Beiträge von AJ1900


    Kann ich vom Vermieter einen Nachweis verlangen, dass der Schimmel fachmännisch, also einschließlich Putzentfernung, weggemacht wurde? Habe ich das Recht, die Wohnung im "nackten Zustand" zu sehen, d.h. was sich hinter der Tapete und Möbeln verbirgt?


    Verlangen kannst du natürlich alles. Geben muß er dir das nicht, worauf hin auch? Davon abgesehen muß bei Schimmmel auch nicht automatisch immer der ganze Putz entfernt werden, wo hast du das denn her?
    Hast du den MV schon unterschrieben? Ansonsten würde sich diese Frage dann wohl eh erübrigen, denke ich.

    Ehrlich gesagt, kommt mir das schon irgendwie vor, wie eine Art der kalten Enteignung? Ich meine beide Hauptmieter wohnen da nicht mehr, und betätigen sich nun selbst als Vermieter über Eigentum, das ihnen nicht gehört? Evtl. sogar gewinnbringend? Das ist natürlich auch eine lustige Methode.
    Ob das vor Gericht am Ende stand hält, wage ich nicht zu beurteilen. Subjektiv, halt ich das aber für ein ziemliches Unding.

    Ich verstehe was du meinst, möchte bloß etwas Druck machen und gucken ob was dabei herauskommt. Ich kann diese Methoden nicht ab und finde es mehr als ungerecht, dass die auch noch damit davon kommen und dann nicht einmal die Courage haben die Wahrheit zu sagen oder sich zu entschuldigen. In der Realität wird es mir wrsl. nichts bringen dagegen zu klagen und ich glaube nicht, dass ich das wirklich machen werde.
    Das größte Problem betrifft tatsächlich nur diesen einen Herrn der HV, der hier die Übergaben und grobe Reparaturen macht, der zieht die Leute total übern Tisch. Aber da hast du recht, das ist eine andere Sache :)

    Na ja, sieh doch vieleicht mal so, manch einer bezahlt für die Räumung des Kellers ein Stange Geld, oder hat Stress und Arbeit mit dem Entsorgen. Das hast du dir immerhin gesparrt?;)
    Wenn es eh hauptsächlich Dinge waren die wenn sie noch 1-2 Jahre im Keller gelegen hätten eh entsorgt werden müssen, bist du ja evtl. sogar noch der Gewinner der Situation, wenn man es mal nüchtern betrachtet.
    Und ganz ehrlich, ich kenne solch Keller auch. Wenn man ehrlich ist werden die meisten Sachen davon doch im Leben nie wieder angeschaut, sondern landern mittelfristig tatsächlich auf dem Müll, wenn sich mal einer bequemt.:rolleyes:

    Ich möchte versuchen eine außergerichtliche Lösung zu finden, falls das nicht geht, werde ich wohl darauf zurückgreifen müssen ^^

    In meinen Augen ist die HV der Verursacher. Und der Verursacher sollte auch für den Schaden aufkommen.
    vielleicht ist das ja rechtlich die passende Richtung:

    Historisch existierte der Urheber auch im deutschen Strafrecht: Unter dem Urheber des Verbrechens (auctor delicti) wurde, im Gegensatz zum Gehilfen (socius delicti), derjenige verstanden, in dessen Person und Handlung sich der Tatbestand des Verbrechens vollständig in objektiver wie in subjektiver Hinsicht vereinigt findet.

    Als Intellektueller Urheber galt derjenige, der eine Handlung ausgedacht und vorbereitet, die Ausführung aber einem andern überlassen hat, insofern war er der Anstifter.

    Verstehe mich nicht falsch, du kannst meinetwegen auch gern bis vor den Bundesgerichtshof ziehen, wenn es die spaß macht. Was du sagst hört sich aber nicht danach an, das du Schadensersatz für irgend etwas haben willst, sondern allegemein mit der HV unzufrieden bist. Das ist aber eine anderes Thema.
    Noch mal, fang mal damit an real einen Schaden zu beziffern und bedenke das das mottenzerfresene Sofa, oder die alten ABBA-LP`s oder die Benjamin Blümchen Kassetten im grunde wertlos sind.
    Solltes du unglaublich wertvolle Dinge gelagert haben, dann überlege dir wie du erklärst das da dann nicht mal ein Schloß dran war.
    Wenn du das hast kannst du dir Gedanken machen über "Anstiftung" usw.
    Für mich hört sich das allerdings eher so an, als würdest du, wenn du dich beeilst, der HV auch noch den Mord an JFK anhängen können.:rolleyes:
    Alles in allem eine recht wackelige und irgendwie unlogische Sache. Willst du am Ende ernsthaft deine jetzigen Nachbarn oder wen auch immer, wegen deinem alten Kinderzimmer im Keller mit Zeugenaussagen belästigen?

    Ja das habe ich befürchtet, so werde ich wohl auf meinem Schaden sitzen bleiben. Klingt auch sehr plausibel was du sagst.
    Ich frage mich nur in wieweit die Hausverwaltung eine Mitschuld trägt, ist es nicht auch ihre Aufgabe solche Missverständnisse aufzuklären?


    Ganz ehrlich, was willst du den bitte in der Realtität einem Richter erzählen? Das ist doch nun wirklich ein sehr weites Feld. Eigentlich braucht doch jeder nur sagen er weiß von nichts, und da du deinen Keller auch nicht verschlossen hast, bist du doch ehe schon geplatzt. Da kann es auch der Gärtner gewesen sein?
    Außerdem wirst du den Schaden dann ja auch beziffern müssen, aber für Sachen die man unverschlossen im Kelle lagert, da wird man wohl keinen besonderen Wert annehmen dürfen, denke ich?
    Wenn ich du wäre, würde ich erst mal auf einen neuen Keller bestehen, und mir dann ein Schloß besorgen, und am besten deinen Namen auf die Tür schreiben/kleben.

    Sie hätte sonst ihre Kaution nicht zurück bekommen. Die Hausverwaltung hat darauf bestanden, dass sie den Keller räumt.

    Sorry das ist einfach Unsinn. Dann muß ich als Mieter eben im zweifel den Rechtsweg beschreiten, aber deshalb kann ich doch nicht fremder Leute Keller ausräumen und entsorgen, nur weil mich das im Zweifel schneller an meine Kaution bringt?
    Das ist doch ein absolut naives Verhalten.
    Davon abgesehen, woher weißt du das alles wenn die Ex-Mieteren, die das angerichtete hat, in Japan ist? Hast du was schriftlich oder ist das nur Hörensagen?


    Die ehemalige Nachbarin wurde ja gezwungen den Keller zu räumen, sie wollte das ja nicht. Und die Verwaltung behaputet, dass der Keller leer übergeben wurde und es auch so im Protokoll stehen würde (habe mir aber das Protokoll meiner neuen Nachbarn zeigen lassen, da steht eben das mit der Frist zur Kellerräumung etc. drin)
    Aber nur weil kein Schloss dran war, kann mir die Verwaltung doch nicht einfach die Sachen auf den Müll schmeißen lassen...

    Soweit ich das verstanden habe, war das auch nicht die Verwaltung sondern die ehmalige Nachbarin, oder? Was heißt denn gezwungen? Nur weil die Verwaltung Unsinn schreibt zwingt mich das doch nicht diesem Unsinn nachzugeben? Oder Stand der Herr von der Hausverwaltung unter Androhung von Schusswaffengebrauch hinter deiner Nachbarin, und ließ Sie den Keller ausräumen?
    Man kann das drehen wie man will, aber eines dürfte wohl unstreitig sein. Deine Nachbarin wußte das es weder ihr Keller noch ihre Sache sind. Was bitte hat man dann in fremden Kellern zu suchen?
    Die Verwechslung durch die Hausverwaltung war doch spätestens da offensichtlich.

    Also auf den ersten Blick würde ich mich da an die ehemalige Nachbarin halten. Das die Hausverwaltung einen Keller verwechselt soll schon mal vorgekommen sein, aber das berechtigt deshalb doch niemanden fremde Keller auszuräumen?
    Bekommst du den nun eine neuen Keller?

    Ehrlich, am meisten verärgert bin ich über die Leute, die meinen, dass sich Hundehalter, Pferdehalter usw. doch untereinander verstehen "müssen" bzw. die gleiche "Denke" bezüglich ihre Viecher haben müssten ...
    Was soll dieser Quatsch bitte? Dann kann man auch gleich sagen "... es entbehrt nicht einer gewissen Komik, dass Menschen sich untereinander nicht verstehen..."
    Alles klar???
    Im Übrigen habe ich hier eigentlich völlig andere (seriöse) Kommentare erwarte und nicht so ein blödes "Stammtischgelabere".


    Welche Antwort willst du denn hören? Es überrascht wohl kaum das in einem Haus mit 4 Hunden gebellt wird. Nun kann man sich über "Art und Dauer" evtl. trefflich streiten, und was meinst du welcher Erkenntnis du da am Ende haben wirst? Sehr wahrscheinlich das Hunde bellen.
    Wenn du meine Antwort bis zu ende gelesen hättest, wäre dir evtl. aufgefallen, das man so etwas wie Tierquälerei auch ruhig mal den Behörden melden kann, wenn man denn überzeugt ist, das das der Fall ist. Evtl. regelt sich das bellen auch von allein wenn der Hund nicht ständig in einer Kiste hockt, wie du schreibst? Wäre doch zumindest mal ein Ansatzpunkt.

    Mhh, zugegeben, es entbehrt nicht einer gewissen Komik, das Hundehalter sich untereinander über das bellen der Hunde aufregen. Was mich da als Tierfreund eher ärgen würde, wer sperrt seinen Hund bitte stundenlang und regelmässig in eine Kiste? Da könnte man auf den Gedanken kommen das das schon Tierquälerei ist. Das da gebellt wird ist wohl kaum verwunderlich, denke ich mir?

    Hmm das war auch der erste gedanke meiner Mutter, das ich einfach sagen soll der Schaden sei erst kürzlich aufgetreten. Aber die Frage die ich mir stelle ist, was ist wenn die Versicherung einen Gutachter bestellt... oder kommt sowas eher selten vor? Und an sich ist ja Versicherungsbetrug keine Kleinigkeit :/


    Der Sprung in der Schüssel, sorry in der Scheibe, ist doch der Versicherungsklassiker schlechthin. Wieso ist das Betrug, du hast den Schaden doch auch verursacht?

    Naja, also dass es beim reden bleibt - weil es grundsätzlich rechtlich nicht möglich ist was zu tun - ist ja klar. Nur imm pauschal zu sagen, dass so etwas eine Sache der Einstellung ist, ist schwer - man muss es hören - weil es belastend ist. Ich für meinen Teil möchte nicht, dass sich meine Nachbarn unter mir unwohl fühlen, deswegen bin ich abends und früh morgens leiser. Dazu gehört auch das laufen. Warum soll ich denn nicht leiser sein, wenn ich weiß, dass die Leute am Abend ihre Ruhe haben wollen und um 6 Uhr noch schlafen?


    Ja gut, aber um dir zu raten das du mit ihnen reden sollst, brauchst du ja sicher nicht der Rat des Forums, das hast du ja schon getan soweit wie ich das gelesen habe? Abwarten und cool bleiben, ganz einfach. Das ist immer die Problematik, wenn man zu Miete wohnt, da kann man sich die Nachbarn meistens nicht aussuchen.
    Und auf Rücksichnahme kann man zwar hoffen, und drum bitten, aber eben nicht drauf bestehen, solange es sich nicht um tatsächliche Lärmbelästigung handelt.

    Mhh, ehrlich gesagt, sind die Nachbarn über mir durchaus auch laut zu hören. Ist ein Altbau mit Dielung, da knarzt und poltert auch jeder Schritt.
    Ansonsten fehlt mir die Phantasie dir hier was sinnvolles zu raten. Das soll ja keine Kririk sein, nur was willst du jemanden am Ende sagen, wenn er lediglich durch seine Wohnung läuft? Zieh dir Hausschuhe an? Ja kann man machen, zwingen kannst du ihn aber natürlich nicht, also wird es beim reden bleiben.
    Wenn du mich fragst ist das meiste tatsächlich auch ein Frage der Einstellung, jedenfalls was mir bislang so an "Lärm" in Wohnungen untergekommen ist.

    Wenn du mich fragst, scheint mir das ein typischer Fall zu sein, wo ein Gericht sehr wahrscheinlich nach "Tagesform" entscheiden wird, ob oder was dir in deinem Einzelfall zusteht oder nicht.
    Grundsätzlich scheint der Vermieter hier aber rechtens gehandelt zu haben, jedenfalls ist diese kurze Mietdauer, soweit ich weiß, kein Kriterium, sondern nur ob der Eigenbedarf real absehbar war.

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