Gewerbliche NK : MwSt Problem aufgrund Hausverwaltung

  • "Wie erstellt man für einen gewerblichen Mieter mit Optierung eine NK Abrechnung unter Ausweisung der MwSt, wenn der Vermieter selber eine NK Abrechnung in Bruttoform bekommen hat?"


    Ganz einfach: Halte es wie Angela M.: Reduziere Bretto um Nutto, und übrig bleibt Tara, auch Märchensteuer genannt.;)

  • Hei Bery,

    wie mehrfach von Andern mitgeteilt ist das Herausrechnen der MwSt aus einem Bruttobetrag wohl nicht zulässig. Ich müsste den Bruttobetrag nehmen und darauf 19% MwSt erheben. Da wird sich der Mieter aber freuen....

  • Die NK Abrechnung der Verwaltung hat drei Positionen:
    Heizung = 650€
    Wasser = 120€
    Gebäudeversicherung mit Feueranteil = 50€
    Von der Stadt kommt die Grundsteuer iHv = 364€

    1. Lösung:
    Ich erstelle eine NK Abrechnung
    Heizung = 650€
    Wasser = 120€
    Versicherung = 50€
    Grundsteuer = 364€
    Zwischensumme = 1.184€
    zzgl. 19% MwSt = 224,96€
    Gesamtbetrag: 1.408,96€


    Haha, Du schlägst auf alles noch mal locker 19% drauf???:confused: Tolle Geschäftsidee...:mad:
    Bist Du überhaupt vorsteuerabzugsberechtigt? Hast Du einen Gewerbeschein?

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (10. März 2016 um 16:38)

  • Haha, Du schlägst auf alles noch mal locker 19% drauf???:confused: Tolle Geschäftsidee...:mad:
    Bist Du überhaupt vorsteuerabzugsberechtigt? Hast Du einen Gewerbeschein?

    Das ist schön, dass du das schreibst. Denn das wurde mir hier und im anderen Forum vorgeschlagen. Denn die Vorsteuer selber rausrechnen darf ich auch nicht. Draufschlagen ist vollkommen OK.
    Nimm mal z.B. den Ankauf eine Computers bei einem Händler, der eine MwSt ausweist (Kleinbetrieb). Wenn ich diesen PC verkaufe (also PC Laden) dann schlage ich auf den Kaubetrag des PC meine Mage drauf und dann auf alle 19%! Kalr macht man das so.


  • Ich weise also MwSt aus...........Der Mieter möchte ja von mir eine ausgewiesene MwSt haben?


    Und die Mehrwertsteuer kannst und darfst du nur ausweisen, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast. Denn die von dir auswiesene Mehrwertsteuer ist ja nur eine Durchgangssteuer und muss ans Finanzamt abgeführt werden, abzüglich der von dir durch Rechnungen anderer Lieferanten gezahlter Vorsteuer.

    Deinen ganzen Beiträgen entnehme ich, dass du kein Gewerbe unterhältst, über die du die Miete kassierst. Also kannst du auch keine Mehrwertsteuer in irgendwelcher Form in Rechnung stellen. Auch solltest du dich mit dem Theme Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuer mal grundsätzlich auseinandersetzen. Da ist nämlich beachtlicher Nachholbedarf.

  • Aha. Ggf solltest du dich mit der Thematik beschäftigt. Bei Vermietung benötigt man kein Gewerbe. Auch nicht wenn man MwSt ausweist. Das ist nur bei kurzfristig wechselnden Mietverhältnissen notwendig. So wie bei einer Pension.

  • Aha. Ggf solltest du dich mit der Thematik beschäftigt.

    Du machst dich mit deinem Wissen über Mehrwertsteuer und Gewerbe mehr als lächerlich. Darum zur allgemeinen Erheiterung und zum Auffüllen deines geringen Wissens: Erst wenn du beim Ordnungsamt deiner Gemeinde ein Gewerbe angemeldet hast und die Entscheidung getroffen hast, ob du zukünftig deine Rechnungen mit oder ohne Mehrwertsteuer ausweisen willst, erhälst du vom Finanzamt eine Steuernummer.

    Von dem Moment an musst du die eingenommene Umsatzsteuer, die du mitsamt deinen Rechnungen kassiert hast, ans Finanzamt abführen. Abziehen von diesem Betrag kannst du die Vorsteuer von den Rechnungen, die du fürs Gewerbe aufgewendet hast.

    Und bitte erzähle nicht wieder solch einen Quatsch, dass man bei Vermietung kein Gewerbe benötigt. Wenn du aber Mehrwertsteuer in Rechnung stellen willst, dann geht das nur mit einem angemeldeten Gewerbe. Ich weiß, wovon ich schreibe, denn ich war vor meiner Rente Kaufmann mit Gewerbeschein, der auch Hausverwaltung gemacht hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (10. März 2016 um 20:29)

  • Einen Gewerberaum- Mietvertrag. Mit Angabe der Netto Miete und der UmSt.


    Sehr intelligent! Diese von dir kassierte Mehrwertsteuer führst du nicht ans Finanzamt ab, weil du der Meinung bist, dass man zum Vermieten kein Gewerbe benötigt und Mehrwertsteuer auch ohne ausweisen kann.

    Dein Vermieter wird aber diese gezahlte Mehrwersteuer von seiner Steuerschuld abziehen, weil es ja eine Vorsteuer war. Das merkt früher oder später das Finanzamt und du darfst hinterzogene Umsatzsteuer nachzahlen. Das wird dann echt teuer für dich, denn bei solchen krummen Geschäften kennt das FA kein Pardon.

  • Er braucht aber wirklich kein Gewerbe nur weil sein Mieter zur Ust optiert. Das macht das MV zwar ustpflichtig aber die einnahmen noch lange nicht gewerbesteuerpflichtig.

  • Auch du Akkarin hast leider nicht verstanden. Wenn ich eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstelle gehört dieser Betrag nicht mir, sondern dem FA. Und wie soll ich diesen Betrag abführen, wenn ich kein Gewerbe angemeldet habe, persönlich die Euro vorbeibringen?

    Und ich habe nie von Gewerbesteuer geschrieben, denn das ist eine ganz, ganz andere Baustelle. Nicht jeder Gewerbetreibende ist nämlich gewerbesteuerpflichtig. Näheres erklärt dir Google besser als ich.

  • JA jeder der Unternehmener nach § 2 Ustg ist. Und das ist ein Vermieter. Nur sind Mieten eigentlich von der Ust befreit, es sei denn die Option aus § 9 UstG wird gezogen. Und dann kann jede natürliche Person sich beim BzSt eine Ustid holen, die es für genau diesen Zweck verwenden darf.
    Im übrigen gibt es nur eine Ust id. und gilt natürlich auch in Deutschland.


  • Im übrigen gibt es nur eine Ust id. und gilt natürlich auch in Deutschland.

    Jetzt reden wir komplett aneiander vorbei. Diese Ust id wird nur benötigt bei Waren und Dienstleistungen, die innerhalb der Gemeinschaft bewegt werden. Deshalb müssen Unternehmer diese Nummer in Saarlouis beantragen, wenn sie über die deutschen Grenzen hinaus tätig werden. Ist ein Unternehmer, egal was er macht, nur in Deutschland tätig, braucht er diese Ust id nicht.

    Und bei der Umsatzsteuervorauszahlung oder der Jahresabrechnung fragt das Finanzamt nicht. Deshalb kannst du damit keine in Deutschland eingenommene Umsatzsteuer ans FA abrechnen.

  • So wie Akkarin das sieht sehe ich es auch und dem ist auch so "Mainschwimmer".

    Die Ausweisung einer MwSt. hat keinen adäquaten Kausalzusammenhang mit der Anmeldung eines Gewerbes.
    Auch eine Optierung im Bereich der V&V ändert nichts daran.

    Da es sich hier um eine reine "private Vermögensverwaltung" handelt wird die MwSt ausgewiesen (für die Miete reicht der Mietvertrag, da Umst- ID nicht notweding ist) und es wird am Jahresende eine UmSt Jahresmeldung gemacht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!