Liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine wichtige Frage zum Renovieren beim Auszug.
Im folgenden schildere ich meine Situation.
Ich soll bei der Übergabe meiner alten Wohnung noch die Türen neu lackieren. Als ich eingezogen bin, wurde mir für drei Monate als Ausgleich für die Durchführung von Schönheitsreparaturen eine Aufwandsentschädigung von 1140 Euro gewährt. Ich habe 6 Wochen mit meiner Mutter zusammen gebraucht, um die Wohnung einigermaßen bewohnbar zu machen, sie war extrem runtergekommen. Durch die Aufwandsentschädigung gilt die Wohnung jetzt als renoviert, obwohl diese Summe für die Kosten der Materialen und den Zeitaufwand unangemessen war. Ich hatte die Lackarbeiten an Fenstern und Böden und seitlich der Türen durchgeführt, allerdings habe ich eine Tür mit Wandfarbe leicht übergestrichen und eine andere unbearbeitete Holztür gar nicht- weil ich das schöner fand so.
Im Vertrag steht:
"Sie haben sich bereit erklärt, die in der o.g. Wohnung erforderlichen Schönheitsreparaturen und Säuberungsarbeiten auf Ihre Kosten durchzuführen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Arbeiten:
1. Streichen
2. Streichen aller Decken
3. Lackarbeiten
4. Bodeverlegearbeiten.
Der Betrag wird Ihnen nach erfolgter Abnahme der von Ihnen ausgeführten Arbeiten durch uns umgehend auf Ihrem Mietkonto gutgeschrieben "
Meine Frage: muss ich die Türen noch lackieren?
A. Gehören zu den "Lackarbeiten" unbedingt die Türen?
B. Die Abnahme ist nie erfolgt, die Gutschrift allerdings schon.
C. Kann ich die Aufwandsentschädigung als nicht angemessen bestreiten?
Ich danke euch für eine erste Einschätzung!
Mit herzlichen Grüßen
Marie