Beiträge von AJ1900

    Er würde aber durchaus annehmen, dass der Vermieter versucht, sich die Wohnung auf Kosten des Mieters renovieren zu lassen, obwohl es dazu an einem Rechtsgrund fehlt.

    Darum geht es hier doch gar nicht. Wer spricht davon? Aktuell geht es hier lediglich um die Auszahlung der Kaution, und was passiert wenn noch einzelne Beschädigungen oder Schöneheitsreparaturen nach der Rückgaber der Wohnung auftreten.

    Um das mal zusammenzufassen:

    - Es gibt kein Protokoll bei Einzug

    - Es gibt kein Protokoll bei Auszug

    Ergo ist das meiste wohl vom Einzelfall abhängig und die meisten Pauschalaussagen werden so einfach nicht zutreffen.

    Sorry, aber wenn er einen Mangel feststellt, muss er mich unterrichten. Er kann nicht einfach jmd. kommen lassen (egal welcher Art von Schaden), es reparieren lassen und es mir dann in Rechnung stellen.

    Auch das ist so pauschal einfach falsch. Bei "Beschädigungen" ist so eine Fristzetzung nicht unbedingt nötig. Auch hier wird es am Ende um den Einzelfall gehen, speziell deshalb, weil es ja eben keine Protokoll gib.

    Z.B. neutrale Zeugen, die mit dem VM unmittelbar nach Auszug des Mieters die Wohnung besichtigen.

    Ja, z.Bsp. Wobei das aufgrund des fehlenden Protokolls bei Einzug auch nur den Istzustand absichern würde, denke ich. Möglich wären aber z.Bsp. Photos der Wohnung vor Übergabe Handwerkerrechnungen über Art und Umfang von Leistungen oder ähnliches.

    Manchmal ergibt sich das auch aus der Sache, bzw. aus derm Umstand das Schäden nicht gemeldet wurden usw.

    Ist eben schwer was allgemeingültiges dazu zu sagen.

    Am Ende ist eben wichtig wem der Richter glaubt.

    Danke dafür! Nach so etwas hab ich gesucht... ich hatte irgendwo gelesen, dass er nur einen bestimmten Teil einbehalten darf, aber nicht alles...

    Ich kapier nicht was die daran so aufregt? Du kannst natürlich auf allerlei Paragraphen rumreiten, aber bislang ist doch noch nicht mal klar, ob Mängel oder Beschädigungen existieren, bzw. ob und wie lange du überhaupt auf die Kaution oder Teile davon warten musst?

    Es macht eigentlich keinen großen Sinn sich vorher darüber rumzustreiten. Glaubst du vieleicht wenn du die Sache vor Gericht bringst kommst du schneller an die Kaution?

    Sobald ja andere den Mietvertrag unterschreiben und ich bis zu dem Zeitpunkt nichts gehört habe, dann ist die Wohnung ja in dem bekannten Zustand an jemand Anderes übergeben worden - somit kann ich ja nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden, weil dann ja auch noch nachgewiesen werden muss, dass das nicht der neuer Mieter war, sondern ich. Das wird sehr schwer. Bzw. wenn bei der neuen Wohnungsübergabe auch nirgendwo vermerkt ist, dass der Vormieter noch Arbeiten zu erledigen hat, dann bin ich da doch raus? Alles andere macht juristisch auch garkeinen Sinn...

    Lass mal einen hypothetischen Nachmieter aus deinen Überlegungen raus. Für dir nachweisbare Beschädigungen haftest du natürlich trotzdem, das hat mit dem Nachmieter nichts zu tun.

    Ein Beispiel: Der Vermieter stellt morgen fest, das das Wasser im Kloset nicht abläuft. Die Sache wird repariert und in deinem Rohrstrang findet man div. Gegenstände die das Problem verursacht haben und offensichtlich von dir eingebracht wurden. Das wäre so ein typischer Fall wo du wahrscheinlich haften würdest.

    Klar, sagen wir mal z.Bsp. Farbabplatzungen am Türrahmen nach Einzug eines neuen Mieter werden di nicht mehr zuzuordnen sein, das wäre aber wegen des fehlenden Einzugprotokolls auch so schon schwierig, das hat nichts mit dem Nachmieter zu tun.

    Sobald er einen Mangel feststellt, MUSS er mir diesen anzeigen und auch nachweisen, dass ICH das war.

    Müssen nicht, schlau wäre es natürlich, und warum sollte er das nicht auch machen? Das mit dem Nachweis ist eben so eine Sache. Es gibt halt mehr arten einen Nachweis zu führen als nur ein Protokoll.

    Ja, aber wenn neue Mieter in die Wohnung einziehen und da alles unter Dach und Fach ist, bin ich ja raus.

    Wieso das? Wie kommst du darauf?

    Die Aussage war sofort "Ich habe ja bis zu 6 Monaten Zeit"...


    Doch, ich ärgere mich wirklich über die Art!

    Mag sein, aber dann solltest du dich beim Gesetzgeber beschweren, bzw. dich über die juristische Praxis ärgern. Das hat mit deinem Vermieter eigentlich nur wenig zu tun, der nutzt nur den rechtlichen Rahmen, und der ist nebenbei gesagt, für Vermieter schon recht eng gesteckt, alles in allem. Das bleibt dir natürlich auch überlassen.

    Aber bevor er ja überhaupt irgendwas tut, muss er mich informieren und mir nachweisen, dass die Schäden durch uns entstanden sind.

    Jain, jeh nach Art des Schadens, bzw. der Schönheitsreparartur dürft das bei einem fehlenden Einzugsprotokoll natürlich schwer werden. Unmöglich ist das trotzdem nicht.

    (auch um seiner Willen, denn er möchte ja die Wohnung weitervermieten)

    Das hat mit den Auszahlen der Kaution eigentlich nichts zu tun, bzw. höchstens dann wenn es tatsächlich schwerwiegende Mängel oder Beschädigungen geben sollte.

    die Sache in die Hand nimmt und sich nicht auf den 6 Monaten "ausruht".

    Das ist deine Meinung, schon klar. Rein faktisch hat das schon Sinn das man mit der Auszahlung der Kaution wartet bis abgerechnet ist, wenigstens mit einem Teil der Kaution. Außerdem war die Aussage ja wohl nicht "Sie bekommen die Kaution erst nach 5 Monaten und 30 Tagen zurück" sondern innerhalb von 6 Monaten, nicht wahr?

    Insofern ist das einfach ein ganz normaler Ablauf, und eigentlich nicht worüber man sich wundern oder ärgen müsste, denke ich.

    Das ganze wirkt sowieso eher wie eine Retour-Kutsche... Er warf uns auch vor, dass wir die Wohnungsübergabe so spät gemacht hätten... Da haben wir gesagt, dass wir ja nunmal bis zum 31.01. auch Miete bezahlen, darum ist hier nichts "zu spät". Dann sagte er noch "Ich habe ja jetzt auch 3 Monate Leerstand, da muss ich ja auch auf Geld warten" - wo wir wiederum sagten, dass wir in unserer Kündigung vom 15.10.17 (er bestätigte Sie am 22.10.17!) explizit erwähnten, dass sobald Wohnungsbesichtigungen stattfinden sollen, er uns telefonisch oder per E-Mail informiert, damit man Termine absprechen kann.

    Diese 6Monate Höchstfrist sind nun einmal juristisch halbwegs gesichert. Warum sollte er euch ohne Not sagen ihr bekommt morgen die Kaution wieder?

    Es gibt leider kein Einzugsprotokoll.

    Das wiederum ist tatsächlich euer Vorteil, das dürfte eine evtl. Beweisführung wirklich schwer machen. Insofern ruhg bleiben und Tee trinken.

    Alles nicht unmöglich, aber schwieriger als mit einem Protokoll.o

    Nö. Das übliche was so vorkommt ist überhaupt nicht schwierig nachzuweisen wenn es ein ordentliches Einzugsprotokoll gibt. Ich z.Bsp. sehe solche Auszugsprotokolle eher als eine Serviceleistung für den Mieter. Man schränkt seine Möglichkeiten nämlich eher ein als das man sie verbessert. Jedenfallst werden Protokolle die 20 Mängel vermerken doch vom Mieter normalerweise ehen nicht unterschrieben, was soll dann also der Aufriss? Jedenfalls ist die Wahrscheinlichkeit bei einer 20 minütigen Bescichtigung im Halbdunkel und dem Mieter im Nacken der Monate Zeit hatte Mägel zu vertuschen einfach größer was entscheidendes zu übersehen, als wenn man das in ruhe und sorgfältig macht.

    Diese Vermutung funktioniert nicht ohne Protokoll.

    Für den Mieter ist ein fehlendes Protokoll doch praktischer, weil der Vermieter dann zusätzliche Probleme mit der Beweisführung hat? Denn so ein Protokoll hat doch die Beweiswirkung, das die Vermutung darauf gerichtet ist, das während der Mietzeit entstanden Mängel vom Mieter stammen und verursacht worden sind.

    Ein weit verbreiteter Irrtum. Wenn ein Protokoll besteht was von beiden Seiten unterschrieben wurde, heißt das nicht mehr und nicht weniger, das der Inhalt für beide Seiten gilt.

    Das ist normalerweise eher für den Vermieter von Nachteil, weil Beschädigungen oder Mängel die man erst später feststellt, dann schon mal nicht oder nur noch schwer beanstandet werden können.

    Andersherum entbindet ein fehlendes Protokoll, aber keine Partei von gar nichts, und der Nachweis der Mängel das Wände fleckig oder rot gestrichen sind, Löcher im Pakett oder Preller in der Badewanne ergibt sich aus dem hoffentlich vorhandenen Einzugsprotokolls. Ist ja auch logisch, weil ja auch der Mieter nicht dazu verpflichtet ist, so ein Protokoll das Mängel bei Rückgabe der Wohnung aufführt zu unterschreiben.

    Außerdem neigt wohl kein Richter dazu ernsthaft zu glauben das ein Vermieter seine eigene Wohnung verwüstet um dem Vormieter eins reinzuwürgen, das wäre schon reichlich gaga, oder?

    Wichtig ist aber wohl das man Mängel die man nach Übergabe feststellt möglichst zeitnah beanstandet, also möglichst nicht erst wenn der Trupp Bauarbeiter durchgetobt ist.

    Ich möchte die Sache nicht bagatellisieren.

    Doch das solltest du, den genau das ist es, eine Bagatelle. Die kann man aber natürlich aufpupsen bis der Darm platzt, schon klar aber du bist eben nicht der/die einzige in dessen Wohnung manchmal bauarbeiten nötig werden können. Ich hatte z.Bsp.vor kurzem 2 Wochen nur einen halben Fußboden im Bad und musste über eine Planke zu Dusche. Parallel dazu wurde gleich noch die Küche erneuert.

    Das ist aber trotzdem nicht das Ende der Welt, und ich konnte noch nicht mal bei mir selber eine Mietminderung durchführen;).

    Das das Stress bedeutet ist wohl allen klar, sich rumstreiten bedeutet aber auch Stress, und dauert meisten wesentlich länger.

    Jedenfalls kann ich nur raten da beiderseitig eine sinnvolle Einigung zu erzielen, möglichst ohne Mieterverein und Anwälte. Was natürlich durchaus beiderseitige Kompromisse erfordert.

    Wie sind die Möglichkeiten, dass er mit sowas durchkommt

    Gegen null. Wenn der Vertrag im nachhinein geändert werden soll, müssen beide Seiten zustimmen.

    wie sollte man reagieren?

    Mit Sinn und Verstand.

    Wenn dieser Zusatz zum Mietvertrag unterschrieben würde, würde er im Gegenzug "zunächst" auf eine Mieterhöhung verzichten.

    Dauer und Art des "Verzichtes" wären dann natürlich schriftlich zu fixieren.

    Die Höhe dieser Kosten und die neuen Abschlagszahlungen werden nicht genannt, sollen dann im Zuge der Nebenkostenabrechnung 2017 mitgeteilt werden.

    Das kann man ja abwarten.

    Unter anderem dafür das die Küche nicht nutzbar ist, hast du ja eben ein Anrecht auf Mietminderung. Das wird aber sicher keine "Essensgutscheine" in welcher Form auch immer, enthalten.

    Das ist einfach nur dreist.

    Das mag so empfunden werden, oder auch nicht, tut aber eigentlich nichts zur Sache. Die Frage ist doch für dich nur, was du rechtlich dulden musst und was nicht.

    Und eine begründete Sanierung der Bausubstanz ist nun mal nichts was man ewig vor sich her schieben sollte, und dafür hat der Gesetzgeber eben die Mitwirkungspflicht des Mieters vorgesehen.

    Klar kannst du mit Sicherheit alles rechtssicher verzögern, und mit jedem rumstänkern, der Mieterverein berät dich dahingehens sicher gerne, nur das wird nichts an der Sachlage ändern, ausser das es für miese Stimmung sorgt.

    Kurz gesagt, cool bleiben, für das was faktisch nicht nutzbar sein wird auf Mietminderung bestehen, aber lass diesen Quatsch mit Essensmarken oder ähnlichem Geschichten.

    dass mir im Falle der unbegehbaren Küche Geld für Essen auswärts gezahlt wird

    Ähm, ja, was darfs sein, Pommesbude oder 3Sterne Küche?

    Mal ernsthaft, eine Mikrowelle und einen Kochmöglichkeit kann man natürlich auch woanders als in der Küche aufstellen. Das das alles evtl nicht bequem ist ist klar, andererseits besser als wenn dir irgendwann der Dachbalken auf dem Kopf landet.

    So hilft man Niemanden, man verletzt ihn höchstes. Nachfragen wird auch

    nicht mehr möglich sein, weil zu befürchten ist, dass flocke88 wirkungsvoll vertrieben

    wurde.

    Ach na ja, ich hatte jetzt nicht den Eindruck, das flocke88 hier irgendwie beleidigt wurde? Wenn es dir um die Form geht, ja, man kann netter nachfragen. Andererseits muß man auch nicht auf alles was einen dann ja nicht betrifft anspringen................

    mehr Hinterfragen der Fakten wären wirklich hilfreicher,

    Ja, nur wenn man die Geschichte kritisch ließt, kann auch ich mich jedenfalls nicht dem Eindruck entziehen, das hier irgendwie die eine Hälfte der Geschichte fehlt, unabhängig von dem was behauptet wird?

    Das ist zunächst bis zum Beweis des Gegenteils kaum in Frage zu stellen.

    Na ja, wir sind hier nicht vor Gericht , oder? Insofern kann man schon mal seine Erfahrung und seinen gesunden Menschenverstand benutzen. Und der sagt mir, und offenbar einigen anderen auch, das hier die vollständige Geschichte wahrscheinlich irgendwie auf der strecke geblieben ist.

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