Wenn der Kühlschrank oder Herd bei sachgemäßer Nutzung an Altersschwäche Stirbt, muss ich dem Mieter die Geräte ersetzen..
Mindestmietdauer und Küchenklausel sind für mich ein KO für die Wohnung, sollte der Vermieter drauf bestehen. Abgeltungsklausel ist wohl unwirksam. Die anderen Inhalte sind nach meiner Recherche und mehrmaligen lesen wohl vertretbar.
Wenn du mich fragst ist der MV in weiten Teilen standard. Die Küchenklausel ist im Streifall wohl eh unwirksam, darüber brauchst du die also schon mal keine Gedanken machen, ob man zwei Jahre Mieten will muß man halt wissen.
Ich als Vermieter hätte jedenfalls in den meisten Fällen schlicht kein Interesse darunter zu vermieten, aber fragen kann man natürlich.
Mein Tipp wäre, verbeiss dich nicht Tagelang in relativ unwichtigen Details beim Vertrag, denn alles was dich extrem benachteiligen könnte wird letztendlich eh vor Gericht kassiert.
Dein Frage dürfte eher sein, wie wichtig ist dir die Wohung, bzw. wie ist die grundsätzliche Situation überhaupt eine Wohnung zu finden.