Beiträge von AJ1900

    Könnte eurer Meinung nach der Vermieter mehr Rechtssicherheit für sich schaffen, wenn er im Mietvertrag darauf hinweist, dass er den Stellplatz zur Verfügung stellt. Er aber nicht dafür verantwortlich ist, wär auf dem Stellplatz parkt.

    Noch ein Gedanke.
    Wie sollte der Vermieter wissen, wer auf dem Parkplatz parken darf und wer nicht?
    Der Vermieter kann den Stellplatz gar nicht frei halten.

    Man stelle sich vor der Vermieter kommt seiner Pflicht nach und lässt ein Wagen vom Stellplatz entfernen (abschleppen)
    Dann stellt sich heraus, es war ein Wagen eines Gastes des Mieters.

    Viele Grüße

    Hans Peter


    Ähm, sagen wir es mal so, das schöne am Vermieterleben ist, das es oft gar nicht darauf ankommt, ob du Schuld bist oder nicht, sondern es liegt eben in deiner Verantwortung, weil du Miete nimmst.
    Natürlich macht es sich so die Justiz eigentlich sehr leicht, weil die natürlich versucht den vermeindlich wirtschaftlich schwächeren zu schützen. Das das manchmal seltsame Ausmaße annimmt, ist den meisten hier wohl klar.
    Meine Problemlösung, einfach abschließvorrichtung installieren.


    Da dies die Nutzung des Balkons aber auch einschränkt wäre es dem Wunsch des Mieters nach wohl hinter einer Genehmigung des Vermieters zu verorten.

    Sagt wer????? Du meinst es wäre nicht zuzumuten das der Mieter seine Sattelitenschüssel auch auf seinen Balkon stellt?

    Wenn der Mieter nicht ausländischer Mitbürger mit berechtigtem Informationsintersse ist, wenig Chancen, zudem ist die Anlage von aussen gut sichtbar angebracht was die wesentliche Ansicht der Fassade stört!

    Aha, ist das so? War mir neu. Etwas plump aber vieleicht treffend zusammengefast, wer keine Sattelitenschüsseln an der Fassade haben will, sollte lieber nicht an Personen mit Migrationshintergrund vermieten? Echt zum piepen, man lernt doch nie aus.:eek:

    Da bin ich mir eben nicht ganz sicher, da ich nichts kapputt gemacht habe bzw. das Ventil zum ersten Mal seit 5 Jahren benutzt habe.


    Wie jetzt? Wenn nicht du, wer hat es dann kaputt gemacht? Die Argumentation das das Ventil sozusagen schon vor deinem Einzug vor 5 Jahren nur noch an einem seidenen Faden hing, und jede Berührung einen Wasserschaden ausgelöst hätte, müsstest du dann wohl nachweisen. Behaupten wird da, nicht nur dem Vermieter gegenüber, nicht reichen.

    Posting 1 des TE : er soll einen Nachmieter suchen,
    Der bereit ist einen neuen Zeitmietvertrag ueber wieder 4 Jahre abzuschließe. Also bis 2020 wohl.

    Wuerde er nur bis Dezember 2016 suchen und dann kommt, Bruder haette ich euch längst Recht gegeben.

    Ich würde sogar 5€ setzen, dass ich weiß , wie die Begründung fuer die Befristung lautet.

    Na ja, du gehst aber auch schon davon aus, das sich der Vermieter und sein Anwalt im Prozessfall verhalten wird wie die letzte Trottel, oder?
    Also ich würde da gar nichts begründen und auch nichts schriftlichgeben usw. frühestens bei einem Prozess mit ein Anwalt zusammen, und dann ist deine Argumentation eigentlich schon geplatzt, oder?

    Der VM laesst aktuell den M nach einem Nachmieter suchen, der jetzt neu für 4 Jahre unterschreiben soll. Der Befristungsgrund ist also entfallen.


    Echt, habe ich das überlesen? Woher weißt du das, ich habe das bislang anders verstanden.
    PS. Ach habe ich gefunden. Das würde ich mir dann vieleicht erst mal schriftlich geben lassen(was wohl keiner machen wird), bevor man anfängt zu stänkern.
    Na ja, wie auch immer, ich denke kaum das sich das für ein paar Monate lohnen wird dafür einen Prozess vom Zaun zu brechen, zumal mit der Vertragslage.

    Hallo Mainschwimmer,

    und bist wohl Geschäftsführer bei H&G? :rolleyes:

    Ich hab doch gar nicht bestritten, dass es gültiger Zeitmv ist, und er den nicht kündigen kann. Ich habe nur deine Aussage

    bestritten. Aber noch mal langsam- Welche Optionen hat der TE.

    a) Vertrag erfüllen => Geht - kostet 8 Monatsmieten in Raten zu 8 Monatsmieten
    b) Erlaubnis zur Untervermietung einholen ? Fraglich, ob er die bekommt. Er braucht nämlich einen Grund, den es bei Vertragsschluss nicht gab. Der Arbeitsplatz war aber schon bei MV Abschluss auf 3 Jahre befristet => Kein Grund => Kein Sonderkündigsrecht.
    Ob es einen anderen Grund gibt? Mag sein- ist hier aber nicht bekannt.
    c) er bekommt die Erlaubnis => selbst wenn er über weg-gesucht.de nur 3 monate untervermietet, ist das immer noch billiger als a)
    d) er vermietet ohne Erlaubnis unter: 1.) der Vermieter merkts nicht => weiter bei c)
    2. ) der Vermieter merkts und tut iregendwas => weiter bei c)
    3.) der Vermieter mahnt ab und kündigt anschließend fristlos. => Schadensersatzpflicht machen
    wir weiter unten , Problem gegenüber Untermieter => Doofe Idee
    4.)wie 3. doch nur tageweise Untervermietung via airbnb => Schadensersatzpflicht
    aber kein Problem mit untermieter

    e) 2 mal Miete nicht zahlen => Ganze doofe Idee - da insgesamt deutlich teurer als a)

    So zu d4 illegale Untervermietung via airbnb und Vermieter kündigt: Aussenwirkung gleich null ( solange das Bauamt nicht mitmacht).
    Kosten : der von dir angesprochene Mietausfall. Wie lange aber kann der Vermieter den einfordern? bis Dezember? wohl nicht.

    Sobald die Wohnung neuvermietet ist, endet die Schadensersatzpflich für den Mietausfall. Die Neuvermietung ist auch in diesem Fall direkt nach Räumung möglich. Der Vermieter kann sich also schon vor dem 01.01.2017 um eine Neuvermietung bemühen. Tut er es nicht verstößt er gegen die Schadensminderungspflicht aus § 254 BGB. Danach ist der Geschädigte verpflichtet den
    verpflichtet den Schaden so klein wie möglich zu halten, d.h. er hat sich um Neuvermietung zu bemühen.

    In der UckerMark, kann das sicherlich ne Weile dauern, aber in Stuttgart hast die Bude in 1-3 Monaten wieder vermietet.

    Kosten liegen damit bei 1- 4 MM uns sind deutlich kleiner als a) Kann man also drüber nachdenken, wenn man die Nerven dazu hat.
    Muss man aber nicht.

    Übrigens kleines Schmankerl am Rande? Mietausfallschaden können Vermieter nur 6 Monate lang (nach Übergabe) geltend machen.


    Mhh, ganz ehrlich, das kling mir alles reichlich theoretisch. Mal ernsthaft, wäre es dein Hintern, würdest du das so machen? Ich meine allein die Aussage von dir das es für den Vermieter kein Problem wäre für die Restlaufzeit von 10 Monaten, und real sind es ja noch weniger, dann noch einen Mieter zu finden, kann wohl nicht ganz passen, oder?


    Nun war der gleiche Vogel wieder hier und erklärte mir das man dann die Fassade dämmen müsste und er dies dem Vermieter mitteilen würde.............
    Ja und das kostet ja mal nicht eben 100€.........und seit her ist funkstille...........

    Ja, das klingt logisch. Gerne schimmelt es an den kalten Aussenecken, zumal wenn z.Bsp. ein Schrank oder ähnliches die Umlüftung verhindert. Ist das bei euch so, dann erst mal Schrank/ Couch oder ähnliches von der Wand etwas abrücken, und richtig heizen und lüften, Wäsche nicht in Wohnung trocknen usw.

    Ja, wer denn sonst? Es ist deine Abzugshaube, deshalb bist du für den einwandfreien Betrieb verantwortlich, nicht dein Vermieter. Dein Vermieter hat sicherlich nichts davon gewusst, dass eine Abzugshaube diese Probleme verursachen kann.

    Na komm, sind wir doch mal ehrlich, wenn ein Anschluss für eine Abzugshaube vorhanden ist, sollte es dem Mieter auch möglich sein eine normale anzuschließen. Alles andere ist doch nur Kikifax, und lohnt der Mühe nicht sich darüber zu streiten.

    Falls er dann immer noch keinen meiner Nachmieter akzeptiert (wer bitteschön will den keine Frauen als Mieter haben?), würde ich per Antrag auf Untermieter dann die Sonderkündigung mit dreimonatiger Frist erwirken und ihm zu verstehen geben, dass es mit meiner Kooperationsbereitschaft dann vorbei ist und er sich den Supermieter selber suchen kann.


    Wenn du mich fragst ist diese Einstellung deines Vermieters hochgradig unprofessionell. Versuch es halt wie hier schon vorgeschlagen wurde, mich ernsthaft auf eine Untervermietung einlassen würde ich aber nicht.

    Hallo Battlepeon,
    kannst ja auch Deinem VM mal darüber aufklären, dass er ja auch in der noch verbleibenden Zeit einen Supermieter finden könnte, aber an ihn aufgrund seiner engstirnigen Denkweise leider nicht vermieten kann, da Du ja noch Mieter wärest.

    Ich kann solche Regelungen in Ballungsgebieten überhaupt nicht kapieren. Ich persönlich bin froh über jeden Mieter der nach einiger Zeit auch mal wieder auszieht. Es gibt doch nichts schlimmeres als Mieter die Jahrzehnte in der selben Bude hocken. Stichwort Mieterhöhung/Sanierung/Modernisierung usw. usw.

    Deswegen fragte ich ja im ersten Post ausdrücklich danach, wie man denn im Zweifelsfall die Gefährdung korrekt feststellen lässt.
    Mit einer 40€-Umlufthaube (nicht Dunstabzug, das macht einen gewaltigen Unterschied!) kann keiner leben. Das Ding ist extrem laut (Gespräche sind dann beim Kochen nicht mehr möglich) und bring nichts, weil es den Dampf nicht wegbringt. Ab 200€ finden sich Geräte, die Laut sind aber auch etwas bewegen. Ab 400€ fangen passable Geräte an. Da ich gute 500€ über der üblichen Miete zahle, glaube ich nicht, mit einer 40€-Haube leben zu müssen.


    Eine Gefährdung kannst du z.Bsp. konkret feststellen durch einen von dir bestellten und bezahlten Gutachter. Wobei der dir auch nicht sagen wird, ob und wann Fliesen von der Wand fallen, sondern wohl nur das Sanierungsbedarf besteht.
    Zu der Abzughaube kann ich nur sagen, sollte man mit dem leben können was man gemietet hat, und wenn nicht klar war was man gemietet hat, dann mit dem was der Vermieter einbaut, solange nichts konkret vereinbart wurde.

    AJ1900: Die Frage zur Schwarzarbeit ist ein allgemeines Problem und hat mit dem bad primär erstmal nichts zu tun. Bisher wurde nur quasi immer alles schwarz gemacht, auch in vorherigen Mietverhältnissen. Im aktuellen Fall bin ich sicher, dass es sich um Schwarzarbeit handelt, da der VM das explizit (und sichtlich stolz) erzählt hat. Des Weiteren sagte er zur Badezimmer-Geschichte "dass er DAS leider nicht schwarz machen könne, da er dafür einen Kredit aufnehmen muss und das von der Steuer absetzen will".


    Nur weil dir dein Vermieter das erzählt, muß es nicht stimmen. Wie gesagt, erzählt wird von allen Seiten viel wenn der Tag lang ist. Die Sache mit dem Elektriker braucht dich wohl kaum, jedenfalls in rechtlicher Hinsicht, zu interessieren. Du bist Mieter und keine Sachverständiger.

    hallo aj1900,

    danke für deine antwort....
    sieht so aus, du sprichst aus erfahrung.....
    dann werd ich deinen rat folgen und die gefühlsduselei entfernen....

    lg
    jan


    Du machst mich sehr glücklich;). So nun muß ich mich wieder meinem weinenden Mieter zuwenden, kein Witz.


    Die Kuscheltour hat in der Vergangenheit nicht funktioniert, außerdem droht der Mieter bereits mit dem Mieterschutzbund.

    Ja, der Mieterschuzverein wird sich weg solchem Unsinn sehr wahrscheinlich auch sehr bedanken. Lasse ihn einfach da hinrennen. Erst mal kostet ihn auch das Geld, wir er feststellen, und zweitens können die ihm das ja dann erklären.

    hallo,

    hm... irgendwie stimm ich dir schon zu, möchte unbedingt irgendwelche streitigkeiten vermeiden.
    dachte mir, wenn ich im antwortschreiben das mit der formellen unwirksamkeit schreibe, gehen
    sie eher auf den deal ein, dass ich kündige (somit haben sie freie hand mit der whg) und ich
    verlasse die whg so wie sie jetzt ist. die küche müsste noch verputzt werden, der rest ist sehr
    gut in schuss. hab die whg vor sechs jahren unrenoviert übernommen.

    meine gedanken sind noch, bevor ich den brief losschicke, rede ich mit meinen vermieter (wohnt unter mir)
    und kündige alles an. somit sind sie nicht überrascht.

    lg
    tom


    Ehrlich gesagt, gehe ich, wenn ein Mieter ohne zu prozessieren auszieht, auf fast alles ein was noch im Rahmen liegt, schon nur um mir den Stress zu ersparen. Ich denke daher auch dein Vermeiter wird sich bei vernünftigen Absprachen kaum quer stellen.
    Dieses Emotionale geschreibe in deinem Brief kenne ich auch zur genüge. Für mich ist das verschwendete Lebenszeit, sowohl das zu lesen als es zu schreiben, ist aber leider ebenso üblich wie sinnlos.
    Oder glaubst du vieleicht weil du deinen Gefühlen Ausdruck verleihst, sucht sich die Tochter eine andere Wohnung? Du schreibst das bestenfalls für dich um dein Gemüt zu kühlen und nicht für andere. Schlimmstenfalls ist für jeden ersichtlich das du wahrscheinlich ansonsten nichts im Köcher hast.
    Ergo, sein lassen.

    1

    hat der vermieter auch ausreichend das interesse begründet..... ich glaub nicht.....


    ...leider müssen wir die kündigung aussprechen, da unsere tochter nach beendigung
    des schuljahres 2015/16 im sommer dieses jahres, eine eigene whg benötigt......

    wenn du mir versichern kannst, dass diese begründung des vermieters ausreichend ist....
    ok... dann ist das so und ich muss schaun, was ich daraus mache....


    Also meiner Meinung reicht diese Begründung auf jeden Fall aus. Die Tochter muß ja nicht ihre Gründe darlegen warum Sie in die Wohung will, sonder der Vermieter muß die Gründe darlegen, warum er sie benötigt. Im Zweifel wird halt nachgelegt.
    Und er benötigt Sie für seine Tochter, punkt.
    Alles andere, ob, wie und warum Sie studiert, arbeitet oder anschaffen geht, hat dich eigentlich nicht zu interessieren, überspitzt gesagt. Es geht dich schlicht nichts an.
    Angehen tut es dich höchsten, ob Sie auch einzieht, aber das ist wieder ein Thema für sich, oder ob in der Nähen noch andere vergleichbare Wohnungen dem Vermieter gehören und leer stehen, oder ob du ein Härtefallregelung ins Feld führen kannst, weil du z.Bsp 99Jahre alt bist und/oder krumm und lahm usw. usw.

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