Hallo!
Ich habe mal eine andere Frage zum Thema Eigenbedarf:
Unser Mieter ist sehr fair und hat uns bereits jetzt in Kenntnis gesetzt, dass er nächstes Jahr im Frühling die Wohnung selbst braucht und uns im Kündigungsschreiben ein entsprechendes Datum genannt.
Die Frage ist jetzt was passiert wenn wir schon eher eine neue Wohnung finden?
Sagen wir mal der Vermieter hätte mir zum 31.5.2018 gekündigt.
Ich finde im Dezember aber eine neue Wohnung die ich zum 01.01.2018 schon beziehen muss.
Frage Nummer 1:
Intuitiv würde ich dann von mir aus Kündigen um nur noch bis März für die alte Wohnung zahlen zu müssen.
Ist das richtig oder "darf" ich das nicht weil er mir zuerst gekündigt hat (ich gehe nicht davonb aus, aber man weiß ja nie
)
Frage 2:
Wie lange muss ich dann noch Miete für die alte Wohnung zahlen? Unter normalen Umständen sucht man sich ja flott einen Nachmieter und entgeht damit doppelten Mietzahlungen (für die alte und die neue Wohnung). Aber durch den Eigenbedarf fällt mir diese Option ja von vornherein weg. Gibt es da Sonderregelungen oder habe ich dann einfach Pech?
danke für die Hilfe ![]()