Beiträge von AJ1900

    Hi,

    ja schon klar aber mein Kosten ergeben sich durch die Zählerstände in der Wohnung. Diese ergeben sich nicht durch den Gas( Brennstoff) verbrauch der Heizung. Zähler sagen aus wie viel ich verbraucht habe und was eine Einheit kostet und das bezahle ich. Sehe so aber keinen Vorteil für mich. Nur der Vermieter zahlt weniger an Gas.

    Oder habe ich hier einen Denkfehler?

    Der Vermieter verkauft dir kein Gas, er berechnet nur weiter was du verbraucht hast. Verbrauchst du/bzw. das ganze Haus weniger, z.Bsp. aufgrund einer Solaranlage, bezahlst du natürlich auch weniger.

    Schriftlich auffordern, dass du die am Datum im Gespräch bla versprochene Dusche nun haben willst.


    Kicher, ja, man kann es ja mal auf die ganz blöde versuchen. Bleibt halt immer noch die Frage, warum man dann eine Wohnung ohne Duschwand mietet, und auch nichts dazu schriftlich vereinbart das noch eine eingebaut wird?
    Weil man musste? Wer sagt das? Man hätte ja auch eine Wohnung mit Duschwand mieten können, wenn das Glück davon abhängt.

    Leider ist meine Datei zu groß aufs umwandeln habe ich keine Lust wegen so nem Kran dann hätte ich euch schwarz auf weiß gezeigt Dax ich die Fliesen nicht an bohren darf. Ich klebe einfach mit Kaugummi an. Schönen Tag noch.


    Im Zweifel nimm lieber keine Kaugummi, sondern Silicon oder Pu-Kleber. Am besten aber so, das man mit einer Klinge oder Schneidedraht usw. mal wieder dahinter kommt, um den Kleber aufzuschneiden.

    Das ist einfach ein komplexes Thema. Richtig ist, wenn Sie nicht zustimmen muß der Vermieter die Mieterhöhung einklagen. Eine fehlende Reaktion deinerseits führt jedenfall nicht dazu, das die Mieterhöhung zustande kommt.
    Allerdings ist es nicht immer sinnvoll auf Formalien runzureiten, wenn die Mieterhöhung im Prinzip gerechtfertigt ist. Klar kann man das dadurch aufschieben usw., andererseits ist man dann meisten der erste der das nächste mal mit einer formal korrekten Mieterhöhng bedacht wird.
    Was und ob überhaupt was sinnvoll ist, muß da wohl der Einzelfal entscheiden. Stichwort Maß halten, durchaus beiderseitig gemeint.

    Ich wollte damit lediglich gesagt haben das der Vermieter sich an soviel Sachen nicht gehalten hat WIE EBEN AUCH DIE ABSPRACHE MIT DER DUSCHE und ich als Mieter das so schlucken muss. Das hat das ganze damit zu tun. Und es ist auch kein Blödsinn das ich nicht in die Fliesen bohren darf


    Doch, das ist Blödsinn. Selbst wenn das im MV. steht ist das ungültig, solangen es nicht um Sachbeschädigung geht. Kurz gesagt, alles was man normalerweise im Bad so anbringt kann man natürlich mit üblichen Mitteln befestigen.
    Das Absprachen, mindesten subjektiv, nicht eingehalten wurden, mag ja sein, nur was im Himmel hat das dann nun mit der Dusche zu tun? Abgesprochen ist jedenfalls genau das was im MV. steht. Übrigens beiderseitig.

    Das ist ja genau das . Ich wollte eigentlich nicht umziehen mir blieb aber nichts anderes übrig. Bin also im selben Haus mit dem selben VM von Etage 1 in Etage 2. Die Wohnung vorher kannten wir nur von Baupläne. Geplant waren auch 113qm zum selben Mietpreis wi meine andere Wohnung mit 99qm. Besprochen wurde : Dusche mit Duschwand und Abstellkammer, dafür gebe ich meinen Kellerraum ab. Bekommen habe ich zu guter letzt eine komplett neu gebaute Wohnung mit 94qm, zahle mehr Miete ( nicht viel aber mehr), Abstellkammer hab ich weniger Platz drin da ich dort meine Waschmaschine hinstellen musste ( nur da ist der Anschluss dafür) und den Keller bin ich trotzdem los . Und so wie ich das hier verstehe muss ich mir also auch das mit der Dusche gefallen lassen. Wunderbar ich werde jetzt auch Vermieter.


    Was hat das alles mit der Dusche zu tun? Wenn du anderweitige Problem hast, muß man darüber sprechen, aber daraus leitet sich nun mal nicht die Pflicht des Vermieters zum stellen einer Duschwand ab, das sollte doch verständlich sein, oder wie?

    Klar geht das auf deine Kappe, den du bist ja der der nicht in der Lage ist, eine Dusche zu benutzen wie das üblich ist. Übrigens hat das auch nichts mit der Verfugung zu tun. Eine Zementfuge ist auch nicht wasserdicht, schön wäre es.
    Nochal, wenn Duschkabine zu teuer, nimm halt einen Duschvorhang. Und den Unsinn das das bei dir nicht geht, lass bitte stecken, da setzt ja langsam das fremdschämen ein, sorry.

    Der Vermieter kann eine Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen. Welche ist egal. Wenn dann nun aber nach eurem Auszug der oberer Mieter und nicht die Tochter einzieht, wäre das sicher nicht in Ordnung. Leider ist das aller reichlich graue Theorie, und erfordert eurerseits mindestens einen Prozess, nachdem ihr ausgezogen seid.
    Klar, wenn der Eigenbedarf für die Dachgeschosswohnung gilt, betrift euch das nicht, aber das kann der Vermieter ändern. Das muß er dann aber natürlich auch machen.

    ist ja sehr toll dass sie antworten, danke dafür, aber ganz ehrlich das geht auch freundlicher....
    Zudem sind sie nicht auf den von mir geteilten Link eingegangen...


    Wenn Sie eine recht detailierte ausländerfeindliche schriftliche Aufstellung vom Vermieter erhalten, kann es Sinn machen zu prozessieren, aber wohl eher für deinen Nachmieter. Jedenfalls aus Hobby. Das da ein Ergebniss bis zum 06. rauskommt wage ich mal zu bezweifeln. Klar kann man das dann weiter verfolgen, wirtschaftlich ist das aber wohl kaum, und Prozesse ums Prinzip zu führen wird teuer.
    Stichwort, Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

    Immer das gleiche, Beschädigungen ihr, Abnutzung der Vermieter, vorausgesetzt das mit der Quotenklausel ist so richtig. Aber was das im einzelnen bedeutet, darüber läst sich wunderbar streiten. Risse in der Tür kann man bestimmt als Beschädigung auslegen. In Altbautüren kann so etwas auch schon mal durch Spannung im alten Holz passieren. Dreckige Fensterrahmen usw. sollte man schon putzen. Gleiches gilt eigentlich für das WC. Anstatt sich da über Konstruktionsfehler zu streiten nimmt man halt die WC-Ente?
    Scheint mit aber doch eher alles Lapalien zu sein.:D

    Na ja, Einsicht in die Unterlagen wäres sicher sinnvoll. Sprich Arbeitsnachweise anschauen. Aber das was du beschreibst ist halt einfach immer wieder ein Problem. Einerseits soll das alles möglichst billig sein, andererseits wird verlangt, das alles immer pikobello ist. Das geht halt oft nicht zusammen. Ob 80€ viel oder wenig sind kann hier sicher keiner beurteilen, ich habe nur den Verdacht, das wenn das allles Firmen übernehmen würden, zu eurer vollen zufriedenheit (jedenfalls theoretisch), es dann wesentlich mehr kosten würde.
    Und unterm Strich sind 80€ eben nur 3-4 Arbeitsstunden pro Monat, wenn man das mal realistisch betrachtet. Klar, 80€ für nichts ist immer zu viel, wenn das tatsächlich so wäre.
    Kann man nicht mal anregen, das das ein anderer Mieter übernehnem könnte?

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