Für mich steht fest, dass die Scheibe nur dann vom Mieter zu zahlen wäre, wenn die Vermieterin den Beweis erbringt, dass der Mieter auch der Schädiger ist. Also Vorsatz oder Fahrlässigkeit die hier nicht bewiesen wird.
Ja, das steht fest, das sehe ich genau so. Die Frage ist aber am Ende doch, ist die schlichte behauptung des Mieters das eine Fensterscheibe plötzlich von allein aus dem Rahmen springt glaubhaft, bzw. irgendwie nachvollziehbar.