doppelte Mietzahlung, sturer Vermieter

  • Hallo,

    hier ist mein Problem:
    ich wohne aktuell in einer Ein-Zimmer-Wohnung mit unbefristetem Mietvertrag. Ursprünglich habe ich hier alleine gewohnt, mittlerweile aber mit Frau und Kind. Da das auf Dauer verständlicherweise zu klein ist, habe ich mich auf die Suche nach einer größeren Wohnung gemacht. Und im Moment gestaltet sich die Wohnungssuche aufgrund der hohen Nachfrage und des geringen Angebots (zumindest hier in der Großstadt) eher "schwierig"... Deswegen habe ich die alte Wohnung noch nicht gekündigt - nicht dass wir am Ende ganz ohne Wohnung dastehen. Allerdings habe ich dem Vermieter schon mal bescheid gegeben, dass wir auf Wohnungssuche sind und wir wahrscheinlich bald ausziehen. Zudem habe ich angefragt, ob ich denn aus dem Mietvertrag auch früher rauskäme, wenn ich einen Nachmieter suche. Das wurde mit den Worten "ja, das kriegen wir dann schon hin" praktisch bejaht.

    Nach gut 4 Monaten haben wir dann endlich eine schöne, und v.a. finanzierbare Wohnung gefunden, und sogar eine Zusage bekommen. Der einzige Haken war, dass sie schon ab dem 15.3. zu beziehen wäre (die Uusage habe ich am 1.3. bekommen). Da ich wusste, dass wir die Wohnung nicht bekommen, wenn ich dem nicht zustimme, und dass mein aktueller Vermieter bzgl. der Kündigungsfrist mit sich reden lässt, habe ich dem neuen Vermieter zugesagt und auch prompt meinem Noch-Vermieter per Email bescheid gesagt. Zudem natürlich auch schriftlich gekündigt. Aber wir wollten einfach so schnell wie möglich ausziehen. Das Wohnen zu dritt in einem Zimmer war auch für die Beziehung eine extreme Belastung.

    In der Zwischenzeit habe ich auch mehr oder weniger durch Zufall eine potentielle Nachmieterin gefunden, die sehr gerne ab dem 1.4. einziehen würde. Zudem hätte ich als Plan B einen potentiellen Untermieter, der während meiner Kündigungsfrist (April bis Ende Juni) gerne in der Wohnung wohnen würde. Beides wäre für mich super, weil ich dann nur 2 Wochen doppelt Miete zahlen müsste. Für den Vermieter würde es bedeuten, dass er keinerlei Mietausfall hätte. Beide Lösungen habe ich dem Vermieter umgehend mitgeteilt.

    Nun, nach einigen Tagen Bedenkzeit seitens des Vermieters, kam die Antwort. Beide Vorschläge meinerseits werden abgelehnt. Er hat bereits einen Nachmieter zum 1.5. Das heißt, ich müsste 1,5 Monate doppelte Miete zahlen, was mir im Moment finanziell echt nicht möglich ist!! Zudem möchte er im April schon ungehinderten Zugang zur Wohnung, um Renovierungsarbeiten durchführen zu können - obwohl die Wohnung erst vor einem Jahr (vor meinem Einzug) von ihm renoviert wurde.

    Ich habe bereits an ihn appelliert und ihm mitgeteilt, dass es für mich eine extreme finanzielle Belastung ist, zwei Wohnungen zu bezahlen. Ich weiß, dass ist rechtlich nicht relevant, aber ich habe an sein Gewissen appelliert. Das ist ihm aber alles egal - er bleibt stur.

    Gibt es irgendeine Möglichkeit, der doppelten Miete zu entgehen? Eigentlich will ich es mir mit ihm nicht verscherzen, aber könnte ich ihm einen Nachmieter "vor die Nase setzen", der bis Ende Juni in der Wohnung bleibt? Ich möchte nur irgendwie um die doppelte Mietzahlung herumkommen... 2 Wochen verkrafte ich noch, aber 6 Wochen...??

    Bin um jeden Tip dankbar!!

  • Illegale Tipps dürfen Sie hier nicht erwarten.
    Sie wissen um die Kündigungsfristen und da lässt es sich in der Praxis kaum vermeiden, das es Überschneidungen gibt.
    Für Versäumnisse oder Gutgläubigkeit muß man eben manchmal zahlen
    Im übrigen: Das Sie für zwei dopelte Mietzahlungen keinen Kredit von Ihrer Hausbank bekommen halte ich für eher unwahrscheinlich.

  • Hallo,

    nach meinem Kenntnisstand können Sie die Wohnung bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist untervermieten. Sie müssen dies aber dem Vermieter anzeigen (um Erlaubnis fragen). Es gibt nur ganz wenige Gründe, warum der Vermieter dies dann ablehnen darf.

    BGB §553

    Viele Grüße,
    anonym2

  • Nachtrag:

    Übrigens kann der Vermieter nicht schon einen Nachmieter für 1.5. haben, wenn Ihr Mietverhältnis ja erst fristgerecht am 31.05. endet. In diesem Fall hätte er Ihnen vor Mietevertragsunterzeichnung mit dem neuen Mieter Bescheid geben müssen undmit Ihnen einen Aufhebungsvertrag zum entsprechenden Termin machen müssen.

    So, wie es jetzt zu sein scheint, gibt es für den Monat Mai 2 Mieter, was natürlich nicht rechtens ist.

    Gruß,
    anonym2

  • Solange vorab keine Aufhebungsvereinbarung geschlossen wurde, wonach Du eher aus dem Mietverhältnis kommst, hast Du hierauf auch keinen Anspruch.

    Letztendlich entscheidet der Vermieter, an wen der vermietet. Er muss keinen einzigen Nachmieter akzeptieren.

    Zitat

    Zudem möchte er im April schon ungehinderten Zugang zur Wohnung, um Renovierungsarbeiten durchführen zu können - obwohl die Wohnung erst vor einem Jahr (vor meinem Einzug) von ihm renoviert wurde.

    Was heißt denn ungehindert?
    Wenn dein Mietverhältnis bis zum 30.04.2016 läuft, hast Du auch Anspruch auf eine umfassende Nutzung der Mietsache. Kleinere Instandsetzungsmaßnahmen hast Du zwar grundsätzlich zu dulden, aber sicher keine großen Renovierungsmaßnahmen für den Neumieter.
    Das würde ich dem Vermieter auch so klar machen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Eric,
    Eure privaten Befindlichkeiten spielen keine Rolle. Wenn Ihr jetzt zum nächstmöglichen Termin kündigt, wäre das dann der 30.06.2016.
    Falls der VM bereits vorher neu vermieten möchte, würde Eure Mietzinszahlungspflicht entsprechend früher enden.

  • Was heißt denn ungehindert?
    Wenn dein Mietverhältnis bis zum 30.04.2016 läuft, hast Du auch Anspruch auf eine umfassende Nutzung der Mietsache. Kleinere Instandsetzungsmaßnahmen hast Du zwar grundsätzlich zu dulden, aber sicher keine großen Renovierungsmaßnahmen für den Neumieter.
    Das würde ich dem Vermieter auch so klar machen.

    Danke schonmal für alle Antworten.

    Mein offizielles Mietverhältnis läuft ja bis zum 30.6. - wegen der Kündigungsfrist von 3 Monaten. Und er weiß, dass ich schon Ende März ausziehen werde. Deswegen wäre die Wohnung im April wirklich schon leer. Er möchte den Wohnungsschlüssel, damit er oder der Handwerker jederzeit rein kann.

  • Nachtrag:

    Übrigens kann der Vermieter nicht schon einen Nachmieter für 1.5. haben, wenn Ihr Mietverhältnis ja erst fristgerecht am 31.05. endet. In diesem Fall hätte er Ihnen vor Mietevertragsunterzeichnung mit dem neuen Mieter Bescheid geben müssen undmit Ihnen einen Aufhebungsvertrag zum entsprechenden Termin machen müssen.

    So, wie es jetzt zu sein scheint, gibt es für den Monat Mai 2 Mieter, was natürlich nicht rechtens ist.

    Gruß,
    anonym2

    Ich denke, dass es jemand aus seinem Bekanntenkreis ist und er eine feste (mündliche?) Zusage hat, dass er die Wohnung ab dem 1.5. mieten möchte. Ich weiß nicht, ob es schon einen Mietvertrag gibt.

  • Hallo,

    nach meinem Kenntnisstand können Sie die Wohnung bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist untervermieten. Sie müssen dies aber dem Vermieter anzeigen (um Erlaubnis fragen). Es gibt nur ganz wenige Gründe, warum der Vermieter dies dann ablehnen darf.

    BGB §553

    Viele Grüße,
    anonym2

    Kann dann der Untermieter keine Probleme bekommen oder spontan vor die Türe gesetzt werden? Oder bekomme ich Probleme mit dem Gesetz? Der Vermieter hat die Lösung mit dem Untermieter ja schon abgelehnt...

  • Der Vermieter hat die Lösung mit dem Untermieter ja schon abgelehnt...

    Mit welchem Grund? Letztendlich ist es aber auch egal. Bei einer Verweigerung einer Untervermietung ergibt sich für dich nur ein Sonderkündigungsrecht. Da dies aber mit einer Frist von 3 Monaten verbunden ist, ändert sich für dich nichts.

    Zitat

    Oder bekomme ich Probleme mit dem Gesetz?

    Eher Probleme mit dem Vermieter. An deiner Stelle würde ich die Sache mit der Untervermietung vergessen. Du haftest nämlich weiterhin für die Wohnung. Was passiert beispielsweise, wenn sich der Untermieter dann plötzlich weigert, zum vereinbarten Termin auszuziehen?

    Zitat

    Er möchte den Wohnungsschlüssel, damit er oder der Handwerker jederzeit rein kann.

    Wenn er Dir mit der Kündigungsfrist nicht entgegen kommt, dann würde ich das auch nicht. Einen Anspruch auf Herausgabe eines Schlüssels hat er nicht.

    Ich würde ihm also einen Übergabetermin zum offiziellen Mietende "anbieten".
    Ansonsten wäre es hier wichtig, tatsächlich einen Aufhebungsvertrag zum 30.04.16 zu schließen, sonst besteht die Gefahr, dass Du noch bis zum 30.06. zahlst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn er Dir mit der Kündigungsfrist nicht entgegen kommt, dann würde ich das auch nicht. Einen Anspruch auf Herausgabe eines Schlüssels hat er nicht.

    Ich würde ihm also einen Übergabetermin zum offiziellen Mietende "anbieten".
    Ansonsten wäre es hier wichtig, tatsächlich einen Aufhebungsvertrag zum 30.04.16 zu schließen, sonst besteht die Gefahr, dass Du noch bis zum 30.06. zahlst.

    Naja, er kommt mir ja schon ein bisschen entgegen... 30.4. anstelle von 30.6. Bin halt nur enttäuscht, dass es jetzt doch 1,5 Monate Überschneidung sind, obwohl er mündlich etwas anderes anklingen ließ. Blöd, dass ich mir das nicht schriftlich geben hab lassen :(

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