Beiträge von Akkarin

    Die entscheidende Frage wird sein, um was für eine Art Gewerbe es sich handelt und ob es sich um ein freistehendes EFH handelt oder nicht.

    Gewerbe mit reiner Bürotätigkeit ohne Publikumsverkehr ist nicht genehmigungspflichtig und kann uneingeschränkt ausgeübt werden.

    Ein Baumaschinenverleih in einem reinen Wohngebiet wäre hingegen schon rechtlich gesehen ein Problem.

    Die außergerichtliche Einschaltung eines Anwalts ist nur in wenigen Ausnahmen erstattungsfähig.

    Du kannst ja weiterhin alle Anwaltsbriefe, die an dich gehen brav bezahlen.
    H H

    wenn Sie entfernt, war es ja berechtigt.. soweit zum Zaun.

    Also eigentlich lasse ich solche Schreiben schreiben und den Mieter bezahlen. Klappte bisher ganz gut und wurde auch vor gericht noch nicht in Frage gestellt.

    Im Grunde geht es hierum: http://www.iww.de/rvgprof/archiv…ebuehren-f47034

    Das ist nicht ganz richtig, kommt aber auch nicht aus dem Mietrecht. Wenn der Schuldner Ratenzahlung vorschlägt (und zahlt) gleichzeitig wirtschaftlich überfordert ist in einer Summe zu zahlen, kann der Gläubiger (kaum) keine weiteren Kosten verlangen.
    Sprich : schlag ihm das vor und mach einen dauerauftrag über die Raten und bezahl dann bitte auch. Viel passieren kann dann nicht.

    wie oft willst du es noch hören: Die Anwaltsrechnung brauchst du nicht bezahlen, wenn du den Sichtschutz entfernst.

    Sehe ich anders, gerade dann müsste sie eigentlich zahlen. Aber vielleicht erklärt du mal, warum das meinst?
    Wenn der VM zu Recht die Entfernung des Sichtschutzes verlangt, kann er auch außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Anwaltskosten in Rechnung stellen.

    Hallo Berny,

    was sollte ich da verinnerlichen? Das Thema und die Problematik ist doch eindeutig.


    Das schon aber deine Beiträge sind nicht ganz richtig.

    der M muss den V um Zustimmung zur Aufnahme der LG bitten. Daraus ergibt sich aber nicht automatisch ein Untermietverhältnis. Der M braucht auch keine Zustimmung zur Untervermietung des V für die Aufnahme der LG.
    Sofern nicht ausnahmsweise der V gegen die Aufnahme der LG ein berechtiges Interesse hat, muss er diese Zustimmung erteilen.
    Tut er das nicht und auch nach Fristsetzung nicht, kann der M die LG auch ohne (explizite) Zustimmung des V aufnehmen. Der V ist auf Grund seiner Zustimmungspflicht dran gehindert, die fehlende Zustimmung gegen den M zu verwenden.

    Im Ergebnis reicht daher die Anzeige der Aufnahme praktisch aus.

    Hallo Neckar7,
    hier sollte doch erst mal geklärt werden, welche (nachweisbar, schriftlich) Kompetenzen der Verwalter überhaupt hat.
    die mündlichen Aussagen des Verwalters und die Mails als Nachweis sind für mich keine Beweise.

    Lös dich mal von der Idee, dass elektronische Kommunikation nicht nachweisbar ist. Überall da wo keine Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist, reichen emails als Nachweis regelmäßig aus- insbesondere dann, wenn der Gesprächspartner antwortet.

    Die Fragen hier sind doch stattdessen: war die Mail des Verwalters ein Angebot, dass durch Annahme zum Kaufvertrag geführt hat? und war der Verwalter dazuberechtigt? Hier kommt es erstmal auf den Wortlaut der Mail an.

    Ehr ein Unterhaltsproblem. Sofern deine Schwester und du noch in einer Ausbildung sind, schulden eure Eltern euch Unterhalt , dazu gehört auch ein Dach über dem Kopf. Insofern : rauswerfen ja, aber dann wären sie halt (möglicherweise) barunterhaltspflichtig.

    Kinder sind auch keine Untermieter, denen man kündigen kann.

    sofern 1-2 Ärzte bestätigen, dass ein Umzug negative gesundheitliche Auswirkungen haben und die Erkrankung vermutlich verschlimmern würden und dadurch ein erhöhtes Todesfallrisiko auftritt, würde 765 ZPO die Räumung unbefristet aussetzen können,.

    Aber Günni hat schon Recht:


    Rechtlich gesehen stehen Eure Chancen also gar nicht so schlecht. Praktisch gesehen wuerde ich aber nicht einen Gutteil meiner noch verbliebenen Lebenszeit im Streit mit meinem Vermieter verbringen wollen. Ganz besonders dann nicht, wenn ich mit ihm im selben Haus wohne.

    i

    Wir hatten mal einen ähnlichen Fall in dem ich ernsthaft überlegt habe, ob die haftpflicht zahlt, falls rein zufällig und versehentlich jemand stolpert und ein großer schwerer Schrank ganz unglücklich auf dem Mercedes der Vermieterin landet.

    Ich werd nie verstehen , warum man hier keine Fragen stellen darf und wieso Leute, die keinen Bock haben die Frage zu lesen maulen, dass sie keine Lust haben Fragen in eine Hilfe Forum zu lesen.

    @ helix ja man kann dir hier helfen. stell bitte die Abrechnung hier ein, dann sieht man weiter.
    Die Mehrkosten für Mahnbescheid etc kann man in deinem Fall los werden.

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