Geszahlte Provision an Vormieter zurückverlangt, jetzt Anwaltsschreiben -> was tun?

  • Ich befürchte nur das Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Dinge sind, ich letztendlich der Unterlegene sein könnte und dann unterm Strich mit Gerichtskosten, eigenen Anwaltskosten und Anwaltskosten der Gegenpartei weit mehr als die 350€ nochmal on top zahlen muss.

  • Ja, bitte unbedingt Feedback geben. Danke;)

    Denk auch an das Stichwort: "Ausnutzung einer Notsituation/ Wohnraummangel - darum "Ablöse" bezahlt (das berechtigt nach neuester Rechtsprechung (WoVermG) nämlich zur Rückforderung! Zumal es sich ja hier eindeutig um eine verdeckte, verbotene "Provisionszahlung" handelt undbeide Vertragsparteien wussten, dass nicht tatsächlich die Möbel abgelöst wurden...

    Gruß,
    anonym2

  • Ich befürchte nur das Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Dinge sind, ich letztendlich der Unterlegene sein könnte und dann unterm Strich mit Gerichtskosten, eigenen Anwaltskosten und Anwaltskosten der Gegenpartei weit mehr als die 350€ nochmal on top zahlen muss.

    Meine Standard-Devise zu diesem Thema: Solange diesen Herrschaften und deren Geschäftsgebahren nicht das Handwerk -ducrh mutige Menschen- gelegt wird, wird es immer so weiter gehen. Und auch dich wird es dann an der nächsten Ecke (hier: Wohnung) wieder treffen...

    Du hast eindeutig die besseren Karten, glaub mir...

    Gruß,
    anonym2

    dennoch der Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

  • Meine Standard-Devise zu diesem Thema: Solange diesen Herrschaften und deren Geschäftsgebahren nicht das Handwerk -ducrh mutige Menschen- gelegt wird, wird es immer so weiter gehen. Und auch dich wird es dann an der nächsten Ecke (hier: Wohnung) wieder treffen...

    Du hast eindeutig die besseren Karten, glaub mir...

    Gruß,
    anonym2

    dennoch der Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

    Na ja, das ist natürlich irgendwo richtig, richtig ist aber auch, das sich eben auch mit Wissen auf dieses Geschäft eingelassen wurde. So zu tun als wüsste man von nichts, wenn man schon Möbel kauft von denen man weiß das Sie nicht dem Verkäufer gehören, ist natürlich ebenso grenzwertig.
    Eigentlich braucht hier keine Seite auf einem allzu hohen Ross sitzen, und die Story mit dem Zwang, Druck und Wohnungsnot usw. ist im grunde auch wenig überzeugend. Am Ende nennt man so etwas eben Schmiergeld, dadurch hat das mit dem MV. geklappt. Wäre ja nicht so das der Vormieter ansonsten nicht ausgezogen wäre, es hätte dann evtl. halt wohl nur jemand anders die Wohnung bekommen, oder auch nicht.
    Wie gesagt, wie der Vormieter überhaupt in so eine Situation kommen kann, zumindest gefühlt Druck ausübern zu können, ist mir eigentlich recht unklar.
    Wenn man mal darüber realistisch nachdenkt, ist das einzige Problem des Verkäufers und der Vorteil des Käufers, das er diesen Unsinn auch noch schriftlich mittles Rechnung usw. bestätigt, ein Fehler der dann wohl in Zukunft vermieden wird.
    Kurz gesagt, zu diesen Geschäften gehören halt immer zwei, und sich im nachhinein nur als Opfer darzustellen, ist natürlich immer leicht. Ob das bei Gericht aber zu 100% trägt? Versuch macht klug.

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