Gemeinschaftsterrasse

  • Hallo,

    ich bin neu hier :)

    ich hatte am Sonntagabend folgendes "Problem":

    ich bin im März in eine kleine Wohnung gezogen. Der Eingang geht über eine Gemeinschaftsterrasse.
    Der Vermieter sagte, ich darf vor mein Fenster zwei Stühle und einen Tisch aufstellen, das habe ich auch getan.
    Gegenüber wohnt ein sehr junges Pärchen, vor deren Wohnung steht ein großer Tisch und 4 Stühle. Die Terrasse ist relativ groß.
    Nun kam es am letzten Sonntag Abend um ca 20.00 Uhr zu folgendem Problem:
    Das Pärchen hatte ca 15-20 Leute eingeladen.
    Sie saßen erst alle auf deren Seite der Terrasse.
    Irgendwann begannen sie eine Art „Trink“spiele. Sie stellten sich auf der kompletten Terrasse im Kreis auf und standen zum Teil direkt, ohne Abstand, vor meinem Fenster und meiner Eingangstür.
    Es wurden Plastikflaschen mit Wasser herumgeworfen (!!!) und die Leute sprangen herum.
    Mein Tisch und meine Stühle wurden angerempelt (!) und die Leute standen direkt vor meinem Fenster, null Privatsphäre war mehr gegeben.:mad:
    Ich hätte mich auch nicht raussetzen können, da diese Leute direkt an meinen Gartenmöbeln standen, und diese wie gesagt anrempelten.
    Das Fenster wollte ich nicht öffnen aus Angst eine Wasserflasche fliegt in meine Wohnung rein.
    Ich war in meiner Privatsphäre komplett gestört, da die Personen direkt vor meinem Fenster und meiner Tür standen, sprangen und mit Flaschen warfen.

    Ich ging raus und bat um etwas Rücksichtnahme, dies wurde nur belächelt und blöd kommentiert. :mad:

    Jetzt ist meine Frage, habe ich überhaupt ein Recht, zu sagen dass sie bitte etwas „Abstand“ halten möchten?
    Ich würde jedoch im Traum nicht daran denken, mich bei dem Pärchen direkt vor deren Fenster zu stellen und mich dort aufzuhalten, das ist einfach eine Frage des Respekts und Anstand?!


    Danke für ihre (hoffentlich) Hilfe.
    Freundliche Grüße

  • Würde sagen, "Gemeinschaftsterrasse" ist, wie der Name schon sagt, eben von der Gemeinschaft in üblicher Form nutzbar, vorbehaltlich sonstiger Regelungen im MV. Eine Feier wird wohl dazu gehören.
    Im Grunde hast du wohl alles das zu dulden, was man nun nicht unter Ruhestörung oder Sachbeschädigung usw. zusammenfassen könnte, und dir muß es natürlich möglich sein die Terrasse auch regelmässig selber zu nutzen.
    Ansonsten klar, Abstand wäre schön, allerdings hoffe ich ja mal, da nicht jede 2 Tage so eine Feier stattfindet ,oder?


  • Jetzt ist meine Frage, habe ich überhaupt ein Recht, zu sagen dass sie bitte etwas „Abstand“ halten möchten?
    Ich würde jedoch im Traum nicht daran denken, mich bei dem Pärchen direkt vor deren Fenster zu stellen und mich dort aufzuhalten, das ist einfach eine Frage des Respekts und Anstand?!

    Zu Respekt und Anstand habe ich die gleiche Meinung wie Sie. Leider findet sich dazu keine gesetzliche Regelung im Mietrecht.
    Das ist eher eine politische Frage.

  • Laut Vermieter hat jeder vor seiner Wohnung "seinen" Platz der Terrasse.
    Klar ist es eine "Gemeinschaftsterrasse" doch mir würde im Traum nicht einfallen, mich direkt vor deren Fenster hinzustellen und noch mit Flaschen zu werfen und zu "saufen".
    Ich habe ein natürliches Gefühl von Anstand, was denen wohl fehlt... schade.
    Naja, mal schauen ... der Sommer fängt ja erst an .... das sind so Dinge die man nicht bedenkt, wenn man schnell eine Wohnung finden muss :(


  • Klar ist es eine "Gemeinschaftsterrasse" doch mir würde im Traum nicht einfallen, mich direkt vor deren Fenster hinzustellen und noch mit Flaschen zu werfen und zu "saufen".
    (


    Würde mir auch nicht einfallen. Andererseits, ist es ganue das was "Geimeinschaftsterrasse" impliziert.

  • Grundsätzlich kann eine gemeinschaftliche Terrasse nicht räumlich geteilt werden. Jeder Mieter kann diese gleichermaßen nutzen.

    Das ändert aber nichts daran, dass man sich auch dort an vertragliche Bestimmungen handeln soll, bzw. die Ruhezeiten einhält.
    Ich würde hier vielleicht nochmal mit den Nachbarn sprechen und - wenn es nochmals vorkommt - den Vermieter hiervon nachweislich in Kenntnis setzen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    ich bin neu hier :)

    ich hatte am Sonntagabend folgendes "Problem":

    Jetzt ist meine Frage, habe ich überhaupt ein Recht, zu sagen dass sie bitte etwas „Abstand“ halten möchten?
    Ich würde jedoch im Traum nicht daran denken, mich bei dem Pärchen direkt vor deren Fenster zu stellen und mich dort aufzuhalten, das ist einfach eine Frage des Respekts und Anstand?!


    Danke für ihre (hoffentlich) Hilfe.
    Freundliche Grüße

    Hallo,

    wenn nach der Bitte auf Rücksichtnahme von den Nachbarn selber keine Reaktion erfolgt ist, hilft meines Erachtens nur eines, nämlich GEGENPARTIE mit voller Nutzung der gemeinschaftlichen Terrasse!

    Mal sehen, wie gestört sich dann die Nachbarn fühlen?

    Gruß
    BHShuber

  • wenn nach der Bitte auf Rücksichtnahme von den Nachbarn selber keine Reaktion erfolgt ist, hilft meines Erachtens nur eines, nämlich GEGENPARTIE mit voller Nutzung der gemeinschaftlichen Terrasse!
    Mal sehen, wie gestört sich dann die Nachbarn fühlen?


    Na ja, ...
    Ich würde erst mal mit dem VM Rücksprache nehmen... (bevor ich den "Fläsch"-Mob einlade).

  • Hallo Girassol1974,

    bei Anmietung der Wohnung hätteste die Terasse und die "Möglichkeiten" erkennen müssen/können.

    Die "Möglichkeiten", dass mit vollen Wasserplastikflaschen herumgeworfen wird und "Saufspiele" auf einer Gemeinschaftsterrasse eines normalen Wohnhauses abgehalten werden, hatte ich nicht erkannt :rolleyes:

    Nunja, allen anderen vielen Dank für die Antworten.
    Sicher sitze ich auch mal mit Freunden auf der Terrasse, bleibe jedoch vor meiner Wohnung, weil alles andere für mich einfach nicht in Frage kommt. Und eine "Gegenparty" könnte nach hinten losgehen :) ... den Vermieter mag ich nicht ärgern, der ist bis jetzt sehr nett :)

    Falls nochmal mit Flaschen rumgeworfen wird und meine Möbel achtlos angerempelt werden, rufe ich den Vermieter an und "petze" halt ...... dann soll es wohl so sein. Viele Grüße

  • Nunja, allen anderen vielen Dank für die Antworten.


    Es macht mir nichts aus, dass Dir meine Antwort, welche die Rechtslage betraf, nicht zusagte...:o

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