tipps. Achso mit dem Vermieter hatte ich bisher immer nur Mailkontakt, da er 400 km weiter weg wohnt.
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