Ich würde niemals einziehen, wenn es schon vorab Palaver gibt![]()
Ps: verstehe nicht ganz, der Vertrag wurde bereits unterschrieben?
Sieh' mal an...: Gibt es von Dir sogar sinnvolle Beiträge...;)
Ich würde niemals einziehen, wenn es schon vorab Palaver gibt![]()
Ps: verstehe nicht ganz, der Vertrag wurde bereits unterschrieben?
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das einzige was nicht korrekt war, dass es nachgelegt wurde.... ansonsten fällt mit kein § ein der das verbietet, es herrscht Vertragsfreiheit.
Ich würde niemals einziehen, wenn es schon vorab Palaver gibt![]()
Ps: verstehe nicht ganz, der Vertrag wurde bereits unterschrieben?
Wir wollen die Wohnung. Aber wir wollen sie zu vernünftigen Konditionen. ![]()
Ja, der Vertrag wurde unterschrieben. Aber natürlich ist er bisher wertlos, weil das Herzstück, namentlich die paranoiabedingte Einschleusung der Bürgen als Mitmieter, bisher noch fehlt. Natürlich werden wir diese Unterwanderung des Bürgschaftskonzeptes nicht mitmachen und überlegen nun, wie wir konkret unser Ziel bei anständigen Modalitäten erreichen können.
Liebe Grüße,
Luise
Hallo Berny,
Sieh' mal an...: Gibt es von Dir sogar sinnvolle Beiträge...;)
ich gebe Ihre Frage, welche Sie gestern an mich stellten nun gerne an Sie zurück:
Zitatworauf bist Du eigentlich hier aus???
Liebe Grüße,
Luise
Wir wollen die Wohnung. Aber wir wollen sie zu vernünftigen Konditionen.
Ja, der Vertrag wurde unterschrieben. Aber natürlich ist er bisher wertlos, weil das Herzstück,... Liebe Grüße,
Luise
wie gesagt der Bürge darf einziehen, dass sollte man nutzen!
Ansonsten könntest Du drauf spekulieren, dass die Klausel uU. ungültig ist. Da Du die Wohnung willst, musst Du vernünftig abwägen.
Aber lese #1: ich finde die Art des Nachlegens auch recht unseriös, und bedenke Du hängst da 2 Jahre drin!
Hallo Luise,
ich verstehe nicht ganz: Steht in dem Mietvertrag, den ihr bereits unterschrieben habt, irgendetwas über den dritten Mieter (der als Sicherheit dienen soll) oder dass der Vetrag erst mit dem ergänzenden Formular wirksam wird?
Wenn nicht, habt ihr doch schon einen ganz normalen Mietvertrag (vorausgesetzt, der Vermieter hat auch schon unterschrieben). Praktisch gesehen könntet ihr die Einfügung weiterer Zusatzvereinbarungen doch einfach verwehren.
Im Übrigen: Euer freiwilliges Angebot einer Bürgschaft wird nicht erst mit schriftlicher Fixierung zu einem freiwilligen Angebot. Das Angebot müsste bereits in der Vergangeheit von euch abgeben worden sein (z.B. in einer eurer ersten Mails an den Vermieter/Makler). Ich meinte also nicht, dass ihr im Nachhinein die Bürgschaft als "freiwillig" deklarieren sollt. Sie muss es natürlich vorab tatsächlich schon gewesen sein - nachweisbar (soweit vorhanden) eben durch euren gesamten Schriftverkehr.
Wenn ihr mit all dem nicht einverstanden seid, müsst ihr auch ganz klar NEIN zu einem Mietvertrag sagen. Ihr habt ihn aber unterschrieben - also könnt ihr eigentlich im Nachhinein auch nicht jammern. Ihr solltet nicht hier im Forum über den Vermieter schimpfen, sondern ihm persönlich euren Standpunkt mitteilen und entsprechende Konsequenzen ziehen.
Mein Fazit in eurem Fall: keine gute Ausgangssituation für ein gutes Mietverhältnis.
Weiss der Vermieter eigentlich, dass ihr das dritte Zimmer untervermieten möchtet? Ihr müsst hierfür nämlich die Erlaubnis des Vermieters einholen...- am besten schriftlich geben lassen.
Gruß,
anonym2
Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung
Hallonochmal,
ich habe gerade einen Link gefunden, der alles noch einmal klar erläutert (in Bezug auf unlimitierte Bürgschaft).
Link: http://www.mietrecht.org/buergschaft/ho…enzten-haftung/
Es ist also genau so, wie ich es gemailt habe...;)
Gruß,
anonym2
Hallo anonym2 und danke für Ihre ausführliche Antwort,
ich verstehe nicht ganz: Steht in dem Mietvertrag, den ihr bereits unterschrieben habt, irgendetwas über den dritten Mieter (der als Sicherheit dienen soll) oder dass der Vetrag erst mit dem ergänzenden Formular wirksam wird?
Nein. Die dritte Mieterin wird eine Freundin (studiert ebenfalls) sein. Sie dient nicht zur Sicherheit, sondern wird die Wohnung tatsächlich nutzen. Im Mietvertrag selbst steht nichts über zusätzliche Mieter, welche als Sicherheit dienen sollen. Diese werden mit einer Zusatzvereinbarung aufgenommen. Würden wir dem stattgeben, so würden am Ende in dieser Drei-Zimmerwohnung aus formaler Sicht sechs Hauptmieter wohnen (drei "echte" Mieter und drei "Bürgen", welche de facto aber keine Bürgen mehr sind sondern als Mieter gelten). Hiermit soll offensichtlich der Mieterschutz umgangen werden - stellen Sie sich das folgende Szenario in der Theorie vor: Sechs erwachsene Personen leben in einer Drei-Zimmerwohnung mit 80m².
ZitatWenn nicht, habt ihr doch schon einen ganz normalen Mietvertrag (vorausgesetzt, der Vermieter hat auch schon unterschrieben). Praktisch gesehen könntet ihr die Einfügung weiterer Zusatzvereinbarungen doch einfach verwehren.
Der Vermieter hat meines Wissens nach bisher noch nicht gegengezeichnet. Würde er das tun, so hätten wir einen normalen Mietvertrag. Er hätte in diesem Fall aber ausschließlich die Sicherheit einer Kaution, welche ihm gemäß des Mietvertrages zusteht. Natürlich reicht ihm die Kaution alleinig als Sicherheit nicht; er ist eben an der Option interessiert, die Bürgen als Mieter umzudeklarieren um so - wie ich bereits sagte - das beste aus zwei Welten abzugreifen. Die Zusatzvereinbarung (separates Formular zur Aufnahme der Bürgen als Mitmieter) wird dadurch verwehrt, dass wir dieser Aufforderung nicht nachkommen - wir stellen stattdessen eine selbstschuldernische Bürgschaft, welche in ihrer Höhe auf drei Monatsmieten beschränkt sein wird.
ZitatIm Übrigen: Euer freiwilliges Angebot einer Bürgschaft wird nicht erst mit schriftlicher Fixierung zu einem freiwilligen Angebot. Das Angebot müsste bereits in der Vergangeheit von euch abgeben worden sein (z.B. in einer eurer ersten Mails an den Vermieter/Makler). Ich meinte also nicht, dass ihr im Nachhinein die Bürgschaft als "freiwillig" deklarieren sollt. Sie muss es natürlich vorab tatsächlich schon gewesen sein - nachweisbar (soweit vorhanden) eben durch euren gesamten Schriftverkehr.
Unser Plan ist nun der folgende: Wir schicken dem Vermieter unsere selbstschuldnerischen Bürgschaften und in diesen weisen wir einen Höchstbetrag der Bürgschaft von drei Monatsmieten aus. Von Freiwilligkeit wird nichts erwähnt. Die erste Frage ist dann, ob er diese selbstschuldnerische Bürgschaft überhaupt akzeptiert. Das werden wir sehen. Wenn er diese aber akzeptiert so ist die nächste Frage, ob er von uns die im Mietvertrag vereinbarte Kaution einfordert - das dürfte er nämlich nach § 551 nicht, allerdings wären wir durchaus bereit diese zu hinterlegen... ![]()
Liebe Grüße,
Luise
Hallo anonym2 und danke ... Unser Plan ist nun der folgende: Wir schicken dem Vermieter unsere selbstschuldnerischen Bürgschaften und in diesen weisen wir einen Höchstbetrag der Bürgschaft von drei Monatsmieten aus. Von Freiwilligkeit wird nichts erwähnt. Die erste Frage ist dann, ob er diese selbstschuldnerische Bürgschaft überhaupt akzeptiert. Das werden wir sehen. Wenn er diese aber akzeptiert so ist die nächste Frage, ob er von uns die im Mietvertrag vereinbarte Kaution einfordert - das dürfte er nämlich nach § 551 nicht, allerdings wären wir durchaus bereit diese zu hinterlegen... Liebe Grüße,
Luise
oouurrgggghhhhhh..... ![]()
Langsam verstehe ich gar nichts mehr: Wieso wärt ihr denn auf einmal 6 Personen?????? Wieso 3 Bürgen?????
Ihr -als Mieter- könnt doch keine Bürgschaft abgeben?!?! Als Mieter haftet ihr sowieso für eure möglciherweise anfallenden Mietschulden....
Der Vermieter sollte eines tun: sich einen anderen Mieter suchen. (P.S. Ich bin KEIN Vermieter!!!)
Du bist ziemlich merkwürdig drauf...Du hast so typisches Klischee-Bild vom "ach so bösen Vermieter", dass du ihn gar nicht verstehen WILLST. Wenn mal erst einmal Mieter hat, die ihre Miete nicht mehr zahlen können/wollen, dann ist es für den Vermieter ein monatelanger Weg - einschließlich hoher (Gerichts- usw.) Kosten, für die er in Vorausleistung gehen muss- um den Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Er möchte daher so weit wie möglich abgesichert sein - verständlicherweise.
Warum kann dein Bürge nicht für die Mietzahlungen bürgen (nicht nur in Kautionshöhe)? Eltern machen das regelmäßig für Ihre Kinder (z.B. Studenten).
Lies doch mal den Link, den ich gepostet habe.
Die Sache mit dem "in den Mietvertrag als Mieter mit aufnehmen" würde ich an eurer Stelle auch nicht machen.
zu der Untervermietung:
Das meinte ich ganz unabhängig von irgendwelchen Bürgschaftsquerelen: eine Untervermietung musst du vom Vermieter VORAB genehmigen lassen!
Gruß....,
anonym2
Der Vermieter sollte eines tun: sich einen anderen Mieter suchen. (P.S. Ich bin KEIN Vermieter!!!)
Freue Dich...:o
Mal eine Frage, geht es am Ende nur darum das ihr keine Barkaution hinterlegen wollt/könnt, oder wie auch immer? Davon das konkret ein Kaution gefordert wird habe ich nichts gelesen?
Mal eine Frage, geht es am Ende nur darum das ihr keine Barkaution hinterlegen wollt/könnt, oder wie auch immer?
Was, meinst Du, ich mir von Mietinteressenten bereits anhören durfte/musste...![]()
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Hallo anonym2,
ZitatWieso wärt ihr denn auf einmal 6 Personen?????? Wieso 3 Bürgen?????
Wir beziehen zu dritt eine Wohnung. Drei Studentinnen und eine jede von uns ist durch einen Bürgen abgesichert. Diese Bürgen sollen laut Vermieter aber nicht als Bürgen mit einer Bürgschaft auftreten, sie sollen als Mitmieter mit in den Vertrag aufgenommen werden - das macht dann sechs Personen als Hauptmieter. Wir wollen das nicht, der Vermieter will das so.
ZitatIhr -als Mieter- könnt doch keine Bürgschaft abgeben?!?!
Deswegen unsere Väter. Wir wollen aber nicht, dass diese unsere Mitmieter sind. Wir wollen, dass diese unsere Bürgen sind. Und ein Bürge tritt nicht als Mieter im Vertrag auf sondern extern - eben - als Bürge.
ZitatAls Mieter haftet ihr sowieso für eure möglciherweise anfallenden Mietschulden....
Ja natürlich.
ZitatDu hast so typisches Klischee-Bild vom "ach so bösen Vermieter", dass du ihn gar nicht verstehen WILLST.
Mein Vater ist ebenfalls Vermieter. Machen Sie sich keine Gedanken um meine Weltsicht.
ZitatWenn mal erst einmal Mieter hat, die ihre Miete nicht mehr zahlen können/wollen, dann ist es für den Vermieter ein monatelanger Weg - einschließlich hoher (Gerichts- usw.) Kosten, für die er in Vorausleistung gehen muss- um den Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Er möchte daher so weit wie möglich abgesichert sein - verständlicherweise.
Unternehmerisches Risiko. Wer das nicht möchte und meint sich auf Kosten seiner Kunden übersichern zu müssen, sollte dem Geschäft fern bleiben.
ZitatWarum kann dein Bürge nicht für die Mietzahlungen bürgen (nicht nur in Kautionshöhe)? Eltern machen das regelmäßig für Ihre Kinder (z.B. Studenten).
Aus einem einfachen Grund: Der Bürge springt für mich als Hauptmieter im Fall der Fälle ein. Als Hauptmieter hafte ich für die gesamte Wohnung. Die Gesamhaftung wird also an meinen Bürgen vererbt Das betrifft natürlich auch die anderen beiden Parteien. Somit bürgt mein Bürge im Zweifelsfall für alle. Dieses Risiko gilt es natürlich zu begrenzen - und drei Monatsmieten scheinen hier auch aus Sicht des Gesetzgebers adäquat. Sie als Vermieter-Versteher sollten hier auch meine Position als Mieter verstehen.
ZitatDie Sache mit dem "in den Mietvertrag als Mieter mit aufnehmen" würde ich an eurer Stelle auch nicht machen.
Na sehen Sie, wir sind doch einer Meinung.
Zitatzu der Untervermietung:
Das meinte ich ganz unabhängig von irgendwelchen Bürgschaftsquerelen: eine Untervermietung musst du vom Vermieter VORAB genehmigen lassen!
Ich bitte Sie aufmerksam zu lesen. Es gibt kein Untermietverhältnis.
Liebe Grüße,
Luise
Mal eine Frage, geht es am Ende nur darum das ihr keine Barkaution hinterlegen wollt/könnt, oder wie auch immer? Davon das konkret ein Kaution gefordert wird habe ich nichts gelesen?
Nein. Es geht darum, dass unsere Bürgen Bürgen bleiben und nicht als Mitmieter in den Vertrag mitaufgenommen werden.
Liebe Grüße,
Luise
aber so wie es ausschaut hat der VM die zügel in der Hand.
"Unterschreiben" heisst in dem Fall beide (bzgl genau lesen/schreiben), aber ihr habt nur blanko gezeichnet. Wie gesagt er will die Direkthaftung und das wirst du wohl akzeptieren müssen.
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Wie gesagt er will die Direkthaftung und das wirst du wohl akzeptieren müssen.
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Das werden wir sehen ![]()
Nein. Es geht darum, dass unsere Bürgen Bürgen bleiben und nicht als Mitmieter in den Vertrag mitaufgenommen werden.
Und Deine x(?) Bürgen bürgen dann für die eine Wohnung i.H.v. max. insgesamt 3NMM...?
Und Deine x(?) Bürgen bürgen dann für die eine Wohnung i.H.v. max. insgesamt 3NMM...?
Jeder Bürge (ingesamt drei) bürgt für drei Monatsmieten. Das möchte ich zumindest erreichen.
der Vorteil für den VM besteht darin, er umgeht ein fruchtlose Vollstreckung gegen Studenten.
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der Vorteil für den VM besteht darin, er umgeht ein fruchtlose Vollstreckung gegen Studenten.
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So fruchtlos sind die nicht. Auch wenn manche Herrschaften uns das hier gerne weismachen würden und ein bisschen im Namen der Vermieter auf die Tränendrüse drücken ![]()
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