Nebenkosten Abrechnung

  • Hallo,
    Hab meine Abrechnung gestern bekommen und mir ist bei Warmwasser etwas aufgefallen was mir komisch vorkommt, ich hab 11m3 Wasser warm verbraucht, aufgeheizt wird dies durch Gas welches das Wasser in einem Kessel im Keller für 2 Wohnungen aufwärmt. Die Höhe der Summe für die 11m3 hat er mir mit 532€ berechnet was für mich extrem viel vorkommt hab einige Beiträge verglichen was andere Leute so bezahlen und da war keiner dabei der 48€ für 1m3 bezahlt hatte.
    Hat er sich verrechnet oder kann sowas sein ? Ich wäre dankbar für jede Hilfe..

    Lg Philipp

  • Hallo Philipp,
    in Kurzform bei Dir:

    " 11m3 Wasser warm verbraucht, ... Gas ...
    für die 11m3 hat er mir mit 532€ berechnet ... 48€ für 1m3 bezahlt ..."

    In meinem MFH mit 5 WE wurden im Abrechnungsjahr 2015/2016 70m³ Warmwasser verbraucht, ebenfalls Gas.
    Hierfür hatte ich den Mietern 235€ berechnet, also ~3,40€ für 1m³.
    Heizung ist eine Buderus 20kW, Kessel 200L, ~10 Jahre alt.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (9. März 2017 um 22:52)

  • Hallo,

    wenn das wirklich so ist, dann steckt da wohl ein Fehler drin. Die Energiekosten um 1 m³ Wasser zu erwärmen liegen in der Größenordnung um 5 Euro. D.h. bei dir ist der Faktor 10 drin.

    Am besten du lädst die Abrechung mal hoch.

    Gruß
    H H

  • 48 € für die Erwärmung von 1 m³ Wasser ist heftig.

    Das er sich verrechnet hat ist möglich.

    Möglich ist aber auch das die Kosten der Warmwasseraufbereitung hoch sind und der Gesamtverbrauch sehr gering ist. Trotzdem kann ich keine 48 €/m³ vorstellen.

    532 € könnten die Gesamtwarmwasserkosten des Hauses sein. Und die müßten ja noch in verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig unterteilt werden.

    Zum Vergleich. In meinem Objekt (2 Wohnungen) betragen die Gesamtheizkosten immer ca. 2.000 - 2.200 €, davon entfallen etwa 10 - 15 % auf die Warmwasseraufbereitung.

    Zitat

    wird dies durch Gas welches das Wasser in einem Kessel im Keller für 2 Wohnungen aufwärmt.

    Hat das Haus nur 2 Wohnungen oder sind nur 2 bewohnt?

    Macht der Vermieter die Abrechnung selbst oder läßt er sie von einer Firma, z. B. ista, Techem, Brunata etc., machen?

    Wenn möglich lade die Abrechnung als Bild(er) hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen.

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    2 Wohnungen und beide bewohnt :)

    Lg


    7.700 kWh für die Erwärmung von 11 m³ Wasser? Unmöglich!

    Meine Anlage braucht um die 3.000 kWh für Warmwasseraufbereitung von ca. 30 m³.

    Kannst Du mal die gesamte Abrechnung hochladen?

    Wenn die so aussieht wie der Ausschnitt kann es sein das sie unwirksam ist.

    Der Vermieter wohnt nicht mit im Haus?

    Und wenn doch wurde vertraglich vereinbart das auf die Abrechnung gem. Heizkostenverordnung verzichtet wird?

  • Hallo,

    Danke erstmal ihr wart super er hat eingesehen das es falsch war und mir eine neue Rechnung geschrieben welche leider nicht viel besser ist.. vielleicht kann sich ja jemand dazu äußern bitte mal
    Zu sagen ist im 1. OG der kernige benutzt nur die Heizung mit und das Warmwasser bekommt er durch seinen Durchlauferhitzer..

    http://www.fotos-hochladen.net/uploads/img3594gthvlb1a4y.jpg

    Das ist alles, nur keine korrekte Abrechnung. Die erste vermutlich auch nicht.

  • Das ist keine Heizkostenabrechnung, das ist ein Schmierzettel. So ähnlich haben die Zettel in den 60er Jahren auf der Zeche Untertage ausgesehen, wenn ein Kohlenhauer sein Gedinge ausgerechnet hat.

  • Sorry hab das mit dem
    Handy schnell in der Pause geschrieben, hätte es wohl besser wieder durchlesen sollen.. DANKE jetzt kannst du ja was sinnvolles dazu beitragen :)

  • Zunächst einmal muß seit 1.1.2014 für Warmwasseraufbereitung/ -verbrauch ein Wärmemengenzähler installiert sein. Dann kann es sein, daß 1. die Eichfrist für den Warmwasserzähler abgelaufen ist; 2. Erfassungsfehler (=Ablesefehler) in einer der beiden Wohnungen vorliegen (Endbestand minus Anfangsbestand = Verbrauch), zur Kontrolle besteht das Recht, die Ablesedaten der anderen Wohnung einzusehen; 3. eine oder mehrere Warmwasserzapfstellen im Haus ohne Warmwasserzähler vorhanden sind; 4. der Warmwasserzähler, was hin und wieder vorkommt, mitzählt, wenn Kaltwasser verbraucht wird; 5. der Warmwasserzähler einen Verbrauch registriert, wenn außerhalb Ihrer Wohnung Warmwasser verbraucht wird (konnte ich verschiedentlich feststellen); 6. die Gesamtkosten für das Gebäude unrealistisch sind (erforderlich: Kontrolle der Rechnungen nebst Kontrolle des Anfangs- und Endbestands des Gebäudes).
    Manchmal sind auch die in die Abrechnung eingebrachten Heiznebenkosten unzutreffend (z.B. Reparaturkosten in den Wartungskosten versteckt; Stromkosten des Gebäudes werden vollständig über die Heizkostenabrechnung verteilt).
    MfG Roland

  • Zunächst einmal muß seit 1.1.2014 für Warmwasseraufbereitung/ -verbrauch ein Wärmemengenzähler installiert sein. Dann kann es sein, daß 1. die Eichfrist für den Warmwasserzähler abgelaufen ist; 2. Erfassungsfehler (=Ablesefehler) in einer der beiden Wohnungen vorliegen (Endbestand minus Anfangsbestand = Verbrauch), zur Kontrolle besteht das Recht, die Ablesedaten der anderen Wohnung einzusehen; 3. eine oder mehrere Warmwasserzapfstellen im Haus ohne Warmwasserzähler vorhanden sind; 4. der Warmwasserzähler, was hin und wieder vorkommt, mitzählt, wenn Kaltwasser verbraucht wird; 5. der Warmwasserzähler einen Verbrauch registriert, wenn außerhalb Ihrer Wohnung Warmwasser verbraucht wird (konnte ich verschiedentlich feststellen); 6. die Gesamtkosten für das Gebäude unrealistisch sind (erforderlich: Kontrolle der Rechnungen nebst Kontrolle des Anfangs- und Endbestands des Gebäudes).
    Manchmal sind auch die in die Abrechnung eingebrachten Heiznebenkosten unzutreffend (z.B. Reparaturkosten in den Wartungskosten versteckt; Stromkosten des Gebäudes werden vollständig über die Heizkostenabrechnung verteilt).
    MfG Roland


    Danke für die Info, Roland.
    Beim letzten Satz könnte es m.E. auch öfters umgekehrt passieren...:rolleyes:

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