Hallo King Dehaini,
ich denke mal, euch wird ein unbefristeter Mietvertrag mit 2jährigem, gegenseitigen Kündigungsverzicht angeboten, richtig?
Die jetzige Vermittlung wird von einer vom Vermieter beauftragten und bezahlten Maklerin durchgeführt.
Damit sich diese Kosten einigermaßen rentieren (bei dieser Kaltmiete sowieso sehr unwahrscheinlich), ist der 2jährige Kündigungsausschluss gedacht. Man muss bedenken, dass ja ein Mieter bei einem normalen, unbefristeten Mietvertrag jederzeit mit einer 3monatigen Kündigungsfrist kündigen kann.
Meiner Meinung nach kann der Vermieter allerdings NICHT von euch verlangen, selbst zwingend einen Makler zu angagieren, falls ihr doch früher aus der Wohnung möchtet.
Vielmehr wäre ein gangbarer Weg, dass der Vermieter mit euch schriftlich vereinbart, dass ihr bei einer Kündigung innerhalb der 2jährigen Verzichtszeit einen gewissen Betrag an "Aufwandsentschädigung in Höhe von xy" an den Vermieter zu zahlen habt. Es würde dann ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen.
In diesem Fall kann dann nämlich ganz normal der Vermieter die Maklerin erneut beauftragen. Seine Maklerkosten werden durch eure Zahlung dann etwas abgefedert.
Dies wäre dann eine mögliche Individualvereinbarung, die Gültigkeit haben müsste.
Im Übrigen hat so ein Kündigungsverzicht auch für den Mieter durchaus Vorteile. Eine Kündigung z.B. wegen Eigenbedarf wäre dann auch seitens des Vermieters nämlich nicht möglich. Gleiches gilt auch, wenn das Haus plötzlich verkauft werden würde und der neue Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen möchte.
Gruß,
anonym2