Beiträge von Akkarin

    berny: hast du für dein MFH eine Grundeigentümerhaftpflichtversicherung abgeschlossen? Der Schaden ist doch wohl durch Rohrbruch entstanden und wem gehört das Rohr? Und könnte der Eigentümer des Rohrs für Schäden haften müssen, die sein Rohr verursacht hat? :-))))

    Hallo fc76,

    "Angenommen, das Haus wird verkauft und wir dürfen drin wohnen bleiben. Kannder neue vermieter dann nicht theoretsich sagen, das er das haus jetzt privat nutzt und uns dann die Kündigung ausschreibt ?"
    - Kündigungen werden nicht ausgeschrieben, sondern erklärt. Er müsste aber das berechtigte Eigenbedarfsinteresse nachweisen.

    Die spannende Frage wird sein, ob dass als 2 Familienhaus gewertet werden kann. (kann man von hier aus aber nicht sagen)

    Hallo Akkarin
    Da hast du einen ganz schweren Denkfehler. Die Hausratversicherung versichert nur den Hausrat des Versicherungsnehmers (Mieters) gegen Wasser-, Sturm und Feuerschäden, für Türen & Co. wäre die Privathaftpflicht ganz allein zuständig.

    Hallo Mainschwimmer,

    ich meinte das so:

    1 Kilo Gold kostet zur Zeit ca.36.000 €
    Angenommen die Tür wiegt 10 Kilo, dann könnte eine solche Tür um die 380.000€ kosten.
    Die Hausrat des Mieters versichert ja auch das Hab und Gut des Mieters vor Einbruch/Diebstahl.

    Bevor ich also auf die Idee komme, mir eine Badezimmertür in meiner Wohnung aus purem Gold einzubauen, frage ich meine Hausratversicherung, was denn die Hausrat in Zukunft kosten würde?

    Naja, ist ja weder dein Risiko, noch deine Nerven.

    Ich weiß nicht wie viele Prozesse du schon geführt hast, aber es ist doch immer wieder überraschend, wie die Richter urteilen.

    Also Strubelpeter, am besten folgst du dem Rat und ignorierst alles. Vielleicht gibt der Vermieter auf und macht gar nichts (er hat ja auch ein Risiko) oder er verklagt dich. Dann wird es interessant.

    Halte uns auf dem Laufenden.

    Gruß
    H H

    Richtig. Und mit so einer dünnen Geschichte, wuerde ich als Vermieter nicht vor Gericht gehen. Gerade wenn es um wenig Geld geht.
    Das Risiko zu verlieren wäre mir zu hoch. Dazu ist der M hier schon ausgezogen - macht also für das weitere Verhältnis nix mehr, zu sagen, na komm Vermieter : Ich will sehen.

    Tut mir leid, aber das kann nicht sein!

    Dann könnte ein Mieter ja auch eine prunkvolle GOLDTÜR einbauen lassen, 200 EUR bekommt er dann von der Versicherrung und den Rest muss der Vermieter zahlen....

    Mit Sicherheit nicht!

    Klar kann der Mieter das ( sollte er aber mit der Hausratsversicherung vorher klären, ob er sich die Police danach noch leisten kann).
    Und ja auch an der Goldtür könnte man den Vermieter beteiligen, aber nur mit dem Anteil, den der Vm bei einer normalen Tür hätte tragen müssen.

    Doch können Sie verlangen. Der VM ist ungerechtfertigt bereichert neue Tür.
    Daher Abzug Alt für neu. Das ist auch kein Fehler, des Mieters, er konnte schlicht keinen Handwerker beauftragen, eine ähnlich alte und verkratzt Tür zu verbauen.

    Zwischen der Tür und einem Auto besteht kein Unterschied. Erleidet das 11 Jahre alte Auto des Vermieters einen Totalsxhaden, bezahlt niemand ihm den Neuwagen. Der Abzug Alt für neu ist in solchen Fällen immer vorzunehmen. Dies gilt allerdings nur für die Tür. Einbaukosten sind in voller Höhe zu übernehmen.

    Ich versteh, aber die Versicherung nicht. Wenn dein Freund die Tür eingetreten hat, kan seine Versicherung nicht aus Kulanz zahlen, sonder muss für den Schaden haften.

    Ansonsten kannst die Rechnung mehr oder weniger so aufteilen : 2/3 Der Materialkosten Tier du, Montage 100% du 1/3 Zeitwert Vermieter.

    Am besten schriftlich einfordern

    Der Vermerk nutzt genauso viel, wie Zustellung durch Einschreiben. Nichts Lass dich nicht verunsichern. Der VM muss beweisen, dass er zugestellt hat, nicht dass er zustellen wollte. Am besten nicht reagieren und die Emil des Vermieter blocken.

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