Kündigung eines Vertrages mit "Mietbindefrist von 3 Jahren"

  • Guten Abend,
    ich erhoffe mir Rat von ihnen bei einem Problem in welchem ich als Privatperson Juristisch den Überblick verliere.

    Ich und meine Partnerin haben vor ca anderthalb Jahren einem Mietvertrag unterzeichnet auf unbestimmte Zeit.
    In diesem wurde vom Vermieter eine Mietbindefrist von 3 Jahren eingefügt.
    Wir unterschrieben damals.
    Nun 18 Monate später hat meine Partnerin allerdings ihren Beruf hier verloren und ein Neuanfang ist hier sehr erschwert, finanziell hat sie dadurch auch ich sehr große Probleme wenn wir nicht umziehen. Die Umstände hier vor Ort sind kaum noch tragbar für sie, weswegen wir dringend wieder in ihre alte Heimat ziehen wollen, dort hat sie Perspektiven ud Rückhalt. Ich arbeite selbstständig von Zuhause aus, wäre jedoch dort auch im Vorteil und habe hier grosse Probleme bekommen.
    Ich informierte mich eingehend und fand mich sehr eindeutig bestätigt das diese zeitliche Bindung juristisch nicht bindend wäre und wir kündigen könnten mit der Frist von 3 Monaten, was ich auch tat.

    Unser Vermieter, auch Mitbewohner im Haus verhielt sich seid anbeginn des Verhältnisses in höchstem Maße inkorrekt und wenig kooperativ oder Partnerschaftlich in allen Belangen.
    Meine normale schriftliche Kündigung wurde Wochen später einfach ohne weitere Worte mit einem Widerspruch als nichtig bezeichnet, auf den Vertrag hingewiesen und das etwas anderes als das einhalten der 3 Jahre würde nicht in Frage kommen würde.
    Zu einem persönlichen Gespräch kam es nicht, von man hätte mich nicht erreicht, bis hin zu die Nummer würde nicht stimmen war an Begründungen seitens des Vermieters alles dabei.

    Ich möchte nun eine erneute Kündigung abgeben per Einschreiben, in welcher ich auf den Umstand hinweisen würde das die Forderung nach der Erfüllung der 3 Jahre nicht haltbar sind, ich aus Kulanz nicht auf der ersten 3 Monatssfrist bestehe und ich meine Kündigung zum 01.04.17 als akzeptiert betrachte bis mir Gegenteiliges bewiesen würde und wir anonsten fristgerecht in 3 Monaten ausgezogen sind. Man solle sich seitens der Vermieter juristischen Rat vom Fachmann einholen bei Zweifeln. Im Zweifel würde ich noch die Lebensumstände als Begründung mit angeben und das die Situation des Mietverhältnisses bald ansonsten eskalieren würde, da wir finanziell in Bedrängniss geraten würden mit nur einem Einkommen.

    Wäre dies ein geeignetes Vorgehen? Denn momentan fühle ich mich sehr unsicher wenn ich einfach mit meiner alten Kündigung bestehen bleibe ohne weitere Worte und im März ausziehe, das ich mich dann im Unrecht befände.
    Deswegen diese zweite absichernde detaillierte Kündigung, auf den Monat länger kommt es bei uns nicht an.


    ich zitiere den Mietvertrag:
    "Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 3 jahren auf ihr Recht zur Kündigung des Vertrages. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Von dem Verzicht bleiben die Rechte des Verieters zur Mieterhöhung und die Rechte des Vermieters zur Mieterhöhung und die Rechte der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt"

    Ich habe bereits lange und ausgiebig recherchiert, ich finde immer sich widersprechende Fakten was meine rechtliche Lage angeht, ich für mich habe ja bereits eine normale Kündigung eingereicht, diese wurde nunmal von meinem Vermieter "nicht angenommen".
    Soweit ich verstanden habe bisher, ist eine solche Mietbindefrist bei Privatpersonen in jedem Fall nur in streng geregelten und deutlich sowie schriftlich begründeten Fällen die eingehend schriftlich besprochen wurden bindend und
    in diesem Fall nicht.
    Ich erhoffe mir von ihnen Konkret dazu eine verlässliche Meinung ob ich mit einer Kündigung im Recht bin oder was ich ergänzen sollte.

    vielen dank im vorraus
    v. Berthelen

  • Der komplette Abschnitt:

    "1. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 3 Jahren auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Von dem Verzicht bleiben die Rechte des Vermieters zur Mieterhöhung und die die Rechte der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt"

  • Der komplette Abschnitt:

    "1. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 3 Jahren auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Von dem Verzicht bleiben die Rechte des Vermieters zur Mieterhöhung und die die Rechte der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt"

    Das ist ein wirksamer gegenseitiger Kündigungsverzicht. Laut BGH ist ein solcher bis 45 Monate (3 Jahre + 9 Monate) ab Vertragsabschluß zulässig.

    Woher hast Du die Info das diese nicht bindend wäre?

  • Hallo v. Berthelen,

    tut mir zwar leid, jedoch kann ich Dir nicht soo grosse Hoffnungen machen...

    "18 Monate später hat meine Partnerin allerdings ihren Beruf hier verloren und ..."
    - Ist zwar schade, jedoch mietrechtlich unerheblich.

    "Ich informierte mich eingehend und fand mich sehr eindeutig bestätigt das diese zeitliche Bindung juristisch nicht bindend wäre und wir kündigen könnten mit der Frist von 3 Monaten, was ich auch tat.
    ich zitiere den Mietvertrag:
    "Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 3 jahren auf ihr Recht zur Kündigung des Vertrages. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Von dem Verzicht bleiben die Rechte des Vermieters zur Mieterhöhung und die Rechte der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt""
    - M.E. ist dieser Passus i.O. (von der Mieterhöhungsmöglichkeit mal abgesehen, welches m.E. jedoch den Passus nicht unwirksam machen dürfte).

    "Unser Vermieter, auch Mitbewohner im Haus verhielt sich seid anbeginn des Verhältnisses in höchstem Maße inkorrekt und wenig kooperativ oder Partnerschaftlich in allen Belangen."
    - Ist rechtlich nicht zu beanstanden.

    "Meine normale schriftliche Kündigung wurde Wochen später einfach ohne weitere Worte mit einem Widerspruch als nichtig bezeichnet,"
    - Korrekt, denn allein kannst Du gar nicht kündigen.

    "Ich möchte nun eine erneute Kündigung abgeben per Einschreiben,"
    - Du allein...?

    "in welcher ich auf den Umstand hinweisen würde das die Forderung nach der Erfüllung der 3 Jahre nicht haltbar sind,"
    - Wieso, ist doch lt. MV so vereinbart...?

    "ich aus Kulanz..."
    - Kulanz gibbet lt.Gesetz nicht.

    "... nicht auf der ersten 3 Monatssfrist bestehe und ich meine Kündigung zum 01.04.17 als akzeptiert betrachte bis mir Gegenteiliges bewiesen würde ..."
    - Das Gegenteil wird Dir der Richter beweisen...

    "und wir anonsten fristgerecht in 3 Monaten ausgezogen sind."
    - Ausziehen könnt Ihr jederzeit, habt jedoch die volle Miete b.a.w. zu zahlen.

    "Man solle sich seitens der Vermieter juristischen Rat vom Fachmann einholen bei Zweifeln."
    - Braucht er nicht...

    "Im Zweifel würde ich noch die Lebensumstände als Begründung mit angeben und das die Situation des Mietverhältnisses bald ansonsten eskalieren würde, da wir finanziell in Bedrängniss geraten würden mit nur einem Einkommen."
    - Das Gesetz kennt keine Sentimentalitäten (sorry).

    "Wäre dies ein geeignetes Vorgehen?"
    - Nein.

    ", ich für mich habe ja bereits eine normale Kündigung eingereicht, diese wurde nunmal von meinem Vermieter "nicht angenommen"."
    - Richtig, denn Ihr könnt aussschliesslich 1. ZUSAMMEN kündigen und 2. NACH der Frist kündigen.

    "Soweit ich verstanden habe bisher, ist eine solche Mietbindefrist bei Privatpersonen in jedem Fall nur in streng geregelten und deutlich sowie schriftlich begründeten Fällen die eingehend schriftlich besprochen wurden..."
    - Nicht "besprochen", sondern vertraglich vereinbart...

  • Hallo v. Berthelen,

    meiner Meinung nach ist die Klausel juristisch korrekt und gültig.

    Eine Kündigung des Arbeitsplatzes ist meines Wissens nach kein Grund für eine Aufhebung dieser Bindungsfrist im Mietvertrag. Dies wäre zum Beispiel nur der Fall, wenn man vom Arbeitgeber in eine andere "Filiale" des Unternehmens versetzt werden würde.

    Für euch käme nur ein Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen (z.B. möglicherweise auch mit einer Entschädigungszahlung eurerseits an den Vermieter) infrage - oder eine (dem Vermieter angemeldete) Untervermietung der Wohnung.

    Gruß,
    anonym2

    Hnweis:nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

  • Hallo v. Berthelen,

    sehe ich genauso wie meine Vorposter, der Kuendigungsausschluss duerfte in Ordnung sein, einfach so kuendigen vor Ende der 3 Jahre ist nicht.

    Nachdem Deine Partnerin Ihren Job nicht selbst aufgegeben, sondern verloren hat, koennte der Vermieter aber unter Umstaenden nach Treu und Glauben verpflichtet sein, einen Nachmieter zu akzeptieren. Wann das der Fall ist, sehen die Gerichte aber durchaus unterschiedlich, da empiehlt sich der Gang zu einem guten Anwalt, der weiss, wie Euer zustaendiges Gericht diesbezueglich tickt.

    Aber auch dafuer sind einige Huerden zu nehmen, der Nachmieter muss mindestens die selben Voraussetzungen wie Ihr erfuellen und zustaendig fuer die Suche und Beibringung der Unterlagen seid nur Ihr. Nachzulesen in diesem BGH Urteil.

    cu
    Guenni

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