Beiträge von AJ1900

    Ob oben keine Ratten mehr sind weiss ich nicht, ich höre nichts...letztes Jahr habe ich den Kammerjäger selbst bezahlt....ich ekel mich hier total.

    Kann ich da etwas nachfordern...eine Überprüfung???

    Ist halt aus der Ferne schwer zu beurteilen. Andererseits ähnlich wie eine Schwalbe noch keinen Sommer macht, mach halt auch eine Ratte noch keine.......... du verstehst was ich meine ja?

    Mein Mann ist beim Bund und wir werden uns nächstes Jaht ein Haus in WHV kaufen, trotzdem zahke ich meine Miete nicht mit Falschgeld und muss nicht alles so hinnehmen, oder wie sehen Sie das?

    Wenn es um das Prinzip geht und du dir das evtl. auch was kosten lassen willst, kann ich dir auch nur empfehlen es so zu handhaben wie darkshadow es beschrieben hat. Allein finanziell lohnen dürfte es sich kaum, und wenn ihr sowieso nächstes Jahr umzieht, sollte man sich ernsthaft fragen, was soll der Stress?

    Wüsste meine Zeit mit sinnvolleren Tätigkeiten zu verbringen.

    Hat jemand eine Idee?

    Nun ja, hoffen das der neu Dachstuhl schnell fertig wird? Wenn man das dach abreißt dann macht das natürlich Dreck und Stress. Und die Nutzung des Gartens sollte dann doch eh nicht komplett möglich sein.

    Ansonsten muß der Vermieter aber den Garten natürlich wieder so herrichten wie er war, und du könntest für den Zeitrum der eingeschränkten Nutzbarkeit evtl. eine Mietminderung durchsetzen.

    ein Kammerjäger bestätigte mir ein Rattenproblem, durch herumliegenden Kot.

    Daraus schließ ich jetzt, das das Problem bereits vom Vermieter angegenegen wurde?

    Das nächste Problem sind blinde Fenster, drei wurden schon erneuert, aber die anderen lassen auf sich warten ....ich muss ständig nachfragen was Sache ist .

    Sicher nichtst was den Wohnwert der Wohnung entscheident mindert, oder? Hörst sich jedenfalls nicht so an. Wurde eine Austausch eigentlich vereinbart oder habt ihr den Zustand so übernommen?

    as Rollo von der Balkontür ist zu kurz und auch so nicht funktionsfähig, da es klemmt. Mein Vermieter will mir erzählen es wäre zu kurz.

    Könnte ein Grund zur Mietminderung darstellen, wenn es tatsächlich defekt ist.


    Alles im allen würde ich deshalb nicht zum Anwalt rennen, sonndern das so machen wie bisher, den Vermieter nerven. Kosten und Nutzen liegen ansonsten wahrscheinlich zu weit auseinander.

    Mhh, Stichwort Mieterverein.

    Nach meiner Erfahrung fällt der Mieterverein eigentlich hauptsächlich dadurch auf, das er großteils recht sinnbefreite Schriftstücke vorlegt, und zu Gerichtsterminen entweder nicht erscheint, oder Vertreter schickt die zu dem Sachverhalt gar nichts sagen können. Ok, das ist nun kein Vorrecht des Mietervereins, aber ein bezahlter Anwalt ist bislang wenigsten erschienen, und bezieht sich normalerweise auch auf den konkreten Sachverhalt.

    Bei vielen Schreiben vom MV. frage ich mich ernstahft, ob das nicht vorformulierte Schriftstücke sind, in die man nur noch die Namen einsetzt?

    Hat da jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Hallo,

    die De- und Montagekosten sind zu 100% vom Verursacher zu tragen.


    So zumindest mein Kenntnisstand.

    Na ja. Das war hier ja schon immer mal wieder der Streitpunkt. Soweit mir bekannt bezieht sich das, paradoxer weise, tatsächlich auf die Material+Montagekosten. Rein logisch kapier ich das auch nicht so ganz, ist aber wohl halbwegs bestätigt.

    Ich habe vor eine Interessensgemeinschaft der Mieter und Bewohner bzw. ggf. auch Eigentümer ins Leben zu rufen, die der Hausverwaltung Dampf macht und vor allem auf die Finger schaut.

    Ähm, mal grundsätzlich, Einigkeit, sagt der Volksmund, macht ja angeblich stark. In dem Fall mit div. Eigentümer und Mietern, die noch dazu teilweise gar nicht anwesend sind, stelle ich mir die Frage, ob ihr da wirklich ein gemeinsame Position über die meisten Streitpunkte entwickeln könnt.

    Wenn es dir vor allem um die Aufteilung der Kosten im Streitfall geht, schließe lieber eine Rechtschutzversicherung ab. Das dürfte sinnvoller sein als der organisatorische Aufwand mit einem dutzend Leuten, weil das Treppenhaus vieleicht nicht dolle sauber gemacht wird.

    Im grund kannst du im Normalfall nämlich auch mit 12 Leuten kaum was anderes durchsetzen als alleine.

    und in meinen Augen stellt eine jahrelange, große Baustelle direkt am eigenen Balkon sehr wohl einen Mangel der Mietsache oder sogar eine arglistige Täuschung dar.

    Dann brauchst du doch nicht nach der Meinung anderer fragen, wenn du dir so sicher bist.

    Mit einem Bau rechne ich vielleicht in einem Neubaugebiet oder wenn die Stadt etwas bauen würde bzw. ein bestehendes Haus abgerissen wird, was eben nicht bei Einzug ersichtlich war.

    Ja, es ist schon echt ein Wunder das in einer Stadt mal ein Haus gebaut wird. Ich frage mich allerdings wie die ganzen anderen Häuser so entstanden sind?:-)dark (schönes neues icon übrigens, danke Corinna)

    Das aber in besagtem Innenhof gebaut werden würde, war zu keinem Zeitpunkt ersichtlich und hätte DEFINITIV bei der Besichtigung der Wohnung erwähnt werden müssen.

    Das wäre ja auch der Aufhänger für eine Mietminderung, wie ich schon sagte. Wie groß und ob die überhaupt ausfällt ist vom Einzefall, sprich von der konkreten und realen Beeinträchtigung abhängig.

    Wie gesagt, die Lichtverhältnisse, etc. werden sich nach Errichtung des Hauses drastisch ändern und stellen mMn eine erhebliche Einschränkung der Mietsache dar.

    Das mag stimmen oder auch nicht. Wenigstens aktuell ist es aber wohl noch so, das keine Beeinträchtigung vorhanden ist. Sollte sich das ändern befrage am besten einen Fachanwalt zu deinem konkreten Fall. Pauschale Aussagen dazu können ganz einfach stark daneben liegen.

    Zum einen sieht mein Auto jetzt jeden Tag aus, wie die Sau, da natürlich Stemmarbeiten durchgeführt werden. Daran lässt sich vielleicht nix machen, das sehe ich ein.

    Doch, einfach eine Autoplane drüber und fertig. 20€ im Baumarkt o.ä.

    Welchen Rat habt ihr für mich?

    Es könnte tatsächlich ein Grund zur Mietminderung während der Bauphase vorliegen, wenn es z.Bsp. strake Lärmemissionen gibt oder ähnliches, kurz ein konkrete Anlass besteht. Die schlichte Tatsache das gebaut wird, ist meiner Meinung kein Grund. Damit muß eigentlich jeder rechnen, das das passieren kann.

    Sollte auf eine mögliche Baustelle im MV. hingewiesen sein, entfällt wohl auch das.

    Vermieter anrufen und meinen Ärger kundtun.

    Was soll das bringen? Glaubst du der stellte deshalb die Baustelle ein? Sorgt höchstens für miese Stimmung.

    Danach will ich entweder dem Mieterschutzverein beitreten

    Kann man machen, aber erwarte keine Wunder.

    oder direkt eine Rechtschutzversicherung abschließen.

    Nachträglich ein Versicherung abschließen wegen eine Baustelle die heute schon gestartet wurde, und von der du bereits weißt? Ich könnte mir vorstellen das die Versicherung da nicht so ganz mitspielt. Zurecht übrigens, würde ich meinen.

    In meinen Augen stellt die Baustelle einen erheblichen Mangel an der Mietsache da

    Eine Baustelle allein ist kein Mangel. Es muß schon eine konkrete Beeinträchtigung vorliegen. Ob andere Lichtverhältnisse nach dem Bau allein dafür ausreichen, das würde ich mal einen Fachanwalt fragen, und nicht dem Mieterverein. Hängt wohl auch vom Einzelfall ab.

    Der Anwalt hat vorgeschlagen, dass wir nur einen "zumutbaren" Anteil von 500€ zahlen,

    Mhh, schon seltsame Argumentation vom Anwalt. Wasser und Heizung zu verbrauchen war zumutbar, dafür bezahlen aber nicht? Klar ist jetzt etwas überspitzt formuliert, aber eigentlich läuft es genau darauf hinaus.

    Wir haben ja schon alleine 1000€ NK für Hausmeister, Strom, Müll, etc.

    Das kann übringens tatsächlich auch mal extrem schwanken. Gerade wenn es sich nun nicht um einen Wohnblock handelt, sondern das durch realtiv wenige Parteien geteilt wird.

    Also zur sicherheit würde ich deinem Vermieter das evtl. halbwegs zeitnah mitteilen, das du der Kündigung widersprichst. Gründe würde ich keine nennen, das reicht dann auch noch vor Gericht, wenn du dir sicher bist.

    Soweit ich weiß beziehen sich diese 2 Monate aber nur auf Kündigungen die grundsätzlich berechtigt erfolgen, und du dich z.bsp. auf eine Härtefallklausel o.ä. berufen willst . Ich denke nicht das ein fehlender Widerspruch aus einer unberechtigten eine berechtigtet Kündigung macht, aber da kann man ja mal auf numer sicher gehen und einen Anwalt befragen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!