Sei mir nicht böse, aber wenn du im Februar in eine Wohnung ziehst und den Geruch erst im Mai bemerkst, und der Geruch stärker wird, wenn du Wäsche aufstellst, kommt mir das irgendwie reichlich komisch vor? Und nun fängt es auch noch im Wohnzimmer an?
Kann es sein, das du einfach deine Wäsche zu lange nass in der Maschine liegen lässt und nicht richtig trocknest? Dann bekommt man nämlich einen ähnlichen Geruch hin.
Beiträge von AJ1900
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Das bezweifle ich zwar, allerdings muss das im Zweifel ein Richter entscheiden.
Das sehe ich auch so. Andererseits, mal ehrlich, an so etwas würde ich nun nicht die Entscheidung fest machen, ob ich eine Wohnung nehmen? Wie oft wird schon mal der Herd fällig, und eine neuer kostet ja nun auch kein Vermögen, und im zweifel tut es auch ein gebrauchter? Und wenn die Wohnung ansonsten gut ist und die Miete passt, hätte ich damit kein Problem.
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Solange es sich nicht um falschen Gebrauch, oder mutwilligen Beschädigung handelt, würde ich das auch so sehen.
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Wie sind da eure Erfahrungen? Meine größte Angst ist ja immer noch in eine Starkstromleitung in der Küche zu bohren.
Unwahrscheinlich. Du bohrst doch nicht hinterm Herd oder hinterm Durchlauferhitzer usw., oder wie? Eigentlich sieht man auch, aus welcher Richtung diese Leitungen kommen, normalerweise vom Fußboden aus. -
Hm, ok also sollte ich die Kaution zahlen um nicht von heute auf morgen auf der Straße zu landen auch wenn ich dann in Kauf nehmen muss sie nie wieder zu sehen. Na toll...
Trotzdem Danke für die schnelle Beratung

Sie es mal anders herum, dein Vermieter hat eigentlich ein viel größeres Risiko. Schaden für 700€ ist schnell gemacht, und du bist im Zweifel über alle Berge.
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Es gibt kein Übergabeprotokoll. Wie sieht die Sache dann aus?

Hörensagen? Zeugen? Photos? Usw. usw. Ändert aber nichts an der Tatsache, das du auf Rückgabe der Kauton klagen mußt, wenn es Ansprüche gibt. Ist dann eben ein beiderseitiges Beweisproblem.
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Wer hat denn dann die Beweispflicht? Der Mieter oder Vermieter? Wenn ich was kaputt mache ist das schon klar, dass ich dafür zahlen muss und damit hab ich kein Problem. Aber vor allem weil er in dem Zimmer den Boden neu macht und einen Boiler mit dem Schrank dazu rausreißt hab ich das Gefühl, dass er mir sehr leicht irgendeinen Scheiß anhängen kann.
Der Nachweis ergibt sich normalerweise schlicht aus dem Übergabeprotokoll, sprich dem Ist-Zustand und dann dem Zustand bei Auszug. Normale Abnutzung fällt nicht darunter, frage jetzt aber bitte nicht was "normale" Abnutzung ist, das Thema füllt ganze Schrankwände.
Das Problem, das dir jemand was "anhängen" kann liegt daran das du mietest. Wenn du kaufst brauchst du keine Kaution zu zahlen. -
Die Kaution sollte sowieso auf so einem Kautionskonto sein. Aber da muss er mir dann ja auch irgendwie eine Bestätigung geben damit die Bank das Geld wieder frei gibt.
Was willst du hören, es ist wie immer. Wenn der Vermieter nachweisbare Ansprüche hat, die aus dem MV. entstehen, kann er sich natürlich aus der Kaution bedienen, dafür ist die Kaution ja da. Wenn du anderer Meinung bist, wirst du dagegen klagen müssen.
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Meine Frage: Ist es die Pflicht des Vermieters mir einen solchen Plan bereitzustellen bzw. einen Fachmann einzuschalten, welcher einen solchen Plan nachträglich erstellt?
Mit Sicherheit nicht. Ist eigentlich auch nicht nötig, weil z.Bsp. Elektroleitung normalerweisen nicht kreuz und quer durch die Wand laufen, sondern an den Fußleisten entlang und dann vertikal zur Steckdose oder zum Schalter geführt werden. Ebenso ist das mit Wasserleitungen usw, die laufen eigentlich in Rorschächten und nicht in einer gemauerten Wand. -
Mir kommmt das vor wie Erpressung, keine Unterschrift, kein Fussboden...
Mir kommt das vor, wie eine Verinbarung die man so treffen kann, oder man kann es auch lassen. Wenn der Teppichboden ansonsten abgenutzt ist, kommt halt ein neuer rein.
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In der letzten Wohnung floss das Wasser quasi nur so aus der Wand. Der erste Gutachter meinte es lag an mir. Und der zweite hat dann das Problem herausgefunden.
Danach war ruhe mit Schimmel..
Da gibts nix stutzig werden...
Sorry, reine Erfahrung. Bei manch einem Mieter schimmelt einfach jede Wohnung. -
Mein letzter Vermieter musste eine Mauer per Vertikalsperre/Injektion abdichten, nachdem man mir zunächst falsches Lüften vor warf.
Mhh, jetzt werde ich stutzig. -
Wäre mein Vermieter bereit einen Kompromiss zu finden, würde man schon eine Lösung finden.
Da er sich aber einen Sch*** kümmert bleibt mir wohl nix anderes als eine Mietkürzung.Wie hoch könnte diese Ausfallen?
Ich hab eigentlich gar keinen Bock mich mit meinem Vermieter zu streiten, aber hier sind mir schon mehrere 100€ an Möbeln etc. verschimmelt, das möchte ich so nicht hinnehmen.
Was willst du hören? Klar kannst du die Miete kürzen, wenn es z.Bsp. an einem Baumangel liegt, Tabellen gibt es da ja zur Genüge. Nur was bringt dir das? Die Wohnung wird dadurch nicht trocken. Es ist natürlich immer vom Einzelfall abhängig, aber so eine Sanierung wegen Feuchtigkeit ist echt kein Spaß dauert eine weile, und ist auch nicht automatisch von Erfolg gekrönt.
Ach so, die Sache mit den Möbeln. Therotisch müsste das der VM tragen, wenn nachweisbar, da es sich hier um einen Baumangel handelt, der schon zu Einzug bestand. Faktisch, dürfte das schwierig werden, bzw. ist dafür wahrscheinlich eine Prozess nötig. Einfacher wäre hier z.Bsp. erst mal deine Hausratversicherung, falls vorhanden. -
Warum soll mir das denn zum Nachteil werden?
Habe ich keine Rechte?Bezahlbare Wohnungen sind kaum zu finden. Ich suche bereits länger danach..
Na ja, am Ende liegt das eben oft, an der Macht des faktischen. Klar hast du rechte, eine Menge sogar. Nur dadurch wird deine Wohnung eben nicht trocken. Und bei solchen Wohnung die Nachträglich umgebaut wurden und dann noch im Souterrain, ist das nicht ungewöhnlich und oft auch kaum zu verhindern.
Möglich z.Bsp. das einfach der Grundwasserspiegel gestiegen ist, Absperungen Undicht sind usw. usw., da gibt es eine Menge Möglichkeiten. Um das wirklich zu klären sind oft umfangreiche Baumaßnahmen nötig, und ob das am Ende erfolgreich ist, ist noch ein ganz anderes Thema.
Das dann mit einem eher unwilligen Vermieter und mit dir in der Wohnung zu bewerkstelligen, würde ich mir halt sparen.
Gefühlt sehen die Bilder erst mal nach eine defekten horizontalen Abdichtung aus, denke ich, aber das ist natürlich auf Bildern nur schwer zu beurteilen. -
Ganz einfach, eine andere Wohnung suchen? Wer soll da ernsthaft anfangen die Wände aufzureißen solange du drin wohnst?
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Klar ist es eine "Gemeinschaftsterrasse" doch mir würde im Traum nicht einfallen, mich direkt vor deren Fenster hinzustellen und noch mit Flaschen zu werfen und zu "saufen".
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Würde mir auch nicht einfallen. Andererseits, ist es ganue das was "Geimeinschaftsterrasse" impliziert. -
Würde sagen, "Gemeinschaftsterrasse" ist, wie der Name schon sagt, eben von der Gemeinschaft in üblicher Form nutzbar, vorbehaltlich sonstiger Regelungen im MV. Eine Feier wird wohl dazu gehören.
Im Grunde hast du wohl alles das zu dulden, was man nun nicht unter Ruhestörung oder Sachbeschädigung usw. zusammenfassen könnte, und dir muß es natürlich möglich sein die Terrasse auch regelmässig selber zu nutzen.
Ansonsten klar, Abstand wäre schön, allerdings hoffe ich ja mal, da nicht jede 2 Tage so eine Feier stattfindet ,oder? -
Wenn ich nun die Kosten des Anwalts selbst zu tragen habe, wird das ein teures Unterfangen für mich.Ach was, wer hätte das gedacht?
Mein Rat wäre, mach die mal einen groben Überblick, über welche Summe du dich da eigentlich streiten willst, und entscheide dann, ob sich das überhaupt lohnt. Und bedenke dabei, bei so etwas trägt oft jeder seine Kosten, und 100% recht bekommt da eh keiner.
Wenn ich deinen Vortrag so lese, wird es schon am Willen der Anwälte und der Richter scheitern, sich ernsthaft damit zu befassen, wäre zumindest meine Prognose. -
Bei diesen Punkten die du ansprichst, muß man halt sehen was genau gemacht wurde. Das reinigen einer Entwässerung wäre evtl. schon den Nebenkosten zuzurechnen das austauschen dieser, bestimmt nicht.
Aber die Wartung solcher Hebeanlagen sind normalerweise typische Nebenkosten.
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