Kündigung zurück genommen

  • Hello,

    folgendes Probem:
    Habe meine Wohnung zum 30.10.2016 gekündigt nach 7 Jahren.
    Jetzt kann ich doch nicht umziehe.
    Vermieter hat Kündigungsrücknahme telefonisch akzeptiert, aber will jetzt höhere Miete. Dem habe ich zugestimmt. Aber jetzt vor zwei Tagen kam der Anruf, ich muss mich für die Wohnung neu bewerben inkl. Schufa und Einkommensnachweis.
    Ist das rechtens und hätte ich vielleucht eine chance das zu umgehen?

    Danke für die Hilfe

  • Ja das ist rechtens.

    Denn eine Kündigung kann nicht zurück genommen werden.

    Der Vermieter bietet dir einen neuen Vertrag an. Erfüllst Du die dazu nötigen Anforderungen, z.B. eine aktuelle gute Schufaauskunft und aktuelle Einkommensnachweise, nicht gibt es keinen neuen Vertrag. So einfach ist das.

  • Habe meine Wohnung zum 30.10.2016 gekündigt


    Dein Mietverhältnis endet zum 31.10.2016.
    Der VM sitzt nun am längeren Hebel und stellt die Bedingungen.

  • dann könnte hier ein mündlicher Mietvertrag vorliegen.


    Der dann aber auch einer schriftlichen Form bedarf, denn durch das Telefonat ist der gekündigte Vertrag nicht zu einem unbefristeten Vertrag zu den selben Konditionen geworden.

  • Der dann aber auch einer schriftlichen Form bedarf, denn durch das Telefonat ist der gekündigte Vertrag nicht zu einem unbefristeten Vertrag zu den selben Konditionen geworden.

    ???
    Das Telefonat wird ja in etwa so abegelaufen sein:
    M: Lieber Herr VM , ich hab mir das anders überlegt. Kann ich nicht doch wohnen bleiben und wir vergessen das mit der Kündigung?
    VM: Na klar, aber dann zahlen Sie ab dem 1.11. statt 100 DM nun 100€
    M1: der alte MV läuft weiter mit erhöhtem Mietzins oder der alte MV endet am 31.10. und ein neuer beginnt am 01.11. mit der dem neuen Mietzins. Beides erfordert keinen schriftlichen Vertrag.

  • ???
    Das Telefonat wird ja in etwa so abegelaufen sein:
    M: Lieber Herr VM , ich hab mir das anders überlegt. Kann ich nicht doch wohnen bleiben und wir vergessen das mit der Kündigung?
    VM: Na klar, aber dann zahlen Sie ab dem 1.11. statt 100 DM nun 100€
    M1: der alte MV läuft weiter mit erhöhtem Mietzins oder der alte MV endet am 31.10. und ein neuer beginnt am 01.11. mit der dem neuen Mietzins. Beides erfordert keinen schriftlichen Vertrag.


    Richtig, genauso war es, wie mir die NSA bestätigte...:o

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