Beiträge von AJ1900

    Ich glaube kaum das wenn es von seiten des Verkäufers die Möglichkeit gibt die Wohnung unmöbliert zu Fotographieren, er sehr traurig darüber wäre das er eure Möbel nicht mehr zeigen darf. Der tausch der Bilder wäre eigentlich das erste was ich als Verkäufer sowieso machen würde.

    Dazu möchte ich noch etwas sagen. Das in der Wohnung keine Mängel vorlagen war schon klar zu erkennen,

    Sorry, das ist lediglich nur deine Meinung. Ob das so ist kann man eigentlich erst dann genau beurteilen wenn dei Möbel raus sind, und mit ordentlicher Beleuchtung in ruhe durchgegangen wurde. Davon Abgesehen hat die Kauton auch nicht nur was mit dem Zustand der Wohnung zu tun, sondern auch z.Bsp. mit der letzten Nebenkostenabrechnung.

    Und ja, ich habe auch exakt das Gefühl dass permanent mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

    Ich nicht. Eine abwohnen der Kaution würde bei mir zu einem ähnlichen Ergebniss führen.

    dass man persönlich das Gespräch sucht, sondern direkt von seinem Recht gebrauch macht, und sofort einen Anwalt benötigt. - das lerne ich hinzu.

    Wichtig wäre, das du hinzulernst das man Kautionen nicht abwohnen darf.

    Da soll Frau dann sanft und klug bleiben!

    Also "sanft" verlangt keiner. Klug wäre in deinem Fall das man sich einfach an geltende Verträge hält. Ich Kapier gar nicht warum du dich übervorteilt vorkommst? Bislang bist du doch die,die 2 Mieten, offenbar zu unrecht, nicht bezahlt hat?

    Wie kommst du nun zu dem Schluß das dein "guter Wille" dir negativ ausgelegt wird?

    Der Vermieter möchte am Samstag den Termin machen.

    Nochmal dur brauchst keinen Termin, du musst nur dafür sorgen das du den Schlüssel püntlich und nachweisbar übergibst, z.Bsp. an den Briefkasten des Vermieters.

    Solange er die Termine für die möglichen neuen Mieter wollte, war er freundlich und kein Wort von der noch zu zahlenden Miete.

    Das kann ich voll Nachvollziehen. Ansonsten hätte er nicht nur seinen 2 Mieten nachlaufen müssen, sondern hätte wahrscheinlich auch noch zusätzlich einen längeren Leerstand gehabt.

    Die letzten zwei Mieten habe ich einbehalten zur Verrechnung mit der Kaution,

    Das ist mit sicherheit nicht rechtens. Daraus folgt logischer weise:

    und daraufhin einen Mahnbescheid erhalten.

    Klar, was auch sonst? Hast du ein belobigungsschreiben erwartet?

    Wie könnte ich angemessen vorgehen. Hat jemand eine Idee?

    Im Prinzip braucht es keine Abnahme. Du bist verpflichtet die Wohnung zurückzugeben. Das kann z.Bsp. so erfolgen das du mit Zeugen oder per Einschreiben den Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters beförderst. Wichtig wäre für dich den Zeitpunkt nachweisen zu können. Ansonsten könnten nämlich durchaus kosten auf die zukommen, weil du die Wohnung nicht fristgerecht zurückgegeben hast.

    Ich würde dir auch raten die 2 Mieten zu bezahlen denn mit dem verrechnen Kaution fällst du sehr wahrscheinlich vor Gericht hinten runter.

    Das mit der Begrenzung der Besichtigung war mir nicht bekannt. Gut zu wissen.

    Da ist weniger eine wirkliche Begrenzung sondern eher vom Einzelfall abhängig. Letztendlich stellt sich die Frage was du zulassen musst ja eh meistens nur dann wenn es vor Gericht geht. Und da du eben gewisse Duldungspflichten hast, zeigt man die eben am besten indem man was duldet, so das man dir ggfl. nicht vorwerfen kann das du eine Neuvermietung verhindert hättest.

    Allerdings wird nun von Seiten des Amtes ein Nachweis benötigt, dass ich mietfrei hier lebe. Aufgrund dessen, soll ich einen Mietvertrag unterschreiben.

    Wieso das? Eine Pflicht einen Mietvertrag einzugehen wäre mir nicht bekannt. Eigentlich müsste die Aussage des Besitzers der Wohnung reichen. Zumal wenn es sich um dein Elternhaus handelt.

    Wem gehört die Wohnung aber tatsächlich, wenn ich den gesamten Ausbau finanziere?

    Du kannst in deiner Wohnung mit einverständniss des Eigentümers umbauen was du willst, aber dadurch wirst du nicht zum Eigentümer.

    Ich zahle noch einige Jahre diesen Kredit ab. Was passiert wenn ich vor Ablauf der Abzahlung ausziehe?

    Nichts. Vieleicht freut sich dann ein evtl. Nachmieter über die schön Wohnung.

    Muss ich diesen Kredit weiterhin bezahlen oder nicht?

    Ja klar, wer sonst? Du hast doch den Kredit aufgenommen oder nicht?

    Wer muss die Kosten der Instandhaltung tragen?

    Normalerweise Vermieter bzw. Eigentümer.

    Dass der Schaden da ist, ist ja länger bekannt. Bei Handwerkern in der Wohnung müsste ich mir zusätzlich zu meinen Umzug noch dafür frei nehmen.

    Lagerst du Goldbarren in der Wohnung, oder warum musst du für Handwerksarbeiten anwesend sein?:)

    sind Termine für Nachmieter suche sprich Besichtigungen

    Das ist eigentlich üblich und zu dulden. Allerdings nur sehr eingeschränkt. Bei cs. 3 Besichtigungen in den 3 Monaten kann man dir wohl zumindest juristisch nichts vorwerfen.

    Trotz-Reaktion mit Wortwahl "das können Sie doch nicht ernsthaft behaupten" oder "wenn Sie das Waschbecken so zerstören"... Da kann man einfach dran fühlen.

    Ist doch unwichtig ob aus Trotz oder warum auch immer. Wichtig ist doch nur das faktisch nichts hinter den Aussagen steckt.

    Er spricht jetzt auf einmal von "Zerstörung" - vorher waren es "Beschädigungen".

    Das wäre im Ergebniss das gleiche, denke ich.

    Der Deutsche Mieterbund gibt die Lebensdauer eines Laminatbodens ja auch mit 10 Jahren an.

    Das hat aber nichts damit zu tun, ob der der Boden noch verwendet werden kann, sondern dient als Grundlage für Berechnungen von Kosten durch Schäden, z.Bsp. durch die Versicherung.

    Trotzdem sollte man als Mieter nicht einfach alles rausreissen was 10 Jahre oder älter ist.

    Die Zustimmung zum neuen Laminat habe ich als eMail.

    Ist doch schon mal gut.

    Das alte Laminat liegt zwar bei mir noch im Keller - nochmals verlegen kann man das aber kaum.

    Irgend ein Laminat schuldest du aber nun mal bei der Rückgabe, was mindestens in änlichem Zustand wie bei Übergabe sein sollte.

    Das einfachste wäre natürlich das jetzt verlegte drin zu lassen.

    Ich hatte schon öfter gelesen, dass Laminat nach x Jahren Abnutzung neu verlegt werden muss.

    Woher hast du dass denn? Und was heißt "muss"? Wenn ein Bodenbelag in der Art "abgenutzt" ist, das er seinen vertraglichen Zweck nicht mehr erfüllt, dann ist dafür der Vermieter zuständig.

    Könnte auch hier der Vermieter verlangen, das Laminat wieder zu tauschen, damit es einheitlich aussieht?

    Eher nein, immerhin hat er einem Austausch ja zugestimmt, wie du sagst. Gibt es das schriftlich?

    Meine Fragen zielten darauf ab, dass ich eigentlich nicht einsehe beim Auszug mein jetziges Laminat dem Vermieter zu überlassen,

    Musst du ja auch nicht, lege eben wieder das alte rein. Nur irgend eine Laminat wird bei der Rückgabe der Wohnung wohl drin liegen müssen, denn einen "nackten" Boden hast du ja wohl nicht übernommen.

    das ist doch eigentlich so weit ich das weiß verboten,oder liege ich da falsch ?

    Was soll daran verboten sein? Du verzichtest auf dein Recht in der Wohnunge zu bleiben, und erhäst dafür Summe X.

    quasi sie möchte mich aus meinem MV rauskaufen

    Das ist eigentlich nicht so unüblich.

    ich muss ehrlich sagen ich scheue mich auch von einen langen anwaltskrieg,mit einem ungewissen ausgang.

    Also meiner Meinung ist der Ausgang alles ander als ungewiss. Wenn du im MV. stehst, wird man dir den Zugang zur Wohnunge nicht verweigern können. Ob du das willst muß du selber wissen.

    Muss das alte wieder rein?

    Kannst du machen.

    Kann ich meins drin lassen

    Wenn der Vermieter zustimmt, sicher.

    dafür anteilig was vom Vermieter verlangen

    verlangen kannst du sicher, nur der Vermieter ist nicht verpflichtet dir was dafür zu geben.

    das Laminat einfach komplett raus nehmen?

    Du kannst dein Laminat natürlich wieder rausnehmen, musst dann aber entweder das alte, oder mindestens ein gleichwertiges wieder reinlegen, eben so wie du die Wohnung bekommen hast.

    Muss ich ihm dann neues bezahlen + die Kosten für das verlegen?

    Du musst die Wohnung , im Prinzip, mit der Ausstattung zurückgeben, wie du sie bekommen hast. Alles andere ist Verhandlungssache.

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