Kündigung Eigenbedarf. Eher ausziehen. Miete?

  • Hallo!

    Ich habe mal eine andere Frage zum Thema Eigenbedarf:

    Unser Mieter ist sehr fair und hat uns bereits jetzt in Kenntnis gesetzt, dass er nächstes Jahr im Frühling die Wohnung selbst braucht und uns im Kündigungsschreiben ein entsprechendes Datum genannt.

    Die Frage ist jetzt was passiert wenn wir schon eher eine neue Wohnung finden?

    Sagen wir mal der Vermieter hätte mir zum 31.5.2018 gekündigt.
    Ich finde im Dezember aber eine neue Wohnung die ich zum 01.01.2018 schon beziehen muss.

    Frage Nummer 1:
    Intuitiv würde ich dann von mir aus Kündigen um nur noch bis März für die alte Wohnung zahlen zu müssen.
    Ist das richtig oder "darf" ich das nicht weil er mir zuerst gekündigt hat (ich gehe nicht davonb aus, aber man weiß ja nie ;) )


    Frage 2:

    Wie lange muss ich dann noch Miete für die alte Wohnung zahlen? Unter normalen Umständen sucht man sich ja flott einen Nachmieter und entgeht damit doppelten Mietzahlungen (für die alte und die neue Wohnung). Aber durch den Eigenbedarf fällt mir diese Option ja von vornherein weg. Gibt es da Sonderregelungen oder habe ich dann einfach Pech?

    danke für die Hilfe :)

  • Zitat

    Sagen wir mal der Vermieter hätte mir zum 31.5.2018 gekündigt.
    Ich finde im Dezember aber eine neue Wohnung die ich zum 01.01.2018 schon beziehen muss.

    Dann kannst Du selbst mit der für Mieter geltenden Kündigungsfrist kündigen.

    Das der Vermieter zum 31.5.2018 gekündigt hat ist völlig irrelevant.

    Vermieter die wegen Eigenbedarf kündigen sind oft froh früher über die Wohnung verfügen zu können.

    Darum wäre ein Aufhebungsvertrag vielleicht denkbar.


    Zitat

    Unter normalen Umständen sucht man sich ja flott einen Nachmieter und entgeht damit doppelten Mietzahlungen

    Es ist ein Ammenmärchen das Vermieter das akzeptieren müssen. Nur so am Rande bemerkt.

  • Hallo lilblackie,

    "Unser Mieter ist sehr fair und hat uns bereits jetzt in Kenntnis gesetzt, dass er nächstes Jahr im Frühling die Wohnung selbst braucht und uns im Kündigungsschreiben ein entsprechendes Datum genannt."
    - Zu wann hat Euer VERmieter Euch gekündigt?

    "Die Frage ist jetzt was passiert wenn wir schon eher eine neue Wohnung finden?"
    - Ihr könnt jederzeit - falls Ihr keinen ZeitMV habt - mit drei Monaten Frist kündigen. Hat mit Eurem VM nichts zu tun.

    "Sagen wir mal der Vermieter hätte mir zum 31.5.2018 gekündigt. Ich finde im Dezember aber eine neue Wohnung die ich zum 01.01.2018 schon beziehen muss."
    - Dann sagen wir mal, dass Ihr im Dez. 2017 zum nächstmöglichen Zeitpunkt (das wäre dann der 31.03.2018) kündigen solltet. Bis dahin hättet Ihr auch noch die volle Miete in der alten Wohnung zu zahlen; und in der neuen bereits ab dem 01.01.2018.

    "Frage Nummer 1:
    Intuitiv würde ich dann von mir aus Kündigen um nur noch bis März für die alte Wohnung zahlen zu müssen.
    Ist das richtig oder "darf" ich das nicht weil er mir zuerst gekündigt hat (ich gehe nicht davonb aus, aber man weiß ja nie ;) )"
    - Zu wann der VM Euch gekündigt hat, spielt bei obigen Szenario keine Rolle.

    "Frage 2:
    Wie lange muss ich dann noch Miete für die alte Wohnung zahlen? Unter normalen Umständen sucht man sich ja flott einen Nachmieter und entgeht damit doppelten Mietzahlungen (für die alte und die neue Wohnung). Aber durch den Eigenbedarf fällt mir diese Option ja von vornherein weg. Gibt es da Sonderregelungen oder habe ich dann einfach Pech?"
    - Vergiss' das Märchen mit den Nachmietern, kein VM muss einen vorgeschlagenen NM akzeptieren.

  • Hallo lilblackie,

    - Zu wann hat Euer VERmieter Euch gekündigt?

    UPS VERmieter gedacht und Mieter getippt. sry. aber ihr habts ja verstanden^^


    - Vergiss' das Märchen mit den Nachmietern, kein VM muss einen vorgeschlagenen NM akzeptieren.

    dass er nicht muss weiß ich schon ;) aber wieso sollte er im normalfall nen Makler zahlen wenn er doch nen hochmotivierten Nochmieter hat der Ihm die besten Bewerber raussucht ;D

    Mir gings nur darum ob ich iwie um diese 3 Monate doppelt zahlen rum komme oder ob es da eben sonderregelungen gibt wenn der vermieter wegen eigenbedarf kündigt. denn 3 Monate doppelt ist schon bitter für uns Studenten.

  • dass er nicht muss weiß ich schon ;)
    Mir gings nur darum ob ich iwie um diese 3 Monate doppelt zahlen rum komme oder ob es da eben sonderregelungen gibt wenn der vermieter wegen eigenbedarf kündigt. denn 3 Monate doppelt ist schon bitter für uns Studenten.


    Ganz einfach, indem du dir zum Zeitpunk des Vertragsendes eine neue Wohnung suchst. Ob du kündigst oder der Vermieter spielt da keine Rolle.

  • dass er nicht muss weiß ich schon ;) aber wieso sollte er im normalfall nen Makler zahlen wenn er doch nen hochmotivierten Nochmieter hat der Ihm die besten Bewerber raussucht ;D

    Mir gings nur darum ob ich iwie um diese 3 Monate doppelt zahlen rum komme oder ob es da eben sonderregelungen gibt wenn der vermieter wegen eigenbedarf kündigt. denn 3 Monate doppelt ist schon bitter für uns Studenten.


    Hallo lilblackie,
    das Gesetz kennt keine "Normalfälle", Logiken, Sentimentalitäten oder bestimmte Berufs- oder Bevölkerungs- oder Einkommensgruppen...:eek:

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