Beiträge von anonym2

    Immer wieder schön zu lesen: Jahrelang mit günstiger Miete wohnen und wenn Vermieter dann mir seinem Eigentum andere Pläne hat, sich querstellen...

    Euer Vermieter hat offensichtlich einige "Mieterhöhungsrunden" ausgelassen - das soll ihm nun zum Bumerang werden...

    Undank ist der Welten Lohn.

    Wenn das Haus/Wohnung dann tatsächlich verkauft ist und die Eigenbedarfskündigung erfolgte - seid so fair und sucht euch eine andere Wohnung. Die Kündigungsfrist beträgt ja in eurem Fall 9 Monate - das müsste zu machen sein..

    Tipp: Von dem gesparten Geld vielleicht eigene Immobilie erwerbern - es muss ja nicht zwingend in der Innenstadt einer Großstadt sein...dann braucht eine Eigenbedarfskündigung nicht mehr zu fürchen.

    Gruß,
    anonym2

    Hallo KeKu,

    ich würde -am besten per Mail, nicht telefonisch- nachfragen, wofür genau die "Servicepauschale" ist.

    Damit hast du dann etwas in Textform - und somit nachweisbar- in der Hand für später..
    Es sei denn, die "Bearbeitungsgebühr" wird auch direkt im Mietvertrag erwähnt/aufgeführt.

    So viel ich weiß, ist eine derartige Gebühr nicht rechtmäßig, da die Austellung des Mietvertrages zu den ganz normalen Aufgaben eines Vermieters gehört. Und auch die Hausverwaltung wird ja für ihre Tätigkeit bereits vom Vermieter bezahlt.

    Hier findest du ein entsprechendes Urteil für die Unwirksamkeit dieser Forderung:
    LG Hamburg, Urteil 05.03.2009 – Az. 307 S 144/08

    Den bereits gezahlten Betrag könnte man später zurückfordern.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung, keine Rechtsberatung

    Hallo v. Berthelen,

    meiner Meinung nach ist die Klausel juristisch korrekt und gültig.

    Eine Kündigung des Arbeitsplatzes ist meines Wissens nach kein Grund für eine Aufhebung dieser Bindungsfrist im Mietvertrag. Dies wäre zum Beispiel nur der Fall, wenn man vom Arbeitgeber in eine andere "Filiale" des Unternehmens versetzt werden würde.

    Für euch käme nur ein Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen (z.B. möglicherweise auch mit einer Entschädigungszahlung eurerseits an den Vermieter) infrage - oder eine (dem Vermieter angemeldete) Untervermietung der Wohnung.

    Gruß,
    anonym2

    Hnweis:nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

    Hallo KingDehaini,

    ja, das ist gesetzeswidrig und sollte angezeigt werden- aber nicht bei der Polizei, sondern z.B. dem Ordnungsamt (?).

    Sämtlichen relevanten Schriftverkehr -insbesondere zwischen Ihnen und dem Makler- aufheben zur Beweissicherung.

    Auf WoVermG §8 (2) verweisen.

    Auch wenn ich viele Forumsteilnehmer damit verärgere, aber ich bin selber Maklerin - und zwar eine rechtschaffene (!) Maklerin. Durch Handlungen von Maklern wie im Falle des Fragestellers beschrieben, wird ja gerade unsere "Zunft" immer in einem schlechten Licht stehen.

    Solange die "schwarzen Schafe" mit ihrer Masche auch immer durchkommen und Gelder einnehmen, wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

    Der Fragesteller würde also mit einer Meldung beim Ordnungsamt den richtigen Weg gehen.

    Die Wohnung natürlich auf keinen Fall anmieten.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: keine Rechtsberatung - nur meine unverbindliche Meinung

    Ja, aber nur, wenn man endlich mal den MUMM hat, dem entgegenzutreten, kann sich auch mal was ändern. Solange es immer wieder einen "Dummen" gibt, der auf solche Spielchen eingeht, kann sich auch nichts ändern.

    Es gibt mit Sicherheit noch andere, wunderschöne Wohnungen - auch wenn man dann eben mal doch ein paar Kilometer außerhalb der Stadt suchen muss.

    Sorry, aber für deine Ansichten, AJ1900, habe ich keinerlei Verständnis - und ich BIN Maklerin!

    Gruß,
    anonym2

    Nachtrag:

    Im Übrigen gibt es ja noch gar keine Beauftragung der Maklerin ( in Textform). Daher stellt sich auch gar nicht erst die Frage, ob sie bereits einen (sowieso gesetzeswidrigen) "Vorschuss" verlangen darf...

    Ich würde dem Vermieter -falls die Wohnung wirklich sooooooooo toll ist, dass man trotz allem mit so einem Vermieter verbunden sein möchte- ganz in Ruhe auf die Gesetzeslage hinweisen und eben, wie in #17 beschrieben, vorschlagen, eine Art "Aufwandsentschädigung"- z.B. in Höhe von 2 Kaltmieten- an den Vermieter zu zahlen, falls man doch innerhalb der 2 Jahre kündigen möchte.

    Dann ist es eine win-win-Situation.

    Gruß,
    anonym2

    Hallo KingDehaini,

    natürlich gibt es dazu einen Paragraphen - schließlich leben wir in Deuschland;) - und das ist gut so...

    Es handelt sich um das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG).

    Für dich interessant: §2 Absatz 4: "(4) Vorschüsse dürfen nicht gefordert, vereinbart oder angenommen werden."

    Ihr könnt auch nicht verpflichtet werden, einen ganz bestimmten Makler zu beauftragen. Außerdem ist es zwingend erforderlich, dass die Beauftragung in Textform erfolgt. (§2 Punkt (1): " Der Vermittlungsvertrag bedarf der Textform."

    Es bleibt dabei: den einzig gangbaren Weg habe ich in #17 beschrieben.

    Eventuell könnte man auch das Risiko eingehen, den Mietvertrag zu unterzeichnen und es dann im Falle einer vorzeitigen Kündigung darauf ankommen lassen...bis hin, dass ein Gericht entscheidetm was Recht und was Unrecht ist....

    Notfalls muss man tatsächlich auf diese Wohnung verzichten. Nur wenn alle konsequent auftreten, tritt möglicherweise ein Lernprozess beim Vermieter ein, was machbarist und was eben nicht...

    Gruß,
    anonym2

    Hallo King Dehaini,

    ich denke mal, euch wird ein unbefristeter Mietvertrag mit 2jährigem, gegenseitigen Kündigungsverzicht angeboten, richtig?

    Die jetzige Vermittlung wird von einer vom Vermieter beauftragten und bezahlten Maklerin durchgeführt.
    Damit sich diese Kosten einigermaßen rentieren (bei dieser Kaltmiete sowieso sehr unwahrscheinlich), ist der 2jährige Kündigungsausschluss gedacht. Man muss bedenken, dass ja ein Mieter bei einem normalen, unbefristeten Mietvertrag jederzeit mit einer 3monatigen Kündigungsfrist kündigen kann.

    Meiner Meinung nach kann der Vermieter allerdings NICHT von euch verlangen, selbst zwingend einen Makler zu angagieren, falls ihr doch früher aus der Wohnung möchtet.

    Vielmehr wäre ein gangbarer Weg, dass der Vermieter mit euch schriftlich vereinbart, dass ihr bei einer Kündigung innerhalb der 2jährigen Verzichtszeit einen gewissen Betrag an "Aufwandsentschädigung in Höhe von xy" an den Vermieter zu zahlen habt. Es würde dann ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen.

    In diesem Fall kann dann nämlich ganz normal der Vermieter die Maklerin erneut beauftragen. Seine Maklerkosten werden durch eure Zahlung dann etwas abgefedert.

    Dies wäre dann eine mögliche Individualvereinbarung, die Gültigkeit haben müsste.

    Im Übrigen hat so ein Kündigungsverzicht auch für den Mieter durchaus Vorteile. Eine Kündigung z.B. wegen Eigenbedarf wäre dann auch seitens des Vermieters nämlich nicht möglich. Gleiches gilt auch, wenn das Haus plötzlich verkauft werden würde und der neue Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen möchte.

    Gruß,
    anonym2

    Hallo, Mijou,

    verstehe ich das richtig, dass ihr mit 3 Kleinkindern seit fast 2 Jahren in einer Wohnung wohnt, in der die meisten Zimmer wegen Schimmel praktisch nicht zu nutzen sind?

    Das nenne ich mal grob fahrlässig den Kindern gegenüber. Ich hätte schon längst einen Umzug in Betracht gezogen (bitte jetzt nicht schreiben, ihr findet keine Wohnung...).

    Ich denke, richtig wäre gewesen, gleich zu Beginn viiiiel mehr Druck zu machen - und zwar dann auch nicht einfach nur die Miete mindern - denn davon geht der Schimmel auch nicht weg!

    Ihr hättet dem Vermieter eine Frist setzen können/müssen für die Behebung des Schadens. Wenn die verstrichen ist: selbst Handwerker mit Behebung des Schadens beauftragen und Rechungsbetrag dann vom Vermieter zurückfordern (notfalls durch Mahnbescheid / Klage).

    Auf diesem Weg hat man also wieder eine schimmelfreie Wohnung, aber dennoch auch eine Handhabe gegen den Vermieter (z.B. durch den vollstreckbaren Titel vom Amtsgericht).

    Ich habe manchmal das Gefühl (wenn man so TV sieht oder Beiträge in diversen Foren), Mieter mindern einfach lieber die Miete, da es "toll" ist, Geld zu sparen. Dafür nehmen sie es aber dann doch in Kauf, in einer absoluten Schimmelwohnung zu wohnen. Das kann ich wirklich nicht verstehen.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

    Hallo,

    hier muss man die 2 verschiedenen Vertragsverhältnisse beachten:
    1.: Vermieter - Handwerksfirma
    2.: Vermieter - Mieter

    Ich als Vermieter hätte (muss) vom Maler (bzw. seine Firma) die Behebung des Schadens, den er verursacht hat, gefordert (fordern). Ansonsten muss ggf. die Versicherung der Handwerksfirma einspringen.

    Die Mieter wiederum können vom Vermieter die Behebung des Schadens einfordern. Wenn sie dies für nicht notwendig erachten, erübrigt sich aber auch eine Ausgleichszahlung - meine Meinung.

    Ein Laminatboden sollte übrigens NICHT ohne die oberste Versiegelung/Schicht benutzt werden. Sonst kommt viel eher Feuchtigkeit in den Boden und der Zustand des Laminats verschlechtert sich erst recht.

    Außerdem:

    Wenn der Vermieter euch jetzt einen "Entschädigungsnachlass" zahlen würde, müsste er später (z.B. nach eurem Auszug) trotzdem irgendwann das Laminat austauschen - und hat somit doppelt gezahlt. Das wüde ein voraussehender/intelligenter Vermieter für "eher ungünstig/ unprofessionell" halten;)

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

    Hallo martiti81,

    heute möchte ich mal als Mutter argumentieren;)

    Ich würde -rein aus Prinzip- diese kleinen Kringel auf der Tapete und rund um die Steckdose mit weißer Farbe überstreichen. das ist kein Akt und geht mit dem Schulpinsel der Kinder in wenigen Minuten;)

    Mir ist schleierhaft, wieso du deshalb in einem Forum nachfragst....es müsste selbstverständlich sein.

    Ansonsten bestätigst du nämlich wieder einmal das Klischee, "Kinder machen Dreck und Krach" - was eine Anmietung von Wohnraum für Familien (insbesondere kinderreiche) immer schwieriger macht in der heutigen Zeit.

    Ich persönlich habe meinen Kindern niemals erlaubt, die Tapeten anzumalen, dafür gibt es Maltafeln oder Papier. Leider gehen viele Eltern davon aus, dass das Anmalen der Tapete bei Kindern normal ist - nein, ist es eben nicht. Ich hätte an deiner Stelle den Kringel noch am gleichen Tag entfernt.....

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hallo Chiquita,

    sieh es doch mal ganz pragmatisch: Wenn Du recht hättest - und so sieht es im Moment wohl aus- würde ich als Vermieter einfach mit einer Mieterhöhung (unter Berücksichtigung aller gesetzl. Vorgaben) winken;)

    Was wäre für dich besser? Bitte ausrechnen! (40 EUR oder max. möglicher Mieterhöhungsbetrag)

    Im Übrigen scheint sich meiner Meinung nach dein ehemaliger Vermieter selbst ein "Ei" gelegt zu haben. Ich bin nämlich schon auch der Meinung, dass er gegenüber dem neuen Eigentümer schadenersatzpflichtig sein könnte - da er diesen hier diskutierten Umstand verschwiegen hat (nämlich, dass es mündliche Nebenabeden gibt). Der neue Eigentümer wird sich sicher den Mietvertrag vor dem Kauf angeschaut haben und konnte davon ausgehen, dass nur dieser gilt.

    Du wirst es dir also sowohl mit deinem alten, als auch neuen Vermieter verscherzt haben. Der alte Vermieter weiß es nur noch nicht...

    Gruß,
    anonym2

    Hallo zusammen,

    Fiel mir so ein...
    Gegenfrage: Zugang einer Terminsache (bspw. Kündigung bis zum 3. Werktag d.M.) 1. wie normale Post ~12:00 ODER 2. geht auch noch 23:59 ??


    Hier zwei Links als Beispiele, die meine Aussage belegen - hat mich eine halbe Stunde meiner kostbaren Zeitungslese-Zeit gekostet;(

    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koe…il20100917.html

    http://m.hensche.de/Koeln_Kuendigu…_4Sa721-10.html


    Hat aber mit dem Grundanliegen des Fragestellers nicht wirklich zu tun....

    Gruß,
    anonym2

    Hallo unomass83,

    falls ihr den Schaden am Parkett tatsächlich zu verantworten habt, werdet ihr sowieso finanzell zur Rechenschaft gezogen. Die Frage wäre, ob ihr dann auch für den Mietausfall NACH eurem Auszug haften müsst (wegen Zeit für Reparatur).

    Daher wäre die Frage, ob es nicht für euch sinnvoller ist, die Handwerker doch bereits WÄHREND eurer Mietzeit in die Wohnung zu lassen - entweder, wenn ihr noch drin wohnt, oder eben schon ausgezogen seid - aber eben noch vor dem 31.12.2016.

    Gruß,
    anonym2

    Hallo Berny und BHShuber,

    ich bin mir ziemlich sicher, dass der Zeitpunkt der Postzustellung der ist, dass der Empfänger nur bis zu DER ungefähren Uhrzeit Post erwarten muss/kann, zu der der Postbote bei ihm regulär zustellt (also z.B. gegen 14 Uhr oder gegen 16 Uhr od.so.).

    Um (beispielsweise 20 Uhr) muss keiner mehr Post erwarten und zum Briefkasten laufen.
    Der Brief gilt dann als "am nächsten Tag" zugestellt/erhalten. Es bringt also nichts, den Brief persönlich 23.59 Uhr in den Briefkasten zu werfen. Wenn schon, dann müsste er klingeln und ihn persönlich abgeben - allerdings mache ich z. B. 23.59 Uhr niemandem mehr die Tür auf;)

    Fragt mich jetzt aber nicht, wo ich das mal - natürlich von kompetenter Stelle, sonst hätte ich es mir nicht gemerkt;) - aufgeschnappt habe.

    Gruß,
    anonamy2

    Liebe Forumsmitglieder/-leser,

    ich bin fest davon überzeugt, dass dies eine Fake-Anfrage ist......

    2 Jahre ohne Heizung - das glaubt dir kein Mensch, Hawk15. Du hättest schon längst kündigen können - wenn es tatsächlich diese absolut untragbare Situation gäbe.

    Gruß,
    anonym2

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