Beiträge von AJ1900

    Diese 10 Jahre sind eigentlich ein Rechenwert für Versicherungen und Gerichte um den Zeitwert näherungsweise zu bestimmen. Das bedeutet aber nicht das alles was 10 Jahre oder älter ist, automatisch keinen Wert mehr darstellen würde, das sollte die klar sein hoffe ich.

    In deinem Fall dürfte es aber eh kaum um den Zeitwert des Teppichs gehen, sondern eher im die Arbeitskosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, nämlich ein Zimmer mit Teppichboden.

    Also mein Schlußfolgerung aus der Story hier wäre, für 400€ Differenz ziehe ich nicht vor Gericht, sondern versuche mich mit dem Vermieter zu einigen. Selbst wenn der Mieter am Ende zu 100% Gewinnen würde, werden letzendlich sicher trotzdem vergleichbar hohe Kosten anfallen, wie auch immer.

    Davon mal abgesehen so ein Aktion für 300€ von einer Firma zu verlangen grenzt gefühlt schon an eine Aufforderung zur Schwarzarbeit.

    Wenn der Kühlschrank oder Herd bei sachgemäßer Nutzung an Altersschwäche Stirbt, muss ich dem Mieter die Geräte ersetzen..
    Mindestmietdauer und Küchenklausel sind für mich ein KO für die Wohnung, sollte der Vermieter drauf bestehen. Abgeltungsklausel ist wohl unwirksam. Die anderen Inhalte sind nach meiner Recherche und mehrmaligen lesen wohl vertretbar.

    Wenn du mich fragst ist der MV in weiten Teilen standard. Die Küchenklausel ist im Streifall wohl eh unwirksam, darüber brauchst du die also schon mal keine Gedanken machen, ob man zwei Jahre Mieten will muß man halt wissen.

    Ich als Vermieter hätte jedenfalls in den meisten Fällen schlicht kein Interesse darunter zu vermieten, aber fragen kann man natürlich.

    Mein Tipp wäre, verbeiss dich nicht Tagelang in relativ unwichtigen Details beim Vertrag, denn alles was dich extrem benachteiligen könnte wird letztendlich eh vor Gericht kassiert.

    Dein Frage dürfte eher sein, wie wichtig ist dir die Wohung, bzw. wie ist die grundsätzliche Situation überhaupt eine Wohnung zu finden.

    Ist da irgendetwas zu beanstanden oder ist es meine eigene Schuld, da ich es hätte darauf ankommen lassen müssen und meinem Vermieter sagen, dann kündigen sie bitte auf Eigenbedarf?

    Genau so würde ich das zusammenfassen. Kurz gesagt, der Vermieter hat dich nicht wegen Eigenbedarf gekündigt, punkt.

    Meine Frage ist jetzt, darf der Vermieter überhaupt so viel mehr Miete verlangen als davor trotz vereinbarung ( nicht Schrifftlich).

    Woher kennst du die mündliche Vereinbarung? Vom hörensagen, oder warst du dabei, bzw. wer war noch anwesend? Grundsätzlich ist die Miete bei Gewerbemietverträgen reine Verhandlungssache.

    Jetzt will der Nachmieter abspringen.

    Verständlich, aber auch hier die Frage, habt ihr einen schriftlichen Kaufvertrag über die Gegenstände, oder ist das auch nur mündlich vereinbart?

    Der Verkauf von Gegenständen hat jedenfalls nichts mit dem Mietvertrag zu tun, solange das nicht anders vereinbart wurde. Auch die Frage der Durchsetzbarkeit von evtl. berechtigten Forderungen steht übrigens noch auf einem ganz anderen Blatt.

    Jetzt befürchte ich, dass er die Mängel, die schon vorher in der Wohnung waren, uns anlastet, falls wir ausziehen.

    Dafür gibt es ein Protokoll bei Übernahme der Wohnung. Ist das nicht vorhanden oder unrichtig, aber gibt es z.Bsp. eines von eurem Vormieter, das bestätigt das es in der Wohung keine Mängel gab wird es eng für euch.

    Es geht zum Beispiel um Mängel die noch vom Vormieter stammen

    Dann müsste es wohl eine Protokoll bei eurem Einzug gegeben haben? Ansonsten dürfte es schwer werden durch euch verursachte Mängel von denen des Vormieters zu trennen.

    Davon abgesehen, ist so eine Vorabnahme/Abnahme eher eine Serviceleistung für euch, und nicht gegen euch, und eine Chance auf vernünftige Eingigung. Würde es gar keine geben, und jeder macht sein Protokoll selber, ohne die Gegenseite, würde das auch nichts an der Sachlage ändern.

    Beschädigungen bleiben auch ohne Endabnahme Beschädigungen und sind immer noch eine Frage des Nachweises. Ebenso Schönheitsreparaturen.

    Am Ende wird es ja wohl nur um Mängel oder Beschädigungen gehen können, die tatsächlich existieren. Du kannst also noch mal ein gesondertes Protokoll mit Bildern usw. vom Zustand der Wohnung bei Auszug machen, wenn du unsicher bist.

    Wie haus außen, meinst den Putz, nein der ist innen im Schlaf un d Kinderzimmer.

    Heizung, naja da wird auch warm wasser drüber gemacht, also läuft sie aktuell. Und einigen gibts bei ihm nicht, hatte gedacht ihm einfach Pauschal 30e im monat vor zu schlagen, ist zwar ein wenig viel aber die Heizung hat jetzt ohne Heizperiode einen verbrauch von ca 3kw/h am Tag.

    Terrasse hat teilweise 10x10cm große löcher 5cm tief bis auf die Dachpappe


    grüße

    Mhh, schwer da was schlaues zu raten. Im grunde müsste man wohl damit anfangen den tatsächlichen Verbrauch usw. zu erfassen. Ob und in wieweit das geboten ist, hängt aber wohl auch vom MV. ab. Ansonsten müssen aber die Verbräuche irgendwie auf die Mietparteien verteilt werden?
    Aber ob das einen Mangel darstellt, wäre ich mir nicht so sicher. Bei Mängeln musst du dir die Frage nach der Einschränkung der Nutzbarkeit stellen. Da fällt wohl die Heizung im Sommer schon mal weg. Wenn Telefonkabel beschädigt ist, wäre das ein Punkt, fragt sich nur, wo ist das beschädigt und wer hat das beschädigt.
    Löcher in der Terrasse sind meiner Meinung nach schwer als wirkliche Einschränkung der Nutzbarkeit zu bewerten, anders wenn das Putz in einem Zimmer von der Wand fällt, auch das wäre wohl ein Punkt.
    Trotzdem wird da wahrscheinlich nicht groß was bei rum kommen, denke ich.
    Woran liegt die Unlust des Vermieters sein Eigentum in stand zu halten? Nicht falsch verstehen, aber möglicher weise am Mietpreis?

    wie geh ich da am besten vor, Schreiben mit 2 Wochen Fristzetzung die mängel zu beheben und wenns nicht passiert einfach Miete Kürzen??


    Stichwort "erleichterte Kündigung". Könnte das bei dir zutreffen?

    Ansonsten sind das doch alles keine extremen Mängel, oder? Mit der Heizung und Strom kann man sich ja vieleicht einigen, und was mit dem Haus aussen so los ist, geht dich im Prinzip wenig an, wenn es nicht Unfallgefahr usw. birgt. Und wofür willst du aktulle die Miete wegen einem Kürzen? Wir haben nicht Winter. Das macht man dann, wenn es nötig ist, wenn es soweit ist.

    Weil ich sehe es nicht ein einen Schaden vom Vormieter von vor sechs Jahren zu bezahlen.

    Mach dir klar, genau da liegt der Punkt. Wenn deine Schwester auch schon einen Vormieter hatte, der ihr nur die Schlüssel übergeben hat, und nun du, übernimmst du die Schäden der Vormieter. Das es zu Anfang des Mietverhältnisses schon ein Übergabeprotokoll gab ist nicht so ganz unwahrscheinlich.
    Am Ende steht nur fest, das der Vermieter Beschädigungen an der Mietsache nicht akzeptieren muss, und es steht fest, das er nachweisen muß, das die bei Mietbeginn nicht vorhanden waren. Wer das nun konkret beschädigt hat, ist für ihn nicht die Frage.

    Das ist kompletter Irrsinn. Eine Überlassung an Dritte stellt ein Gebrauch der Mietsache an/von Dritte da. Heißt: Der Hauptmieter kann dort selbst wohnen.


    Der Mieter will aber nicht untervermieten und er will auch nicht jemand anderem die ganze, oder Teile der Wohnung zur selbstständigen nutzung überlassen. Es geht nur darum das sein Freundin mit einziehen will. Das das alles natürlich immer vom Einzelfall abhängig ist, ist auch klar, aber keine Richter wirft im Normalfall die Lebenpartnerin eines Mieters samt Kindern aus der Wohnung, wenn es dafür nicht handfeste Gründe gibt, ausser die Boxbeinigkeit des Vermieters.


    Einer Zustimmung des Vermieters bedarf es nur nicht bei Verwandten ersten Grades und bei Ehepartnern. Ansonsten ist eine Zustimmung des VM zwingend erforderlich.

    Das die Zustimmung nötig ist, und natürlich auch nötig den Vermieter zu informieren, habe ich auch nicht bestritten. Nur wenn es keine Handfesten gründe gibt, kann der Vermieter die Zustimmung auch nicht verweigern.
    Ich persönlich würde darauf aber nicht klagen. Ich würde den Vermieter korrekt informieren, und wenn der Vermieter ernsthaft dagegen klagen will, soll er es halt tun.
    Auf keinen Fall würde ich auch noch auf Aufnahme in den MV. klagen. Irgendwann ist die Freundschaft erloschen, und dann kann man etl. nur noch zusammen kündigen und zusammen haften. Was soll dieser Unsinn?

    "So einfach" wohnen kann die Lebenspartnerin dort nicht. Das stellt immer noch eine Überlassung an Dritte da. Egal ob Untervermietung (Überlassung an Dritte) oder Eintritt im MV als Vertragspartner - beides bedarf immer einer Zustimmung des Vermieters. Und da sie diese wohl nicht so einfach bekommen wird, muss wohl eine andere Lösung her.


    Eine Überlassung an dritte wäre es wenn der Hauptmieter selber dort gar nicht wohnt. Natürlich kann der Lebenspartner die Wohnung mit beziehen/benutzen, ob das dem Vermieter passt oder nicht. Es sei denn die Wohnung wäre dann überbelegt.
    Ich denke eher der Fragesteller verheddert sich hier in juristischen Spitzfindigkeiten, bzw. er schafft gefühlt Probleme wo gar keine sind.

    Hallo zusammen,

    ich habe gestern die Gelegenheit nutzen können, mit meinem Vermieter zu sprechen.
    Um es kurz und knapp zu machen hat er mir gesagt, das meine Freundin nicht in den Mietvertrag mit aufgenommen wird.
    Es wird wohl bald ein Schreiben kommen in den steht:
    Das wir uns auf eine friedliche Einigung lösen möchten von seiner Seite und das Meitverhältniss beenden möchte.
    Er hat auch gesagt das er mir keinen Zeitdruck machen möchte, also auf eine Räumungsklage verzichten will.
    Das will ich natürlich nicht so akzeptieren.

    Ehrlich gesagt, eine seltsames Problem. Ich halte es für wenig sinnvoll zu versuchen deinen Vermieter dazu zu zwingen mit jemandem einen Vertrag zu schließen, mit dem er das nicht will. Was ist euch eigentlich daran so wichtig? Und warum willst du deine Freundin in die Haftung für eine Wohnung zwingen, wenn das gar nicht nötig ist? Von den Problemen bei einer Kündigung mal ganz zu schweigen, das geht dann nämlich nur gemeinsam.
    Kurz gesagt, was soll der Stress? Wohnen kann deine Lebenspartnerin doch trotzdem da.

    Ich bezweifle, dass es ein Protokoll vom Vormieter gibt.


    Das mag sein, oder auch nicht, nur sollte man sich vorher darüber klar sein, das "ich wars nicht" unter Umständen eben nicht reicht. Wenn der Vormieter seine Schwester war, könnte man zBsp. mal nachfragen wie die Übergabe da gelaufen ist, und ob es auch da schon einen Vormieter gab usw.

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