Beiträge von AJ1900

    Meiner Meinung nach handelt es sich um eine arglistische Täuschung. Der Vertrag kam unter anderen Umständen zustande und da der Spielplatz vom Eigentümer rechtzeitig zu unserem Einzug gebaut wird kann man hier nicht von Unwissenheit des Eigentümers reden...

    Unsinn, wenn du mich fragst. Kein Vermieter wird einen Spielplatz groß freiwillig bauen. Das es immer Leute gibt die sich davon gestört fühlen ist evident. Der Eigentümer ist verpflichtet einen zu bauen. Das es schöner wäre wenn der Spielplatz nicht vor eurer Nase, sondern vor der Nase von jemand anders wäre, ist nachvollziehebar, aber eben kein Argument.
    Lies einfach mal Urteile über Kinderlärm und ähnliches. Kurz gesagt, Lebensäußerungen von Kindern sind kein Grund für gar nichts. Und wenn das doch so wäre, reicht der bloße Verdacht auf Lärm schon mal nicht aus. Kann ja auch sein, das da nie ein Kind spielt?

    Also in dem MV steht drin das die Mieter Putzen! und nichts anderes.


    Dann kann der Vermieter dir Kosten auch nur auf die umlegen die nicht Putzen. Wenn du nun dazu gehörst, wäre es natürlich auch auf dich umzulegen.
    Was nicht geht, ist nicht putzen und auch nicht bezahlen.
    Meine Meinung.

    Mhh, dieses leidige Thema dürfte wahrscheinlich daran liegen, das du mit deinem Vermieter eh schon verkracht bist, kann das sein? Wahrscheinlich wäre es erst mal sinnvoll dieses Thema deinem Sachbearbeiter im Amt vorzutragen, und ihn zu bitten, das er dazu was an den Vermieter schreibt, damit das Amt eben Summe X und du Summe Y zurückbekommst. In gleichem Atemzug kann man ja mal auf eine Anpassung des Abschlages drängen.
    Mit der Fristlosen Kündigung lasse das mal besser sein, das wird gefühlt wohl in die Hose gehen, evtl. ahnt der Vermieter das aber auch schon und behält deshalb ein was er kann?
    Die Sache mit der "dicken Hose" hat leider eher mit Erfahrung und nicht mit bösem Willen zu tun.

    Puh, Ok, ich versuche es mal.
    1. Der Gang zum Anwalt war sicher richtig, bleibe dabei.
    2. Juristisch kann die hier wahrscheinlich keiner mehr sagen als dein Anwalt, der mit der Sache befast ist, aber ich würde schleunigst aufhören über dein Himberbeet, dein Gemüse und Kartoffeln im Keller und dein Obstbäume auf dem Dach zu schwätzen, sondern beziehe dich auf Sachen die für den Anliegen wichtig sind, sonst kann es passieren, das selbst dem cleversten Anwalt schnell die Lust vergeht.

    Ok,danke,dass mit der Unterschrift hab ich verstanden.
    Aber ich weiß nicht,wie so eine Rechnung auszusehen hat,wenn ich Einsicht nehme.
    Wenn da die Adresse,wo die Arbeit stattgefunden hat,nicht angegeben werden muss,könnte das ja auch eine Rechnung für den Garten des VM sein.


    Es ist eigentlich standard, das der Ort der Arbeit mit angegeben wird, sonst kann ja nicht mal der Vermieter wissen, z.Bsp. bei mehreren Immobilien was welcher Immobilie zuzuordnen ist. Am Ende muß es halt logisch nachvollziehbar sein.
    Aber irgendwie verzetellst du dich in Formalien, denke ich. Ich meine inzwischen sollst du ja hier schon einen Bekannten belästigen und einen Gerichtsvollzieher beschäftigen um Briefe formal rechtssicher zuzustellen? Klar kann man machen, aber irgendwie kommt mir das reichlich übertrieben vor. Ehrlich gesagt begreife ich nicht, was du dir für ein Ergebniss erhoffst?

    "Mit der Beachtung der Wirtschaftlichkeit hast du natürlich recht, das bedeute aber nicht das nur ausländische Schwarzarzarbeiter den Rasen mähnen dürfen, weil es so schön wirtschaftlich ist."

    "Meiner Meinung kannst du maximal erreichen das du bei der nächsten möglichen Mieterhöhung wohlwollend bedacht wirst."

    Das ist nicht sehr hilfreich!


    Sorry, ist nicht böse gemeint, ich könnte es auch netter formulieren, das Ergebnis ist aber das gleiche. Noch mal die Frage, über welche Summe willst du dich streiten? Ernsthaft um die 183€? Und die Begründung hast du doch schon selbst geliefert, vorher habt ihr es selber gemacht, nun macht es eine Firma, was gibt es da noch weiter zu begründen? Einfach die Rechnungen einsehen, und wenn der Vermieter damit z.Bsp. sein Privathaus in ordnung hält oder was abrechnet was nicht dazu gehört dann sehe ich da natürlich auch Grund zur Klage.
    Ansonsten ist eine Firma grundsätzlich immer zu teuer, da bist du nicht der erste dem das so vorkommt, insofern kann ich dich beruhigen. Nur genau da liegt der Hase im Pfeffer. Dein subjektives empfinden mag stimmen oder nicht, darüber kann sich hier bestimmt keiner eine Meinung bilden. Nur was willst du am Ende erreichen, selbst wenn du zu 100%recht hast? Dann macht es die nächste Firma vieleicht für 20%-30% weniger? Super, hast du 36-54€ im Jahr gesparrt. Dafür willst du dich streiten?
    Mir soll das recht sein nur darin sehe ich einfach keinen Sinn, wenn man mal vom Ende her denkt.

    Hallo liebe Mitglieder des Mietrecht-Hilfe Forums,

    demnächst möchte ich eine neue Wohnung beziehen, allerdings macht mich der Mietvertrag, den ich unterschreiben soll, skeptisch. Insbesonders eine von den 18 Seiten.
    Ich habe im Anhang ein Foto von der besagten Seite beigefügt.
    Es sind vor dem Beziehen der Wohnung drei Kaltmieten an Kaution zu bezahlen.
    Wie seht ihr selbst die besagten Paragraphen des Vertrags, würden sie euch daran hindern zu unterschreiben?

    Lg R.S


    Was stört dich genau? Soweit zu lesen war, eigentlich alles Standard, und den Rest klärt eh das BGB. Stichwort Schönheitsreparaturen. Mit dem erwähnten Kündigungsverzicht muß man halt leben können oder es sein lassen. Das viele Vermieter die Kaution vorab haben wollen, sollte wohl auch keine allzu große Überraschung darstellen?

    Damit sollte es wohl klar sein, das die Umlage der Gartenpflege grundsätzlich möglich ist. Bleibt die Frage über was man sich nun streiten soll? Über die Differrenz der Rechnung der einen Firma zu anderen innerhalb eines Jahres? Was wäre da dein Anteil? 50-100€ jährlich vieleicht? Darüber würde ich mich nicht streiten wollen, jedenfalls kaum vor Gericht.
    Meiner Meinung kannst du maximal erreichen das du bei der nächsten möglichen Mieterhöhung wohlwollend bedacht wirst.
    Aus der Sicht der Vermieters hast du und andere Mieter jahrelang Geld gesparrt, so sah das Grundstück dann sehr wahrscheinlich auch aus, wie auf dem Photo zu sehen, und das kann und muß er eben nicht ewig hinnehmen, sonst wird es nämlich irgendwann richtig teuer, wenn sich nicht fortlaufend gekümmert wird.

    Hab keine Rechtschutzversicherung,Anwalt kann ich mir nicht leisten.Hab nicht umsonst Angst,dass die Miete erhöht werden könnte.


    Mach dir doch erst mal klar worauf du eigentlich hinaus willst? Geht es tatsächlich um die Rechnung der Firma, oder geht es darum das du zukünftig den Garten lieber selber machen willst, weil es weniger kostet? Bei Punkt eins kann man sich bestimmt drüber streiten, was auch wieder Geld kostet, bei Punkt zwei wäre ich schon skeptischer.

    Hallo AJ1900,
    es war die Jahre vorher so billig,weil wir selber das Gras (von Rasen kann man nicht sprechen) gemäht haben und die Vermieterin einmal im Jahr ein bisschen Unkraut entfernt hat.


    Ja, ist doch OK. Nur das muß ja nicht auch ewig so bleiben. Dudurch das das selber gemacht wurde, hab ihr bislang eben Geld gespart. Solche Gartenpflege gehört aber nun mal regulär zu den Nebenkosten und ist normalerweise auch umlagefähig. Ergo wird man sich mit einer Summe XY abfinden müssen, und die wird eben höher liegen bei einer Firma, als wenn man selbst Hand anlegt. Eine Firma für so etwas zu beauftragen ist ebenso eine Normalität.
    Bleibt am Ende nur sich über die Kosten von zwei verschiedenen Firmen zu zanken. Ein weites Feld und wahrscheinlich nicht besonders ergiebig, wenigstens nicht finanziell, meine Meinung, zumal das Thema da ja wohl schon durch ist, und nun eine andere Firma übernommen hat?

    Ja,genauso kann man sich das vorstellen:Einmal im Jahr wird gemäht und den Rest des Jahres herrscht Urwald.

    Ich erwarte in keinsterweise Schwarzarbeiter,aber man sollte doch auch nicht die erste,beste und teuerste Firma nehmen,weil es der Mieter ja sowieso zahlt,oder?

    Letzte Woche war eine andere Gartenbaufirma da,die diese Arbeit jetzt macht.Es ist eine kleine bekannte Firma mit annehmbaren Preisen,die man auch letztes Jahr hätte nehmen können.

    Bis 2014 habe ich mich mit einem anderen Mieter beim Rasenmähen abgewechselt,aber nach seinem Auszug stand ich allein da.Ich kann aber auch nicht einsehen,dass ich kostenfrei für alle Mietparteien mähe.Aber da das Mähen der Firma nur einmal im Jahr stattfindet,kann das den Preis nicht ausmachen.Zumal es sich nur um folgendes Stück handelt:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    So sieht es bis auf einmaliges Mähen im Sommer das ganze Jahr aus.

    Ich hatte in meinem Brief um eine Kopie der detaillierten Rechnung gebeten,habe aber weder diese noch irgendeine Antwort bekommen.


    Tja, wenn du mich fragst, würde es dann Sinn machen, wenn eine Firma regelmässig den Garten macht. Ob das billiger wird, kann ich dir nicht sagen. Andererseits war es dann ja dafür die anderen Jahre reichlich billig?
    Alles in allem eine schöne Gemengelage wo man sich prima drüber streiten kann. Ob sich das bei der Summe um die es dann wohl am Ender gehen wird, lohnt, denke ich eher nicht, zumal wie du schreibst, das ja nun eine ander Firma macht.

    Von weitem schwer zu beurteilen, was da angemessen ist. Am Ende des Tages wird eine Firma wohl die Std. irgend etwas zwischen 25-40€/netto nehmen müssen um überhaupt zu existieren. Und wenn man das aufs Jahr umrechnet, kommen eben solche Summen recht schnell bei raus. Mit der Beachtung der Wirtschaftlichkeit hast du natürlich recht, das bedeute aber nicht das nur ausländische Schwarzarzarbeiter den Rasen mähnen dürfen, weil es so schön wirtschaftlich ist.
    Kannst ja erst mal die Rechnungen der Firma einsehen, und dir dann ein Meinung bilden? Das der Preis wohl kaum mit dem zu vergleichen ist, als wenn es der Vermieter selber macht, ist aber wohl schon vorher klar. Aber wie kann man sich das überhaupt vorstellen? Bei euch wird nur ein mal im Jahr gemäht?

    Wieso sollte ein Monatelanger Wasserschaden in der Zwischendecke als unnötig eingestuft werden?
    Ich erachte eine längeres vorhanden sein von Wasser in einer Zwischendecke sehr wohl als kritisch!

    Zumal in dem Bereich kein wirklicher Luftaustausch stattfinden konnte, weiß man ohne ein Gutachten auch nicht
    ob sich Schimmel gebildet hat.


    Um es mal abzukürzen, ein reiner "verdacht" auf Schimmel der enststeht, oder entstehen könnte berechtigt dich zu gar nichts. Davon abgesehen, sollte es nach der Zeit, auch trocken genug sein, wie dir ja wohl auch bestätigt wurde. Insofern würde ich hier nicht zu viel heiße Luft bewegen.

    Nein, wir sind nicht komplett unter der Erde. Haben eine große Terrasse und in jedem Zimmer Fenster.
    Sieht nicht so schlimm aus, heißt, wir können das auch selbst in den Griff bekommen? Möchte nur ungern den Vermieter außen vor lassen und später Probleme bekommen, falls das Problem doch größer ist. Und da wir uns damit null auskennen war die Beauftragung eines Gutachters unsere erste Idee.

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    Gutachter kosten meist richtig Geld, und mehr sagen, als das die Wände/Böden Nass sind, wird der euch im Ergebnis wohl auch nicht.
    Da hier die Rede von einer Grundwasserpumpe ist gehe ich mal davon aus, das es sich bei der Feuchtigkeit auch um Grundwasser handelt. So etwas kann man nur schwer in den Griff bekommen, und wenn sind dafür richtige Bauarbeiten nötig. Ich würde den Schimmel erst mal mit den üblichen Mitteln bekämpfen, und mir mittel- langfristig ein andere Wohnung suchen, wenn sich in der Zeit keine Besserung einstellt.
    Aber wie gesagt, auf euren Photos sieht das so schlimm erst mal nicht aus, da habe ich schon anderes gesehen.

    Kann man alles machen, nur wird das im Ergebnis wenig helfen. Was bedeutet denn "Kellerwohnung"? Wirklich unter der Erde, oder nur auf halber Höhe? Im Nachhinein so eine Wohnung wirklich trocken zu bekommen ist einfach schwer, obwohl das auf den Photos gar nicht so schlimm aussieht.

    Ist es denn möglich außerordentlich zum 31.07. zu kündigen? Wohnsituation ist nicht mehr zumutbar, es ist psysisch belastend und ich fühl mich unsicher :(

    Ehrlich gesagt würde ich jetzt wegen den 2 Monaten kein Fracksausen bekommen. Um was für ein Summe geht es dann überhaupt? Im Zweifel und zur Not verrechne das halt mit der Kaution, und gut ist das. Das ist zwar nicht erlaubt, aber was solls, du willst ja eh raus.

    Mhh, na ja, man könnte es auch so auslegen, das für eine nicht fristgerechte Kündigung eben für die Zurückweisung dieser Kündigung eine Bearbeitungsgebühr anfällt. Das ist zwar Unsinn, wenn du mich fragst, ich glaube aber nicht das das die ansonsten verbindliche Klausel aushebelt, zumal da ja nicht steht, das man vorher kündigen kann, sondern lediglich das sozusagen ein "falsche" Kündigung Kosten verursacht.
    Wobei es die Frage ist, ob es wirklich eine richtige Mietwohung ist, oder eher ein Studentenzimmer oder ähnliches handelt, da könnte das evtl. anders sein.

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