Kautionsabrechnung

  • Hallo,

    wir haben heute eine Kautionsabrechnung von unserem ehemaligen Vermieter bekommen. In der Abrechnung wurde uns eine Rechnung für die Beseitigung der festgestellten Mängel bei Übergabe der Wohnung gestellt. Wir haben keine Aufforderung zur Nachbesserung vom Vermieter bekommen und würden gerne wissen ob der Vermieter uns einfach so eine Rechung stellen darf ohne uns vorher die Möglichkeit zu geben die Mängel zu beseitigen? Das Mietverhältniss endete am 30.06.16 und die Übergabe war am 28.06.16. Bei der Wohnungsübergabe mit den Hausmeistern war davon auch keine Rede.

    Vielen Dank schonmal im Vorraus für eure Hilfe

    Mfg

    Matze269

  • Zitat

    und würden gerne wissen ob der Vermieter uns einfach so eine Rechung stellen darf ohne uns vorher die Möglichkeit zu geben die Mängel zu beseitigen?

    Darf er nicht.

    Gibt es ein Übergabeprotokoll? Wenn ja steht das was von Mängeln drin?

    Zitat

    wir haben heute eine Kautionsabrechnung von unserem ehemaligen Vermieter bekommen.

    Der ist aber von der janz schnelle Truppe.

  • schlecht gestrichen, fehlende Lüsterklemmen an den Kabeln für die Lampen, Türgummis verschlissen, ein Türblatt wegen beschädigungen wechseln.

    Einmal editiert, zuletzt von Matze269 (7. Juli 2016 um 16:23)

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  • schlecht gestrichen, fehlende Lüsterklemmen an den Kabeln für die Lampen, Türgummis verschlissen, ein Türblatt wegen beschädigungen wechseln.

    Hallo,

    mhhhhm, alles was protokolliert wurde, wurde auch von der Kaution abgezogen, mal das Hirn einschalten, wenn Schäden entstanden sind, die Wohnung unter aller Sau gestrichen und Mängel nicht schon seit gestern bestehen, warum hat man das nicht vor der Übergabe in Ordnung gebracht.

    Die Antwort scheint einfach, Flegmatie und Anspruchsdenken!

    Gruß
    BHShuber

  • Zugegeben, es gib bei der Abrechnung sicher Punkte um die man streiten kann. Türgummi wäre evtl so ein Punkt. Andererseits fragt man sich ob sich das ganze lohnt.
    Am Ende dreht es sich wohl um die Frage, wurde dir eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung gesetzt. Das ist normalerweise aus dem Protokoll ersichtlich. Es ist meiner Meinung nach fraglich was am Ende bei so einem Prozess rauskommen würde, und wie das der Richtet dann konkret sieht.
    Daher, wenn man vom Ende her denkt, wird es sich finanziell wahrscheinlich nicht lohnen, meine Meinung.

  • In d.R. ist es so, dass mangelhafte Renovierungsarbeiten des Mieters abgemahnt werden, d.h. der VM tituliert die Mängel genau und setzt dem M. eine Frist zur Nachbesserung. Für Beschädigungen -hier Türe- bedarf es keiner Fristsetzung. denn solche Schäden in Ordnung zu bringen ist Sache des Vermieters, der M. ist lediglich zur Zahlung verpflichtet sofern er den Schaden nachweisbar verschuldet hat.

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