Komplette fachgerechte Wohnungsrenovierung

  • Hallo Zusammen,

    ich denke mal dass das Thema bereit schon öfter behandelt wurde aber ich hab dazu leider nichts konkretes gefunden.

    Da ich umziehe habe ich die Wohnung gekündigt und eine Bestätigung von unserem Vermieter erhalten.
    (Das Mietverhältniss besteht ca. 11 Jahre)

    Unter Anderem steht in dieser Bestätigung:
    Bei Ihrem Auszug fallen Renovierungs- und Schadensbeseitigungsarbeiten an. Nach Mietvertrag sind Renovierungsarbeiten erforderlich. Bezüglich dieser Arbeiten bekommen Sie noch gesonders Bescheid. Hierzu muss unser Hausmeister, xy, die Wohnung besichtigen.

    Woher die vermuten dass hier Renovierungs- und Schadensbeseitungungsarbeiten ist mir völlig unklar da ich alles im einwandfreien Zustand habe, aber egal.
    Ich hab im Vertrag nachgeschaut und folgendes gefunden:

    Sondervereinbarung:
    Dies ist eine einzelvertragliche Vereinbarung, die diesem vorliegenden Standardvertrag individuell ergänzt. Die Mieter werden ausdrücklich auf diese Vereinbarung hingewiesen uns diese ist somit gesondert zu unterschreiben.

    Der Mieter nimmt zum Auszugstermin die komplette fachgerechte Wohnungsrenovierung vor, auch wenn er während der Mietzeit Schönheitsrenovierungen durchgeführt hat.
    Der Mieter hat die Wohnung eingehend besichtigt und für mängelfrei vertragsgerecht befunden. Die Wohnung ist frisch renoviert. Das Wohnungsabnahmeprotokoll ist maßgebend.

    (Unterschrieben habe ich das damals)

    Was haltet Ihr davon und was denkt ihr ist hier alles gemeint mit Renovieren.

    Da ich jetzt schon öfter gehört habe das soche Klauseln nicht rechtens sind wollte ich mal nachfragen ob hierzu jemand etwas weiß.

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

  • Was haltet Ihr davon und was denkt ihr ist hier alles gemeint mit Renovieren.


    Das frage ich auch. Der Ausdruck "Renovieren" ist m.W. nicht rechtsgültig zuverlässig definiert. Ich halte diese Klausel (bei deren Formulierung der VM sich wohl alle Mühe gegeben hat:() für unwirksam. Besenrein und ohne Beschädigungen reichen aus.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (14. Januar 2017 um 22:40)

  • Hallo Zusammen,

    danke schon mal für eure Antworten.

    Es hat leider etwas gedauert bis ich die Dokumente hochladen konnte.
    Beim Vermieter handelt es sich um eine Hausverwaltung.
    Den Teil, den ich bereits beschrieben habe findet Ihr in §24 und ist ein Teil des Vertrages.
    Der Paragraph wurde aber separat Unterschrieben (habe ich aus Datengründen entfernt)

  • Hallo,

    danke mir gings nur darum, ob das ein eigenes Blatt unabhängig vom MV ist. Eindeutig nein das ist Teil des Vertrages und vorgedruckt. Damit ist das keine Indiviulabrede sondern AGB. => Bumm
    Gruß
    AK

  • Danke für die schnelle Antwort,

    das Bumm deute ich mal so dass ich keine Komplettrenovierung vornehmen muss.:)
    Wie sieht es z.B. mit dem Streichen der der Heizkörper und der Wände aus ?
    Das ist ja in § 15 beschrieben.

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