Beiträge von Akkarin

    Kannst du mir nach der Logik bitte 300€ überweisen? Dein Posting geht mir auf den Keks, ausserdem Fordere ich das Geld von dir. Einen Grund hab ich zwar nicht, brauch ich aber auch nicht. Bin ja schließlich Vermieter. Zwar nicht deiner aber auch das ist nach deiner Logik egal. Alles andere als mir sofort 300€ zu überweisen, lohnt den ganzen Stress für dich nicht.
    Paypalkonto kommt gleich als PN.

    *kopfschüttel*

    P

    Das ist genau das was ich meine. "ist reiner Verwaltungsaufwand". Natürlich ist das Verwaltungsaufwand; der aber nur dadurch entsteht, dass sich jemand mal wieder nicht an eine getroffenen Vereinbarung halten will.

    Dem Vermieter vor Augen führen, dass er jetzt ein Problem haben könnte, weil er netterweise sofort einen Nachmieter gefunden hat, ist doch eine weitere Sauerrei.

    Aber so lange es solche Leute gibt, wie dich, die der Meinung sind, man muss dreist sein, sobald man das hat was man wollte, wird die Kluft zwischen Mietern und Vermietern in diesem Land immer größer.

    Gruß
    H H

    Der VM kann ja beim nächsten mal einen Kuendigungsausschluss in den Vertrag Schreiben. Ausserdem hat der VM die Situation mitverschuldet. Als der TE es sich anders ueberlegt hat, war noch genug Zeit für eine Kuendigung zum 31.07. Dann haette der TE nichts zahlen muessen und der VM haette nichts bekommen.

    Aber nein, es hieß ja wir einigen uns schon... Und dafür dass der TE dem VM geglaubt hat, soll er jetzt eine Einigungsgebuhr zahlen.
    Der einzige, der hier frech und dreist ist, ist der VM.

    Haette er einen echten Schaden, koennte man ja ueber eine Übernahme der tatsächlichen Kosten redeln. Hier gab es aber keine tatsächlichen Kosten, also auch keinen Schaden und Bearbeitungsgebuehren des VM gibt es nun mal nicht.

    Was denkst du denn, was die Zeit des Vermieters wert ist?


    Nichts. Ist reiner Verwaltungsaufwand des VMs. Den kann man nicht in Rechnung stellen. Wären hier reale Kosten angefallen, könnte man die durchaus erstatten aus Kulanz, aber so?


    Jetzt, wie Akkarin noch zu überlegen, dass man ja dem Vermieter eins auswischen kann, wenn man einfach so tut, als will man diue


    Ich will niemandem eins auswischen, aber man kann dem VM getrost mal vor Augen führen, was er dq für einen Unsinn verzapft, und dass er selber ganz schnell ein Riesenproblem hat, wenn der TE auf Schlüsselübergabe besteht.

    Villeicht kapiert er ja dann, dass ein Aufhebungsvertrag per jetzt die sauberste und einfachste Lösung für alle ist.

    Klar Miete vom Nachmieter + 300 Bearbeitungsgebühren wären eine schicke Sache, aber eben Wunschdenken.

    Klare Aussage, kann mich da nur anschliessen. Tipp: Aufhebungsvertrag machen. Ob er bereits einen NM hat, geht Euch nichts an.

    Das geht ihn im Falle der Doppelvermietung sehr wohl was an.

    Ist das räumlich alles so, dass Entfernungen keine Rolle spielen? Solltet ihr nämlich aktuell in Freiburg wohnen und die neue Wohnung wäre in Berlin gewesen, könnte zahlen tatsächlich einfacher sein. Ist alles in der Nähe und er will nicht, na dann überlegen, wie hoch ist die KM in Relation zu den 300€ und wie wahrscheinlich hat er wirklich zum 01.08ten neuvermietet?

    Man kann nämlich a) heute noch kündigen zu Ende August und dann im Zweifel am 01.8ten um 8Uhr vor der Tür stehen und sagen , ich habe keine AUfhebeungsvertrag her mit dem Schlüssel , aber dalli. Dann hat der VM nämlich ein echtes Problem, wenn um 9 der ander Mieter die Wohnung haben will.
    Wenn es den Nachmieter wirklich gibt, ist dann auch sofort Schluss mit der Schmierenkomödie. Wenn er dir am 01.08ten die die Wohnung nicht geben kann, und das auch nicht am vormittag des 02.8ten tut, könnt ihr vor Ort ihm die fristlose Kündigung nach 543 BGB in die Hand drücken.

    Achso.. na dann,
    Lieber TE,
    die Kündigung ist aus 2 Gründen wirksam:
    1. die Frist ist korrekt. Massgeblich ist 573d BGB
    2. Selbst wenn die Frist falsch wäre und es tatsächlich 9 Monate wären, ist das belanglos.
    Die Kündigung an sich nach 564 BGB ist dir gegenüber ja korrekt. Ein falscher Termin ist für die Wirksamkeit nämlich ohne Bedeutung (BGH, Beschl.v. 25.10.1995, Az.: Xll ZR 245/94). Die Kündigung erfolgt dann zum nächstmöglichen Termin.

    Gibt es denn in deinem Ort einen Mietspiegel und was sagt der zu vergleichbaren Wohnungen? Der Vermieter darf die Miete nur bis zu ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, die erstmal bestimmt sein will.

    Man muesste jetzt wirklich den Vertrag sehen, aber das scheint alles gegen den Vermieter zu sprechen.
    Wenn das wirklich da so steht, waere auch Grundsteuer und Versicherungen nicht umlegbar, sondern nur die 3 genannten.

    Änderungen am Vertrag brauchst du nicht zustimmen.

    Kann man das Uebergabeprotokoll mal sehen? Scannn und einstellen.
    Wahrscheinlich duerfte Berny recht haben und der Wunsch des Vermieters ist obskures Wunschdenken.

    Manchmal stehen aber auch ganz fiese Nebensatz im Protokoll.
    Ausserdem um welche Farbe geht es denn und würde die Wohnung inzwischen wieder vermietet, evtl nahtlose. Anschlussvermietung?

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