2 Jahres Mietvertrag mit Exfreund

  • Hallo,

    Ich habe folgendes Problem:

    Ich bin mit meinem jetzt Exfreund im September in eine Wohnung gezogen. Mindestmietdauer 2 Jahre. Leider stellte sich ziemlich schnell raus, dass es nicht funktioniert. Es ist bereits mehrmals handgreiflich geworden. Er hat mir Geld geklaut und ist mit meinen Sachen respektlos umgegangen. Jetzt würde ich natürlich am liebsten sofort ausziehen. Ich habe eine normale Kündigung (3 Monate Frist) an meinen Vermieter gesendet. Diese wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass mein Exfreund die Miete der Wohnung nicht alleine bezahlen könne und weil es ja ein Zeitmietvertrag ist. Ich fand heraus, dass mein "Vermieter" nur der Vermittler dieser ganzen Sache ist. Die Eigentümerin und eigentliche Vermieterin wohnt in Dresden. Ich kenne keine Email oder Telefonnummer und habe auch im Internet nichts gefunden unter ihrem Namen. Also sendete ich ihr einen Brief an die Adresse, wie sie auf meinem Mietvertrag steht. Dieser kam an (ich habe mit Sendungsverfolgung geschickt), aber es kommt keine Antwort. In diesem Brief beschrieb ich sehr ausführlich meine Situation. Mit meinem Vermittler habe ich auch nochmal telefoniert. Er meinte ich solle vor Gericht gehen. Nur weiß ich nicht ganz, was ich da soll. Ich habe schon darüber nachgededacht einfach keine Miete mehr zu zahlen, damit er mich rauswirft, aber mein Vater ist als Bürge hinterlegt.

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin wirklich sehr verzweifelt.

  • Hallo,

    wie ist der Kündigungsausschluss von 2 Jahren genau formuliert? Gilt dieser beidseitig für Mieter und Vermieter? Bitte mal den Wortlaut abtippen.

    Ist dieser gültig, dann sieht es tendenziell schlecht aus, da dieser bindend ist und kein Sonderkündigungsrecht besteht.

    Bei diesem Kündigungsausschluss wäre eine Kündigung vermutlich erst zum 31.08.2019 möglich. Diese Kündigung muss dann von Dir und deinem Ex-Freund unterschrieben werden.

    Er meinte ich solle vor Gericht gehen. Nur weiß ich nicht ganz, was ich da soll.

    Naja, wenn er sich weigert, die Kündigung zu unterschreiben, kannst Du seine Unterschrift einklagen. Aber wie gesagt: Erst zum Ende Oktober 2019.

    Ich habe schon darüber nachgededacht einfach keine Miete mehr zu zahlen, damit er mich rauswirft, aber mein Vater ist als Bürge hinterlegt.

    Das kann ich grundsätzlich nie empfehlen.

    Der Vermieter kann hier einen entsprechenden Nutzungsausfall geltend machen. Im Extremfall sogar bis zum Ende der Mindestmietzeit. Weiterhin kann dich das einen Eintrag in der Schufa kosten.

    Ich würde empfehlen, dass Gespräch mit dem Ex-Freund zu suchen und die Sache vernünftig zu klären. Vielleicht will er auch aus der Wohnung und der Vermieter würde einen Nachmieter akzeptieren?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • "Für das Mietverhältnis gilt einvernehmlich ein beidseitiger Kündigungsverzicht von 24 Monaten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, sowie das gesetzlich festgeschriebene, unabdingbare Sonderkündigungsrecht des Mieters bleiben unberührt"

    Mein Exfreund will unter keinen Umständern ausziehen, meinte er klipp und klar.

    Es kann doch nicht sein, dass man da echt nichts machen kann. Ich hab wirklich Angst vor ihm.

  • Es kann doch nicht sein, dass man da echt nichts machen kann. Ich hab wirklich Angst vor ihm.

    Doch man kann was machen. Du könntest, und müsstest dann wohl auch wenn er sich weigert, deinen Ex- auf Zustimmung zur Kündigung verklagen, zum Ende der 2Jahre Mietzeit.

  • Es kann doch nicht sein, dass man da echt nichts machen kann. Ich hab wirklich Angst vor ihm.

    Wenn er wieder handgreiflich wird, kannst du ihn aus der Wohnung verweisen lassen, über das Gewaltschutzgesetzt. Das hat aber keinen Einfluss auf den Mietvertrag.

    Habt ihr eine Kaution geleistet? Weil dann dürfte die Bürgschaft unwirksam sein, wegen Übersicherung.

    Je nachdem wie schlimm die Lage für dich ist, solltest du einen Anwalt aufsuchen um dich professionell zu beraten lassen.

  • Habt ihr eine Kaution geleistet? Weil dann dürfte die Bürgschaft unwirksam sein, wegen Übersicherung.

    Eine vom Vermieter verlangte Buergschaft ist damit hoechstwahrscheinlich wegen Uebersicherung ungueltig.

    Eine vom Mieter freiwillig angebotene Buergschaft hingegen ist in aller Regel trotzdem gueltig.

    Die Beweislast, dass die Buergschft freiwillig angeboten wurde, liegt beim Vermieter. Nicht ganz einfach nachzuweisen, aber durchaus moeglich.

    cu

    Guenni

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