Älteres Ehepaar gekündigt

  • Guten Morgen zusammen,
    Bin neu hier im Forum und habe da mal ein Anliegen......
    Folgende Situation.......

    ch schiebe Frust da ich heute mal wieder bestätigt bekommen habe wie Unterschiedlich in Deutschland so einiges gehandhabt wird......
    Vor ca.2 Jahren bekamen meine Schwiegereltern nach 20 Jahren die Kündigung ihrer Wohnung wegen Eigenbedarf.
    Der Vermieter hat das haus seiner Eltern geerbt und möchte nun die Parterre Wohnung von meinen Schwiegereltern haben.
    Meine Schwiegereltern sind mittlerweile (Sie 80 und Er 79) Jahre, er ist schwer Dement krank was auch durch verschiedene Gutachten belegt ist und ein Gutachter hat auch angegeben, das der Mann in einer neuen Umgebung nicht mehr klar kommen würde, dann kommt dazu noch die Pflegestufe 3 die er hat.
    Es gab bisher schon drei Gerichtsverhandlungen wo jeweils zu Guntsen des Vermieters gesprochen wurde. Nun bekam Schwiegermutter ein neues Urteil vor 2 Wochen und es wurde wieder gegen sie geurteilt. Auf meinem und Mieterbund Rat hin, hat sie nun Wiederspruch eingelegt, und heute rief sie mich wieder aufgeregt an, das ihr Anwalt (wird ja vom Mieterbund bezahlt) ihr eine sehr geringe Erfolgsaussicht geschrieben hat. Desweiteren teilt der Anwalt noch mit, sie müssen jetzt auch mal 4000 € bezahlen damit die Räumungssache erstmal ausgesetzt wird, ist das alles so ok....
    Da frage ich mich was taugt so ein Anwalt.......
    Was sind das für Gesetze die solche ältere kranke Menschen raus setzen wollen.....und welcher neue Vermieter nimmt solche Alten noch, wo keiner weiss wielange die noch leben......
    In unserem ach so schönen Deutschland bekomme ich nur noch mehr das :mad::mad::mad:

    Ich kenne eure Erfahrungen nicht aber es ist bestimmt nicht die Regel........
    Also meine Schwiegereltern sind vor 20 Jahren in dem Haus in Parterre eingezogen und da war die Wohnung runtergekommen. Sie liessen dann die Wohnung 50% zu ihren Kosten und 50% des Vermieters, die Wohnung (Bad, Esszimmer, Wohnzimmer, Gästezimmer und Küche) renovieren. Den Garten soei die grosse Terrasse machten mein Schwiegervater und Schwager auf eigen Kosten in Ordnung, es war vorher ein reiner Urwald.
    Die damaligen Vermieter waren im gleichen Alter und sie besuchten sich auch gegenseitig mal....es war immer ein freundschaftliches Verhältnis und da sie ja eine Strasse weiter selbst noch ihr eigenes Haus hatten bestand auch nie Interesse daran. Die Vermieter sagten auch das meine Schwiegereltern für immer da wohnen bleiben könnten denn sie sind froh solche Mieter zu haben, nur wurde leider nie etwas schriftliches gemacht. Nun sind diese Leute schon verstorben und der Sohn (Erbe) ist es egal und will die Wohnung haben, denn das Haus der Eltern hat er schon verkauft.

  • Ich kann deinen Frust verstehen. Aber leider nimmt das Mietrecht weder auf Krankheit noch auf Alter eines Mieters Rücksicht.


    Das stimmt so nicht. 574 BGb enthaelt eine Sozialklausel, die genau so was verhindern soll. Hier stellt sich ehr die Frage, warum ist der Anwalt vor Gericht gescheitert?
    Sofern die medizinische Notwendigkeit tatsächlich gegeben ist, und ein Umzug deswegen unzumutbar ist, koennte ein letzter Ausweg in 765 Zpo beheimatet sein. Evtl. Mal einen Fachanwalt mit Ahnung fragen.

  • Hallo Mike56,

    auch ich "muss" Dich/Euch enttäuschen. Rechtsprechung kennt keine Sentimentalitäten. Auch die politische Opposition wird zwar für Probleme ein offenes Ohr haben, jedoch nach den nächsten Wahlen wird es das wohl gewesen sein...

  • Hallo Mike56,

    auch ich "muss" Dich/Euch enttäuschen. Rechtsprechung kennt keine Sentimentalitäten. Auch die politische Opposition wird zwar für Probleme ein offenes Ohr haben, jedoch nach den nächsten Wahlen wird es das wohl gewesen sein...

    Auch dir Berny sei die Lektüre von 574 empfohlen und danach BGH 15.03.2017 zr VIII 270/15.

    Demenz ist eine Haertegrunde die eine besondere Prüfung des Einzelfall erfordert.

    Traurigerweise sollte das aber ehr der Anwalt vom Mieterbund mal lesen .:-(

  • Das stimmt so nicht. 574 BGb enthaelt eine Sozialklausel, die genau so was verhindern soll. Hier stellt sich ehr die Frage, warum ist der Anwalt vor Gericht gescheitert?

    Ich vermute mal weil Fristen versäumt wurden.

  • Akkarin:

    "Auch dir Berny sei die Lektüre von 574 empfohlen ..."
    - "(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten ...)" Danke für die Info!

    "und danach BGH 15.03.2017 zr VIII 270/15. Demenz ist eine Haertegrunde die eine besondere Prüfung des Einzelfall erfordert. Traurigerweise sollte das aber ehr der Anwalt vom Mieterbund mal lesen."
    - ... und auch verstehen und umsetzen - wäre wohl ernsthaft eine Möglichkeit ("Eigentum verpflichtet...") - nicht umsonst empfehlen wir hier öfters einen (freien) Fachanwalt...

  • Ich kann deinen Frust verstehen. Aber leider nimmt das Mietrecht weder auf Krankheit noch auf Alter eines Mieters Rücksicht.

    Es sei denn es gibt den sog.Härtefall für diese Leute.

  • Hallo,

    Deine Schwiegereltern sind Mieter in einer Wohnung, die jemandem anderen gehört, sie sind nicht die Eigentümer. Damit haben sie kein lebenslängliches Wohnrecht, schon gar nicht, wenn der Eigentümer die Wohnung für sich selbst benötigt. Statt dessen wird sich durch alle Instanzen geklagt und dem Eigentümer sein Recht genommen, seine Wohnung zu beziehen.

    Da inzwischen 3 Gerichtsverfahren (drei!) verloren wurde, kann man wohl davon ausgehen, dass alles nach Recht und Gesetz abläuft. Da wird es keinen Härtefall geben. Jetzt einen weiteren, dritten Widerspruch (was immer das bedeutet) einzulegen zeugt doch von völligem Realitätsverlust. Wenn sogar der Anwalt keine Erfolgsaussicht mehr sieht, würde ich mich langsam mal fragen, ob ihr nicht die seid, die das Recht beugen. Und das alles auf unsere Kosten, denn der Mieterbund bezahlt keine Anwälte, das läuft über die Gerichtskostenbeihilfe.

    Gruß
    H H

  • Vielleicht sollte man sich hier mal nach einem vernünftigen Fachanwalt umschauen?

    Was kann man von einer anwaltlichen Beratung erwarten, die vom Mieterbund organisiert wird? Für einen Mitgliedsbeitrag von ca. 50 € im Jahr kann man nicht viel mehr erwarten. Da kostet schon eine vernünftige Rechtsschutzversicherung mehr.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielleicht sollte man sich hier mal nach einem vernünftigen Fachanwalt umschauen?

    Bei bereits 3 verlorenen Klagen und ergangenem Raeumungsbescheid duerfte auch ein Fachanwalt nichts mehr retten koennen.

    Auch wenn es natuerlich fuer die alten Leute bedauerlich ist, sie sind nur Mieter, nicht Eigentuemer. Wer die Rechte eines Eigentuemers haben will, muss auch die Kosten und Pflichten dafuer uebernehmen.

    cu
    Guenni

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