duschsituation wer stellt die kosten der Duschbad?

  • Das ist ja genau das . Ich wollte eigentlich nicht umziehen mir blieb aber nichts anderes übrig. Bin also im selben Haus mit dem selben VM von Etage 1 in Etage 2. Die Wohnung vorher kannten wir nur von Baupläne. Geplant waren auch 113qm zum selben Mietpreis wi meine andere Wohnung mit 99qm. Besprochen wurde : Dusche mit Duschwand und Abstellkammer, dafür gebe ich meinen Kellerraum ab. Bekommen habe ich zu guter letzt eine komplett neu gebaute Wohnung mit 94qm, zahle mehr Miete ( nicht viel aber mehr), Abstellkammer hab ich weniger Platz drin da ich dort meine Waschmaschine hinstellen musste ( nur da ist der Anschluss dafür) und den Keller bin ich trotzdem los . Und so wie ich das hier verstehe muss ich mir also auch das mit der Dusche gefallen lassen. Wunderbar ich werde jetzt auch Vermieter.

  • Das ist ja genau das . Ich wollte eigentlich nicht umziehen mir blieb aber nichts anderes übrig. Bin also im selben Haus mit dem selben VM von Etage 1 in Etage 2. Die Wohnung vorher kannten wir nur von Baupläne. Geplant waren auch 113qm zum selben Mietpreis wi meine andere Wohnung mit 99qm. Besprochen wurde : Dusche mit Duschwand und Abstellkammer, dafür gebe ich meinen Kellerraum ab. Bekommen habe ich zu guter letzt eine komplett neu gebaute Wohnung mit 94qm, zahle mehr Miete ( nicht viel aber mehr), Abstellkammer hab ich weniger Platz drin da ich dort meine Waschmaschine hinstellen musste ( nur da ist der Anschluss dafür) und den Keller bin ich trotzdem los . Und so wie ich das hier verstehe muss ich mir also auch das mit der Dusche gefallen lassen. Wunderbar ich werde jetzt auch Vermieter.


    Was hat das alles mit der Dusche zu tun? Wenn du anderweitige Problem hast, muß man darüber sprechen, aber daraus leitet sich nun mal nicht die Pflicht des Vermieters zum stellen einer Duschwand ab, das sollte doch verständlich sein, oder wie?

  • Ich wollte damit lediglich gesagt haben das der Vermieter sich an soviel Sachen nicht gehalten hat WIE EBEN AUCH DIE ABSPRACHE MIT DER DUSCHE und ich als Mieter das so schlucken muss. Das hat das ganze damit zu tun. Und es ist auch kein Blödsinn das ich nicht in die Fliesen bohren darf

  • Ich wollte damit lediglich gesagt haben das der Vermieter sich an soviel Sachen nicht gehalten hat WIE EBEN AUCH DIE ABSPRACHE MIT DER DUSCHE und ich als Mieter das so schlucken muss. Das hat das ganze damit zu tun. Und es ist auch kein Blödsinn das ich nicht in die Fliesen bohren darf


    Doch, das ist Blödsinn. Selbst wenn das im MV. steht ist das ungültig, solangen es nicht um Sachbeschädigung geht. Kurz gesagt, alles was man normalerweise im Bad so anbringt kann man natürlich mit üblichen Mitteln befestigen.
    Das Absprachen, mindesten subjektiv, nicht eingehalten wurden, mag ja sein, nur was im Himmel hat das dann nun mit der Dusche zu tun? Abgesprochen ist jedenfalls genau das was im MV. steht. Übrigens beiderseitig.

  • Leider ist meine Datei zu groß aufs umwandeln habe ich keine Lust wegen so nem Kran dann hätte ich euch schwarz auf weiß gezeigt Dax ich die Fliesen nicht an bohren darf. Ich klebe einfach mit Kaugummi an. Schönen Tag noch.

  • Leider ist meine Datei zu groß aufs umwandeln habe ich keine Lust wegen so nem Kran dann hätte ich euch schwarz auf weiß gezeigt Dax ich die Fliesen nicht an bohren darf. Ich klebe einfach mit Kaugummi an. Schönen Tag noch.


    Im Zweifel nimm lieber keine Kaugummi, sondern Silicon oder Pu-Kleber. Am besten aber so, das man mit einer Klinge oder Schneidedraht usw. mal wieder dahinter kommt, um den Kleber aufzuschneiden.

  • Im Zweifel nimm lieber keine Kaugummi,

    In regelmäßigen Abständen gibt es bei Aldi und Lidl Badzubehör, das nicht an die Wand gebohrt/geschraubt, sondern mit Silikon geklebt wird. Da zurzeit die Teile nicht im Angebot sind, kann dir eine Google Suche helfen:
    http://www.niewiederbohren.de/spaa

    Deshalb bleibt meine Aussage, dass mausemaus keine Ahnung hat, auch weiterhin bestehen.

  • Mach lieber ein Bild von deinem Bad, dann kann Mainschwimmer sich auch endlich vorstellen, wo das Problem ist.

    zum Bohren: Eine Glaskabine wird auch mit Dübeln befestigt, spätestens für die müssen die Fliesen angebohrt werden.

    Es mag ja sein, dass in deinem Vertrag ein solches Verbot steht, aber das ist unwirksam ( BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 10/92 )

    gemietet wie gesehen, trifft hier auch nicht zu. Sie musste ja in de Wohnung auf Wunsch des VM, damit die andere Saniert werden kann. Die Duschkabine wurde ja auch mündlich zugesagt( gibt es zeugen?) Also ist die auch beizubringen vom VM.

    Schriftlich auffordern, dass du die am Datum im Gespräch bla versprochene Dusche nun haben willst.

  • Schriftlich auffordern, dass du die am Datum im Gespräch bla versprochene Dusche nun haben willst.


    Kicher, ja, man kann es ja mal auf die ganz blöde versuchen. Bleibt halt immer noch die Frage, warum man dann eine Wohnung ohne Duschwand mietet, und auch nichts dazu schriftlich vereinbart das noch eine eingebaut wird?
    Weil man musste? Wer sagt das? Man hätte ja auch eine Wohnung mit Duschwand mieten können, wenn das Glück davon abhängt.

  • Kicher, ja, man kann es ja mal auf die ganz blöde versuchen. Bleibt halt immer noch die Frage, warum man dann eine Wohnung ohne Duschwand mietet, und auch nichts dazu schriftlich vereinbart das noch eine eingebaut wird?
    Weil man musste? Wer sagt das? Man hätte ja auch eine Wohnung mit Duschwand mieten können, wenn das Glück davon abhängt.


    Vor allem sollte der VM sich mal fragen (lassen), wie er sich das (für die Bausubstanz unschädliche) Duschen vorstellt...

  • Ja mein Mann und seine Frau ich weiß nicht ob der Trockenbauer das mitbekommen hat, müsste ich mal anquatschen. Ich werde es einfach noch mal schriftlich machen und vor allem wenn er die Kabine anbringen lässt mach ich die Fliesen ja nicht Kaputt.

  • Um die ganze Geschichte hier her zu schreiben würdet ihr warscheinlich beim 3 Absatz aufhören zu lesen weil es zu viel würde. Aber kurz : Der äußere Umbau und der Bau der oberen Wohnung hatte schon angefangen als ich/ wir erfahren haben wie die Sachlage ist. Also ziehe ich in eine Wohnung wo ich eigentlich weiß was ich an der Umgebung und eigentlich auch nettem Vermieter habe. Oder ziehe ich auf die schnelle in irgendeine Kaschemme wo meine Kinder aufpassen müssen ob sie draußen in Scherben spielen. Somit wählten wir natürlich die bessere Alternative. Ich hätte auch in der Wohnung bleiben können nur möchte ich in einem Monatelangen caos leben? Nicht wirklich! Vor allem haben wir jetzt mitbekommen da wo vorher mein Bad war ist jetzt ein Aufzugschacht entstanden. Einmal die grobe Kurzfassung. Ist aber auch egal so war nun mal unsere Entscheidung. Ich möchte mich auch hier noch einmal für die guten Ratschläge und tipps abdanken.

  • Vor allem sollte der VM sich mal fragen (lassen), wie er sich das (für die Bausubstanz unschädliche) Duschen vorstellt...


    Das war doch gar nicht die Frage? Es ging doch darum wer nun die Kosten für eine Duschwand/Vorhang usw. zu tragen hat, wenn man denn eine braucht, oder nicht?

  • Ja mein Mann und seine Frau ich weiß nicht ob der Trockenbauer das mitbekommen hat, müsste ich mal anquatschen.
    Um die ganze Geschichte hier her zu schreiben würdet ihr warscheinlich beim 3 Absatz aufhören zu lesen weil es zu viel würde.


    Joo, und dann noch drei Postings hintereinander...:mad: Bin somit 'raus.:o

  • Was meinst du damit? Der Vermieter ist eigentlich nicht verpflichtet dir eine Duschwand/Vorhang, was auch immer, zu stellen, wenn das nicht im MV. vereinbart wurde.

    Das stimmt so nicht ganz. Der Vermieter ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die zugesicherte Sache auch funktionsfähig ist. Davon darf der Mieter ausgehen. Ich meine in diesem Fall müsste er sich nicht damit vertrösten lassen, wie gesehen so gemietet.

    Dass ein Mieter die Wandfliesen im Bad nicht anbohren soll ist klar, nur hier geht es gar nicht anders um Die Dusche auch funktionsfähig zu erstellen.
    Warum geht das duschen nicht mit Vorhang? Auch für die Vorhanghalterung muss eine Vorrichtung vorhanden sein. Das ist eigentlich Aufgabe des Vermieters dies alles zu bewerkstelligen.

    Ohne Duschvorhang und ohne Duschkabine geht das Wasser daneben, auch bei klugen Leuten.

  • Das stimmt so nicht ganz. Der Vermieter ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die zugesicherte Sache auch funktionsfähig ist. Davon darf der Mieter ausgehen. Ich meine in diesem Fall müsste er sich nicht damit vertrösten lassen, wie gesehen so gemietet.

    Dass ein Mieter die Wandfliesen im Bad nicht anbohren soll ist klar, nur hier geht es gar nicht anders um Die Dusche auch funktionsfähig zu erstellen.
    Warum geht das duschen nicht mit Vorhang? Auch für die Vorhanghalterung muss eine Vorrichtung vorhanden sein. Das ist eigentlich Aufgabe des Vermieters dies alles zu bewerkstelligen.

    Ohne Duschvorhang und ohne Duschkabine geht das Wasser daneben, auch bei klugen Leuten.


    1. Dusche funktioniert, ergo ist Funktion gegeben.
    2. Das Anbohren von Fliesen im normalen Rahmen (z.Bsp. zum befestigen einer Duschwand oder einer Seifenschale usw.) ist natürlich gestattet, auch wenn das im MV. anders stehen sollte.
    3. Der Mieter darf von genau der Ausstattung ausgehen, die bei Abschluss des MV. vereinbart und besichtigt wurde usw. und nicht von dem was man sich wünschen könnte.
    4. Kluge leute würden wahrscheinlich auch nicht eine Wohnung ohne Duschwand mieten, und sich dann darüber beschweren das die Duschwand fehlt?

  • 1. Dusche funktioniert, ergo ist Funktion gegeben.
    2. Das Anbohren von Fliesen im normalen Rahmen (z.Bsp. zum befestigen einer Duschwand oder einer Seifenschale usw.) ist natürlich gestattet, auch wenn das im MV. anders stehen sollte.
    3. Der Mieter darf von genau der Ausstattung ausgehen, die bei Abschluss des MV. vereinbart und besichtigt wurde usw. und nicht von dem was man sich wünschen könnte.
    4. Kluge leute würden wahrscheinlich auch nicht eine Wohnung ohne Duschwand mieten, und sich dann darüber beschweren das die Duschwand fehlt?

    Ich habe es anderslautend gelesen. Z.B. der M.stellt nach Einzug fest, in einigen Steckdosen fließt kein Strom. Das wäre ein Mangel und man könnte ihm nicht anlasten, er habe die Wohnung ja so angemietet. Nein, der M.ist nicht verpflichtet, jede Steckdose vor Einzug zu prüfen ob Strom vorhanden ist. Genau so mit der Dusche. Der M. darf annehmen, dass zumindest ein Duschvorhang anzubringen ist, denn ohne jeglichen Spritzschutz ist duschen fast nicht möglich ohne eine Überschwemmung im Badraum zu riskieren.

    Kluge Leute würden ....nicht anmieten. Man weiss wie es vielfach vor sich geht. Eine Duschwand ist nicht Vorschrift, nur Spritzschutz, und dafür reicht auch ein Duschvorhang.

    So kenne ich es, kann dem auch beipflichten. Andere sehen es anders, auch recht. Wir teilen hier ja auch nur unsere Meinung mit, keine Behauptung, keine Rechtsberatung.

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