Erhöhung der Nebenkostenvorausszahlung, ist der Betrag korrekt angesetzt?

  • Hallochen,

    gestern flatterte bei mir die Betriebskostenabrechnung für 2015 ins Haus, es sind 824 € nachzuzahlen.
    Mein Vermieter schreibt, dass er die Nebenkostenvorauszahlung um 68 € erhöht, der zukünftige Beitrag beläuft sich somit auf 118 € (vormals 50 € + Erhöhung).

    Meine Frage: Ist die Erhöhung korrekt?

    Freundliche Grüße, Summerfeeling

  • Die monatlichen Voauszahlungen für Betriebskosten können den Gegebenheiten angeglichen werden; das bedarf keiner Zustimmung des Vermieters.
    Bedenken Sie: Ihr Vermieter geht für die von Ihnen verursachten Kosten immer erstmal in Vorkasse.

  • Hallo Summerfeeling,

    Dein VM darf um 1/12 des Nachzahlungsbetrag erhöhen. Eine Erhöhung um über 100% lässt mich aber an der Richtigkeit zweifeln. Gibt's ne Erklärung dazu?

  • Hi Akkarin,

    m. M. nach war die Höhe der Vorauszahlung bei Abschluß des Mietvertrags viel zu niedrig angesetzt, das war mir zu dem Zeitpunkt allerdings noch nicht klar. Die Wohnung verfügt über 54 qm, ich bewohne sie alleine.

  • m. M. nach war die Höhe der Vorauszahlung bei Abschluß des Mietvertrags viel zu niedrig angesetzt, das war mir zu dem Zeitpunkt allerdings noch nicht klar. Die Wohnung verfügt über 54 qm, ich bewohne sie alleine.


    Das sehe ich auch so. Absolutes Minimum, das für die Zukunft, inkl. Heizkosten sind 2 € pro m².

    Korrekt wäre eine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen um knapp 10 €.

    Nachzahlung : 12 Monate + alte Vorauszahlung = neue Vorauszahlung.

    Du hättest zwar das Recht die Vorauszahlungen nach einer Abrechnung angemessen anzupassen, aber ich Rate Dir aber darauf zu verzichten.

    Allerdings hast Du auch das Recht die Abrechnung zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

    Was war denn der größte Posten?

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (20. März 2016 um 14:24)

  • Hallo Summerfeeling,
    Dein VM darf um 1/12 des Nachzahlungsbetrag erhöhen. Eine Erhöhung um über 100% lässt mich aber an der Richtigkeit zweifeln. Gibt's ne Erklärung dazu?
    Meine Beiträge sind grundsätzlich immer(!) als verbotene Rechts-, Steuer,- und Anlageberatung zu verstehen


    Jetzt leuchtet mir einiges ein...:eek:

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