Hallo zusammen,
ich bin kürzlich nach fünf Jahren aus meiner Mitwohnung ausgezogen. Während dieser fünf Jahre waren in den Nebenkosten die Kosten einer Vordachreinigung enthalten. Die allgemeinen Betriebskosten umfassen neben den üblichen Kosten (Beleuchtung, Müllbeseitigung etc.) auch den Punkt: sonstige Betriebskosten: Reinigung Glas-Vordach (inkl. aller Betriebskosten außer Wasserversorgung: 90,00 Euro)
Dieses Vordach existiert jedoch nicht, es wurde wohl vor meinem Einzug entfernt, d.h., ich habe nun fünf Jahre umsonst dafür bezahlt. Das Ganze macht vielleicht anteilmäßig 5 Euro im Monat aus. Meint ihr, ich kann das nachträglich reklamieren?
Ich hätte es nicht zur Sprache gebracht, aber der Vermieter war bei der Wohnungsabnahme auch nicht besonders fair.
Grüße,
Ellio