Beiträge von Akkarin
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Wie wir bist du denn mit deiner Wohnungssuche? Wenn du nachweisen kannst, dass du zum Monatsende eh weg bist, freut sich der Vermieter bestimmt. Allerdings haettsest du das laengst im Rahmen der Klage tun können. Richter sind da meist nicht so, aber da scheinst dich ja nicht drum gekümmert zu haben. Mehr Zeit verschafft, dir jetzt nur noch ein fristgerecht eingereichter Berufungsantrag.
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Wem du damit helfen wolltest, bzw. geholfen hast, ist mir allerdings schleierhaft? Sicher nicht dem der hier eine Frage gestellt hat.Das kann man so nicht sagen. tatsächlich hat er unabsichtlich dem Fragesteller geholfen.
Seine Erklärung ist ja richtig: Wenn der Dauerauftrag fürs Hausgeld 100€ beträgt und davon 10 € auf die Zuführung zur Rücklage entfallen,
tauchen in der Abrechnung nur 90 an geleistetem Hausgeld auf. Das liegt an dem vom Ihm zitierten BGH Urteil und muss so sein.Der Wirtschaftsplan hat deshalb vorher 90€ Hausgeld und 10 € Zuführung IR gefordert.
Nur zieht er halt den falschen Schluss daraus.
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Dann mach einen Aufhebungsvertrag zum 15.04. fertig und biete ihm den Vertrag an samt Schlüssel zum 01.4.
Er kommt dir ja ja schon mit 2 Mieten entgegen.
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@ Egbert: Kennst du den Wirtschaftsplan eurer WEG, da steht drin, wo die 10€ hin sind.
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zu3. Er betrügt auch uns als Mieter
Gruß EgbertWIE betrügt er euch?
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Hallo Egbert,
solangsam komm ich dahinter, was du meinst mit "doppelt abbuchen"
Wie müsste die Abrechnung für obiges Beispiel denn deiner Meinung nach aussehen, dass es korrekt wäre?.
Okay, und wie wird der Mieter dann betrogen?
Gruß Akkarin
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Mal zurück zum Thema :
BHShuber warum haelst du BDSG 4 für anwendbar?. Normalerweise lässt der Vermieter sichbdue Unterlagen zeigen, aber er verarbeitet und speichert sie nicht im Sinne von 2 BDSG.Mfg
Akkarin -
Hallo Akkarin,
was willst Du immer nur mit Deinem Vertragsverhältnis ?
Ich habe eine Straftat (Betrug) angezeigt. Das kann jeder Bürger und sollte es auch tun.
Mit der IR betrügt der Verwalter den Vermieter. Der Betrug an den Mietern ist eine ganz andere Sache.
Wenn Du trotz meiner Erklärung den Betrug noch nicht erkannt hast, dann tut es mir leid.
Mach Dir aber nichts daraus, die Vermieter haben das bis Heute auch noch nicht geschnallt.
Viel Spaß beim knobeln. Aber Mathematikkenntnisse solltest Du schon besitzen.
Gruß EgbertHallo Egbert,
weil du immer schreibst, er betrügt auch euch als Mieter.
Na dann erklär doch mal. Fiktive WEG 3 Wohnungen -Heizung separat.
Hausgeld 100€ p.m.
Davon Zuführung zur 10€ IR und 80€ BK umlegbar auf Mieter.
Kostenanteil pro Eigentümer 95 €Normal wäre eine Jahresabrechnung an die Eigentümer
gefordert/ gezahlt 12x 90 € = 1080
Kostenanteil 12X 95= 1140€
Nachzahlung für den Eigentümer 60€
Ende JahresarechnungAnlage Entwicklung IR
gefordert/ gezahlt 12x 10 120 differenz 0VM macht nun die BKA für die Mieter
gefordert/ gezahlt 12x 75 € = 900
Kostenanteil 12X 80= 960€
Nachzahlung für den Mieter 60€
Ende BKA.So und nun erklär mir doch mal den Betrug bei euch im Haus und insbesondere den an den Mietern.
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Aber Berny hat recht: er darf alles fragen, er darf nur nicht alles wissen!
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zu1. Polizei (Wo sonst ?)
zu2. Betrug § 263
zu3. Er betrügt auch uns als Mieter
zu4. dumme Frage !Gruß Egbert
Hallo Egbert,
dann habe ich meine Frage unter 4 wahrscheinlich nicht präzise genug gestellt.
Der Verwalter ist nicht dein Vertragspartner, sondern dass ist dein Vermieter.
Wie betrügt nun der Verwalter dich?
Ob der Verwalter die IR in der Jahresabrechnung gegenüber den Eigentümern richtig oder falsch bucht, betrifft nur das Vertragsverhältnis der Eigentümer zum Verwalter.
Du bekommst von deinem Vertragspartner keine Hausgeldabrechnung sondern eine Betriebskostenabrechnung (vermutlich)
Die IR darf weder 1- fach noch doppelt in der BKA enthalten sein.
Streng genommen könnte dein VM dich versuchen zu betrügen, aber der Verwalter?Erklär mir doch bitte mal, wie genau das geht?
Gruß
Akkarin
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Hallo Egbert,
das habe ich verstanden. Was ich nicht verstehe, du schreibst du bist Mieter und hast einen Verwalter angezeigt, weil er die IR doppelt abgerechnet hat.
Frage 1: Bei wem hast du den Verwalter angezeigt?
Frage 2: Weswegen hast du Ihn angezeigt?
Frage 3: Was hast du als Mieter damit zu tun?
Frage 4: Was versprichst du dir als Mieter davon?Gruß
Akkarin -
Bevor man sich hier mietrechtliche Gedanken macht. Was steht im Scheidungsurteil zur ehelichen Wohnung?
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Kannst du nicht einfach einen eigenen Thread aufmachen und uns da die ganze Geschichte mit dem Verwalter, der IR und dir als Mieter erzählen`?
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Hi AJ,
der VM hat aber eine Reinigungsleistung gefordert und keinen Schadensersatz.
Und Schadensersatz für ein 30-50 € teures Bauteil, das mehrere Jahre alt. Ich wuerde den bezahlen. -
2 Euro p.a. Können schon viel sein. Viele Banken zahlen auf Kautions- Sparbüchern nur noch 0,05 . Das waren dann nur 50 Cent abzüglich Kapitaltertragsteuer und Soli, ggf. Kirchensteuer ca. 36 Cent netto.
Zur Bk Abrechnung hat Animation schon das wichtigste gesagt. Bleibt noch die Frage fehlt nur die 2015 oder auch 2014, etc?
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Hallo Mainschwimmer,
Wenn ein VM in seinen MV reinschreibt besenrein bei Übergabe, ist das nicht das Problem des Mieters, wenn die Fenster nicht geputzt sind oder Armaturen verkalkt.
Guck dir die Bilder noch mal genau an. Der Te schreibt zwar Duschkabine, aber die Bilder zeigen m.E. einen Badewannenaufsatz aus dem Baumarkt, billigste Qualität.
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Zu 1.) Du bist völlig im recht- kannst es aber nicht beweisen. Das ist genauso gut, wie im Unrecht zu sein. => Nächstes mal aufschreiben.
zu 2.) Du musst nüscht. Die Klausel ist nicht gültig ( anteilige nicht vorhersehbare Kosten im zweiten Teil killen die Vereinbarung) -
Es gibt Mietverträge in denen ist besenreine Übergabe vereinbart. Minderputzleistungen sind dann dumm. Für den Vermieter.
Wurde etwas anderes vereinbart, würde ich den Wunsch des VM verneinen mit der Begründung :
Guck mal hier sind 50€ kauf dich ne neue
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