Beiträge von AJ1900

    Generell schon richtig nur wenn das zeug vorher schon kaputt war und mir dann zur Last gelegt wird ist es schon Ärgerlich. Ich habe ihm das mit den Fliesen bei Bezug gesagt da war im das bekkannt letztens kommt er da er mit Schornsteinfeger mit ging und machte uns das zur Last.
    Die Duschstange war schon bei Bezug defekt und sollte erneuert werden.
    Es dreht sich nicht um die einzel sachen. Es dreht sich zum Beisspiel um innstandhaltungskosten die er zu tragen hat. Wie zb dehnfuge im Bad. Durchlauferhitzer defekt wir können seit Jahren nicht mehr baden.
    Und das Kündigungsrecht greift ja überhaupt nicht in dem Fall.

    Ich meine es geht sich einfach ums Prinzip er hat genauso Pflichten wie ich.
    Wenn er mir wenigstens das Geld fürs zeug gäbe kein ding würde ja alles machen. Aber in interessiert es nicht.


    Ja, natürlich ist das ein Problem. Um so etwas wie defekte Durchlauferhitzer müsste sich der Vermeiter wohl auch kümmern. Um so etwas wie holhle Fliesen bei Einzug, z.Bsp. sicher nicht. Um Fugen im Bad, evtl. evtl. aber auch du, kommt eben aus die Vertragsgestaltung an.
    Nur du kannst am Ende natürlich ein Vermögen für Anwälte ausgeben, und auch glorreich gewinnen und am Ende fliegst du trotzdem raus, wegen der erleichterten Kündigung. Und bislang sehe ich jedenfalls nichts was dem entgegensehen würde, nach dem was du geschrieben hast.

    Klasse bist der Held keine Ahnung aber Labaloma Pfeiffen.
    Ja ich bin Harz 4 empfänger und nicht stolz drauf aber weist was ich bin auch Krank 70% Behindert usw.

    So jetzt kommst du du sozialer Abschaum.
    Menschen anhand ihrer Probleme zu verurteilen bist ein held.

    Aber in solchen Momenten merke ich immer das ich ja gar nicht so Behindert bin mal wenigstens nicht Geistig ;)

    Ich hoffe du verstehst meine Aussage.

    Mhh, lieber Günther_K, noch mal im guten,
    ich lehne mich jetzt mal etwas aus dem Fenster, und würde mal behaupten euer Anwalt erzählt erst mal quatsch. Wieso die erleichterte Kündigung in eurem Fall nicht greift, würde ich mal ganz klar nachfragen, und auf eine Begründug bestehen.
    Diesen Umstand würde ich jedenfall erst mal rechtssicher klären lassen, bevor ich überhaupt über alles weitere nachdenke.

    Die ganze Angelegenheit würde sich für dich wahrscheinlich etwas simpler darstellen wenn klar wäre, ob der Vermieter in dienem Fall von seinem "erleichterten Kündigungsrecht" (google mal) gebrauch machen könnte. Das könnte die Fronten schnell klären, meinst du nicht?
    Im Prinzip muß man jeden "Mangel" dann eben gesondert betrachten, sprich verantwortlichkeit usw.
    Hohle Fliesen sind z.Bsp. eigentlich kein Mangel im mietrechtlichen Sinne, eine Duschstange zerbricht im normalfall auch nicht von allein, usw. usw.?

    aber rein rechtlich steht mir das doch zu, oder etwa nicht?

    Würde ich so sehen. Nur haben viele Vermieter eben schon entsprechende Erfahrungen gemacht, und verstoßen lieber gegen das Gesetzt, als sich die Wohnung demolieren oder ausräumen zu lassen.:o
    Zumal bei einer möblierten Wohnung! Denke doch mal kritisch darüber nach, was würdest du denn tun anstelle des Vermieters?

    Zugegeben, es gib bei der Abrechnung sicher Punkte um die man streiten kann. Türgummi wäre evtl so ein Punkt. Andererseits fragt man sich ob sich das ganze lohnt.
    Am Ende dreht es sich wohl um die Frage, wurde dir eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung gesetzt. Das ist normalerweise aus dem Protokoll ersichtlich. Es ist meiner Meinung nach fraglich was am Ende bei so einem Prozess rauskommen würde, und wie das der Richtet dann konkret sieht.
    Daher, wenn man vom Ende her denkt, wird es sich finanziell wahrscheinlich nicht lohnen, meine Meinung.

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Naja, ich habe bereits den unterschriebenen Mietvertrag vom Vermieter, aber noch nicht die Schlüssel.

    Soll ich dann einfach in drei Raten zahlen, oder warten auf die Schlüssel?


    Ich glaube kaum das du die Schlüssel bekommst, solang du noch nicht die volle Kaution bezhalt hast. Aber wie gesagt, kannst ja klagen, das steht die immer offen.
    Was das bringt ist natürlich eine andere Frage.


    PS: bevor Kommentare kommen, von wegen ich solle einfach zahlen, wenn ich das Geld habe... Ja, ich habe das Geld, aber warum sollte ich bitte:
    - auf mein Recht verzichten?
    - auf die Zinsen verzichten?
    - die Opportunitätskosten in Kauf nehmen?

    - Weil recht haben und recht bekommen zwei verschieden Dinge sind, und meist sehr lange dauert.
    - Von welchen Zinsen redest du bitte? Ist das ernst gemeint?
    - Was meinst du in diesem Zusammenhang Opportunitätskostenm bzw. was glaubst du denn wie hoch die sein werden?

    Mein Rat, wenn es so drückt, am besten Klage einreichen. Das wird den Vermieter dann in Zukunft lehren die Kaution bei Vertragsabschluss gleich bar zu kassieren.:rolleyes:

    Ich denke dass da eine Menge Wasser zusammenkommt seit einem Jahr. Jeden 2. Tag 10 Ltr. Ich nehme mal an, diese Wassermenge wird durch den Hauptwasserzähler im Haus gezählt. Selbst wenn das verlorene Wasser nicht durch den Zähler der Mieter läuft muss die Menge des Wassers, die durch den Hauptzähler läuft, vorerst mal vom VM bezahlt werden. Dieser will die Kosten auf alle M.umlegen was in diesem Fall nicht statthaft ist, weil der VM seiner Verpflichtung zur Reparatur nicht nachkommt.
    Nur meine Meinung.


    Sorry, rechne mal nach.
    Wenn tatsächlich jeden 2.Tag 10l nachgefüllt werden:
    365Tage im Jahr/2 x10L =1825l =1,825cbm Wasser im Jahr.
    Also noch nicht mal 2cbm Wasser. Selbst wenn der cbm dort für Spitzenpreise abgegeben würde, wäre es wohl kaum lohnenswert deshalb ernsthaft Stress zu machen.
    Was natürlich nichts an der richtigkeit der sonstigen Aussagen ändert, aber nur mal damit klar ist von welcher Summe hier geredet wird?
    Wobei mich als Vermieter eher interessieren würde, wo das ganze Wasser bleibt?:rolleyes:

    hallo es gibt keinen Mietvertrag das Mietverhältnis wurde per Handschlag gemacht das war 1970.

    Au ha. Auch wenn das mit der Frage nichts zu tun hat, wäre es mal Interessant zu erfahren wo das ist, und wie hoch da die Miete ist. Da könnte sich evtl. herausstellen das ihr lieber nicht am status quo rühren solltet. Davon abgesehen, so wie ich das verstanden habe bezahlt ihr irgend was zwischen 100-150€ im Monat an Nebenkosten usw. ist das richtig? Finde ich jetzt nicht so übermässig viel?

    Sorry, diese Wassermenge wirst du auf deiner Abrechnung kostenmässig kaum bemerken. Wichtiger wäre wohl die Frage "wer bezahlt die Arbeitszeit des Hausmeisters"?
    Ansonsten haben die Vorredner natürlich recht.


    Mainschwimmer: Vielen Dank für deine Antwort. Die Schlüssel mussten wir abgeben, aber wir bezahlen diesen Monat noch komplett Miete (also bis zum 31.07.). Unser VM hat uns nach der Übernahme noch per Mail 3 Schäden genannt, die ihm erst nach der Begehung aufgefallen sind - sind diese nun noch relevant bzw. kann er diese noch mit ins Protokoll nehmen? Unsere Unterschriften hat er ja bereits, wie du schon geschrieben hast.


    Ich denke praktisch wird das schwer werden, wenn es nicht wirklich verdeckte Mängel sind. Am Ende des Tages ist so ein Protokoll aber nichts was rechtlich irgendwie vorgschrieben wäre, man könnte es auch sein lassen. Am Ende ist liegt es wohl daran was der Richter entscheidet.
    Trotzdem würde ich persönlich wohl keine offensichtlichen Mängel einfordern, die ich nicht in einem Protokoll benannt habe, wenn es denn schon eins gibt.

    Hört sich für mich so an, an wärt ihr unterm Strich in eine renovierte Wohnung gezogen, und hättet eine renovierungsbedürftige hinterlassen? Evtl. ist das dem VM. in der zwischenzeit aufgegangen? Respekt, ihr habt sogar immer Miete gezahlt? Ja, das ist natürlich schon was besonderes.
    Ich meine, euer Denkfehler liegt in der Einstellung. Zur rechtlichen Seit befragt mal ruhig den Mieterschutzverein, der wird euch schon den richtigen Quark erzählen den ihr hören wollt.

    Vereinfacht gesagt, die Frist zur Beseitigung von Mängeln/Beschädigungen die du zu vertreten hast, ist mit der fristgerechten Rückgabe der Wohnung, im Prinzip abgelaufen. Stichwort ist dann hier wohl "angemessene" Nachfrist. Wobei das wohl üblicher weise ca. 14 Tage sind.

    Klar kannst du gegen Mängel auch nach einem Protokoll einspruch einlegen, fragt sich nur wie sinnvoll das ist. Es ist ein Abnahmeprotokoll, das heißt im grunde der Istzustand wird beiderseitig begutachtet, nicht mehr und nicht weniger. Mängel/ Beschädigungen usw. die euch zuzurechnen sind, sollten logischer weise erledigt werden, ob mit oder ohne Protokoll.
    Was ich entziffern konnte erscheint mir jedenfalls als durchaus üblich.

    Danke für die Info, liebe Banane.

    Wäre es sinnvoll die Vormieterin zu kontaktieren? Ich weiß, dass der Mann meiner Vermieterin mit einer Frau durch die Wohnung spaziert ist und alle Mängel aufgenommen hat, als wir gerade gestrichen haben. Ich weiß auf jeden Fall wie sie heißt.

    Liebe Grüße

    Was soll das bringen? Laut deinem Protokoll hast du eine Wohnung ohne Mängel übernommen. Was sollen die vorherigen Mieter dazu beitragen können? Davon abgesehen, warum sollten Sie das tun?

    Hallo,

    Ich habe eine Blindanmietung vorgenommen und konnte die Wohnung daher vorher nicht begutachten.

    Was kann ich jetzt da machen? Fühle mich schon arg getäuscht.

    Sorry, aber "Blindanmietung" und "arglistige Täuschung" sind Ausdrücke die für mich nur schwer zusammen passen. Wie kann man dich über eine Wohnung täuschen, die du gar nicht gesehen hast? Hast du irgend welche Zusagen schriftlich?

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