unter Zeugen bestätigt dass keine Mängel vorliegen.
Ich bin mir fast sicher, ohne den Sachverhalt genau zu kennen, das das auch wieder nur deine Meinung ist. Die Mängelfreiheit bekommst du entweder auf einem Protokoll bestätigt, oder im nachhinein wird abgerechnet, wenn der Vermieter meint noch Ansprüche zu haben.
Wer wann was gesagt oder behauptet hat und wie das zu verstehen ist, sind oft genug Streitpunkte.
dass ich bestimmt 10 Nachmieter Termine ermöglicht habe. Ihn auch während meiner Abwesenheit in die Wohnung lies.
Das ist kein guter Wille deinerseits, sondern enfach nur geltende Rechtslage, das du zu eine gewissen Anzahl von Besichtigungen in einem gewissen Zeitraum verpflichtet bist.
Seine Möbel ab - und wieder aufgebaut habe.
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Ihm den Schlüssel bereits am 20.3.18 angeboten habe,
Nochmal, wenn du der Meinung bist da du die Schlüssel zum 20.03. übergeben willst, tu sie unter Zeugenin den Briefkasten des Vermieters und gut. Was ist daran dein Entgegenkommen? Auch das ist lediglich die gültige Rechtslage.
insgesamt einen freundlichen Umgang pflegte und jederzeit bereit war zum Gespräch.
Das sollte eigentlich eine Normalität sein.
Und ich werde auch einfach nicht gerne unter Generalverdacht gestellt, dass ich von mir entstandene Kosten nicht begleichen würde.
So wie ich das verstanden habe war das kein Verdacht, sondern der simple Fakt das du die Miete abgewohnt hast.
Und die Mieten sind inzwischen bezahlt.
Das ist schon mal eine gute Idee gewesen.
geltenden Verträgen gehört dann eben nun auch dass ich mein Recht durchsetzen kann, und erst am nächsten Werktag den Schlüssel übergeben brauche. Da hat der Vermieter ja sicherlich daran gedacht, wie die Termine fallen, dafür bin ich dann ja auch nicht verantwortlich - wird sein Anwalt ihn ja beraten haben.
Glaubst du ernsthaft das es den Vermieter wirklich juckt ob du den Schlüssel nun So. oder Mo. übergibst? Für dich ist in dem Fall nur wichtig das du es pünktlich machst, weil z.Bsp. ein verspätete Abgabe dazu führen kann das evtl. noch Kosten für dich entstehen.
Wollte mich hier beraten auf welche Weise zu verfahren sein könnte. Und ob jemand vielleicht noch ein elegantere Idee hätte.
Wirklich, die eleganteste Idee ist nun einmal sich im Rahmen der geltenden Rechtsprechung zu bewegen. So wie ich das bislang beurteilen kann tut das der Vermieter, und du nun, dank der Zahlung der Miete, offenbar auch wieder. Ob freundlich oder unfreundlich ist eigentlich für den Sachverhalt nicht wichtig.