Hallo Luise,
wenn Du in deinem Eingangsthread alle Fakten offen gelegt hättest, gäbe es nicht so viele Ungereimtheiten und Unklarheiten.
Du schreibst von Dir + deiner Freundin, die also den MV unterzeichnen - und erst später kommt eine 3. Mieterin (Studentin) hinzu. Diese steht also gar nicht mit im Mietvertrag (zwischen euch und dem Vermieter) - somit wäre es ein"sog." Untermietverhältnis - und das wiederum wäre genehmigungspflichtig.
Des Weiteren hast du kein Wort darüber verloren, dass jeder von euch einen eigenen Bürgen bietet. Ich denke, das ist sicher möglich - warum nicht. Mit der Höhe bin ich mir nicht ganz sicher. Da ihr ja keine freiwillig unbegrenzte Bürgschaft abgeben wollt, greift wohl das BGB mit den max. 3 KM INSGESAMT. Andererseits wäre es eine Individualvereinbarung....
Ich gebe dir in einem Punkt (wiederholt) recht: Die Bürgen haben im Mietvertrag (als Mieter) nichts zu suchen. Wenn dies der Vermieter nicht einsieht - vom Bezug der Wohnung Abstand nehmen und eine Alternativwohnung suchen.
Gruß,
anonym2