Verspätete Ummeldung (Einzug vor 1.11.'15)

  • Hallo,

    ich bin vor knapp zwei Jahren, also vor dem 1.11.'15, eingezogen. Damals brauchte man noch keine Vermieterbescheinigung. Aus familiären Gründen (Pflegefall, gibt auch Dokumente darüber) habe ich bisher versäumt mich umzumelden. Nun brauche ich die Vermieterbescheinigung rückwirkend.

    Wie gehe ich am besten auf den Vermieter zu? Am besten das Formular rückdatiert unterschreiben lassen? Droht mir Ärger als Mieter wegen verletzter Pflichten?

    Danke

  • Das Gesetz zur Vermieterbescheinigung gilt erst seit dem 01.11.2015. Da du ja vor diesem Datum eingezogen bist, musst du keine Strafe befürchten. Trotzdem solltest du beim Bürgerbüro vorstellig werden und dich ordnungsgemäß ummelden, damit dein Personalausweis mit der neuen Wohnadresse umgeschrieben wird. Auch müsstest du deinen Pkw ummelden. Das ist heute jedenfalls sehr einfach, denn du kannst dein altes Kennzeichen behalten

  • Aber es gab doch vor dem 1.11.'15 auch schon Bußgelder?


    Dann musst du das eben bezahlen. Aber bitte mache die Sache mit dem Pflegefall in der Familie nicht zu wichtig, denn trotz Pflegefall ist die Anmeldung vor Ort nicht entschuldigt.

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