Beiträge von AJ1900

    Die damalige Wartung würde ich nicht bezahlen, bestenfalls die jetzige (hfftl.) erfolgreiche.

    Die Wartung hat doch nichts damit zu tun, ob anderer Stelle falsche Rohre oder falsche Armaturen verbaut sind? Die Wartung hat auch nicht dazu geführt, das es jetzt funktioniert, sondern der Austausch von einem Rohr, soweit ich das verstanden habe. So eine Wartung dient doch normalerweise lediglich der Prüfung der Dichtigkeit wegem dem Gasanschluss, soweit ich weiß.
    Kurz gesagt, weil es an anderer Stelle in der Wohnung defekte Rohre gibt, bedeutet das doch nicht das man auf die Wartung des DLE. verzichten, oder die Kosten irgendwie verrechnen kann?
    Mietminderung wäre in dem Fall dann doch wohl das Mittel der Wahl gewesen, und nicht an einer Abrechnung im nachhinein rumstreichen, oder wie? Da müsste man sich auch keinen Kopf machen woran das liegt.
    Jetzt, nach erflogreicher Reparatur irgend etwas gegenzurechnen, halte ich jedenfalls für problematisch.

    Ja, ich verstehe was du meinst. Ich habe leider keine Vorstellung davon, wie viel so eine Wartung kostet. Anscheinend wurden die hier aber nie gemacht in den anderen Wohnungen, niemand ausser mir hat die auf der Rechnung. Kann also nichts vergleichen.

    Sagen wir es mal so, über die Notwendigkeit der Wartung eines DLE. der nicht mit Gas betrieben ist, wäre zumindest mir nichts bekannt. Wüsste nicht was man da warten sollte? Läuft der mit Strom oder mit Gas?

    Vielen Dank dir! 83€ sind das, nicht die Welt, ich weiß. Der Vermieter hat es aber anscheinend schon einige Male durchgezogen Leuten etwas in Rechnung zu stellen, was nicht korrekt war.

    Ja, das mit der Mietminderung hätte ich machen sollen. Wollte aber keinen Ärger und wusste von anderen aus dem Wohnkomplex, dass es diesen schon oft gab. Nun ja, jetzt ist es zu spät. Es ging mir auch nur darum, einmal herauszufinden, ob das rechtens ist, auch wenn das Gerät nicht einwandfrei funktionierte. Gibt noch einige andere Schwierigkeiten mit der Abrechnung, aber ich lege das jetzt alles einem Anwalt vor.

    Ob und was da korrekt ist, lässt sich natürlich aus der ferne schwer beurteilen. Der Punkt ist, so wie ich das bislang beurteilen kann, das das Gerät nach wie vor einwandfrei funktioniert, und das durch das austauschen der Rohres der Mangel nun behoben ist.
    Im Grunde könnte ihr euch ja nun nur noch darum streiten ob 83€ für die Wartung eines DLE. gerechtfertigt sind, oder?

    Ja, das hatte der Klempner zu der Zeit auch vermutetet. Es wurde auch mit dem Vermieter abgesprochen, dass eine neue Armatur installiert wird. Das ist jedoch nicht passiert, da der Klempner wegzog. Erst jetzt wurde ein Rohr ausgetauscht und es funktioniert wieder.

    Ich habe beim Einzug jedoch nichts verändert. Fakt ist nur, dass ich keine konstante Temperatur erreichen konnte und der Klempner auch hier mehrfach daran gearbetet hat ohne Erfolg. Da es aber jetzt funktioniert, kann es natürlich auch nur an den Rohren gelegen haben. Aber das hätte ja der Klempner dann herausfinden und es ändern sollen. Und das wäre doch dann als Reparatur zu werten und nicht als Wartung oder?


    Im Prinzip sind Wartungskosten wenn das im MV. vereinbart ist, vom Mieter zu übernehmen. Wenn es eine Rechnung über die Wartung gibt, würde ich jetzt auch mal davon ausgehen, das es sich um die Wartung gehandelt hat. Davon abgesehen scheint der DLE. ja zu funktionieren. Um welche Summe geht es denn überhaupt so ca.?
    Im Grunde hättest du wohl ab eintreteten des Mangels an der Mietsache eine geringe Mietminderung geltend machen können. Im Nachhinein ist das natürlich schlecht.

    Die gab es nur an der Dusche. Ich hatte da nix ausgetauscht, der Klempner hatte aber vorgeschlagen, als sich das Problem nicht lösen ließ, die Mischbatterie zu wechseln oder Rohre auszutauschen.


    Also gibt es das Problem mit der Temperatur nur an der Dusche? Dann liegt es evtl. daran das es eine Armatur ist die nicht für einen Durchlauferhitzer geignet ist. Normalerweise kann man den Druck dann auch an der Armatur regeln.
    Wenn das so ist, hat das mit dem Durchlauferhitzer eigentlich nichts zu tun, bzw. ist der wohl nicht defekt.

    Hallo an alle,

    hier mein Anliegen: Der Durchlauferhitzer in meiner Wohnung ist schon lange defekt (produziert keine konstante Wassertemperatur). Jetzt habe ich eine Nebenkostenabrechnung für 2015 erhalten, in der ich die Wartung des Gerätes übernehmen soll. Allerdings hat der Klempner zu der ausgewiesenen Zeit schon Reparaturen daran durchgeführt. Es gibt hierzu auch eine Rechnung, in der Wartungskosten aufgegführt sind. Das Gerät hat jedoch weder davor noch danach richtig funktioniert, worüber der Vermieter auch informiert wurde und weitere Schritte in die Wege geleitet werden sollten. Es ist aber nichts passiert. Nun die Frage: Muss ich die Wartungskosten für ein nicht-funktionierendes Gerät übernehmen?


    Mal ins blaue vermutet, wurden mal, oder hast du die Armaturen oder die Dusche ausgetauscht oder ähnliches. Gibt es diese Probleme nur an einer bestimmten Entnahmestelle, oder überall?

    Gemäß Angaben des TE war er doch dabei, das steht im Eingangstext....also cyber-mäßig.

    Ja gut, trotzdem ändert das ja nichts daran, das das irgendwie nachzuweisen wäre, wenn man sinnvoll juristische Schritte einleiten will. Kurz gesagt man muß dann halt gerichtsfeste Munition sammeln.

    Vielen Dank für eure Hilfe, heute stand der Bericht vom 25.12.2016 öffentlich in der Polizeimeldung also sollte der VM nun endlich mal wach werden, hoffe ihr hattet alle ein schönes Weihnachtsfest :)

    Der Vermieter kann nur dann etwas machen, wenn er konkrete Belege für den ein oder anderen Vorfall hat. Z.Bsp. ein Polzeiprotkoll eure Aussagen schriftlich usw.
    So etwas kann mittelfristig evtl. für einen Kündigung reichen. Erfahrungsgemäß ist das aber eine harter Kampf und auch einer der normalerweise recht lange dauert.
    Gleiches gilt übrigens für die Mietminderung.

    Moin in die Runde und erstmal Frohe Weihnachten!

    Ich hab hier ein etwas kompliziertes Anliegen und hoffe ihr könnt mir einen Rat geben.

    Folgende Situation: Ich bin Ende Oktober in eine Wohngemeinschaft gezogen und habe dem Vormieter meines Zimmer eine Abschlagszahlung von 350 Euro gezahlt für Küche, Badezimmermöbel usw.

    Na wenn der berechtigt war dir die zu verkaufen, gehören Sie dir, dann kannst du diese Möbelstücke natürlich auch mitnehmen?
    Sollte der Vormieter nicht berechtigt gewesen sein, hast du natürlich einen Anspruch gegen ihn.

    Also auf die Aussagen des Mietervereins würde ich mich da nicht so unbedingt verlassen. 2 Wochen erscheinen mir da in dem Zusammenhang jedenfalls als recht kurz. Im Zweifel würde ich mal beim VM. anrufen und fragen was Sache ist?
    Aber wie auch immer, wenn ich was kürzen würde, dann höchstens den nachvollziehbar stritiken Teil, und nicht einfach pauschal.
    Ich meine worum geht es hier, ums Prinzip, oder hast du tatsächlich Bedenken über Positionen der Abrechnung?

    Hallo,

    Mein nächste Schritt ist zu schreiben dass der HV innerhalb 2 Wochen sollt die
    - Guthaben + Kosten von 4 Positionen in meine Konto überweisen.
    - Wenn nicht, wurde ich am Februar die NK (monatlich abkurzen bis der Bilanz von Guthaben + Kosten von 4 Positionen) erreichen.

    Vorsicht! Ob du hier nach Lust und Laune was verrechnen darfst, denke ich nicht. Es kann wenn dann wohl nur um einen nachvollziehbar strittigen Anteil gehen, und das wohl auch nur wenn der Vermieter nachvollziehbar die Einsicht in die Belege konkret verweigert.
    Ob das nach 3 Wochen in denen man nicht auf einen Brief reagiert so zu interpretieren ist?

    Ich habe den Schaden nicht erkannt. Ich sehe es auch nicht ein, dass ich überall in jeder Ritze nach Schäden suchen muss! Ich bewohne die Wohnung und dafür zahle ich auch miete. Jeder Schaden wurde gemeldet nur dieser eben nicht. Denn wie schon erwähnt, wurde die Beschädigung erst beim Endreinigen erkannt. Dass sich jetzt der VM die komplette Türbekleidung samt Tür bezahlen lassen möchte, ist frech und dreist.


    Ja, Unwissenheit schützt leider nicht vor Schaden. Es ist jedenfalls sicher kein Schaden der nicht erkennbar gewesen wäre. Das der Vermieter mehr verlangen kann als eine Reparatur, habe ich auch nicht behauptet.
    Insofern würde ich versuchen mich sinnvoll zu einigen.

    Na wenn du laut Vertrag einen Kellerraum angemietet hast steht dir auch einer zu. Sollte das für die Verwaltung nicht möglich sein dir einen zuzuteilen, wäre das wohl ein klassicher Fall für eine Mietminderung.

    Und nochmal nachgesehen bei Google. "Wegnahmerecht des Mieters von Einrichtungen der Mietsache"
    Hier: vorletzter Absatz. Wegnahmepflicht.

    Macht Euch die Mühe und lest es auch.

    Was hat das mit dem Fall zu tun? Die Wohnung wurde doch so gemietet, ergo, hat der Mieter die Mietsache auch nicht erst in einen "Vertragsgemäßen" oder "bewohnbaren" Zustand gebracht, sondern in einen Zustand der ihm selbst gefallen hat.

    Zum einen will der Vm inzwischen 600€ und zum anderen ist das Risiko für den Vm vor Gericht nicht kleiner als für den M. Der VM Anwalt ist auch nicht billiger. Und der schaden sieht so aus, als wäre er über jahre entstanden, weil da schon immer Wasser ausläuft.

    RSV oder Haftpflicht vorhanden?


    Ja, es sieht so aus als hätte sich der Mieter einfach nicht um die undichte Stelle gekümmert und einfach über länger Zeit weitergeduscht.
    Das eine Silikonfuge mal undicht wird, ist nun auch nicht gerade ungewöhnlich. Ungewöhnlich ist aber das man das nicht dem Vermieter meldet und der das dann reparieren kann, bzw. man selber halt mal 1,99€ investiert und da ein bischen Silicon reindrückt.
    Insofern ist wohl mindestens die Vorderung des VM. auf Reparatur berechtigt.

    Aber denken Sie wirklich die Vermieterin würde damit durchkommen falls es wirklich zu einem Prozess kommen würde? schließlich hat sie sehr deulich gemacht, dass für sie die Hauptmieterin jemand ist, der nicht im alten Vertrag auftaucht? Man kann sich mit ihr leider nicht zusammen setzen weil sie nicht erreichbar ist und sich an keine Abmachungen hält

    In eine Prozess kommt man erfahrungsgemäß mit dem durch was man beweisen kann. Wenn die Vermieterin einen MV. mit 6 Hauptmietern vorlegen kann, von denen du nun sozusagen der letzte Mohikaner bist, haftest du natürlich nicht komplett, sondern so wie die anderen Hauptmieter auch.
    Ihr könnt euch dann mit euren Ansprüchen evtl. an eure Untermieter halten. Wie gesagt, im Prinzip. Wie die Rechtspraxis dann aussieht ist wohl bei dieser komplizierten Gemengelage noch eine andere Frage, aber da solltest du echt mal einen Fachanwalt bemühen.

    Die Vermieterin hat jedoch; der neuen Hauptmieterin; die Bescheinigung für das Einwohnermeldeamt gegeben und auch ihren Namen an die Klingel geschrieben. Somit kann man ja davon ausgehen dass für sie, die neue nicht im Mitvertrag erwähnte, Person als ihr Vertragspartner gilt, oder? Wäre es eine Lösung ihr ein Einschreiben zu schicken, in dem wir davon ausgehen, dass sie mit dem neuem Hauptmietervertrag einverstanden is und der alte somit lediglich übernommen wird auch wenn sich inhaltlich nichts ändert? Mit der zusätzlichen Klausel, dass sie automatisch zustimmt wenn sie sich innerhalb von 2 monaten nicht meldet? Somit müsste man rechtlich auf der sicheren Seite sein oder?

    Sehr witzig. Stimmt man nicht zu, hat man zugestimmt?
    Maximal würde ich davon ausgehen, das durch das handeln der Vermieterin Sie sich evtl. mit einer Untervermietung einverstanden erklärt hat. Das hebt aber nicht den MV. auf.
    Im Grunde müsstet ihr alle 6 Hauptmieter + Vermieter mal zusammensetzen, und die Sache klären. Also entweder gemeinsam kündigen, oder den MV. ändern usw. usw.
    Du allein kannst da eigentlich wenig ausrichten.

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