Raus aus dem gerade unterschriebenen Mietvertrag - Vermieter verlangt Geld

  • Was denkst du denn, was die Zeit des Vermieters wert ist? /QUOTE]
    Nichts. Ist reiner Verwaltungsaufwand des VMs. Den kann man nicht in Rechnung stellen. Wären hier reale Kosten angefallen, könnte man die durchaus erstatten aus Kulanz, aber so?

    Das ist genau das was ich meine. "ist reiner Verwaltungsaufwand". Natürlich ist das Verwaltungsaufwand; der aber nur dadurch entsteht, dass sich jemand mal wieder nicht an eine getroffenen Vereinbarung halten will.

    Dem Vermieter vor Augen führen, dass er jetzt ein Problem haben könnte, weil er netterweise sofort einen Nachmieter gefunden hat, ist doch eine weitere Sauerrei.

    Aber so lange es solche Leute gibt, wie dich, die der Meinung sind, man muss dreist sein, sobald man das hat was man wollte, wird die Kluft zwischen Mietern und Vermietern in diesem Land immer größer.

    Gruß
    H H

  • Wäre das hier ausreichend als Mietaufhebungsvertrag? Oder gibt es Verbesserungsvorschläge?


    Kannst ja noch hineinschreiben ... gegen Zahlung von 300,00€ an den Vermieter ...
    Zahlung erfolgt dann gegen separate Quittung des VM.

  • P

    Das ist genau das was ich meine. "ist reiner Verwaltungsaufwand". Natürlich ist das Verwaltungsaufwand; der aber nur dadurch entsteht, dass sich jemand mal wieder nicht an eine getroffenen Vereinbarung halten will.

    Dem Vermieter vor Augen führen, dass er jetzt ein Problem haben könnte, weil er netterweise sofort einen Nachmieter gefunden hat, ist doch eine weitere Sauerrei.

    Aber so lange es solche Leute gibt, wie dich, die der Meinung sind, man muss dreist sein, sobald man das hat was man wollte, wird die Kluft zwischen Mietern und Vermietern in diesem Land immer größer.

    Gruß
    H H

    Der VM kann ja beim nächsten mal einen Kuendigungsausschluss in den Vertrag Schreiben. Ausserdem hat der VM die Situation mitverschuldet. Als der TE es sich anders ueberlegt hat, war noch genug Zeit für eine Kuendigung zum 31.07. Dann haette der TE nichts zahlen muessen und der VM haette nichts bekommen.

    Aber nein, es hieß ja wir einigen uns schon... Und dafür dass der TE dem VM geglaubt hat, soll er jetzt eine Einigungsgebuhr zahlen.
    Der einzige, der hier frech und dreist ist, ist der VM.

    Haette er einen echten Schaden, koennte man ja ueber eine Übernahme der tatsächlichen Kosten redeln. Hier gab es aber keine tatsächlichen Kosten, also auch keinen Schaden und Bearbeitungsgebuehren des VM gibt es nun mal nicht.

  • .... Hier gab es aber keine tatsächlichen Kosten, also auch keinen Schaden ...


    falsch. Es dürfte mind. eine zusätzliche Besichtigung stattgefunden haben mit entsprechenden Fahrtkosten und Zeitaufwand, ebenso weitere (Druck-/Lizenz-)Kosten für neue Vertragsunterlagen, Kommunikationskosten...

    Auch wenn sich am Ergebnis nicht viel ändert, so ganz ohne ist die Idee nicht.

  • Zitat

    Hier gab es aber keine tatsächlichen Kosten, also auch keinen Schaden und Bearbeitungsgebuehren des VM gibt es nun mal nicht.

    Irgend so ein Wirtschafts-Futzi hat mir mal vorgerechnet, dass eine einzelne Wohnungsbesichtigung mit anschließendem Vertragsabschluss ca. 250 € kostet (Personalkosten, Benzin, PKW, etc.).

    Ich habe das in der Vergangenheit ähnlich gehandhabt. Wollte ein Mieter vorzeitig entlassen werden, dann durfte er dies tun, wenn er dafür eine Abstandszahlung geleistet hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • P

    Der VM kann ja beim nächsten mal einen Kuendigungsausschluss in den Vertrag Schreiben. Ausserdem hat der VM die Situation mitverschuldet. Als der TE es sich anders ueberlegt hat, war noch genug Zeit für eine Kuendigung zum 31.07. Dann haette der TE nichts zahlen muessen und der VM haette nichts bekommen.

    Aber nein, es hieß ja wir einigen uns schon... Und dafür dass der TE dem VM geglaubt hat, soll er jetzt eine Einigungsgebuhr zahlen.
    Der einzige, der hier frech und dreist ist, ist der VM.


    Sorry, ich denke dies Ansicht hast du recht exklusiv? Warum sollte der VM dem Mieter gegenüber Rechtsberatung betreiben? Und ansonsten halte ich die 300€ durchaus für nicht übertrieben.
    Das ist ja im grunde schon eher das Mindeste allein schon als pädagogische Maßnahme, das man sich vieleicht mal überlegt nicht Verträge zu unterschreiben die man nicht einhält und mit den Konsequenzen im Ergbniss dann allen anderen auf den Keks zu gehen.
    Dein Tipp auf Zeit zu spielen und auf Konfrontation zu gehen, würde ich mir in der Situation recht genau überlegen, zumal man die wirklichen Verträge usw. und die Alternativen der Gegenseite ja gar nicht kennt.

  • Kannst du mir nach der Logik bitte 300€ überweisen? Dein Posting geht mir auf den Keks, ausserdem Fordere ich das Geld von dir. Einen Grund hab ich zwar nicht, brauch ich aber auch nicht. Bin ja schließlich Vermieter. Zwar nicht deiner aber auch das ist nach deiner Logik egal. Alles andere als mir sofort 300€ zu überweisen, lohnt den ganzen Stress für dich nicht.
    Paypalkonto kommt gleich als PN.

    *kopfschüttel*

  • Kannst du mir nach der Logik bitte 300€ überweisen? Dein Posting geht mir auf den Keks, ausserdem Fordere ich das Geld von dir. Einen Grund hab ich zwar nicht, brauch ich aber auch nicht. Bin ja schließlich Vermieter. Zwar nicht deiner aber auch das ist nach deiner Logik egal. Alles andere als mir sofort 300€ zu überweisen, lohnt den ganzen Stress für dich nicht.
    Paypalkonto kommt gleich als PN.

    *kopfschüttel*


    Hast du da nicht einen Punkt vergessen? Stichwort Mietvertrag, klingelt es da?

  • @ Akkarin:

    Wie kommst Du denn darauf, dass der Vermieter hiermit keinen finanziellen Aufwand hatte?

    Eine Nachmietersuche samt Wohnungsbesichtigungen kostet einfach auch etwas Geld.

    Der TE hat einen gültigen Mietvertrag, aus welchem er - aus Kulanz - entlassen werden sollte.

    Selbst wenn der TE fristgemäß gekündigt hätte, wäre vielleicht noch die Miete für August fällig gewesen. So zahlt er nur die 300 €.
    Wo ist das Problem?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Kannst du mir nach der Logik bitte 300€ überweisen? Dein Posting geht mir auf den Keks, ausserdem Fordere ich das Geld von dir. Einen Grund hab ich zwar nicht, brauch ich aber auch nicht. Bin ja schließlich Vermieter. Zwar nicht deiner aber auch das ist nach deiner Logik egal. Alles andere als mir sofort 300€ zu überweisen, lohnt den ganzen Stress für dich nicht.
    Paypalkonto kommt gleich als PN.

    *kopfschüttel*

    Ich denke wir sollten Akkarin jetzt in Ruhe lassen. Auf diese einsame, merkwürdige Rechtsauffassung kann er doch gerne beharren. Wichtig war, dass klar geworden ist, dass die meisten anderen Forumsteilnehmer die 300 Euro nicht skandalös finden.

    Gruß
    H H

  • Hast du da nicht einen Punkt vergessen? Stichwort Mietvertrag, klingelt es da?

    Brauch ich nicht. Meine Forderung ist genauso rechtssicher, wie die Bearbeitungsgebuehr des VM.

  • Ich denke wir sollten Akkarin jetzt in Ruhe lassen. Auf diese einsame, merkwürdige Rechtsauffassung kann er doch gerne beharren. Wichtig war, dass klar geworden ist, dass die meisten anderen Forumsteilnehmer die 300 Euro nicht skandalös finden.

    Gruß
    H H

    Ich finde die nicht skandalös, mir fehlt es halt an der Rechtsgrundlage.

  • @ Leipziger : Den Aufwand bestreite ich nicht, nur dass der hier ersatzpflichtig sein soll.

    Ohne die Doppelvermietung im August, wuerde ich auch gar nichts sagen.
    So wuerde ich wohl auf die Schlüsselübergabe am 01.08.ten bestehen.

  • Brauch ich nicht. Meine Forderung ist genauso rechtssicher, wie die Bearbeitungsgebuehr des VM.

    Ja, natürlich. Leider nur mit dem Unterschied das es der Mieter ist der eine Auflösung des Vertrages wünscht/benötigt, und nicht der VM.
    Und alles andere ist reine Spekulation, die evtl. für den Mieter recht teuer werden kann, egal was VM. und Nachmieter ansonsten noch so abkaspern.
    Kurz gesagt, wenn ich einen MV. vorfristig auflösen will, sitzt nun mal der am längeren Hebel der dem zustimmen muß, in dem Fall der Vermieter. Auf einen imaginären Nachmieter und einen zweiten MV. für die gleich Wohung zu setzen, ist nicht nur fahrlässig, sondern ziemlich harakiri, wenn du mich fragst, und ich wette wenn es dein Geld wäre, würdest du darauf nicht wetten.


  • Ohne die Doppelvermietung im August, wuerde ich auch gar nichts sagen.

    Woher weisst du von dieser MV.? Glaubst du der VM. hat dem TE hier den MV. vorgelegt? Wir reden hier also höchsten vom hörensagen.
    Und selbst wenn es den gibt ist doch gar nicht gesagt das der neue Mieter unbedingt auf den Einzugstermin besteht. Ich habe das häufig das viele Mieter lieber eher später einziehen möchten wenn es geht.
    Das sind aber alles Fakten die der TE hier nie erfahren wird.

  • Lies doch einfach nochmal.
    Das Angebot des VM lautet: Aufhebung zum 31.07. Preis von 300€, wenn er einen Mieter ab 01.08. ten findet oder
    1 volle MM, wenn die Wohnung erst zum 01.09. vermietet werden kann.

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