Waere gut, es sei denn a) es ist klar, das der Schlüssel nicht zugeordnet werden kann oder
B) es besteht eine Hausrat / Haftpflichtversicherung, die Schlüsselverlust abdeckt.
Beiträge von Akkarin
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Irrtum
§ 2 Betriebskostenverordnung
10. die Kosten der Gartenpflege,
hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;
Wo wir gerade dabei sind, kann man das auch richtig stellen. Eine Erneuerung ist umlagefähig, eine Neuanlage ist aber nicht umlagefähig.
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ich kenne jetzt nicht furchtbar viele Kaufvertraege ueber vermietete Wohnungen. Aber in den paar, die ich kenne, stand drin, dass der Kaeufer mit allen Rechten und Pflichten in die bestehenden Mietvertraege eintritt.
Für die Zukunft ist das ab Eintritt vollkommen richtig. Aber der TE war aus dem MV zum 31.12.2014 entlassen worden. Als der Käufer in den Vertrag eintritt, war der TE bereits keine Vertragspartei mehr. -
M.e. besteht zwischen dir und dem neuen kein Vertragsverhältnis und hat auch nie bestanden. Der neue duerfte dir gegenüber keine Ansprüche haben.
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Also wenn du auf dem MB ankreuzt "ich widerspreche der Forderung voll und ganz "
Ist der MB zu 100% platt. -
Ich schrieb Du könntest.
Das wäre aber die "Endstufe". Vorher kannst Du noch den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Ich glaube die Kosten dafür sind in den 32 € enthalten.
Dann bekommt sie irgend wann Besuch vom Gerichtsvollzieher.
Wenn sie dann nicht zahlt muß sie die Eidesstattliche Versicherung abgeben. Heißt sie muß ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. Im E-Fall nimmt der Gerichtsvollzieher dann verwertbares, z. B. den Rembrandt über dem Kamin;), mit um davon die Schuld + Zinsen + Mahn- und Vollstreckungskosten zu begleichen.
Das ist ein kleines bißchen anders, aber überwiegend okay.
Wenn die VM dem Mahnbescheid widerspricht bekommst du vom Mahngericht eine Mitteilung über den Widerspruch. Der Vorgang ist dann zuende, es sei denn du hast bei Beantragung des MB das Kreuz gesetzt für : Bei der Widerspruch soll automatisch die Abgabe an das zuständige Klage Gericht gehen. Dieses wird dich dann auffordern die Gerichtskosten einzuzahlen und innerhalb von 14 Tagen deine Klage zu begründen. (Hier wäre der Punkt, das ganze einem Anwalt zu übergeben)
Wenn du die Gerichtskosten nicht bezahlst, passiert gar nichts.Legt der Schuldner keinen Widerspruch, darfst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen ( Formular schickt das Mahngericht dir von sich aus ) . Wenn du den dann in Händen hältst, kannst du die VM aufforderninnerhalb von 14 Tagen freiwillig zu zahlen, sonst kommt der Gerichtsvollzieher.
Wenn dann immer noch kein Geld da ist, dann beauftragt man den örtlichen GV ( von allleine läuft der nicht los). -
Dagegen spricht, dass sie sich draußen befinden.
Was hier steht, sollte auf euch auch zutreffen
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung…terungsschaeden -
Handelt es sich um ein 1 Familienhaus oder ein Mehrfamilienhaus?
Im EFH könntest du dem VM eine Vertragsänderung vorschlagen, dass du dich in Zukunft selber um den Ölnachschub kümmerst.
Im Gegenzug entfallen die Vorrauszahlungen (bis auf Wartung, Schornsteinfeger etc..) -
Ich wuerde dem Ex gar nichts schreiben. Lediglich wie Mainschwimmer vorschlug die Rechnung an die Firma zurückschicken.
Mal gucken was das paulchen gleich dazu schreibt, warum auch dieser Tipp in seinen Aeuglein an dem Thema vorbei sein soll

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Handelt es sich um Studenten / Auszubildende und das Interesse an Auflösung des MV ergibt sich aus der Ausbildung/ Studium?
Dann kann man drüber nachdenken, ansonsten nein. erneut kündigen zum frühestmöglichen Termin und die Zeit ticken lassen. -
Frag doch den Wohnungsgeber einfach, ob er dir eine bescheinigung über den Einzug diesen Monat ausstellen kann.
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Hallo Guenni,
ja, wenn es so betrachtet stimmt es.
Stellt sich nur noch die Frage, ob die außerordentlichen Kündigung rechtens ist.
Ist ein Insolvenzverwalter quasi gemäß Gesetz auch Zwangsverwalter (§ § 57a ZVG ) oder nur Verwerter des Vermögens?
WM
Zuerst mal ist ein Insoverwalter kein Zwangsverwalter. Das ZVG hat mit deinem Fall auch nicht viel zu tun. Der § 57a ZVG ist lediglich der Zwilling von §111 InsO. Beide erlauben das gleiche, nämlich die Verkürzung der Kündigungsfrist. 57a halt für den Ersteher in der ZVG, 111 dem Erwerber aus der Insolvenzmasse.
Für die Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigung sind zwei sachen entscheident.
Ist die Kündigung ordnungsgemäß begründet?
und ist sie rechtzeitig, da diese Art der Kündigung nur 1 mal möglich ist. -
rede einfach mit deinem VM
Thema: Küche nicht nutzbar => Mietminderung.
VM *heul*
Mieter: is nich schlimm, deine Wohngebäudeversicherung ersetzt zu 99% auch die Mietminderung
VM : echt? *freu -
Der Anwalt hat recht. § 57a ZVG und 111 InsO erlauben dem Käufer eine Kündigung mit verkürzter Frist.
Beide Kündigungen sind rechtlich gesehen "Außerordentliche Kündigungen mit gesetzlicher Frist" nach 573d BGB.Daher braucht der Ersteher/Erwerber bei Wohnraum auch bei dieser Art der Kündigung einen zulässigen Grund nach 573 BGB.
Eigenbedarf wäre somit erstmal io. Man könnte sich nun angucken, ob dieser korrekt begründet ist.Auch muss man sich das Datum der Kündigung angucken, ob die wirksam ist. Aber an der 3-Monatsfrist ändert das nichts.
Die gesetzliche Frist ist bei Wohnraummietverhältnisse nichts anderes, als die Kündigung gemäß § 573 d Abs. 2 BGB spätestens zum 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats.
Sorry du solltest Verhandlungen über eine angemesse Ziehfrist mit dem Vermieter aufnehmen.
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Den Abwasserpreis wuerde ich auch nicht glauben
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Er muss nicht mehr mit dir reden uns er darf auch eine HV beauftragen, die Verwaltung zu übernehmen.
Diese muss sich dir gegenüber aber legitimieren durch Vorlage einer Originalvollmacht. Aus dieser Vollmacht aus hervorgehen in welchem Umfang die HV ihn vertreten soll.
Wenn dem Schreiben der HV keine Original Vollmacht bei lag, waere der richtige Schritt die HV erstmal Freundlich um die Vorlage einer Originalvollmacht zu bitten.
Sobald die vorliegt ist das dann dein neuer Ansprechpartner. -
Im grunde dürfte es egal sein, da der Mietanteil für März schon bezahlt ist? freiwillig zurückzahlen wird sie wohl kaum und deswegen zum richter? Hat der TE aber noch nicht gezahlt, würde ich auch weiterhin die Zahlung gegenüber der EX verweigern, da sie ihm die Wohnung entzogen hat. Das gegenteil müsste die Ex dem Richter erklären...
Sollte man aber eine Aufforderung des VMs zur Zahlung erhalten, wird man sich diesem gegenüber nicht wehren können.
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Kannst du den MV an der stelle mal fotografieren? die Klausel wirkt unverständlich und das würde sie unwirksam machen.
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Das hat mit Intellekt nicht viel zu tun, eher damit, dass man vielfach der Ansicht ist, es stehe einem alles zu und man nur Recht, die man mit Ellbogen gegen alles und jeden durchsetzen kann. Schließlich ist man ja auf dieser Welt.
Ehr mit der typsichen Angeweohnheit einiger Betrüger es mit der Produktbeschreibung nicht so genau nehmen zu müssen.
@ TE schreib's als Lehrgeld ab. Dein Vermieter weiß dass er in der Anzeige alles schreiben darf, aber nichts davon halten muss, solange das nicht im Mietvertrag wiederauftaucht.
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wird wohl darauf ankommen, wo sich die Wohnung befindet. In Maxvorstadt dürfte es kein Problem sein, die 2,7 K zu bekommen. In Königswusterhausen hingegen schon.
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