Kannst du das Blatt einstellen? Ist das Teil des Mvs oder loses Blatt dazu? Und zu welchen Daten sind MV und das Ding unterschrieben?
Beiträge von Akkarin
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Das am ... um ... Uhr der Zusteller das ES in den Briefkasten eingeworfen hat.
Nicht mehr.
Das es vielleicht aus versehen in einem falschen Briefkasten gelandet ist/sein könnte ist irrelevant.
Ist es nicht. der beleg beweist, dass ein Umschlag in Irgendeinen Briefkasten geworfen wurde.Zum Zustellnachweis des Einwurfeinschreiben lange Fassung da
Kurzfassung: Der Beleg wird vor Gericht als Zustellungsnachweis der Kündigung nicht anerkannt.
Eine Anwaltskanzlei sollte wissen, dass man VM Kündigungen per Gerichtsvollzieher verschickt.
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Hallo,
fragt den VM doch einfach, womit er seine Forderung begründet- also warum glaubt er, dass ihr das bezahlen müsst?
mfg
AK -
Kein Ding, dann wird dir aber nur ein Anwalt helfen koennen. ( der braucht dann auch den schriftlichen Kram) lohnt aber nichts für 100€ sondern erst wenn der gegnerische Anwalt Forderungen stellt.
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Der VM behält einfach das Geld. Fertig.
Und dann wartet der VM ob der Mieter eine RSV hat und eine Klage kommt. -
Gegen die 70 € wirst du nichts machen koennen. Bis zur Abrechnung darf der VM einen angemessen Teil einbehalten bei 70€ wird man nicht argumentieren, koennen das sei unangemessen.
Über den Rest kann man sicherlich streiten, aber gefühlt 90% hat der VM schon korrekt gemacht, da fällt es mir schwer noch wegen den 10% was zu sagen.
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Sie brauchen nicht klagen, die kassieren einfach die ganze Kaution.
Loese dich bitte von deinem Anstand und vergiss was war und beschränke dich auf was schriftlich ist.
Die wollen deine kohle abzocken und so wird das auch klappen, wenn du dich nicht angemessen wehrst.Und angemessen heißt aufs geschäftliche beschränken.
Stell mal die Sachen, die es schriftlich gibt online, dann kann man dir auch helfen.
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Genau steht in § 27 Besondere Vereinbarungen: "Bei Schnee und glätte "wird" der Zugang vom Parkplatz über den Hof zum hinteren Treppenhaus bis zu den Mülltonnen von Schnee und Eis gesäubert".
In der Hausordnung steht: Soweit vereinbart hat der Mieter in der vom Vermieter zu bestimmenden Reihenfolge Schnee zu räumen und bei Schnee und Eisglätte zu streuen.
Warum sollte der Vermieter etwas rechtssicher vereinbaren müssen, was er sowiso einfach kostenmässig auf den Mieter umlegen kann?
ok. HAT der VM eine Reihenfolge nachweislich (also schriftlich) bestimmt?
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Ist "Bei Schnee und glätte "wird" der Zugang vom Parkplatz über den Hof zum hinteren Treppenhaus bis zu den Mülltonnen von Schnee und Eis gesäubert". denn der einzige Satz im MV und in der Hausordnung zum Thema?
oder gibt es noch mehr? -
Hallo zusammen,
Für uns ist nun die Frage: Sollten wir den Vertrag einfach so unterzeichnen, auf die erste NK-Abrechnung warten und dann (notfalls mit Rechtsbeistand) eine Minderung durchsetzen? Oder kann die Höhe, aus welchen Gründen auch immer, vertretbar sein?
Beste Grüße
400€ ist sehr viel. In Frankfurt würde ich dafür Tiefgaragestellplatz, Aufzug und Hausmeisterservice erwarten.
Viel Wichtiger wäre mir aber den aktuellen M zu fragen, ob der VM denn überhaupt abrechnet..
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Welche BK-Arten enthalten sind und die regionalen Kosten.
Bei Fernwärme können das locker 2,00 - 2,50 € sein.
Für 400€ bekommt man aber fast schon 2 EFHs betrieben..
und du immer mit deiner Fernwärme.. Das stimmt nicht bundesweit.
Aktueller Arbeitspreis 2017 Stadtwerke Duisburg:
die ersten 600 GJ/Abr.-Jahr: 11,50 / 13,69 EUR/GJ (= 4,140 / 4,927 Ct/ kWh),
alle weiteren GJ/Abr.-Jahr: 10,64 / 12,66 EUR/GJ (= 3,829 / 4,557 Ct/kWhZeig mir bitte mal, wer denn großartig günstiger ist?
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[*] Muss ich rechtlich bedingt überhaupts den ganzen Boden austauschen? Ich bin seit ca. 10 Jahren in der Wohnung.Martin
Hallo Martin,
das wird von der Bodenart abhängig sein. Vollparkett, das mit dem Boden verklebt ist, wird man nicht tauschen sondern abschleifen.
Schwimmend verlegtes Dielenparkett, wird man in der Regel ehr tauschen, da bei dieser Bodenart der Austausch billiger ist, als das schleifen.
Gruß
AK -
Hallo Captcha,
der Vermieter darf umlagefaehige Nebenkosten an den Mieter weitergeben, wenn im Mietvertrag grundsaetzlich geregelt ist, dass der Mieter die Betriebskosten zu tragen hat. Das einzelne Auffuehren der jeweiligen Einzelposten ist nicht erforderlich. Da gibt es ein recht aktuelles BGH Urteil dazu. Diesen Passus gibt es in praktisch jedem Mietvertrag fuer Wohnungen, ich bin mir ziemlich sicher, in Deinem auch.
Da Raeum- und Streukosten zu den umlagefaehigen Kosten gehoeren, darf sie der Vermieter somit abrechnen.
cu
GuenniHallo Guenni,
das ist zwar grundsätzlich richtig, es gibt aber Ausnahmen und zwar vor allem für Treppenhausreinigung, Winterdienst und Gartenpflege. Hier kann der VM die Kosten bei der Umstellung von Mieterdienst auf Fremdfirma nicht in allen Fällen umlegen, sondern es kommt eben darauf an. Insbesondere Mieter die Ihre "Woche" erfüllen, können nicht immer mit den Kosten belastet werden.
Ak
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Hallo,
danke an beide für die schnellen Antworten!
An Guenni noch mal die Frage, wenn die vereinbarte Räumpflicht ungültig ist, fällt diese doch wieder an den Vermieter, dann kann er mir ja nicht die Kosten auferlegen. Zumal im Mietvertrag zur Räum- und Streupflicht noch stehen könnte: "Falls vereinbart".
Herzlichen Dank!
Im grunde richtig.
Aber warum soll die Klausel ungültig sein. unvollständig ja, aber das ist in erster linie der Kontext -
nö, wenn die einzige Toilette dadurch 4 wochen lang nicht zur Verfügung steht, kannst du die arbeiten ablehnen (oder der Vm stellt dir in der Zeit eine Ersatzwohnung)
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Hier geht es aber offensichtlich nicht um ein juristisches Seminar zum Vertragsrecht, sondern um die Praxis. Genau das ist ja das Problem.
Kurz gesagt, es gibt eben Dinge die lassen sich nicht auf dem Rechtsweg klären, so simpel ist das am Ende.Ja, weil Vermieter zwar immer auf das Recht kassieren pochen, aber gerne ihre Pflichten ignorieren, da es nun mal keine ernsthaften Sanktionen (noch nicht einmal ein Risiko) für Vermieter gibt.
Und letzlich sagst du ja nichts anderes als, "ja vertraglich müsste er , aber pftt ist doch egal".
Und jetzt du
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Dann reicht die Marktlage eben nicht aus um die Wohnung dauerhaft in einem Vertragsgemäßen Zustand zu halten.
Falsch dann darf er nicht vermieten, bzw. eine Wohnung zu diesen Konditionen kaufen.
Sorry AJ jetzt wird mir deine Argumentation aber zu "billig".Diese Wohnung wurde ja gerade eben erst verkauft. Wer hat denn mit vorgehaltener Waffe den Käufer gezwungen, diese Wohnung zu kaufen, so dass jetzt jemand Mitleid mit ihm haben müsste, weil seine Kalkulation falsch war?Ansonsten hast du in Prinzip schon recht. Der Vermieter müsste die Wohnung trotzdem im Vertragsgemäßen zustand halten, im Zweifel auf sein Kosten. Das er das nicht tut, ist wohl ebenso logisch wie nachvollziehbar, warum sollte er dauerhaft seine "billigmieter" allimentieren? Nenn mir einen Grund?
Wenn ich die Argumentation umdrehe heißt das: Der Mieter müsste die Miete zahlen, im Zweifel auf seine Kosten. Das er da keine Lust zu hat, ist wohl ebenso logisch wie nachvollziehbar, warum sollte er dauerhaft seinen "reichen Vermieter" allimentieren? Nenn mir einen Grund?
Hm, weil es einen Vertrag gibt, an den beide Seiten sich halten müssen? er hätte die Wohnung ja nicht mieten müssen...
oder eben, Weil es einen Vertrag gibt? er hätte ja nicht vermieten müssen?
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Welche Grenzwerte? Dafür ist ein Gutachten nötig. Und wie dieses Gerät schallgedämmt werden könnte überlasse den Experten.
Da es Neubau ist, gilt schlicht die aktuelle DIN 4109 bzw das was die Zuständige LBO vorschreibt.
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Hier wirst du mit Sicherheit keine Lösung für dein Problem finden
Das ist das gefühlt erste Mal, dass ich Mainschwimmer Recht gebe
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Genau das mein ich mit eigenes Grab.
Du hast ein Protokoll in dem alles okay ist. Und jetzt willst du dem Vermieter schriftlich bestätigen, dass bei Auszug ein Schaden vorhanden ist? Gute Idee!!!
Schreib lieber: Liebe VMn,
herzlichen Dank für die Überweisung. Ausweislich des bei Uebergabe gemeinsam erstelleten Protokolls, wurde die Wohnung maengelfrei zurückgegeben. Ein Abzug lässt sich daher nicht rechtfertigen und du erwartest den Eingang der Kohle bis zum..
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