Doch lieber Berny,
Das Vorkaufsrecht zugunsten des Mieters gibt es für den ersten Verkauf nach der Teilung in WEG.
Dabei schließen VM und k den NotarVertrag komplett ab. Dann informiert der VK den M ueber den Verkauf, den Vertragsinhalt und den Preis.
Und dann darf der M 2 Monate lang entscheiden, ob er statt K in den Vertrag eintreten will.
Das ganze passiert mit kürzerer Frist uebrigens alle Nasen lan weil ganz viele Gemeinden ein Vorkaufsrecht bei allen Grundstücke n innerhalb der Gemeinde durch kommunale Satzung haben.