Beiträge von AJ1900

    Für mich steht fest, dass die Scheibe nur dann vom Mieter zu zahlen wäre, wenn die Vermieterin den Beweis erbringt, dass der Mieter auch der Schädiger ist. Also Vorsatz oder Fahrlässigkeit die hier nicht bewiesen wird.

    Ja, das steht fest, das sehe ich genau so. Die Frage ist aber am Ende doch, ist die schlichte behauptung des Mieters das eine Fensterscheibe plötzlich von allein aus dem Rahmen springt glaubhaft, bzw. irgendwie nachvollziehbar.

    Okay, danke.

    Sollte ich auch direkt dazu schreiben, dass ich die fristgerechte Rückzahlung der Kaution verlange und dafür direkt ein Konto angeben?

    Ein Konto anzugeben wäre sinnvoll, die fristgerechte Rückzahlung ist eigentlich selbstverständlich. Davon abgesehen, wenn man was von jemand anderen will macht der Ton die Musik. Insofern wäre "bitten" im ersten Schritt wahrscheinlich sinnvoller als "verlangen". Und am sinnvollsten wäre es die Wohnung vertragsgerecht zu hinterlassen, damit das auch zeitnah passieren kann.

    Auch Schlüssel zum Briefkasten, Kellerabteil usw. oder nur die Wohnungs- und Haustürschlüssel? Und wie sollte man die verschicken? Ein normales Paket ist ja nur bis 500€ versichert, das würde für den Austausch der Schlösser ja nicht ausreichen.

    Am besten mit Zeugen oder per Boten die Schlüssel nachweislich in den Briefkasten des Vermieter legen. Alternativ Einschreiben mit Rüchschein, wo z.Bsp ein Zeuge dokumentiert das die Schlüssel auch im Paket/Brief liegen.

    Um den Thread nun für mich zu beenden bestätige ich dem TE nochmals, dass Mietminderung möglich ist.

    Ja, die Möglichkeit kann ich auch bestätigen, die Wahrscheinlichkeit und vor allem die Sinnhftigkeit tendieren aber wohl eher gegen null, abhängig von der Art und Umfang der Verschmutzung.

    Davon abgesehen sollte man sich vieleicht auch mal fragen, wem die Unterhaltsreinigung des Treppenhauses eigentlich obliegt? Ich würde einfach mal annehmen das Blutspritzer und sonstiger Dreck nach Wochen oder Monaten wohl kaum noch real zu unterscheiden sind.

    Wie man es nicht schafft, nach Mietminderung verdrecktes Treppenhaus zu googlen.

    Nun ja, eigentlich müsste man dann wohl eher nach "verdrecktes Treppenhaus, bei genauerem hinsehen" goggeln? Über Art und Umfang der Verdreckung kann man sich dann natürlich streiten, aber fest stehen dürfte wohl, damit eine Mietminderung überhaupt in frage kommt, die Verschmutzung schon eher massiv sein müsste.

    Aber ich bin jetzt eher geneigt dem Rat von Akkarin zu folgen.

    Mhh, also selbst oder durch einen dritten Hand an die Mietsache zu legen, würde ich tunlichst bleiben lassen. Davon abgesehen, das Merkmal, "Regendusche" ist meines wissen nicht genau definiert?

    Die gibt es wohl für 50-1000€ und mehr und ähnlich sind wohl auch die Qualitätsunterschiede. Da das ding wohl einfach weggerostet ist, wird es wohl wahrscheinlich nicht so teuer gewesen sein, oder?

    Jedenfalls glaube ich nicht das es letztlich wirlich Sinn macht sich um die Qualität eines Duschkopfes zu streiten, die man wohl auch kaum selber beurteilen kann?

    oder ob wir nach Erhalt des unterschriebenen Vertrages auch die Möglichkeit haben, diese Gebühr in Frage zu stellen.

    Klar kannst du das in frage stellen. Aber ehrlich gesagt würde ich den MV. nicht schon mit Stress beginnen. Die einzige Frage die du dir stellen solltest ist, ob dir die 90€ die Wohung wert ist oder nicht. Über alles andere kann man sich immer streiten, aber was soll das bringen?

    Ich würde da durchaus einen Mangel sehen,

    Ich auch, als Bauherr. Aber man weiss ja auch nicht was mit eben diesem besprochen war.

    zudem würde ich in diesem Zustand eine Wohnung nicht als "renoviert" anbieten.

    Das "renoviert" nichts und alles bedeuten kann, ist doch eigentlich schon hinlänglich bekannt, oder?

    Was manche VM so alles an den Mann bringen wollen ist schon erstaunlich.

    Ehrlich gesagt, kann man sich natürlich über nahezu jede Fuge aufregen, schon klar, ist nur die Frage ob und was da zählbares für den Mieter bei rum kommt.

    Das sind doch allles "Mängel" die schnell und recht problemlos behoben sind, Kleinkram sozusagen. Sich darüber schon vor Mietbeginn aufzuregen, da würde ich wenigstens erst mal abwarten. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen das der Vermieter den Türrahmen und das Laminat so lassen will.

    Ihr 2, der Abzug Alt für neu ergibt sich aus dem BGB, man findet ihn in der Kommentierung zu § 249 BGB und in der Praxis jeden Tag. Sobald auf Mieterseite ein Anwalt dabei ist oder der Versicherer ist das erste was kommt alt für neu. und das zweite streichen der Ust bei Kostenvorsanschlägen.

    Komisch, auch das kann ich so nicht bestätigen. Das mancher Anwalt auf komische Ideen kommt da würde ich zustimmen, trotzdem kann ich deine Aussagen so pauschal aus der Praxis nicht bestätigen.

    und das zweite streichen der Ust bei Kostenvorsanschlägen.

    Die dann bei Nachweis der wirkliche erfolgten Reparatur oder der erwerb eine gleichwertigen KFZ. z.Bsp. in entsprechender Höhe zu erstatten ist. War jedenfalls bei mir so.

    die Fliesenlegerei jedenfalls ist eine Schau, hahahaaa

    Da wurde mit sicherheit ein falsches Rahmenmaß angegeben, oder die Tür wurde zu kurz gemessen. Das ist aber immer so. Entweder man legt den Rahmen auf die Fliesen, oder man wartet mit der verfliesen bis der Rahmen drin ist. Ansonsten passt das fast nie.

    ich kann die Liste beliebig mit Beispielen und Quellen verlängern.

    Das ist schön, aber nicht nötig.

    Ich berichte lieber aus persönlicher Erfahrung, und da war in sachen Beschädigung und Glasbruch schon echt eine Menge dabei. Und das eine Versicherung für bei einem simplen Austausch eine Glasscheibe so argumentiert hätte, ist mir halt noch nicht untergekommen.

    Ehrlich gesagt glaube ich auch nicht das du das was du da liest verstehst. Ich tue es jedenfalls nicht, und habe da auch besseres zu tun, als mich damit bis ins letzte Detail zu befassen. Ich kann dir nur sagen das der hier beschriebene Fall, eher alltag ist, und bislang immer bezahlt wurde, soweit ich mich erinnere.

    Es erwartet auch jeder dass der Neuwagen keine Lackfehler und vier Reifen hat.

    Vergiss nicht, du mietest. du kaufst nicht. Du hast als miete eben nich die gleichen Rechte wie als Käufer.

    sind in jedem Fall optische Beeinträchtigungen, die der Mieter nicht hinnehmen muss,

    Mhh, in jedem Fall sind das Beeinträchtigungen die der Bauherr wohl nicht hinnehmen muß. Ob un in wieweit solche optischen Mängel den Mieter zu einer Mietminderung berechtigen bin ich mir persönlich unschlüssig. Ich denke aber nicht das das über marginale Beträge hinaus gehen würde.


    Letztendlich kann ich auch nur raten das zu dokumentieren und die Sache am besten im persönlichen Gespräch mit dem Vermieter zu regeln.

    Macht er aber nicht, mit der Begründung, das sei "nur" Dreck - der sei nicht gesundheitsschädlich.

    Der Punkt ist, da du dich Mietsache so "defekt" übernommen hast. Wäre solch eine Verschleiß der Siliconfugen währende deiner Mietzeit aufgetretet müsste der VM das austauschen, denke ich.

    Das selber zu machen ist aber auch nicht schwer. Schneide sie Fugen mit einem scharfen Cuttermesser raus, und kratze die Reste ab und säubern. Alternativ gibt es auch Siliconentferner zu kaufen.

    Dann alles trocken machen und Silicon aus dem Baumarkt reindrücken. Anschließend mit Spülmittelwasser und einem Eisstiel z.Bsp. die Fuge abziehen, und mit Finger und Spülwasser glätten.

    Das sollte alles zusammen nicht mehr als 10€ und vieleicht 1/2 Stunde Zeit kosten.

    Auf den Vermieter zu warten ist da unnötig, denke ich.

    Wenn nach dem Einzug noch regelmäßig Handwerker die Fehler beseitigen, die sie verursacht haben. Ich möchte mein neues Heim einrichten und nicht über Handwerker klettern müssen.

    Also aktuell, ist noch nicht einmal der Beginn des Mietverhältnisses. Das ist noch 2 Wochen hin. Wenn es denn so kommen sollte, das tatsächlich nach Mietbeginn größer Bauarbeiten anstehen, kann man sich ja über eine Mietminderung gedanken machen.

    Von vornherein wegen ein paar optischer Mängel aber Terror zu schieben halte ich nicht für sehr sinnvoll.

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