Miete trotz Schlüsselübergabe

  • Ich weiß dass es bereits ähnliche Fälle in dem Forum gibt und diese beantwortet sind. Aber vielleicht stellt sich mein Fall ein wenig anders dar.

    Wir haben im Januar (18.01.) schriftlich gekündigt und somit Mietende 31.04
    Am 11.02. haben wir die Wohnung geräumt und renoviert, weil wir bereits eine neue Wohnung gefunden haben.
    Am 27.02. hat sich endlich ein Interessent gemeldet und zusammen mit dem Vermieter wurde eine art Übergabe gemacht. Es wurde der Stromzähler abgelesen und schriftlich festgehalten, dass alle Schlüssel übergeben worden sind.
    Jetzt am 17.03. macht das Jobcenter vom neuen Mieter wohl einen auf langsam und ich befürchte dass ich für den Monat März dann zahlen muss. Es wurde so etwas bereits angedeutet vom Vermieter, dass ich dann zahlen soll, wenn es Probleme mit dem neuen Mieter gibt.

    Kann der VM wirklich Geld von mir einfordern und im worst-case für März und April ?

    Hatte auch mal angefragt, wie es mit meiner Kaution ausschaut, daraufhin aber kein Kommentar.

  • Die Pflicht zur Mietzahlung endet am 31.04. Wenn bis dahin kein neuer Mietvertrag mit einem zahlenden Mieter abgeschlossen wurde "darfst" du weiter zahlen. Dieses Problem gäbe es nicht, wenn du einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen hättest. Da hättest du dann festhalten können, dass mit Übergabe der Schlüssel das Mietverhältnis und die Zahlungspflicht beendet ist.

  • Könnt Ihr nachweisen das und ab wann mit dem Interessenten ein Mietvertrag abgeschlossen wurde oder die Wohnung wieder bewohnt ist?

    Wenn nicht habt Ihr schlechte Karten.

    Die Kaution muß/darf der VM frühestens nach Mietende erstatten. Sofern er keinerlei Ansprüche mehr hat. Für evtl. Ansprüche steht ihm eine Prüfungsfrist von bis zu 6 Monaten zu.

  • raven3k:

    "Wir haben im Januar (18.01.) schriftlich gekündigt und somit Mietende 31.04"
    - Doch wohl eher der 30.04.?

    "Am 11.02. haben wir die Wohnung geräumt und renoviert, weil wir bereits eine neue Wohnung gefunden haben.
    Am 27.02. hat sich endlich ein Interessent gemeldet und zusammen mit dem Vermieter wurde eine art Übergabe gemacht. Es wurde der Stromzähler abgelesen und schriftlich festgehalten, dass alle Schlüssel übergeben worden sind."
    - Basar... Falls der neue Mieter noch nicht mietezahlend eingezogen ist, schuldet Ihr noch den Mietzins. Doppelvermietung is nich.

    "Hatte auch mal angefragt, wie es mit meiner Kaution ausschaut, daraufhin aber kein Kommentar.
    - Die kann der VM noch sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache zurückbehalten.

  • raven3k:

    "Wir haben im Januar (18.01.) schriftlich gekündigt und somit Mietende 31.04"
    - Doch wohl eher der 30.04.?

    "Am 11.02. haben wir die Wohnung geräumt und renoviert, weil wir bereits eine neue Wohnung gefunden haben.
    Am 27.02. hat sich endlich ein Interessent gemeldet und zusammen mit dem Vermieter wurde eine art Übergabe gemacht. Es wurde der Stromzähler abgelesen und schriftlich festgehalten, dass alle Schlüssel übergeben worden sind."
    - Basar... Falls der neue Mieter noch nicht mietezahlend eingezogen ist, schuldet Ihr noch den Mietzins. Doppelvermietung is nich.

    "Hatte auch mal angefragt, wie es mit meiner Kaution ausschaut, daraufhin aber kein Kommentar.
    - Die kann der VM noch sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache zurückbehalten.

    Hallo,

    ja eben, wie der Fragestellende schreibt ist die Wohnung bereits an einen neuen Mieter übergeben, die Schlüssel zurückgegeben (Vormieter hat die Sachherrschaft über die Wohnung aufgegeben) und der neue Mieter eingezogen, somit hat der Vormieter mit weiteren Mietzahlungen nichts mehr am Hut.

    Ob das Jobcenter nun zahlt oder nicht, ist nun nicht mehr das Bier des Vormieters, sondern einzig des Vermieters, wie Berny schon sagt Doppelzahlung ist nicht.

    Sollte der Vermieter weiterhin solche Äußerungen machen, dann darf man ruhig mal dagegen halten, wie er sich das vorstellt mit der unrechtmäßigen Bereicherung und er sollte sich an seinen neuen Mieter halten.

    Dann soll er doch mal die Miete einfordern, lasst euch mal wenn das geht vom Nachmieter unterschreiben, dass dieser zu einem bestimmten Zeitpunkt eingezogen ist und fertig.

    Gruß
    BHShuber

  • hää, ich verstehe eure Beiträge nicht.

    Theorie: Bei einem Mietverhältnis schuldet der Mieter dem Vermieter einen Mietzins. Als Gegenleistung erhält der Mieter vom Vermieter einen Mietgegenstand, hier eine Wohnung.

    der Fall: Ein Mietvertrag wurde zum 30.04.2016 gekündigt. D.h. bis dahin darf er die Mietsache nutzen und bis dahin hat er den vereinbarten Mietzins zu entrichten. Hier allerdings fand nachweislich zw. dem Vermieter, dem neuen Interessenten und dem alten Mieter die Übergabe der Mietsache statt. Dem alten Mieter wurde somit das Besitzrecht entzogen, er kann die Mietsache nicht weiternutzen. Ergo hat er auch seine Gegenleistung, in diesem Fall die Entrichtung des Mietzinses, nicht zu erbringen. Stichtag ist das Übergabedatum.


    Nachweis: http://www.beestermoeller.de/PDFs/Keine%20Mietzahlung.pdf

    Einmal editiert, zuletzt von toffer2105 (18. März 2016 um 10:20)

  • Die Pflicht zur Mietzahlung endet am 31.04. Wenn bis dahin kein neuer Mietvertrag mit einem zahlenden Mieter abgeschlossen wurde "darfst" du weiter zahlen

    Das ist doch Nonsense. Als ausziehender Mieter kann es mir egal sein und hat es mich auch nicht zu interessieren, welche Verträge nach mir abgeschlossen werden. Ausschlaggebend ist es, wann mir das Besitzrecht entzogen wurde.

  • Das ist doch Nonsense. Als ausziehender Mieter kann es mir egal sein und hat es mich auch nicht zu interessieren, welche Verträge nach mir abgeschlossen werden. Ausschlaggebend ist es, wann mir das Besitzrecht entzogen wurde.

    Eigentlich nicht. Das Besitzrecht entziehen geht nicht. Es kann sein das der Mieter die Wohnung zurückgibt, bevor der Vertrag endet, das hat aber nichts mit dem Mietvertrag zu tun, das wäre dann seine eigene Entscheidung, das ändert aber nichts an der Verplichtung zur Erfüllung eines Vertrages.
    Die Entscheidende Frage dürft hier sein, gibt es bereits einen neuen MV der vor dem 30.04 datiert. Das der neue Mieter bereits eingezogen ist habe ich so nicht verstanden, sondern nur das der alte Mieter die Wohnung früher übergeben hat, als er musste.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (18. März 2016 um 10:45)

  • [quote='1'] Das Besitzrecht entziehen geht nicht. QUOTE]

    O_o Wieso nicht? Was passiert denn rechtlich bei einer Wohnungsrückgabe per Protokoll?

    Hallo,

    ich bin da ganz bei dir, wie aus meinem Post#5 zu erlesen ist, der Mieter hat aufgrund der Neuvermietung im gegenseitigem Einvernehmen die Sachherrschaft über die Mietsache aufgegeben und die Schlüssel wurden ausgehändigt kurz darauf bezog der neue Mieter die Wohnung.

    Das dieser jetzt die Miete nicht entrichtet ist nicht mehr das Problem des Vormieters.

    Gruß
    BHShuber

  • [quote='1'] Das Besitzrecht entziehen geht nicht. QUOTE]

    O_o Wieso nicht? Was passiert denn rechtlich bei einer Wohnungsrückgabe per Protokoll?


    Es wird der Ist-Zustand der Wohnung festgehalten, nicht mehr und nicht weniger. Ein Protokoll ist auch nicht verpflichtend, es ist eine Option. Eigentlich würde es auch reichen wenn der Mieter dien Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters wirft (am besten unter Zeugen).
    Damit endet aber nicht automatisch der Vertrag, und auch nicht die Pflicht zur Mietzahlung.

  • [quote='1']
    Es wird der Ist-Zustand der Wohnung festgehalten, nicht mehr und nicht weniger.

    Nein. Mit der gleichzeitigen Übergabe der Schlüssel und dem protokollieren darüber, wird nicht nur der Ist-Zustand festgehalten.

    Ansonsten sind deine Ausführungen sicherlich nicht alle verkehrt, aber für diesen Sachverhalt oft nicht von Relevanz.

  • [quote='1']

    Hallo,

    ich bin da ganz bei dir, wie aus meinem Post#5 zu erlesen ist, der Mieter hat aufgrund der Neuvermietung im gegenseitigem Einvernehmen die Sachherrschaft über die Mietsache aufgegeben und die Schlüssel wurden ausgehändigt kurz darauf bezog der neue Mieter die Wohnung.

    Das dieser jetzt die Miete nicht entrichtet ist nicht mehr das Problem des Vormieters.

    Gruß
    BHShuber

    Woher nimmst du denn die Erkenntniss, das die Wohnung überhaupt schon neu vermietet ist, und selbst wenn, ab wann? Ich lese bislang nur, das es einen Interessenten gibt, wo sich das Arbeitsamt wohl schwer. Wenn natürlich die Wohnung schon vermietet ist stellts sich das anders da.

  • [quote='1']
    Es wird der Ist-Zustand der Wohnung festgehalten, nicht mehr und nicht weniger. Ein Protokoll ist auch nicht verpflichtend, es ist eine Option. Eigentlich würde es auch reichen wenn der Mieter dien Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters wirft (am besten unter Zeugen).
    Damit endet aber nicht automatisch der Vertrag, und auch nicht die Pflicht zur Mietzahlung.

    Hallo,

    hieraus: Am 27.02. hat sich endlich ein Interessent gemeldet und zusammen mit dem Vermieter wurde eine art Übergabe gemacht. Es wurde der Stromzähler abgelesen und schriftlich festgehalten, dass alle Schlüssel übergeben worden sind.
    Jetzt am 17.03. macht das Jobcenter vom neuen Mieter wohl einen auf langsam und ich befürchte dass ich für den Monat März dann zahlen muss.

    Die Sachherrschaft über die Wohnung ist auf den Vermieter übergegangen, die Schlüssel abgegeben und der neue Mieter eingezogen wie sonst wäre denn eine Mietzahlung durch das Jobcenter für den neuen Mieter zu erklären?

    Gruß
    BHShuber

  • [quote='1']

    Nein. Mit der gleichzeitigen Übergabe der Schlüssel und dem protokollieren darüber, wird nicht nur der Ist-Zustand festgehalten.

    Sondern? Noch mal, ein Protokoll über den Zustand der Wohnung beendet doch nicht automatisch den Mietvertrag? Wo hast du das denn her? Es ist doch üblich das solche Abnahmen auch mal 1-2 Wochen vor dem eigentlichen MV-Ende gemacht werden, deshalb entbindet einen das doch nicht vom MV, das wäre ja lustig.

  • [quote='1']

    Hallo,

    hieraus: Am 27.02. hat sich endlich ein Interessent gemeldet und zusammen mit dem Vermieter wurde eine art Übergabe gemacht. Es wurde der Stromzähler abgelesen und schriftlich festgehalten, dass alle Schlüssel übergeben worden sind.
    Jetzt am 17.03. macht das Jobcenter vom neuen Mieter wohl einen auf langsam und ich befürchte dass ich für den Monat März dann zahlen muss.

    Die Sachherrschaft über die Wohnung ist auf den Vermieter übergegangen, die Schlüssel abgegeben und der neue Mieter eingezogen wie sonst wäre denn eine Mietzahlung durch das Jobcenter für den neuen Mieter zu erklären?

    Gruß
    BHShuber


    Also ich interpretiere das so, das der Vermieter einen Interessenten hat (ich meine ein Interessent ist ja kein Mieter, oder). Und das der alte Mieter die Wohnung früher zurückgegeben hat, als er verpflichtet wäre, in der hoffnung früher aus dem Vertrag zu kommen.
    Ob der neue Mieter (falls er das inzwischen ist) schon eingezogen ist, oder nicht ist die Frage. Die Probleme mit dem Jobcenter sind häufig darin begründet, das es schleppend langsam geht, bis eine Zusage kommt, ob die die Miete für diese Wohnung dann überhaupt übernehmen würden, und vorher wird normalerweise auch kein MV. unterschrieben.
    Aber vieleicht gibt es ja darüber noch Aufklärung.
    Ansonsten ist natürlich richtig, 2x Vermieten geht nicht, und wenn es tatsächlich so ist, das der neue Mieter bereits eingezogen ist, hast du natürlich recht.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (18. März 2016 um 11:32)

  • guckt man hier: http://www.anwalt.de/rechtstipps/en…abe_076534.html

    "Grundsätzlich können sich Mieter und Vermieter jederzeit auf eine Vertragsauflösung einigen. Dazu ist keine Schriftform oder sonst ausdrückliche Vereinbarung notwendig. Auch schlüssiges Verhalten, so wie hier Wohnungsabnahme und Schlüsselrücknahme, kann unter bestimmten Umständen für die Annahme eines Mietauflösungsvertrags genügen."

    Bitte Aj1900, konzentriere dich auf diesen Fall. Es ist der tatsächliche Willen aller Parteien entscheidend. Wenn bei der Übergabe der Wohnung vom alten Mieter auf den Vermieter mit der gleichzeitigen Übergabe der Wohnung vom Vermieter auf den neuen Interessenten gewollt ist, dass der alte Mieter nicht länger die Wohnung nutzen und besitzen darf, und nun dem neuen Interessenten das Besitzrecht an der Wohnung eingeräumt wird, dann ist der alte Mieter einfach nicht mehr länger zur Mietzahlung verpflichtet. Es ist so.

    Sollte der Fall tatsächlich aber anders abgelaufen sein, als von mir hier gelesen und verstanden, dann kann meine Meinung selbstverständlich falsch sein. Da möchte ich mich nicht freizeichnen.


  • Sollte der Fall tatsächlich aber anders abgelaufen sein, als von mir hier gelesen und verstanden, dann kann meine Meinung selbstverständlich falsch sein. Da möchte ich mich nicht freizeichnen.


    Ja, das meine ich ja, mir ist der Ablauf eigentlich auch noch nicht ganz klar, bzw. missverständlich. Ansonsten hast du recht, wenn der neue Mieter bereits eingezogen ist, stimme ich dir zu.

  • Ja, das meine ich ja, mir ist der Ablauf eigentlich auch noch nicht ganz klar, bzw. missverständlich. Ansonsten hast du recht, wenn der neue Mieter bereits eingezogen ist, stimme ich dir zu.

    Naja, es ist aber auch egal, ob der neue eingezogen ist ob es zw. dem Vermieter und dem neuen einen gültigen MV gibt. Entscheidend ist wirklich nur, ob dem neuen die Wohnung übergeben wurde. Das ist die Frage. Und wenn das der Fall ist, ist der alte Mieter raus.

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