Beiträge von Akkarin

    Hallo Maintaucher,
    1. Der Bundesgerichtshof steht als oberstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Instanzenzug über den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Länder. Gegen seine Entscheidungen ist somit grundsätzlich kein Rechtsmittel mehr möglich, sie werden mit ihrer Verkündung rechtskräftig.
    Gruß Egbert

    So nett ganz richtig. Du kannst auch nach vom BGH verlorenem Prozess versuchen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Sollte diese Erfolg haben, kann das BVerfG auch ein BGH Urteil aufheben.
    Ist in der Praxis auch schon vorgekommen.

    10 Jahre störte das nicht - ab er jetzt?

    Mängel, wenn es denn welche sind, die nicht zeitnah zum Mitbeginn/Einzug angezeigt wurden können später nicht mehr geltend gemacht werden.

    Versuch das der Staatsanwaltschaft zu erklären, falls es zu einem explosiven/ tödlichen Unfall kommt, und die Gas/ Elektroinstallation schuld war.

    Am besten holst du dir mal einen Elektriker, auf deine Kosten, der soll sich das angucken.
    Da kriegst du für kleines Geld, die Prüfung hin, ob das sicher ist oder nicht.
    jenachdem kann da ein Mangel vorliegen oder nicht. Aber das würde ich dem Fachmann vor Ort prüfen lassen.

    Das schlimme ist ja, egbert hat-ausser dass er meine Nachfrage nicht kapiert hat- inhaltlich (zum thema also) Recht.

    Nur hatt er das selbst auch nicht verstanden und darum den Verwalter angezeigt. der ihm n Vogel zeigt. Ebenfalls zurecht.
    Aber das Problem des TE hat er vielleicht nebenbei trotzdem gelöst- wenn auch unabsichtlich.

    Nett ganz- falls im MV nicht als Zustand unrenoviert steht. Wenn ja drops haps, lutsch schlürf und weck.

    falls nicht- auch egal, aber dann ins übergabeprotokoll schreiben. nicht abnehemen wäre ne doofe idee, solange im MV nicht steht "topmodern und frisch renoviert"
    Mieteverein ist eine gute idee, wenn man sich auf der HP des berliner MV erstinformieren möchte. da die haben gute infobroschüren.
    danach : RSV abschließen.

    JA jeder der Unternehmener nach § 2 Ustg ist. Und das ist ein Vermieter. Nur sind Mieten eigentlich von der Ust befreit, es sei denn die Option aus § 9 UstG wird gezogen. Und dann kann jede natürliche Person sich beim BzSt eine Ustid holen, die es für genau diesen Zweck verwenden darf.
    Im übrigen gibt es nur eine Ust id. und gilt natürlich auch in Deutschland.

    (BGH VIII ZR 185/14 und BGH VIII ZR 242/13).

    1. Der Vermieter entschädigt Euch angemessen, z. B. durch Erlass 1 - 2 Kaltmieten, für die Renovierung bei Mietbeginn. Dann ist die Klausel der laufenden Schönheitsreparaturen wirksam.


    Das wird regelmäßig nicht reichen. es gibt zwar keine klare aussage, was reicht, aber in diversen Urteilsbegründungen findet man Hinweise: Beträgt die Kaltmiete 500€ und die Renovierung durch einen Malerfachbetrieb hätte 2000€ + Ust gekostet, kannst du dir sicher sein, dass 1-2 Mieten nicht reichen. 3-4 hingegen schon ( geringerer Stundenlohn, da kein Fachbetrieb und Eigenleistungen generell Umsatzsteuerbefreit sind)

    Holzfenster sind per se nix schlimmes, dass da schon.

    kauft euch mal einen familienpackung danklorix und sowas

    Und dann fang mal an zu googlen : hilfe mein Mieter meldet schimmel.. vermieter erbringen durch diese datenlogger den nachweis mieter lüftet falsch, wenn du es also zuerst machst und nachweisen kannst du lüftest richtig, kannst du dich anschließend mit such den Taupunkt und die Wärmebrücke beschäftigen.

    sorry schnelle Hilfe verspricht da leider wirklich nur Chlor.


    Gehen Sie hin und fordern Sie den Schlüssel zurück. Das Recht haben Sie da der Mietvertrag noch bis 31.3. gültig ist.
    Da werden Sie beweiskräftig sehen, ob die Wohnung schon genutzt wird oder nicht. Aber unangemeldet hingehen.
    Dann können Sie Ihre Forderung begründen und notfalls Nägel mit Köpfen machen.
    Eine vorzeitige Rückgabe der Schlüssel hat keinen Einfluß auf den Mietvertrag!

    Kolinum hat Recht, dass wäre das Verfahren der Wahl. Zeugen mitnehmen fotos machen, wenn neu vermietet miete für März zurückfordern, da das nicht erlaubt ist. § 537 Abs. 2 BGB

    Was spricht denn gegen einen netten Brief ( einwurfeinschreiben) oder eine email hallo Vm, kaution her, dalli, aber flott!
    ( Du kannst das bestimmt besser formulieren, als ich - rechtliches gedöns würde ich weglassen und ernsthaft fragen, ist doch alles bezahlt, bis auf die Wintergartenreinigung- gib mir doch bitte meine Kaution wieder. die 30 € für die anteilige Reinigung kriegste schon wenns dann soweit ist)

    Sehr interessant, jetzt machst du dich vor Ort auch noch lächerlich. Als Mieter hast du mir der Instandhaltungsrücklage nichts am Hut, also was soll eine Anzeige? Denkst du, dass der Verwalter zu Kerker bei Wasser und Brot verurteilt wird? Kinderkram was in deinem Kopf vorgeht.

    Und dabei schriebt er selber:

    Hallo Akkarin,
    schau Dir die Höhe der Rechnung an, dann erübrigt sich Deine Frage. Natürlich Eigentümer. Als Mieter hat er nichts mit der IR zu tun.

    Wissen ist Macht nichts wissen macht nichts.

    also egbert, lass den armen Verwalter in Ruhe, als Mieter hast du mit der IR nichts zu tun.

    ja nee, nett ganz, es sind ja keine vorrauszahlungen vereinbart. das ist teilinklusiv und verbrauchsabhängig direkt mit dem Versorger im ZFH mit VM wohnt in der anderen Wohnung. Bleibt noch Wasser/ Abwasser nach Wohnfläche.

    Die übrigen NKs halte ich für glatt unwirksam. Ist ja die Totale Wundertüte, woher soll ich denn wissen, was das kostet? nachher sind das über 10.000€ nenene. => 307. Und muss der Mieter alleine zahlen oder wird nach Wohnfläche verteilt?

    Da die Wohnung bereits neuvergeben ist, würde ich ehrlich gesagt, schon mal anfangen die Kaution zurückzufordern. Auf die 6 Monate kann der VM sich ja gerne berufen, wenn er mag. Aber das hindert nicht jetzt schon am fordern, nur am Klagen .

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