Beiträge von AJ1900

    Vandalismus? Immer diese Übertreibungen! Beschädigungen haben wir

    wenn die Tapeten von den Wänden gerissen sind/beschädigt

    Ich glaube du hast noch nie eine Wand die mit verschiedenen Farben, vieleicht auch noch mit Wachs oder Kreidestiften "verschönert" wurde saniert. Da ist es sehr wahrscheinlich das man sogar die Tapete entfernen und neu tapezieren muß weil man ansonsten gar keine deckende Farbschicht mehr hinbekommt.

    Davon abgesehen sind Farbige Wandbilder wohl kaum etwas was dem Vermieter bei Mietende oder auch dem Nachmieter zuzumuten sind, genau so wenig wie extreme Farben.

    Hat also eine Wohnung

    mit Gebrauchsspuren übernommen. Warum also soll

    er jetzt Gebrauchsspuren beim Auszug entfernen?

    Gebrauchsspuren sind das für dich? Für mich fällt das beschmieren von Wänden eher unter den Oberbegriff "Vandalismus". Wenn man es freundlicher ausdrücken will nennt man es eben "Beschädigungen".

    Es gibt Vermieter, die gerne Wohnungen in einem solchen

    Zustand übergeben und es dem Mieter überlasse Alles zu beseitigen.

    Da komme ich jetzt nicht mit? Der TE schreibt doch selber das ihr Kind das verursacht hat?

    Ich habe schon oft gelesen, dass ich nicht aufkommen muss, wenn ich einigesolvente Nachmieter für die reibungslose Übernahme vorgeschlagen habe.

    Diesel Legende lässt sich einfach nicht ausrotten. Woher kommt das bloß?

    Nun steh ich da und nehme an, dass ich so fern die neueNachmieterin noch nicht unterschrieben hat, wohl für die Miete aufkommen muss??

    Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Hast du denn überhaupt schon schriftlich und fristgerecht gekündigt? Das ganze andere brimborium kannst du dir im prinzip sparen. Einfach nur an den Vertrag und an die Kündigungsfrsiten halten, oder eben Änderungen die beiderseitig und einvernehmlich sind vorher schriftlich fest machen.


    kann mich andererseits jederzeit rausschmeißen,

    In deinem speziellen Fall, wo der Vermieter in mit im Zweifamilienhaus wohnt, ist das wahrscheinlich so.

    Der allgemeine Consensus hier scheint ja zu sein, dass Insektenbefall durch Öffnungen in der Außenwand/Haustür

    Der Konsens scheint zu sein, das die Tür offensichtlich bauartbedingt nicht 100% dicht ist. Wie Altbaufenster übrigens auch nicht. Das ist eigentlich eine normalität, und eben kein Mangel im mietrechrechtlichen Sinne.

    Konsens scheint auch zu sein, das es keinen Sinn macht, wegen einer Ameisenstraße ernsthaft einen Konflikt mit dem Vermieter einzugehen, zumal der offenbar sein erleichtertes Kündigungsrecht ausüben könnte.

    Ob es generell Sinn macht wegen solcher Pfennigbeträge für Ameinsenfallen oder Dichtungen ein Faß aufzumachen würde ich auch mal in frage stellen. Was erwartest du denn ansonsten vom Vermieter? Soll er vor deiner Tür ein Schild aufstellen "Für Ameisen durchgang verboten"?

    :)

    P.S. es gibt wohl auch ein paar einfache Hausmittel die man erst mal versuchen kann um solchen Ameisenstraßen "umzuleiten".

    Meine Frage ist nun: Ist die Kündigung aufgrund der Unbewohnbarkeit der Wohnung nötig? Und falls ja, kann ich fristlos kündigen?

    Außerdem stellt sich die Frage, wer nun für die Entsorgung meiner Sachen (Möbel, Geschirr, einfach alles...) zuständig ist?

    Also so etwas hatte ich zum Glück noch nicht. Ich würde aber denken das hier erst mal die Schuldfrage mit sicherheit feststehen sollte. Im Prinzip wären dann für die Kosten die jeweiligen Versicherungen zuständig, wohl auch für so etwas wie zeitweise Ersatzunterbingung. Ob in dem Zusammenhang fristlos kündigen überhaupt so schlau wäre?

    Bevor du in der Richtung was unternimmst würde ich da zuerst mal einen Anwalt befragen.

    Bin ich zur Entfernung bzw. Überstreichen der Striche an den Wänden verpflichtet, obwohl ich keine Schönheitsreparaturen durchführen muss?

    Ich denke ja. Beschädigungen in der Art haben aber auch gar nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun. Du darfst auch nicht die Kloschüssel mit einem Vorschlaghammer zerkloppen und dich dann auf nicht nötige Schönheitsreparaturen berufen, das sollte einleuchten, oder?

    Übrigens wird es mit dem punktuellen nachstreichen der Striche nicht getan sein, denke ich. Je nachdem was da für Farbe verwendet wurde könnte das echt schwierig werde das so hinzubekommen das man das nicht mehr sieht.

    Wie soll ich mich nun verhalten?

    Bitte weniger bla,bla, und mehr Fakten.:)

    Soll ich sein Angebot annehmen und riskieren, doppelte Mieten über drei Monate hinweg zu zahlen,

    Deine Entscheidung. So ungewöhnlich ist das jedenfalls nicht.

    verlangen, dass mein Freund aus dem Mietvertrag rausgenommen wird

    Verlangen kannst du das, aber wenn beide im MV. stehen könnt ihr grundsätzlich nur gemeinsam kündigen, oder eben nicht.

    erst dann ordentlich kündigen, wenn ich eine neue Wohnung, fristgerecht ohne doppelte Belastung, gefunden habe und beziehen kann?

    Das klingt nach einer schlauen Idee.

    Im Mietvertrag wurde eine Vertragslaufzeit von mind. 3 Jahren vereinbart

    Gegenseitig? Sprich, der Vermieter darf auch erst nach 3 Jahren kündigen?

    Ich möchte mich bei Euch erkundigen, ob es für mich eine Möglichkeit gibt, bereits nach 1,5 Jahren auszuziehen und trotzdem die Mietkaution wieder zu erhalten?

    Ausziehen kannst du jederzeit, nur wird dich das nicht von deinen vertraglichen Verpflichtungen entbinden. Am besten einen Anwalt fragen, ob solche Vertragsklauseln zulässig sind.

    Ich wäre mit da gar nicht so sicher, nur ob das Konsequenzen auf den Zeitraum des Vertrages hat, ist noch die nächste frage, selbst wenn das nicht so sein sollte.

    Die Frage dürfte sein, ob die Tür defekt ist, oder eben bauartbedingt so ist wie sie ist. Altbautüren sind z.bsp. eben einfach nicht ganz dicht, schon gar nicht für Ameisen.

    Natürlich kann man was mit Dichtungen oder ähnlichem versuchen, trotzdem dürfte Insektenspray nicht die dümste Lösung sein.

    Sorry, ich komme da inhaltlich nicht ganz mit?

    Das Grundstück gehört einer Genossenschaft und das Gebäude deinem Vermieter? Und nun will der Eigentümer des Bodens einen Mietzusschlag wegen untervermietung von deinem Vermieter?

    Wohnt dein Vermieter der auch der Eigentümer ist, also mit im Haus und vermietet an euch unter, oder wie darf man sich das vorstellen?

    Und? Wie soll das vonstatten gehen, wenn? Der Nachweis müsste ja erbracht

    werden. Die bloße Unterstellung reicht wohl nicht aus, wenn die

    Hausverwaltung beim Besuch Jemanden antrifft.

    Daher zitiere ich mich am liebsten selbst;):

    im besten fall heiße Luft, im schlechtesten fall eine etwas unfreundlichere Umschreibung des normalzustandes.

    Man könnte auch sagen, "viel Wind um nichts".

    Wenn ich ehrlich bin, finde ich so etwas auch gruselig.

    Na ja, man kann dahinter den schwarzen Mann vermuten, ich vermute dahinter eher die faktische Ohnmacht des Vermieters/ der HV wenn es um Untervermietung geht.

    Welche Interpretation lässt das zu?

    Ich würde das schreiben als das behandeln, was es inhaltlich zu sein scheint, im besten fall heiße Luft, im schlechtesten fall eine etwas unfreundlichere Umschreibung des normalzustandes.

    Maximal kann man ja die Sache mit dem Besucher klarstellen.

    Eine Überwachung des Mieters, etwas grenzwertig!

    Wo ist von "Überwachung" die Rede? Ich würde das so verstehen, das die HV nun vermehrt auf unerlaubte Untermieter achten will. Solange das nicht in irgend eine Form von unerlaubten "Stasimethoden" ausartet ist das doch eigentlich nur die etwas forschere Umschreibung des Normalzustandes.

    Ich wüsste auch nicht was man darauf antworten sollte? Das man sicht verbittet Kameras aufzustellen? Alles andere scheint doch durch das einverständniss der Untervermietung geklärt zu sein, oder nicht?

    unter Zeugen bestätigt dass keine Mängel vorliegen.

    Ich bin mir fast sicher, ohne den Sachverhalt genau zu kennen, das das auch wieder nur deine Meinung ist. Die Mängelfreiheit bekommst du entweder auf einem Protokoll bestätigt, oder im nachhinein wird abgerechnet, wenn der Vermieter meint noch Ansprüche zu haben.

    Wer wann was gesagt oder behauptet hat und wie das zu verstehen ist, sind oft genug Streitpunkte.

    dass ich bestimmt 10 Nachmieter Termine ermöglicht habe. Ihn auch während meiner Abwesenheit in die Wohnung lies.

    Das ist kein guter Wille deinerseits, sondern enfach nur geltende Rechtslage, das du zu eine gewissen Anzahl von Besichtigungen in einem gewissen Zeitraum verpflichtet bist.

    Seine Möbel ab - und wieder aufgebaut habe.

    ???????

    Ihm den Schlüssel bereits am 20.3.18 angeboten habe,

    Nochmal, wenn du der Meinung bist da du die Schlüssel zum 20.03. übergeben willst, tu sie unter Zeugenin den Briefkasten des Vermieters und gut. Was ist daran dein Entgegenkommen? Auch das ist lediglich die gültige Rechtslage.

    insgesamt einen freundlichen Umgang pflegte und jederzeit bereit war zum Gespräch.

    Das sollte eigentlich eine Normalität sein.

    Und ich werde auch einfach nicht gerne unter Generalverdacht gestellt, dass ich von mir entstandene Kosten nicht begleichen würde.

    So wie ich das verstanden habe war das kein Verdacht, sondern der simple Fakt das du die Miete abgewohnt hast.

    Und die Mieten sind inzwischen bezahlt.

    Das ist schon mal eine gute Idee gewesen.

    geltenden Verträgen gehört dann eben nun auch dass ich mein Recht durchsetzen kann, und erst am nächsten Werktag den Schlüssel übergeben brauche. Da hat der Vermieter ja sicherlich daran gedacht, wie die Termine fallen, dafür bin ich dann ja auch nicht verantwortlich - wird sein Anwalt ihn ja beraten haben.

    Glaubst du ernsthaft das es den Vermieter wirklich juckt ob du den Schlüssel nun So. oder Mo. übergibst? Für dich ist in dem Fall nur wichtig das du es pünktlich machst, weil z.Bsp. ein verspätete Abgabe dazu führen kann das evtl. noch Kosten für dich entstehen.

    Wollte mich hier beraten auf welche Weise zu verfahren sein könnte. Und ob jemand vielleicht noch ein elegantere Idee hätte.

    Wirklich, die eleganteste Idee ist nun einmal sich im Rahmen der geltenden Rechtsprechung zu bewegen. So wie ich das bislang beurteilen kann tut das der Vermieter, und du nun, dank der Zahlung der Miete, offenbar auch wieder. Ob freundlich oder unfreundlich ist eigentlich für den Sachverhalt nicht wichtig.

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