Naja....als alleinerziehende Mama mit Teilzeitjob sind 1200€ sehr sehr viel Geld
Für eine neue Küche hat's aber gereicht.
Naja....als alleinerziehende Mama mit Teilzeitjob sind 1200€ sehr sehr viel Geld
Für eine neue Küche hat's aber gereicht.
Das Protokoll hat der Hausmeister einbehalten.
Hm, also ich würde es von Angela Merkel fordern
erde an akarin....
die haben kein Protokoll
was sollen sie nachlesen?
2 k soviel Zeit muss sein.
es gibt lt. TO eins, nur haben sie das nicht. Aber das ist ja kein Grund es nicht zu bekommen.
Die Verpflichtung geräumt und gefegt gibt es aus der Rechtsprechung schon.
Ich bin tendenziell ehr bei Sweeny als bei AJ aber der Wortlaut des Protokolls wäre nun wichtig.
Wenn da nur steht, dass die Wände bunt waren, und die Wohnung so unrenoviert übernommen wurde, dann brauch er nix machen, da er die Wohnung nicht in besserem Zustand zruückgeben muss, als er sie bekommen hat.
Wenn da aber was steht, Mieter übernimmt bunte Wände und verpflichtet sich... oder ein Satz, der nicht nur die Wände sondern auch die "Haftung" für die Beseitigung übertragen hat, dann empfehle ich einen Eimer Indeko Plus. Dann muss man nicht 20x drüber.
"Nun verlangt der Vermieter das ich die Wohnung wieder weiß streiche - nach einigen Recherchen habe ich sogar gelesen das der Vermieter dies nicht mehr verlangen darf."
- Bitte die Rechtsgrundlage...
Kann er wirklich nicht. ein Taubenblau, eierschalengelb oder zartbitterorange jeweils in Pastell (gott das sind doch keine Farben!)
müsste der VM ebenso hinnehmen. Biete ihr doch enfach an, du machst die Wand in HSV auswärtsrosa.
In 193 geht es nur um den letzten Tag einer Frist, nicht um den ersen tag der Frist.
193 kann im Oktober zuschlagen, wenn der dritte Werktag des Monats ein Feiertag sein kann.
Im November verschiebt hingegen Allerheiligen in einigen BL den Fristbeginn! Der erste Werktag des Monats ist in diesen BL nicht der 1.11.
Der erste Werktag kommt in 193 aber nicht vor.
Danke, aber der trifft hier nicht zu, 193 regelt den Fall, dass das Ende einer Frist auf einen Sonn oder Feiertag fällt.
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag
Wieder ein Beispiel Deiner bewussten falschen "Rechts"beratung: Kündigung per Fax zählt nicht.
Berny merkt nicht mal, dass ich heute meine Signatur geändert habe.
Weil nur staatlich anerkannte allgemeine Feiertage zählen, nicht bundeslandindividuelle.
Das eine Kündigung per Fax unwirksam ist weißt Du doch selbst.
Gut man könnte es Ankündigung betrachten. Am Ende zählt Aber nur die Kündigung mit Originalunterschrift.
Beim Fax hast du recht. Aber die Rechtsgrundlage für den 01.11. wüßte ich mal gerne, also sag mal, denn da bleibe ich beim 04.11. für NRW.
War denn bei Einzug die Wohnung frisch renoviert? oder mussten von euch zu Beginn Malerarbeiten erbracht werden?
Es zählt wann die Kündigung dem Vermieter zugeht.
Das muß, wenn Ihr zum 31.1.17 kündigen wollt, spätestens am 3. November sein. Auch wenn in Eurem oder dem Bundesland des Vermieters der 1.11. Feiertag sein sollte.
Denn bei Kündigungen zählen nur einheitliche, bundesweite Feiertage.
Wie kommst du darauf?
Der dritte Werktag in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland ist der 04.11.2016.
in den übrigen Bundesländern der 03.11. Massgeblich ist der Zugang beim VM (also sein BL)
Kleiner Tipp: Zwangsverwalter sind meistens Rechtsanwälte und die haben alle ein Fax.
Ein Fax am 01.11. und alles ist gut!
Sie ist aber so eine, die sofort mit allem zum Haus und Grund geht. Was machen?
Ist doch super. D.h. sie denkt sich keine Vermieterfantasien aus, sondern lässt sich professionell beraten. Was wollt ihr mehr?
Der dann aber auch einer schriftlichen Form bedarf, denn durch das Telefonat ist der gekündigte Vertrag nicht zu einem unbefristeten Vertrag zu den selben Konditionen geworden.
???
Das Telefonat wird ja in etwa so abegelaufen sein:
M: Lieber Herr VM , ich hab mir das anders überlegt. Kann ich nicht doch wohnen bleiben und wir vergessen das mit der Kündigung?
VM: Na klar, aber dann zahlen Sie ab dem 1.11. statt 100 DM nun 100€
M1: der alte MV läuft weiter mit erhöhtem Mietzins oder der alte MV endet am 31.10. und ein neuer beginnt am 01.11. mit der dem neuen Mietzins. Beides erfordert keinen schriftlichen Vertrag.
Auch da immer erst die Nachfrist setzen.
https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/g…achfristsetzung
Wurde denn am Telefon eine konkrete neue Miethöhe vereinbart? dann könnte hier ein mündlicher Mietvertrag vorliegen.
Hallo,
Du bist volljährig und ein mündiger Bürger, Unwissenheit schützt vor Schadenersatz nicht!
Gruß
BHShuber
Hallo Huber,
und du bist ein mündiger VM und weißt, dass du erst dem Mieter die Möglichkeit geben musst, Abhilfe zu schaffen.
Einfach Firma beauftragen und dem Mieter die Rechnung in die Hand drücken ist unzulässig.
Gruß
Akkarin
Ja, wo kommen den diese so plötzlich her. Bei einer Wohnungsübergabe fallen doch keine Gerichtskosten an?
Da haben Sie uns hier etwas unterschlagen, was man aber zu einer ordentlichen Antwort wissen sollte.
Ver..... kann ich mich auch allein.
Wahrscheinlich hat bereits ein Anwalt das Schreiben vom 27.06. verfasst und will sich das bezahlen lassen. Die Gerichtskosten werden die Kosten des MB sein.
Ganz einfach, Garagen haben sehr oft ein eigenes Grundbuchblatt und der Eigentümer der Garage ist dann selten der Eigentümer der Zufahrt. Daher würde ich diese Frage immer zuerst stellen. Was anderes habe ich nicht gesagt, da aus der Beschreibung des TE eben nicht klar ist, ob der Gragenhof, vorplatz, zufahrt whatever überhaupt dem VM gehört.
Die erste Frage wäre doch ist der Vermieter gleichzeitig Eigentümer des Garagenhofs? Gerade in WEGs ist das nämlich ganz oft nicht der Fall, so dass der Vermieter auch nichts verbieten kann. Die Gemeinschaft natürlich schon.
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