Kündigung Nacharbeiten

  • Hallo zusammen
    Das wird mein erster Beitrag hier im Forum, vielleicht könnt ihr mir den ein oder andere Tipp geben.
    Folgendes wir (meine Freundin mit Kind) haben zum 31.12.16 fristgerecht gekündigt.
    so jetzt möchte die gute frau das wir am 22.12.16 die wohnung verlassen.
    Der hintergrund ist die möchte einen schreiner beauftragen der sich den Parkettboden anschaut und ggf. nacharbeiten. Die meint durch unsere katzen sei er beschädigt ist er aber nicht.
    Weil dieser schreiner aber nur bis zum 22.12.16 arbeitet möchte sie uns natürlich früher raus haben.
    Dazu kommt noch das die Nachmieter auch schon 02.01.17 einziehen.
    sie meinte dann zusätzlich noch sollten die nachmieter nicht einziehen können, müssen wir die Hotel kosten und die einlagerung der möbel zahlen.

    kennt sich da eine aus ???

    viele grüße
    Thomas

  • Hallo zusammen
    Das wird mein erster Beitrag hier im Forum, vielleicht könnt ihr mir den ein oder andere Tipp geben.
    Folgendes wir (meine Freundin mit Kind) haben zum 31.12.16 fristgerecht gekündigt.
    so jetzt möchte die gute frau das wir am 22.12.16 die wohnung verlassen.
    Der hintergrund ist die möchte einen schreiner beauftragen der sich den Parkettboden anschaut und ggf. nacharbeiten. Die meint durch unsere katzen sei er beschädigt ist er aber nicht.
    Weil dieser schreiner aber nur bis zum 22.12.16 arbeitet möchte sie uns natürlich früher raus haben.
    Dazu kommt noch das die Nachmieter auch schon 02.01.17 einziehen.
    sie meinte dann zusätzlich noch sollten die nachmieter nicht einziehen können, müssen wir die Hotel kosten und die einlagerung der möbel zahlen.

    kennt sich da eine aus ???

    viele grüße
    Thomas

    Hallo,

    habt ihr die Miete bis Mietende bezahlt und steht keine anderweitige eivernehmliche Vereinbarung dem Mietende zum 31.12.2016 entgegen, habt ihr das alleinige Nutzungsrecht über die Mietsache inne, bis zur endgültigen Rückgabe an den Vermieter.

    Was der Vermieter will ist völlig unerheblich, sollten von euch über den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache Schäden entstanden sein, müsst ihr natürlich diese Beheben oder beheben lassen.

    Das ein Vermieter übergangslos vermieten möchte ist ganz alleine sein Problem und alleine sein unternehmerisches Risiko, wenn die Wohnung nicht zur Übergabe in wieder vermietbarem Zustand sein sollte.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo Thomas,

    Du kannst Dich ganz entspannt zurücklehnen, Ihr habt lediglich die Mietsache spätestens Samstag, 31.12.2016 zw. 18:00 und 20:00 an den Vermieter in vertragsgemässen Zustand zurückzugeben. Die Wünsche Eures VM gehen Euch nichts an. Ihr könnt Euch jedoch ein Entgegenkommen in Bar vergüten lassen. Halte uns bitte über den Fortgang informiert.

  • Hallo Thomas,

    Du kannst Dich ganz entspannt zurücklehnen, Ihr habt lediglich die Mietsache spätestens Samstag, 31.12.2016 zw. 18:00 und 20:00 an den Vermieter in vertragsgemässen Zustand zurückzugeben. Die Wünsche Eures VM gehen Euch nichts an. Ihr könnt Euch jedoch ein Entgegenkommen in Bar vergüten lassen. Halte uns bitte über den Fortgang informiert.

    Hallo Berny,

    wie kommst du auf die Uhrzeit?

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo zusammen,

    Erstmal vielen Dank für eure Tipps :), damit bin ich erst mal beruhigter.
    Ich hab am Freitag zusätzliche noch ein Termin bei einem Amwahlt für Mietrecht.
    Natürlich halte ich auf den Laufenden :cool:

  • wie kommst du auf die Uhrzeit?


    Fiel mir so ein...
    Gegenfrage: Zugang einer Terminsache (bspw. Kündigung bis zum 3. Werktag d.M.) 1. wie normale Post ~12:00 ODER 2. geht auch noch 23:59 ??

  • Fiel mir so ein...
    Gegenfrage: Zugang einer Terminsache (bspw. Kündigung bis zum 3. Werktag d.M.) 1. wie normale Post ~12:00 ODER 2. geht auch noch 23:59 ??

    Hallo,

    der Tag hat 24 Stunden, sollte die Zustellung über einen Boten erfolgen, kann das wohl auch um 23.00Uhr sein, denke ich, oder?

    Gruß
    BHShuber

  • der Tag hat 24 Stunden, sollte die Zustellung über einen Boten erfolgen, kann das wohl auch um 23.00Uhr sein, denke ich, oder?


    Ich schreipte sogar etwas von 23:59 Uhr...:cool:

  • Hallo Berny und BHShuber,

    ich bin mir ziemlich sicher, dass der Zeitpunkt der Postzustellung der ist, dass der Empfänger nur bis zu DER ungefähren Uhrzeit Post erwarten muss/kann, zu der der Postbote bei ihm regulär zustellt (also z.B. gegen 14 Uhr oder gegen 16 Uhr od.so.).

    Um (beispielsweise 20 Uhr) muss keiner mehr Post erwarten und zum Briefkasten laufen.
    Der Brief gilt dann als "am nächsten Tag" zugestellt/erhalten. Es bringt also nichts, den Brief persönlich 23.59 Uhr in den Briefkasten zu werfen. Wenn schon, dann müsste er klingeln und ihn persönlich abgeben - allerdings mache ich z. B. 23.59 Uhr niemandem mehr die Tür auf;)

    Fragt mich jetzt aber nicht, wo ich das mal - natürlich von kompetenter Stelle, sonst hätte ich es mir nicht gemerkt;) - aufgeschnappt habe.

    Gruß,
    anonamy2

  • Hallo unomass83,

    falls ihr den Schaden am Parkett tatsächlich zu verantworten habt, werdet ihr sowieso finanzell zur Rechenschaft gezogen. Die Frage wäre, ob ihr dann auch für den Mietausfall NACH eurem Auszug haften müsst (wegen Zeit für Reparatur).

    Daher wäre die Frage, ob es nicht für euch sinnvoller ist, die Handwerker doch bereits WÄHREND eurer Mietzeit in die Wohnung zu lassen - entweder, wenn ihr noch drin wohnt, oder eben schon ausgezogen seid - aber eben noch vor dem 31.12.2016.

    Gruß,
    anonym2

  • Hallo Berny und BHShuber,

    ich bin mir ziemlich sicher, dass der Zeitpunkt der Postzustellung der ist, dass der Empfänger nur bis zu DER ungefähren Uhrzeit Post erwarten muss/kann, zu der der Postbote bei ihm regulär zustellt (also z.B. gegen 14 Uhr oder gegen 16 Uhr od.so.).

    Um (beispielsweise 20 Uhr) muss keiner mehr Post erwarten und zum Briefkasten laufen.
    Der Brief gilt dann als "am nächsten Tag" zugestellt/erhalten. Es bringt also nichts, den Brief persönlich 23.59 Uhr in den Briefkasten zu werfen. Wenn schon, dann müsste er klingeln und ihn persönlich abgeben - allerdings mache ich z. B. 23.59 Uhr niemandem mehr die Tür auf;)

    Fragt mich jetzt aber nicht, wo ich das mal - natürlich von kompetenter Stelle, sonst hätte ich es mir nicht gemerkt;) - aufgeschnappt habe.

    Gruß,
    anonamy2

    Hallo,

    haha guter Einwand doch eine Terminfrist auch Beginnfrist genannt beginnt an einem festen Datum, und zwar um null Uhr an diesem Termin.

    Eine Ereignisfrist hängt vom Eintritt eines Ereignisses ab, dessen Datum nicht im Voraus feststeht z. B. eine Kündigung.

    Nach § 187 Abs. 1 BGB beginnt die Ereignisfrist erst am auf das Ereignis folgenden Tag um null Uhr.

    Siehe Ereignis und Beginnfristen:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Frist

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo zusammen,

    Fiel mir so ein...
    Gegenfrage: Zugang einer Terminsache (bspw. Kündigung bis zum 3. Werktag d.M.) 1. wie normale Post ~12:00 ODER 2. geht auch noch 23:59 ??


    Hier zwei Links als Beispiele, die meine Aussage belegen - hat mich eine halbe Stunde meiner kostbaren Zeitungslese-Zeit gekostet;(

    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koe…il20100917.html

    http://m.hensche.de/Koeln_Kuendigu…_4Sa721-10.html


    Hat aber mit dem Grundanliegen des Fragestellers nicht wirklich zu tun....

    Gruß,
    anonym2

  • Hallo zusammen,


    Hier zwei Links als Beispiele, die meine Aussage belegen - hat mich eine halbe Stunde meiner kostbaren Zeitungslese-Zeit gekostet;(

    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koe…il20100917.html

    http://m.hensche.de/Koeln_Kuendigu…_4Sa721-10.html


    Hat aber mit dem Grundanliegen des Fragestellers nicht wirklich zu tun....

    Gruß,
    anonym2

    Hallo,

    wie es scheint, ist sich die Gerichtsbarkeit auch hier wieder mal uneins und jeder legt es aus wie es ihm gefällt.

    Gruß
    BHShuber

  • Der "kleinste gemeinsame Nenner" ist aber doch, dass Posteinwürfe in den Briefkasten nach 18 Uhr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als "am nächsten Tag zugestellt" gelten....

  • Hallo Thomas,

    Du kannst Dich ganz entspannt zurücklehnen, Ihr habt lediglich die Mietsache spätestens Samstag, 31.12.2016 zw. 18:00 und 20:00 an den Vermieter in vertragsgemässen Zustand zurückzugeben. Die Wünsche Eures VM gehen Euch nichts an. Ihr könnt Euch jedoch ein Entgegenkommen in Bar vergüten lassen. Halte uns bitte über den Fortgang informiert.

    Nein hat er nicht. Der Gesetzestext ist absolut eindeutig: § 546 BGB
    Rückgabepflicht des Mieters

    (1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

    Das Mietverhältnis endet am 31.12. um Mitternacht, die Rückgabe der Wohnung wird dann am 02. Januar im Laufe des vormittags (unverzüglich) geschuldet.

    Wenn die VM euch ab dem 22.12. raus haben will, darf sie das gerne wollen, sollte aber min. durch Rückzahlung der von 3/10 der Dezembermiete kompensiert werden.

  • Nein hat er nicht. Der Gesetzestext ist absolut eindeutig: § 546 BGB
    Rückgabepflicht des Mieters

    (1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

    Das Mietverhältnis endet am 31.12. um Mitternacht, die Rückgabe der Wohnung wird dann am 02. Januar im Laufe des vormittags (unverzüglich) geschuldet.

    Wenn die VM euch ab dem 22.12. raus haben will, darf sie das gerne wollen, sollte aber min. durch Rückzahlung der von 3/10 der Dezembermiete kompensiert werden.

    Hallo,

    ja sag ich doch um Mitternacht und da der 1. Januar ein Feiertag ist, eben am 2. Januar oder nach Vereinbarung mit dem Vermieter.

    Gruß
    BHShuber

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