Renovieren bei Auszug

  • Liebe Forumsmitglieder,

    ich habe eine wichtige Frage zum Renovieren beim Auszug.

    Im folgenden schildere ich meine Situation.
    Ich soll bei der Übergabe meiner alten Wohnung noch die Türen neu lackieren. Als ich eingezogen bin, wurde mir für drei Monate als Ausgleich für die Durchführung von Schönheitsreparaturen eine Aufwandsentschädigung von 1140 Euro gewährt. Ich habe 6 Wochen mit meiner Mutter zusammen gebraucht, um die Wohnung einigermaßen bewohnbar zu machen, sie war extrem runtergekommen. Durch die Aufwandsentschädigung gilt die Wohnung jetzt als renoviert, obwohl diese Summe für die Kosten der Materialen und den Zeitaufwand unangemessen war. Ich hatte die Lackarbeiten an Fenstern und Böden und seitlich der Türen durchgeführt, allerdings habe ich eine Tür mit Wandfarbe leicht übergestrichen und eine andere unbearbeitete Holztür gar nicht- weil ich das schöner fand so.
    Im Vertrag steht:
    "Sie haben sich bereit erklärt, die in der o.g. Wohnung erforderlichen Schönheitsreparaturen und Säuberungsarbeiten auf Ihre Kosten durchzuführen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Arbeiten:
    1. Streichen
    2. Streichen aller Decken
    3. Lackarbeiten
    4. Bodeverlegearbeiten.

    Der Betrag wird Ihnen nach erfolgter Abnahme der von Ihnen ausgeführten Arbeiten durch uns umgehend auf Ihrem Mietkonto gutgeschrieben "

    Meine Frage: muss ich die Türen noch lackieren?
    A. Gehören zu den "Lackarbeiten" unbedingt die Türen?
    B. Die Abnahme ist nie erfolgt, die Gutschrift allerdings schon.
    C. Kann ich die Aufwandsentschädigung als nicht angemessen bestreiten?

    Ich danke euch für eine erste Einschätzung!

    Mit herzlichen Grüßen
    Marie

  • Hallo Marie,

    die mit Wandfarbe ueberstrichene Tuer zaehlt wohl als Beschaedigung, die muesst Ihr auf alle Faelle in Ordnung bringen.

    Was den Rest betrifft: Da wir nicht wissen, was genau mit dem Vermieter vereinbart war, koennen wir das auch nicht wirklich beurteilen. Tendenziell muesst Ihr aber eher renovieren. Ihr habt dem Deal ja bei Einzug zugestimmt. Wenn Ihr nicht klar nachweisen koennt, dass die angebotene Zahlung in keinerlei Verhaeltnis zu den verlangten (nicht durchgefuehrten, ihr koennt ja freiwillig hoeherwertige Materialien verwendet haben, um es schoener zu haben) Arbeiten steht, duerfte die Vereinbarung durchaus gueltig sein.

    cu
    Guenni

  • Warum sollte der Betrag unangemessen sein? Ich erinnere mich an ein Urteil, dass besagt, dass der Erlass von 2 Monatsmieten angemessen ist.

    Zitat

    Meine Frage: muss ich die Türen noch lackieren?

    Meiner Einschätzung nach, ja.

    Zitat

    C. Kann ich die Aufwandsentschädigung als nicht angemessen bestreiten?

    Willst Du dich jetzt ernsthaft vor Gericht wegen dem Lackieren von 2 Türen streiten?

    Eine durchaus wichtige Frage stellt sich aber noch: Was ist hinsichtlich der laufenden Schönheitsreparaturen, bzw. bei Mietende vertraglich vereinbart?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • ... allerdings habe ich eine Tür mit Wandfarbe leicht übergestrichen und eine andere unbearbeitete Holztür gar nicht- weil ich das schöner fand so.


    Hallo Marie,
    wer oder was hindert Euch daran, diese beiden Beanstandungen i.O. zu bringen?
    Wenn Ihr das nicht "schafft", könnt Ihr ja auch darauf verzichten und es auf ein vierstelliges Kostenrisiko ankommen lassen...

  • Warum sollte der Betrag unangemessen sein? Ich erinnere mich an ein Urteil, dass besagt, dass der Erlass von 2 Monatsmieten angemessen ist.

    Falls du es wieder findest, hätte ich gerne mal Aktenzeichen und Gericht. Das Urteil würde mich sehr interessieren.

  • Zitat

    Warum sollte der Betrag unangemessen sein? Ich erinnere mich an ein Urteil, dass besagt, dass der Erlass von2 Monatsmieten angemessen ist.

    An ein solches Urteil kann ich mich ebenfalls erinnern. Mag ja vielleiicht eine Einzelfallentscheidung sein.

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