Hallo Maintaucher,
1. Der Bundesgerichtshof steht als oberstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Instanzenzug über den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Länder. Gegen seine Entscheidungen ist somit grundsätzlich kein Rechtsmittel mehr möglich, sie werden mit ihrer Verkündung rechtskräftig.
Gruß Egbert
So nett ganz richtig. Du kannst auch nach vom BGH verlorenem Prozess versuchen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Sollte diese Erfolg haben, kann das BVerfG auch ein BGH Urteil aufheben.
Ist in der Praxis auch schon vorgekommen.