Beiträge von AJ1900


    Vielleicht mal anders gefragt: Was muss ich tun, bzw. wie muss ich formulieren, damit mein Mieter bei Auszug eine möglichst saubere Wohnung übergibt ?

    Die Wohnng selber sauber übergeben und das möglichst eindeutig dokumentieren. Beschädigungen wie z.Bsp. extreme Farben müssen bei Rückgabe der Mietsache nicht akzeptiert werden.
    Ansonsten ergibt es sich eigentlich aus der Rechtsprechung, was unter normale Abnutzung oder unter Beschädigung fällt. Dagegen kann man wenig tun.
    Kurz gesagt, je weniger du an den üblichen rechtsicheren Formulierungen selber rumdoktorst um so größer ist die Wahrscheinlichkeit das das vor Gericht bestand hat, vereinfacht gesagt. Wenn du das aber wirklich willst, dann auf jeden Fall nur mit Fachanwalt.

    In dieser Konstellation macht dann alles wieder Sinn, was ihr schreibt. Was meint ihr?


    Na am sinnvollsten wäre es gewesen wenn man nicht fremde Türen eintritt. Ehrlich gesagt, halte ich die Story auch für recht dünn, und deshalb wohl auch die Sache mit der Kulanz usw.
    Das mit dem Zeitwert ist aber richtig, nur wird das faktisch wenige bedeuten. Denn wenn keine, oder eine kaputte Tür am Ende des MV. drin ist, wird der Vermieter eben nur diese Wert, verlangen können. Andererseits wird es auch wenig sinnvoll vom Mieter sein, sich einen minimalen Differenzbetrag einzuklagen, wenn er denn eine neue, teurere Klotür einbaut.
    Kurz gesagt, abgerechnet wird zum Schluß, und alles andere ist eh nur graue Theorie.

    Tut mir leid, aber das kann nicht sein!

    Dann könnte ein Mieter ja auch eine prunkvolle GOLDTÜR einbauen lassen, 200 EUR bekommt er dann von der Versicherrung und den Rest muss der Vermieter zahlen....

    Mit Sicherheit nicht!


    Nein, es geht immer um den Tatsächlichen Wert der beschädigten Sache. Aber ehrlich gesagt sind solche Geschichten immer reichlich theoretisch. Ich meine wer zieht schon wegen vieleicht 100-150€ ernsthaft vor Gericht?

    Welche Linie funktioniert? Gibt es allgemeine Regeln. Möchte ich einfach aus einem anderen Grund wissen, da ich im Bekanntenkreis ähnliche Situation habe (hier möchte Lebenspartner in der Wohnung bleiben und die Hauptmieterin ausziehen)


    Also eine Anrecht darauf gibt es nicht. Kannst du dir denn die Wohnung alleine leisten? Und evtl. nicht in dem Sinne das dann noch 100€ zum leben übrig sind, sondern, so wie es gesund ist. Wenn das so ist, warum will die Vermieterin nicht an dich alleine vermieten, gibt es einen Grund?

    Na wenn, wie du schreibst, im MV. das umlegen der Gartenpflege vereinbart ist, dann natürlich. Stichwort regelmässig und wiederkehrende Arbeiten. Vertikutiern und Laub beseitigung, fällt wohl unzweifelhaft darunter. Über die Kosten muß auch niemand informiert werden, es muß sich lediglich nach allgemeinen wirtschafltichen Maßstäben gerichtet werden.

    Das hatten wir (die Erben) auch schon überlegt. Aber ersteinmal lassen wir es darauf ankommen, wie sich das VM-Ehepaar bei der Wohnungsübergabe verhält. Die dann aber auch erst am 30.04. stattfinden wird.


    Unterm Strich habt ihr keine anderen Verpflichtungen als jeder andere Mieter auch. Wenn dann nun also nichts beschädigt ist, wird es auch keinen Anspruch auf Renovierung geben.
    Die Frage ist aber eigentlich , was ist eure Zielsetzung?


    Hier noch den Name des Users den ich helfen wollte "Slayerone“ und den letzten Satz seiner Anfrage:
    „Ich hoffe, dass ich den Sachverhalt einigermaßen verständlich darlegen konnte und hoffe auf Eure Hilfe! „


    Mhh, dann bist du hier offenbar im falschen thread. Über diese Thematik könnte man sich natürlich auch dort austauschen, wo die frage gestellt wurde, das wäre vieleicht sinnvoller, oder?

    naja ich hätte von der Maklerin erwartet, dass Sie das mit dem Vormieter noch bespricht, dass die Wohnung tatsächlich ab dem 1.4. frei ist, bevor ich dann alle andere Wohnungen absage


    Nochmal, besprechen kann man was man will, vieleicht wurde das sogar besprochen. Nützt aber alles nichts, denn die Wohnung des Vormieters ist, wie du schreibst, noch nicht fertig. Das hat mit "Schuld" alles wenig zu tun, sondern eher mit mangelndem vorausschauendem Verhalten deinerseits.

    Na ja, das ist eben alles hörensagen. Wenn du einen schuldigen suchst, siehe in den Spiegel, sorry. Unabhägig davon ist es nun mal so, das solange keine Vertrag unterschrieben ist, du keine Wohnung hast, damit muß man immer rechnen, das sich beim Vormieter oder Vermieter die Sachlage ändern kann.
    Wie wahrscheinlich in deinem Beispiel Zitat:
    "seine neue Wohnung ist noch nicht fertig"


    Sollte der Fall tatsächlich aber anders abgelaufen sein, als von mir hier gelesen und verstanden, dann kann meine Meinung selbstverständlich falsch sein. Da möchte ich mich nicht freizeichnen.


    Ja, das meine ich ja, mir ist der Ablauf eigentlich auch noch nicht ganz klar, bzw. missverständlich. Ansonsten hast du recht, wenn der neue Mieter bereits eingezogen ist, stimme ich dir zu.

    [quote='1']

    Hallo,

    hieraus: Am 27.02. hat sich endlich ein Interessent gemeldet und zusammen mit dem Vermieter wurde eine art Übergabe gemacht. Es wurde der Stromzähler abgelesen und schriftlich festgehalten, dass alle Schlüssel übergeben worden sind.
    Jetzt am 17.03. macht das Jobcenter vom neuen Mieter wohl einen auf langsam und ich befürchte dass ich für den Monat März dann zahlen muss.

    Die Sachherrschaft über die Wohnung ist auf den Vermieter übergegangen, die Schlüssel abgegeben und der neue Mieter eingezogen wie sonst wäre denn eine Mietzahlung durch das Jobcenter für den neuen Mieter zu erklären?

    Gruß
    BHShuber


    Also ich interpretiere das so, das der Vermieter einen Interessenten hat (ich meine ein Interessent ist ja kein Mieter, oder). Und das der alte Mieter die Wohnung früher zurückgegeben hat, als er verpflichtet wäre, in der hoffnung früher aus dem Vertrag zu kommen.
    Ob der neue Mieter (falls er das inzwischen ist) schon eingezogen ist, oder nicht ist die Frage. Die Probleme mit dem Jobcenter sind häufig darin begründet, das es schleppend langsam geht, bis eine Zusage kommt, ob die die Miete für diese Wohnung dann überhaupt übernehmen würden, und vorher wird normalerweise auch kein MV. unterschrieben.
    Aber vieleicht gibt es ja darüber noch Aufklärung.
    Ansonsten ist natürlich richtig, 2x Vermieten geht nicht, und wenn es tatsächlich so ist, das der neue Mieter bereits eingezogen ist, hast du natürlich recht.

    [quote='1']

    Nein. Mit der gleichzeitigen Übergabe der Schlüssel und dem protokollieren darüber, wird nicht nur der Ist-Zustand festgehalten.

    Sondern? Noch mal, ein Protokoll über den Zustand der Wohnung beendet doch nicht automatisch den Mietvertrag? Wo hast du das denn her? Es ist doch üblich das solche Abnahmen auch mal 1-2 Wochen vor dem eigentlichen MV-Ende gemacht werden, deshalb entbindet einen das doch nicht vom MV, das wäre ja lustig.

    [quote='1']

    Hallo,

    ich bin da ganz bei dir, wie aus meinem Post#5 zu erlesen ist, der Mieter hat aufgrund der Neuvermietung im gegenseitigem Einvernehmen die Sachherrschaft über die Mietsache aufgegeben und die Schlüssel wurden ausgehändigt kurz darauf bezog der neue Mieter die Wohnung.

    Das dieser jetzt die Miete nicht entrichtet ist nicht mehr das Problem des Vormieters.

    Gruß
    BHShuber

    Woher nimmst du denn die Erkenntniss, das die Wohnung überhaupt schon neu vermietet ist, und selbst wenn, ab wann? Ich lese bislang nur, das es einen Interessenten gibt, wo sich das Arbeitsamt wohl schwer. Wenn natürlich die Wohnung schon vermietet ist stellts sich das anders da.

    [quote='1'] Das Besitzrecht entziehen geht nicht. QUOTE]

    O_o Wieso nicht? Was passiert denn rechtlich bei einer Wohnungsrückgabe per Protokoll?


    Es wird der Ist-Zustand der Wohnung festgehalten, nicht mehr und nicht weniger. Ein Protokoll ist auch nicht verpflichtend, es ist eine Option. Eigentlich würde es auch reichen wenn der Mieter dien Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters wirft (am besten unter Zeugen).
    Damit endet aber nicht automatisch der Vertrag, und auch nicht die Pflicht zur Mietzahlung.

    Das ist doch Nonsense. Als ausziehender Mieter kann es mir egal sein und hat es mich auch nicht zu interessieren, welche Verträge nach mir abgeschlossen werden. Ausschlaggebend ist es, wann mir das Besitzrecht entzogen wurde.

    Eigentlich nicht. Das Besitzrecht entziehen geht nicht. Es kann sein das der Mieter die Wohnung zurückgibt, bevor der Vertrag endet, das hat aber nichts mit dem Mietvertrag zu tun, das wäre dann seine eigene Entscheidung, das ändert aber nichts an der Verplichtung zur Erfüllung eines Vertrages.
    Die Entscheidende Frage dürft hier sein, gibt es bereits einen neuen MV der vor dem 30.04 datiert. Das der neue Mieter bereits eingezogen ist habe ich so nicht verstanden, sondern nur das der alte Mieter die Wohnung früher übergeben hat, als er musste.


    ich habe in diesem Forum nicht darum gebeten, dass irgend jemand Zusammenhänge erkennen soll.
    Ich habe einem User versucht zu helfen.

    Ja, das merkt man. Zusammenhänge, scheint mir, sind deiner Argumentation irgendwie abträglich, was die ganze Debatte natürlich reichlich sinnlos macht.
    Wem du damit helfen wolltest, bzw. geholfen hast, ist mir allerdings schleierhaft? Sicher nicht dem der hier eine Frage gestellt hat.

    Hallo Maintaucher,
    Dein Problem ist einfach, Du kannst keine Zusammenhänge mehr erfassen. Liegt das eventuell an Deinem Alter, oder fühlst Du Dich als ehemaliger Verwalter ertappt ?
    1. Ich habe nie gesagt, dass das BGH neue Gesetze erlässt
    2. Scheißdreck sagt man doch nicht
    3. Betrug sollte uns alle etwas angehen, auch wenn es einen nicht unmittelbar betrifft
    4. Die Geschädigten sind die Vermieter
    5. Der Nutznießer ist der Verwalter
    6. Und lustig ist die Sache auch nicht, hier geht es immerhin um ca. 400.000 € (20 Jahre)
    7. Hier gibt es 2 mal die IR. Eine IR bleibt der WEG erhalten, die Andere verschwindet in den Taschen des Verwalters.

    Hiermit hast Du am Wochenende die Möglichkeit Deine letzten grauen Gehirnzellen eventuell wieder zu aktivieren.
    Also streng Dich an.
    Oder stimmt vielleicht doch das Sprichwort: "Getroffene Hunde bellen".
    Gruß Egbert

    Ich denke das Problem das hier viele haben ist, sich vorzustellen, das eine Verwalter sozusagen das Geld der IR abzweigt um sich damit einen schönen Urlaub sonstwo zu gönnen. Das würde ich dann auch "Betrug" nennen.
    Das mag es ja geben, aber ehrlich gesagt, deine Erklärungen/Geschichte dazu kapiert kein Mensch, und das sorgt alle mehr für Verwirrung. Das Problem am erfassen der Zusammenhänge ist, das du leider zusammenhangslos schreibst, meine Meinung. Kurz gesagt hier kennt ja keiner diese Geschichte, ergo kann auch keiner die Zusammenhänge erfassen.

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