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Das ist genau das was ich meine. "ist reiner Verwaltungsaufwand". Natürlich ist das Verwaltungsaufwand; der aber nur dadurch entsteht, dass sich jemand mal wieder nicht an eine getroffenen Vereinbarung halten will.
Dem Vermieter vor Augen führen, dass er jetzt ein Problem haben könnte, weil er netterweise sofort einen Nachmieter gefunden hat, ist doch eine weitere Sauerrei.
Aber so lange es solche Leute gibt, wie dich, die der Meinung sind, man muss dreist sein, sobald man das hat was man wollte, wird die Kluft zwischen Mietern und Vermietern in diesem Land immer größer.
Gruß
H H
Der VM kann ja beim nächsten mal einen Kuendigungsausschluss in den Vertrag Schreiben. Ausserdem hat der VM die Situation mitverschuldet. Als der TE es sich anders ueberlegt hat, war noch genug Zeit für eine Kuendigung zum 31.07. Dann haette der TE nichts zahlen muessen und der VM haette nichts bekommen.
Aber nein, es hieß ja wir einigen uns schon... Und dafür dass der TE dem VM geglaubt hat, soll er jetzt eine Einigungsgebuhr zahlen.
Der einzige, der hier frech und dreist ist, ist der VM.
Haette er einen echten Schaden, koennte man ja ueber eine Übernahme der tatsächlichen Kosten redeln. Hier gab es aber keine tatsächlichen Kosten, also auch keinen Schaden und Bearbeitungsgebuehren des VM gibt es nun mal nicht.